Wieder Verhaftung nach
§ 129b Strafgesetzbuch
BMJ hat GeneralermÄchtigung erteilt
Nach der Verhaftung der kurdischen Aktivisten Ridvan Ö. und Mehmet A. im Juli in Düsseldorf und Freiburg, denen die Strafverfolgungsbehörden eine Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) vorwirft, ist am 12. Oktober in Hamburg Ali Ihsan K. festgenommen und am darauffolgenden Tag verhaftet worden. Auch er wird beschuldigt, sich nach § 129a in Verbindung mit 129b als Mitglied an der PKK beteiligt zu haben. So soll er von Mai 2007 bis April 2008 als Kader im Gebiet Hamburg tätig gewesen sein und Aufträge sowie Weisungen an ihm untergeordnete Kader erteilt haben. Ferner seien von ihm Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert worden.
Nach AZADÎ vorliegenden Informationen hat das FDP-geführte Bundesjustizministerium am 26. September die "allgemeine Ermächtigung" zur strafrechtlichen Verfolgung von Kurdinnen und Kurden nach § 129b Abs. 1 Satz 3 Strafgesetzbuch erteilt, und zwar für zurückliegende und künftige Taten der europäischen Führung, des Deutschlandverantwortlichen sowie derjenigen, die für bestimmte PKK-Sektoren, Regionen und Gebiete sowie ihrer Teilorganisation in Europa CDK (Kurdische Demokratische Koordination) verantwortlich sind. Es muss jeweils ein Deutschlandbezug gemäß § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB bestehen.
Beschuldigte werden hiernach auch für alle Geschehnisse in der Türkei mitverantwortlich gemacht, seien es Anschläge auf türkische Soldaten oder Polizisten, Sprengstoff- oder Brandanschläge, unabhängig davon, ob diese tatsächlich von der kurdischen Guerilla begangen worden sind. Reflexartig und ohne jeden Beweis bezichtigen türkische Behörden bei jedem Ereignis umgehend erst einmal die PKK der Täterschaft.
Kaum etwas anderes macht die Heuchelei der herrschenden (deutschen) Politik deutlicher als das, was Amnesty International (AI) wenige Tage nach der jüngsten Verhaftung, an 19. Oktober, veröffentlichte:
In ihrem Bericht klagt die Menschenrechtsorganisation die USA, Russland und zahlreiche EU-Länder an, über Jahre hinweg Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Ägypten, Jemen und Libyen mit Waffen und Rüstungsgütern aufgerüstet zu haben, die schließlich zur Repression im Inneren eingesetzt wurden, als sich die Menschen im "Arabischen Frühling" aufgemacht hatten, ihre Regime zu stürzen. Niemand wird überrascht gewesen sein, dass auch die BRD zu den Lieferanten des Mordmaterials gehörte. Angaben von AI zufolge erhielten Ägypten, Jemen, Libyen oder Bahrain in den Jahren 2005 bis 2009 Rüstungsgüter im Wert von insgesamt 77 Millionen Euro. An Libyen wurden laut AI Bomben und Raketen im Wert von knapp einer halben Million Euro geliefert und der Jemen erhielt gepanzerte Fahrzeuge für gut vier Millionen Euro zu einem Zeitpunkt, in dem sich der Ausbruch eines Bürgerkriegs bereits abzeichnete. Berüchtigt ist Deutschland auch hinsichtlich des Exportes von Polizeiausrüstung und Polizeihilfe in alle Welt. Der LINKEN Abgeordnete Jan van Aken bezifferte allein die Lieferung von Kriegsgerät nach Saudi-Arabien in den letzten zehn Jahren auf einen Wert von 675 Millionen Euro und nach Ägypten von 268 Millionen Euro.
In mehreren Anträgen forderte Die LINKSFRAKTION im Bundestag daraufhin ein grundsätzliches Exportverbot für Waffen und sonstige Rüstungsgüter in 16 Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens. Diese Anträge als auch ähnliche Initiativen der Grünen und SPD wurden von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, vielleicht, weil Saudi-Arabien noch auf zugesagte 200 Panzer aus bundesdeutscher Rüstungsproduktion wartet.
„Die Ergebnisse unterstreichen das große Versagen bestehender Kontrollmechanismen für Waffenexporte, mit allen ihren Schlupflöchern und sie zeigen, wie dringend ein internationales Waffenhandels- Abkommen gebraucht wird, das den Schutz der Menschenrechte ganz oben anstellt“, sagte Helen Hughes, Waffenhandels-Expertin von Amnesty.
Während Deutschland als einer der größten Exporteure von Waffen und Rüstungsgütern gilt und sich einen Kehricht darum kümmert, ob in den Empfängerländern die Menschenrechte verletzt werden, erdreisten sich deutsche Politiker und Strafverfolger, die PKK als terroristisch zu stigmatisieren und ihr vorzuwerfen, sie, ihre Institutionen als auch ihre Mitglieder verstießen gegen den "Gedanken der Völkerverständigung". Thomas Kossendey, Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, hatte gegenüber den "Deutsch-Türkischen Nachrichten" vom 9. August u. a. ausgeführt: "Derzeit liegt der Rüstungsexportbericht für 2009 vor. Mit erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 45,6 Mio. Euro zählt die Türkei zu den wichtigen Empfängern deutscher Rüstungsgüter. Der Schwerpunkt der Exporte in die Türkei betraf in der jüngeren Vergangenheit den Sektor der Landsysteme (z.B. Leopard 1 und 2 sowie Brückenlegepanzer Leguan 1)."
Was bitte verstößt eklatanter gegen den Gedanken der Völkerverständigung als die Lieferung von Waffen und Panzern, die bei polizeilichen und militärischen Operationen gegen die Zivilbevölkerung und Guerilla eingesetzt werden?
Und wo bitte sind die Vorschläge der Bundesregierung zu einer dauerhaften Beilegung des türkisch-kurdischen Konflikts? Wo die Bemühungen eines deutschen Außenministers, seinen Einfluss in den Beziehungen zur Türkei geltend zu machen? Wo bleibt eine Reise in die kurdischen Gebiete der Türkei, um Gespräche mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu führen oder mit den Jugendlichen, die sich – wie die Menschen in den arabischen Ländern – für Freiheit, Demokratie, Autonomie und Anerkennung stark machen und dafür ihr Leben oder Verhaftungen riskieren ?
Die Gründung der PKK 1978 und der bewaffnete Kampf sind Folge jahrzehntelanger blutiger Unterdrückung, politischer Verfolgung und Verleugnung der Existenz des kurdischen Volkes. Nicht zuletzt durch massive deutsche Polizei- und Militärhilfe, insbesondere in den Jahren nach dem Putsch der Militaristen von 1980, konnte das faschistische Regime den Krieg gegen Oppositionelle und die kurdische Bevölkerung führen. Anfang der 90er Jahre trugen sodann die geschenkten Waffen aus den Restbeständen der DDR-Armee dazu bei, schreckliche Massaker an den Menschen in Kurdistan zu verüben. Nicht zu vergessen sind die Bilder, auf denen ein deutscher Panzer zu sehen ist, der die Leiche eines Kurden hinter sich durch den Staub zieht. Hätte Deutschland nicht allen Grund, sich mitverantwortlich zu erklären und sich zu entschuldigen, anstatt sich gegenüber der Türkei damit zu brüsten, dass die deutsche Regierung besonders effektiv gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden vorgeht?
Die Gerichte werden sich jedenfalls in den bevorstehenden § 129b-Prozessen mit mehr Fragen als denen des Strafrechts beschäftigen müssen. Die Verteidiger des seit dem 23. August laufenden Revisionsverfahrens von Vakuf M. vor dem OLG Frankfurt/M. haben in einer Erklärung deutlich gemacht, worauf es ankommen wird. Sie sind der Auffassung, dass es sich bei der Guerilla der PKK um eine "Partei in einem bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerrechts" handelt. Deshalb wird das OLG den bewaffneten Kampf der HPG in Kurdistan an diesen Maßstäben messen müssen, bevor es den §129b StGB auf Mitglieder oder Unterstützer_innen der PKK anwendet. Die Anwälte beziehen sich hierbei explizit auf das 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, wonach bewaffnete Kämpfe nicht illegal sind, sofern sie sich gegen eine rassistische oder koloniale Unterdrückung richten und für das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes im Rahmen des humanitären Völkerrechts geführt werden. Es dürfte wohl unbestreitbar sein, dass dies für den türkisch-kurdischen Konflikt zutrifft.
"Dass die Bundesregierung und der Rat der Europäischen Union die PKK fortwährend als Terrororganisation bezeichnen und als solche verfolgen, ist eine politische Entscheidung, welche die Gerichte nicht bindet und über die Legitimität des Kampfes für die kurdische Selbstbestimmung in Kurdistan nichts aussagt," so die Verteidiger Berthold Fresenius und Sönke Hilbrans in ihrer gemeinsamen Presseinformation. Das Verfahren gegen Vakuf M. ist bis Ende des Jahres terminiert. Er war im Dezember 2009 in erster Instanz nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weil er die Strafe inzwischen verbüßt hat, befindet er sich auf freiem Fuß.
Die negative Vielgesichtigkeit der deutschen Innen-, Justiz- und Außenpolitik, die Heuchelei und Widersprüchlichkeit deutscher Politiker_innen im Hinblick auf die Bewertung von Freiheitskämpfen je nach (wirtschafts)politischem Interesse zu bejubeln oder als terroristisch zu stigmatisieren, ist unerträglich. Diese Schaukelpolitik darf nicht fortgesetzt werden.
Statt permanent die Strafverfolgung zu verschärfen und Menschen zu verfolgen, sollten die Akteure bundesdeutscher Politik ein Bewusstsein darüber entwickeln, dass sie gegenüber den Kurdinnen und Kurden eine Bringschuld haben.
Redet, diskutiert oder streitet mit ihnen,
aber beendet diese unwürdige
Kriminalisierung und Ignoranz!
Um dies in die Öffentlichkeit zu tragen, fanden oder finden mehrere Demonstrationen statt.
Zum Beispiel:
Demo in Göttingen:
Stell dir vor, es ist Krieg und alle sehen weg!
Gegen Krieg, Lüge und Unrecht –
Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung
„Gemeinsam wollen wir gegen die Politik der Türkei gegen die Kurden, gegen den bevorstehenden Einmarsch türkischer Soldaten in denn Nordirak, gegen die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan, gegen das Verbrechen an Andrea Wolf (Ronahî) und gegen die Repression politisch aktiver Kurden in Deutschland“, heißt es im Aufruf zu einer Demonstration, die am 29. Oktober in Göttingen stattfand. "Die kurdische Freiheitsbewegung, der sich mehrere Parteien, eine breit gefächerte Zivilgesellschaft und die Mehrheit des kurdischen Volkes zugehörig fühlen, strebt nach einem politischen und demokratischen Weg zur Lösung der kurdischen Frage innerhalb der bestehenden Staaten und gemeinsam mit der gesamten Gesellschaft", heißt es weiter.
Gefordert wurde
• ein Stopp des Krieges in Kurdistan
• eine Aufklärung aller Verbrechen im Zuge des Krieges in Kurdistan sowie die Errichtung einer Wahrheitskommission
• ein Ende der anhaltenden Kriminalisierung, deren Kern das PKK-Verbot ist
• die Abschaffung des § 129a/b StGB
• die sofortige Freiheit Abdullah Öcalans und aller politischen Gefangenen