Asyl- und migrationspolitik
Zahl der Menschen mit ausländischem Pass 2010 gestiegen
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist in Deutschland erstmals die Zahl der Ausländer wieder gestiegen. Zum Jahresende 2010 lebten 6,75 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischem Pass in der BRD – ein Plus von 0,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Abschiebehaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verbieten
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Lockerungen bei der Abschiebehaft gefordert. So müsse der Gesetzgeber die Abschiebehaft von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verbieten und die Haftdauer von derzeit 18 Monaten deutlich senken. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf über die so genannte Rückführungsrichtlinie der EU in Deutschland widerspreche hinsichtlich unbegleiteter Minderjähriger der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
(FR/Azadî v. 1.4.2011)
Abschiebung nach 21 Jahren?
„Herr Bulu war bereits in der Türkei jahrelang politisch im Umfeld der PKK aktiv und hat sich für die Freiheit der Kurden eingesetzt. Er ist bereits vor 21 Jahren nach Deutschland geflohen und hat in dieser Zeit in München gelebt, wo er sich ebenfalls in kurdischen Vereinen engagierte. Wegen seiner Nähe zur PKK droht dem 51jährigen im Fall seiner Abschiebung, dass die türkischen Behörden ihn foltern.“ Dies erklärt Ben Rau von der „Karawane München“ gegenüber der jungen welt. Auf die Frage, warum die Ausländerbehörde versuche, ihn abzuschieben, sagt der Aktivist: „Der Grund dafür liegt schon lange zurück. 1995 nahm Mehmet Hanifi Bulu an einer Aktion des kurdischen Elternvereins in München teil, um gegen ein drohendes Verbot des Vereins zu protestieren. Weil Unbeteiligte bei dieser Besetzung im Raum waren, wurde in diesem Zusammenhang von Geiselnahme gesprochen. 1996 wurde er deshalb vom Landgericht München zu drei Jahren Haft verurteilt, und es wurde ein Ausweisungsbescheid gegen ihn erlassen.“ Weil ihm als politisch Verfolgter aber Abschiebeschutz zugesprochen wurde, konnte er nicht abgeschoben werden. „Denn schon damals war klar, dass ihm wegen dieser Aktivitäten in Deutschland erst recht Folter und unmenschliche Behandlung gedroht hätten.“ Geändert habe sich alles im Juni 2008, als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Abschiebeschutz aufgrund einer Gesetzesänderung widerrufen habe. Nun sei die Aktion 1995 als „terroristisch“ bezeichnet und Bulu als „asylunwürdig“ eingestuft worden. Die Frist zum Widerruf habe er allerdings versäumt, weshalb ihm nun die Abschiebung drohe. Am 12. April hat die „Karawane“ hiergegen vor dem Innenministerium in München protestiert. „Wir müssen alles versuchen. Der heutige Protest ist die einzige Möglichkeit, die wir sehen.“ Es könne nicht sein, dass aufgrund „juristischer Winkelzüge die Menschenrechte mit Füßen getreten“ und „ein Kurde in der Türkei Folterknechten ausgeliefert“ werde.
(jw/Azadî, 12.4.2011)
AnwältInnengruppe wurde Zutritt zu Sammelunterkunft untersagt
Im Rahmen jährlich stattfindender, unabhängiger anwaltlicher Fortbildungstage zum Thema “Aufenthaltsrecht”, wollte eine Gruppe von AnwältInnen am 6. April die Zentrale Aufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst in Mecklenburg-Vorpommern besuchen und hatten zuvor bei der Hamburger Ausländerbehörde schriftlich um entsprechende Genehmigung ersucht, die erst erteilt, dann aber zurückgezogen wurde.
Nach den Gründen hierfür befragt, erklärte die Hamburger Rechtsanwältin Insa Graefe gegenüber der jungen welt u.a.: „Offiziell hieß es, wir würden den Ablauf stören; zwölf Anwältinnen und Anwälte seien eine zu große Gruppe. […] Wir vermuteten aber: Dem Leiter des im Wald an der Bundesstraße 5 liegenden Flüchtlingslagers, Wolf-Christoph Trzeba, war nicht daran gelegen, dass Fachöffentlichkeit Zutritt erhält und sieht, was im Lager geschieht.“
Tatsache aber sei, dass es besonders viel Kritik an dieser Einrichtung gebe, so habe es dort „den Todesfall eines noch ungeborenen Babys gegeben – aufgrund ungenügender medizinischer Versorgung.“ Doch sei die Zusage, künftig keine schwangeren Frauen mehr dort unterzubringen, nicht eingehalten worden. Überhaupt sei die ärztliche Versorgung in dieser Unterkunft ein großes Problem, u. a., „weil die Bewohner das Lager nur in Notfällen verlassen“ könnten. Ebenfalls gebrochen habe man das Versprechen, wegen des Fehlens einer nahegelegenen Schule keine schulpflichtigen Kinder mehr im Lager unterzubringen. „Wir haben dort jede Menge Minderjährige gesehen,“ sagte Insa Graefe. Trotz Absage des Amtes ist die Gruppe in das Lager gegangen, doch wurde sie „die ganze Zeit so behandelt, als würden wir etwas ganz Schreckliches wollen“. Die Behandlung an der Pforte sei „respektlos“ gewesen und die Kontrolle im Lager „unangemessen“. Selbst im Essenraum sei eine Wachschutzperson anwesend. Auf die Frage, ob es keine rechtlichen Möglichkeiten gebe, einen Besuch durchzusetzen, antwortete die Anwältin, dass sie „natürlich“ einen „Anspruch darauf“ hätten, „Flüchtlingen einen Besuch abzustatten“. Man habe sich mit „fadenscheinigen Argumenten“ herausgeredet. Schließlich sei den Bewohnern gestattet worden, zur Gruppe auf den Parkplatz herauszukommen.
(jw/Azadî v. 26.4.2011)