AZADI infodienst nr. 107
november 2011


 

Internationales

 

Madrid hebt Urteile wegen Foltervorwürfen gegen spanische Polizisten auf

Am 15. November hat der Oberste Gerichtshof in Madrid eine Verurteilung von vier Polizisten der Guardia Civil aufgehoben und sie freigesprochen. Sie waren im Dezember 2010 von einem Gericht im baskischen Gipuzkoa wegen Folter an Igo Portu und Mattin Sarasola zu Freiheitsstrafen von zwei bzw. vier Jahren verurteilt worden. Als Begründung für seine Entscheidung hat das Madrider Gericht behauptet, die ETA weise ihre Mitglieder an, Foltervorwürfe zu erfinden. Portu und Sarasola waren im Januar 2008 verhaftet worden und mit schweren inneren und äußeren Verletzungen in die Intensivstation des Krankenhauses von Donostía (San Sebastian) eingeliefert. Mattin Sarasola wurde tagelang ohne jeden Kontakt zur Außenwelt in Incommunicado-Haft gehalten und habe Polizeiangaben zufolge in dieser Zeit sich und Igor Portu des Attentats auf den Flughafen Madrid im Jahre 2006 bezichtigt. Daraufhin wurden bei Beiden im Sommer 2010 verurteilt, obwohl Sarasola seine Aussagen längst widerrufen hatte. Als „skandalös“ bezeichnete die baskische Linke das Urteil des Obersten Gerichtshofes. Der spanische Staat müsse „aufhören, Menschenrechte zu verletzen“, erklärte Maite Sarasua vom baskiskischen linken Wahlbündnis und könne „Folter nicht ungestraft lassen“. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im September 2010 und März 2011 Spanien wegen des Ignorierens von zwei Misshandlungsfällen verurteilt.Der Dachverband der Antifolterorganisationen dokumentierte für 2010 im Baskenland über 100 Anzeigen dieser Art.

(jw v. 18.11.2011/Azadî)

 

 

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