AZADI infodienst nr. 105
september 2011


 

repression

 

§ 129b-Prozess gegen Faruk E. endet mit lebenslänglicher Haftstrafe

Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) endete am 27. September der Prozess gegen den 56jährigen Faruk E. mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er als Drahtzieher eines Mordanschlags und Mitglied einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ (§ 129b StGB) gewesen sein soll.
Nach Auffassung des Gerichts soll E. als „hochrangiger Kader“ der „kommunistischen Terrororganisation“ Devrimci Sol – Vorgängerorganisation der DHKP-C – im Jahre 1993 von Deutschland aus den Auftrag für einen Anschlag in Istanbul erteilt haben, bei dem zwei Polizisten erschossen wurden. Drei der vier Attentäter sind von türkischen Sicherheitskräften getötet worden.
Die Verteidiger von Faruk E. hatten Freispruch beantragt und am Tage der Urteilsverkündung noch zwei weitere Beweisanträge eingebracht, die ein Komplott des türkischen Staates gegen Faruk E. belegen sollten.
In einer Pressemitteilung vom 29. September erklärte Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe zur Verurteilung von Faruk E. „Es ist schlichtweg unglaublich, dass ein deutsches Gericht mit Hilfe des Gummiparagraphen 129b und einer mehr als fragwürdigen Konstruktion einer ‚führenden Beteiligung aus Deutschland heraus‘ Faruk zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt hat. Der deutsche Staat führt mit diesem Skandalurteil ein weiteres Mal die Politik des türkischen Folterstaats fort.“ Es wird die Aufhebung des Urteils, die Freilassung des 56Jährigen gefordert und insbesondere zur „Solidarität mit ihm und allen anderen linken türkischen und kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten“ aufgerufen.

(jw, 28.9.2011/Azadî)

 

 

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