AZADI infodienst nr. 104
august 2011


 

verbotspraxis

 

Verfahren gegen kurdischen Fernsehsender ROJ TV in Kopenhagen eröffnet

Am 15. August 2011 wurde in Kopenhagen das Verfahren gegen den kurdischen Fernsehsender ROJ TV eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Sender vor, "Propaganda für eine terroristische Vereinigung" zu verbreiten, weshalb gegen ihn eine Geldstrafe zu verhängen und die Sendelizenz zu widerrufen sei.
Solidarität mit Kurd_innen und ROJ TV Vor Verhandlungsbeginn hatte eine Pressekonferenz stattgefunden, an der u. a. der BDP-Abgeordnete aus Wan, Nazmi Gür, der schwedische Parlamentarier der Linkspartei, Hans Linde sowie Vertreter des Kurdischen Nationalkongresses (KNK) und der Europäischen Föderation der kurdischen Vereine, KON-KURD, Stellung genommen haben. Nazmir Gür erklärte, dass mit diesem Prozess versucht werde, die Stimme der Kurdinnen und Kurden zum Verstummen zu bringen. ROJ TV sei jedoch auch die Stimme anderer unterdrückter Gruppen des Nahen und Mittleren Ostens. Hans Linde bekräftigte, dass er aus Solidarität mit den Kurdinnen und Kurden nach Kopenhagen gekommen sei. Dieser Prozess sei ein Lackmustest für die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa. Vor dem Gerichtsgebäude fand zeitgleich eine Demonstration statt.
Staatsanwaltschaft reiste in die Türkei Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, ist die Staatsanwaltschaft vor Verfahrensbeginn mehrfach in die Türkei gereist, um den türkischen Behörden brieflich ihren Dank für die gute Zusammenarbeit zu überbringen. Die Anwälte von ROJ TV bezeichneten diesen Vorgang daraufhin als Skandal und forderten das Gericht auf, die Anklage fallen zu lassen, weil sich die Staatsanwaltschaft unglaubwürdig gemacht habe. Diese Forderung lehnte das Gericht allerdings ab. Unter den Prozessbeobachter_innen befanden sich neben zwei Mitgliedern des türkischen Geheimdienstes MIT auch eine weitere türkische Delegation. Während der gesamten Verhandlung war es immer wieder zu hitzigen Diskussionen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gekommen.

Die weiteren Termine des Verfahrens ab September 2011: 1., 5., 7., 12., 14., 15., 19., 21. und 29. 9. Oktober: 3., 5., 10., 11., 13., 24., 25., 27.10. November: 7., 9.11.

10. Oktober: Internationale Delegation zur Prozessbeobachtung

Für die Verhandlung am 10. Oktober 2011 ruft ROJ TV Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und juristische Expertinnen und Experten dazu auf, sich an einer internationalen Beobachterdelegation u. a. aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich, Italien und Großbritannien zu beteiligen. Danach ist die Durchführung einer Pressekonferenz geplant. Chronologie der Ereignisse Am 31. August 2010 war das dänische Justizministerium der Empfehlung der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt und hatte Anklage gegen ROJ TV A/S, Mesopotamia Broadcast A/S und METV A/S erhoben und ihnen vorgeworfen, gegen § 114 des dänischen Strafgesetzbuches (Förderung terroristischer Aktivitäten) verstoßen zu haben. Generalstaatsanwalt Jorgen Stehen Soerensen hatte seinerzeit erklärt, der Sender würde für die Aktivitäten der auf der EU-Terrorliste stehenden PKK werben. Mit dem Verfahren soll die Schließung von ROJ TV und der Begleitunternehmen angestrebt werden. Am Tag der Anklageerhebung sind alle Bankkonten der Gesellschaften des Senders eingefroren, deren Verwaltungssitz durchsucht sowie Computer und andere Unterlagen beschlagnahmt worden. Später hatte sich herausgestellt, dass das Einfrieren der Gelder und die Beschlagnahmungen einer juristischen Grundlage entbehrte. Sowohl das Stadtgericht (19. Oktober 2010) als auch das Landesgericht (6. Dezember 2010) erklärten die Übergriffe für rechtswidrig. Seit Gründung des Fernsehsenders am 1. März 2004 sendet ROJ TV mit einer dänischen Lizenz. Genauso lange übt die türkische Regierung Druck auf Dänemark aus, um eine Aufhebung dieser Genehmigung zu erreichen. ROJ TV und die Verbote des deutschen Innenministers Wenn es um Repression gegen Kurdinnen und Kurden geht, sind deutsche Strafverfolgungsbehörden selbstredend mit von der Partie. So sind am 7. Mai 2008 die Studioräume der für ROJ TV tätigen Produktionsfirma VIKO in Wuppertal durchsucht, das Vermögen beschlagnahmt und letztlich deren Schließung angeordnet worden. In dem Verbotsbescheid wurde behauptet, dass der Sender den bewaffneten Kampf glorifiziere, sich gegen die Türkei richte und gegen den "Gedanken der Völkerverständigung" verstoße. Am darauf folgenden Monat, am 13. Juni 2008, verfügte das Bundesinnenministerium das Verbot von ROJ TV sowie der in Dänemark ansässigen Gesellschaften mit der Begründung, der Sender betätige sich für die in Deutschland verbotene PKK als deren „Sprachrohr“, „um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu versorgen“. Des weiteren trage er zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“ bei und gefährde das „friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet“. Außerdem seien durch den Sender „sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik“ berührt. Aufgrund zweier Eilanträge der dänischen Betreiberfirma von ROJ TV, beschloss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. 5. 2009 (BverwG 6 VR 3.08 und 4.08), dass der Sender in Deutschland vorerst wieder sein Programm ausstrahlen dürfe. Die Richter mochten die vom Innenministerium behauptete Dringlichkeit des Verbots nicht teilen, u.a., weil der Sender zum Verbotszeitpunkt immerhin schon vier Jahre lang unbeanstandet seine Programme ausstrahle. Außerdem sei fraglich, ob Deutschland überhaupt einen Sender, der EU-weit verbreitet sei, verbieten könne. Nach EU-Recht sei für eine Kontrolle der "Sendestaat" und nicht der „Empfangsstaat“ zuständig.

Konzertierte Aktion gegen ROJ TV

Dass die Repression gegen das kurdische Medium eine koordinierte Angelegenheit war und ist, bewies das Vorgehen der belgischen Behörden. Polizei erstürmte am 4. März 2010 die Studios von ROJ TV in der Nähe von Brüssel und verwüsteten oder beschlagnahmten hierbei die technischen Geräte, um eine weitere Produktion von Fernsehsendungen zu erschweren bzw. zu verhindern. Dennoch ermöglichten die Mitarbeiter_innen des Senders die weitere Ausstrahlung von Programmen, wenn auch in einer veralteten Qualität. ROJ TV und der neue NATO-Generalsekretär Nicht zuletzt sei in diesem "Spiel" die Personalie Anders Fogh Rasmussen erwähnt. Als der ehemalige Ministerpräsident Dänemarks 2009 für das Amt als NATO-Generalsekretär kandidierte, stieß seine Bewerbung bei der türkischen Regierung auf massive Ablehnung, und zwar nicht nur wegen der im Jahre 2005 in einer dänischen Zeitung erschienenen Mohammed-Karikatur, die Rasmussen mit Verweis auf die Pressefreiheit gegen türkische Angriffe verteidigt hatte. Aus dem gleichen Grunde hatte er sich auch geweigert, dem Druck der Türkei auf Entzug der Sendelizenz von ROJ TV nachzugeben. Erst nach intensiven Einwirkungen auf die türkische Regierung, zuletzt durch US-Präsident Barack Obama himself, konnte der türkische Präsidenten Abdullah Gül umgestimmt werden. Dafür aber musste Rasmussen in Sachen ROJ TV Zugeständnisse machen - was geschah. Ab August 2009 dann hieß der neue NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen.

(ROJ-TV/ANF, 1.,15.8./Azadî)

 

31. August: Prozesseröffnung gegen kurdische Tageszeitung Yeni Özgür Politika

Am 31. August, um 13.00 Uhr, wird vor dem Amtsgericht Offenbach ein Verfahren gegen die kurdische Tageszeitung „Yeni Özgür Politika“ (YÖP) eröffent, die ihren Sitz im hessischen Neu-Isenburg hat. Die Anklage gegen das Medium basiert auf einem Schreiben der türkischen Botschaft an das Auswärtige Amt, in dem die Behauptung aufgestellt wurde, bei der Zeitung handele es sich um ein „PKK-Propagandaorgan“. Als Beleg führte sie an, dass im Rahmen der Berichterstattung im Layout der Zeitung das Symbol der PKK abgedruckt worden sei. „Die Botschaft der Republik Türkei erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des § 9 der Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 26. November 1993 verboten ist, Kennzeichen der PKK öffentlich in Abbildungen und Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. […] Die Botschaft der Republik Türkei bittet, dass die notwendigen rechtlichen Schritte gegen die Zeitung Yeni Özgür Politika eingeleitet werden.“ Daraufhin wurden das Hessische Justizministerium sowie der Leitende Oberstaatsanwalt in Darmstadt eingeschaltet mit der Folge, dass die YÖP nun in vier Fällen mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz konfrontiert ist. In einem öffentlichen Aufruf der Redaktion an Kolleginnen und Kollegen sowie Gewerkschaftsvertreter_innen, den bevorstehenden Prozess zu beobachten, schreibt YÖP u. a.: „Nun versucht die türkische Regierung außerhalb ihrer eigenen Grenzen eine kritische Presseberichterstattung zum Schweigen zu bringen. Besorgnis erregend ist in dieser Sache die Rolle der deutschen Justiz. In einer Zeit, in der erkämpfte Rechte und Freiheiten einem neuen Menschenrechtsparadigma und Sicherheitskonzept zum Opfer fallen, in der ,zwischenstaatliche Interessen‘ mehr zählen als die Freiheit der Presse, ist es Pflicht, diese zu verteidigen. Aus diesem Grund rufen wir zur Solidarität auf.“

(YÖP v.25.8.2011/Azadî)

 

 

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