UnterstÜtzungsfÄlle
Im Monat April wurde über fünf Anträge entschieden und Unterstützung in einer Gesamthöhe von 2.043,08 € geleistet. Hierbei handelte es sich um vier Fälle von durch Staatsanwaltschaften eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz (VG), in denen Azadî die von Anwälten beantragten Kostennoten teilweise bzw. vollständig übernommen hat.
In einem Verfahren nach § 129 StGB/VG waren 2009 drei Kurden zu Haftstrafen und ein Betroffener zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Letzterer hat sich mit Beschwerden bis zum Oberlandesgericht erfolglos dagegen zur Wehr gesetzt, als Gesamtschuldner für Verfahrenskosten (u.a. für Sachverständige, Zeugenladungen und -gelder, Kosten für Übersetzungen von umfangreichen Telefonüberwachungsmaßnahmen aller Angeklagten, Auslagen der Polizei) bestimmt zu werden, weil die drei (erwerbslosen) Mitverurteilten finanziell absolut nicht in der Lage sind, ihren Anteil von dem Gesamtbetrag (über 20 000,– €) zu begleichen.