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VG Köln: Geheimdienstliche Überwachung von Rechtsanwalt Gössner war rechtswidrig / Internationale Liga: Verfassungsschutz selbst ist Gefahr für Rechtsstaat /Verteidiger Dr. Udo Kauß: Urteil eine Ohrfeige mit hoffentlich anhaltender Wirkung
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte am 3. Februar festgestellt, dass die fast vierzigjährige geheimdienstliche Beobachtung des Publizisten, Rechtsanwalts und Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, rechtswidrig war und der Betroffene einen Anspruch auf Rehabilitierung geltend machen kann. Die schriftliche Begründung des Urteils wurde Mitte März dem Verteidiger Gössners zugeleitet, in der es u. a. heißt: „Auf Seiten des Klägers ist zu berücksichtigen, dass die – weithin bekannte – Sammlung von Daten zu seiner Person im Hinblick auf seine journalistische Arbeit, aber auch seine rechtsberatende Tätigkeit im parlamentarischen Raum als schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen zu bewerten ist. Denn gerade ein Journalist wird sich möglicherweise bei der Abfassung von Artikeln veranlasst sehen, etwa bestimmte Signalwörter zu vermeiden oder Kritik nicht so drastisch zu formulieren wie eigentlich beabsichtigt (der Kläger sprach diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung von der ‚Schere im Kopf’). Dabei kommt für den Kläger erschwerend hinzu, dass vor allem bei Recherchen in seinem Haupttätigkeitsfeld Innere Sicherheit eine besondere Vertrauensbasis zu Auskunftspersonen nötig ist, die durch eine Beobachtung seitens des Verfassungsschutzes erheblich tangiert wird.“
Fanny-Michaela Reisin, Präsidentin der Internationalen Liga zieht in ihrer Mitteilung vom 5. April das Fazit: „Deutlicher hätte die Verurteilung der haltlosen Schnüffeleien und gesammelten Akten des Verfassungsschutzes kaum ausfallen können. Diese Rehabilitierung war überfällig, weil der Verfassungsschutz versucht hatte, einen konsequenten Kritiker eben dieser rechtsstaatswidrigen und verleumderischen Praxis der Geheimdienste in der Bundesrepublik zu disqualifizieren und als Verfassungsfeind abzustempeln. Ein solcher Verfassungsschutz steht offenkundig nicht im Dienst der Verfassung, sondern ist vielmehr selbst eine große Gefahr für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.“
Dr. Udo Kauß, Anwalt von Rolf Gössner, ergänzt: „Die Urteilsbegründung des Gerichts ist ein Propädeutikum in Sachen Recht und vor allem Unrecht des Verfassungsschutzes. Der übliche verfassungsschützerische Sesam-öffne-dich, der wegen Verdachts auf ‚Linksextremismus’ oder auf ‚linksextremistische Beeinflussung’ bei Kontakten zu bestimmten verfemten Gruppen und Organisationen wie DKP, VVN/BdA oder ROTE HILFE reflexartig die verfassungsschützerische Kontaminierung der Beteiligten auslöst, sollte – ein Stück mehr – der Vergangenheit angehören. Eine Ohrfeige mit hoffentlich nachhaltiger Wirkung für die Erfassungspraxis nicht nur des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern aller bundesdeutschen Geheimdienste. Das Amt wird seine Beobachtungs- und Erfassungspraxis gründlich ändern müssen.“
In einem Gespräch mit der jungen welt äußert Udo Kauß die Vermutung, dass beim Bundesamt für Verfassungsschutz „sicher Hunderte, gar Tausende Menschen gespeichert sind“. Er könne Leuten, „die politisch tätig gewesen sind, nur raten, entsprechende Anfragen beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu stellen“, weil so wieder „mehr Rechtsstaatlichkeit einziehen“ könne.
Auf die Frage, wie das konkret vor sich gehe, informiert Kauß:
„Ganz so einfach ist es nicht. Wenn Sie hinschreiben, kann die Behörde Ihnen mitteilen, dass über Sie nichts gespeichert ist. Oder sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Der hat im Fall Gössner aber nicht einmal die Akte in sagt, es seien Daten gespeichert, aber Einzelheiten könne man nicht nennen. Dann können Sie sich an der Hand gehalten, sie wurde ihm nur vorgelesen. Auskunftsanfragen zu stellen, ist relativ einfach: man sendet eine Kopie seines Passes oder Personalausweises nach Köln und bittet um datenschutzrechtliche Auskunft über die gespeicherten Daten.“
Im Falle von Rolf Gössner wurde laut Rechtsanwalt Kauß ein derartiges Auskunftsersuchen im Jahre 2006 gestellt, woraufhin nur wenig aussagekräftige Dokumente zur Verfügung gestellt worden sind. Von über 2100 Seiten Papier seien nur etwa zwölfeinhalb Prozent nicht geschwärzt gewesen. Das Gericht hat sodann auf Grundlage der freigegebenen Auskünfte eine Entscheidung gefällt, der Verfassungsschutz aber zuvor schon die Überwachung Gössners (im Jahre 2008) beendet und die Akten gelöscht.
(PM der Internationalen Liga/RA Kauß/jw/Azadî, 5.,6.4.2011)
Friedensforschungsinstitut SIPRI ermittelt ein Rekordhoch für Rüstungsausgaben
Nach dem jüngsten Bericht des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI haben die weltweiten Militärausgaben im vergangenen Jahr das Rekordhoch von 1,6 Billionen Dollar erreicht, wobei die USA hierbei wie gehabt den ersten Platz mit 698 Milliarden Dollar einnahmen. Sie sind für 43 Prozent der weltweiten Ausgaben verantwortlich. SIPRI veranschlagt das Militärbudget Chinas auf 119 Milliarden Dollar, Großbritannien und Frankreich folgen mit jeweils knapp über 59,6 Milliarden auf den Plätzen 3 und 4. Deutschland wird von SIPRI auf den achten Platz gelistet mit umgerechnet 34 Milliarden Euro.
Den höchsten relativen Anstieg gibt es laut Friedensforscher in Südamerika durch die Anschaffung von Kampfhubschraubern, U-Booten und neuen Kampfflugzeugen durch die brasilianische Regierung. Venezuela hingegen hat im Vorjahr mit 3,1 Milliarden Dollar über ein Viertel weniger fürs Militär ausgegeben.
(jw/Azadî v. 12.4.2011)
Vorratsdatenspeicherung widerspricht deutscher Verfassung
„[…] Die Brüsseler Drohung, auf eine weitere Verzögerung einer deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung mit Zwangsmaßnahmen zu reagieren, hat die Debatte sofort wiederbelebt. Würde sie sachgerecht geführt, müsste sie sich von zwei Aspekten leiten lassen. Erstens: Eine EU-Richtlinie, die grundrechtlichen Anforderungen nicht genügt, kann nicht Grundlage eines deutschen Gesetzes sein. Die Bundesregierung ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich den albernen Drohgebärden zu widersetzen. Zweitens: Jeder Eingriff in Grundrechte muss nachweisen, dass er erforderlich ist und das damit erstrebte Ziel überhaupt erreichen kann. Das ist im Fall der Vorratsspeicherung mit guten Gründen zu bezweifeln. Soweit bekannt, hat die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung noch in keinem einzigen EU-Mitgliedsstaat die Aufklärungsquote bei Straftaten erkennbar erhöht. […]“
Mit der Vorratsspeicherung soll möglich werden, mindestens sechs Monate lang zu speichern, „wer mit wem wann telefoniert, wer wem wann eine e-mail geschrieben, wer wem wann eine SMS geschickt und wer wann eine Internetseite aufgerufen hat. Vorratsspeicherung bedeutet, dass das Kommunikationsverhalten aller 500 Millionen EU-Bürger ohne Anlass und ohne Ausnahme – also auch von Ärzten, Geistlichen oder Strafverteidigern – registriert und die Daten abrufbar gehalten werden.“
(aus dem Kommentar von Christian Bommarius in der FR v. 19.4.2011)
Amtsgerichte seit Januar abgeschafft
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 werden im Zuge einer Justizreform die Amtsgerichte aufgelöst und durch Gerichtsmediationsstellen ersetzt. Diese Neuregelung führt u. a. dazu, dass in gerichtlichen Verfahren mit einem Streitwert bis zu 5000 Euro Anwältinnen und Anwälte überflüssig werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht zwar seine langjährige Forderung nach Gerichtsmediation erfüllt, appelliert aber an den Gesetzgeber, einen Ausgleich zu schaffen, z.B. durch Schaffung eines „Fonds für Not leidende Anwälte“.
(ND/Azadî, 20.4.2011)
Wie gehabt: Flüchtlinge werden unter den Generalverdacht des «Terrorismus» gestellt
Im Zusammenhang mit dem herbeigeredeten „Flüchtlingsstrom“ aus Nordafrika, tritt auch die Polizeibehörde EURPOL auf den Plan. In einem Bericht, den sie am 19. April im Europaparlament vorgesellt hat, wird die „Sorge“ verbreitet, dass die instabile Lage in Nordafrika „Terrorgruppen neue Möglichkeiten biete, Material und Mitglieder nach Europa zu schleusen.“ Für den Fall, dass sich die Erwartungen der arabischen Völker nicht erfüllten, „könnten als Konsequenz die Radikalisierung und die Unterstützung für Terrororganisationen in Nordafrika und anderen Regionen wachsen.“
Im vergangenen Jahr seien laut EUROPOL 179 verdächtige islamistische Terroristen in der EU festgenommen worden.
(ND/Azadî v. 20.4.2011)
Datenschützer kritisieren Zensus 2011
„Eine solche Volkszählung wäre eigentlich gar nicht mehr nötig“, sagte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein gegenüber der Frankfurter Rundschau, weil „alle planungsrelevanten Daten auch anders verfügbar“ seien.
Kritisiert wird an der geplanten Volkszählung Zensus 2011 auch, dass die BürgerInnen angeben sollen, wo sie seit 1955 gelebt hätten und welcher Religion sie angehören. Das sei laut Weichert „absolut fragwürdig“. Grundsätzlich müssten BürgerInnen ab dem 9. Mai niemanden in die Wohnung lassen. Sie dürften ihre Unterlagen in verschlossenen Umschlägen abgeben.
Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar übt Kritik. So sei man seiner Forderung nicht nachgekommen, auf „personenbezogene Erhebungen in den sensiblen Sonderbereichen wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten“ zu verzichten oder auf Fragen nach Glaubensrichtung und Weltanschauung. Schaar verweist auch auf die Gefahr der Re-Identifizierung aufgrund des langen Zeitraums von sechs Jahren für die Speicherung der personenbezogenen Erhebungen. Man habe bei der Zusammenführung der Daten ohne weiteres statt der namentlichen Erfassung ein Pseudonym verwenden können.
(FR/Azadî, 26.4.2011)
Spitzelkreation à la Bundesanwaltschaft und Verfassungsschutz
In einem am 12. April vor dem 6. Strafsenats des Oberlandesgerichtes München eröffneten Prozess müssen sich sieben Männer und eine Frau als angebliche Terrorhelfer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verantworten. Sie sollen gewaltverherrlichende Videos und Schriften von „Al-Qaida“ und „Ansar al Islam“ ins Internet gestellt haben. Einer soll zudem versucht haben, sich in Pakistan ausbilden zu lassen. Mutlu Günal, der Verteidiger eines der Angeklagten, erklärte, dass Irfan P., ein V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die in der Anklage aufgeführten Taten „angeschoben“ habe, was den Verfahrensbeteiligten von Seiten der Bundesanwaltschaft (BAW) verschwiegen worden sei. P. sei Chef der deutschen Sektion der „Globalen Islamischen Medienfront“ gewesen und in die Gruppe der Angeklagten eingeschleust worden. „Wenn der big Boss für den Verfassungsschutz arbeitet, muss man sich fragen, was mit den kleinen Lichtern ist,“ sagte Rechtsanwalt Günal.
Irfan P. war im März 2009 wegen anderer Vorwürfe zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Anfänglich sollte auch gegen ihn in dem in München anhängigen Fall ermittelt werden, doch wurde das Verfahren eingestellt. Dass P. V-Mann des Verfassungsschutzes war, hat die BAW in einem anderen Verfahren vor dem Berliner Kammergericht offenbart. „Ich wusste davon, weil ich in genau diesem Prozess als Verteidiger beteiligt war. Ich finde es skandalös, dass die Bundesanwaltschaft diesen Sachverhalt jetzt im Münchner Prozess zu verschweigen versucht“, erklärte Rechtsanwalt Mutlu Günal.
Der aufgrund der Ausführungen des Verteidigers vertagte Prozess wurde zwei Tage später fortgesetzt. Dessen Antrag, die Verhandlung wegen der Verwicklungen des V-Mannes auszusetzen, ist vom Staatsschutzsenat des OLG (selbstredend) abgelehnt worden.
Obwohl der heute 22-Jährige laut Presseagentur dapd für seine Informationen monatlich 2000 Euro vom Verfassungsschutz kassiert hat und auftragsgemäß zum Anführer der „Globalen Islamischen Medienfront“ geworden ist. Obwohl die BAW versucht hat, Irfan P. aus dem Prozess herauszuhalten, musste er auf Betreiben von Rechtsanwalt Günal als Zeuge aussagen. „Die Mitläufer müssen sich verantworten, und ausgerechnet der Anführer wird verschont“, empört sich der Bonner Anwalt.
(jw/Azadî, 14.,15.,28.4.2011)