Zum 18. Jahrestag
des PKK-BetÄtigungsverbots:
Chronologie einer verbotenen Demonstration gegen das PKK-Verbot
Am 20. November, dem Totensonntag, durchsuchte eine Hundertschaft der Polizei die Räume des Deutsch-Mesopotamischen Bildungszentrums in Berlin-Kreuzberg und über einhundert Teilnehmer_innen einer Gedenk- und Trauerfeier. Hierbei wurden einer Mitteilung der Kurdistansolidarität Berlin zufolge alle Bargeldmittel, die 50 Euro überstiegen, beschlagnahmt. An diesem Tag sollte in dem Verein eine Spendensammlung für die Erdbebenopfer in Van stattfinden.
Nach Angaben der Polizei habe es sich um eine „Routinekontrolle“ gehandelt. Zutreffender dürfte gewesen sein, dass diese Razzia im Zusammenhang stand mit dem Verbot einer Demonstration, die aus Anlass des 18. Jahrestages des PKK-Verbots durchgeführt werden sollte.
Die Geschichte dieses Verbots:
Am 22. September hatte die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, eine Demonstration in Berlin für den 26. November angemeldet, bei der mit etwa 10 000 Teilnehmenden zu rechnen sei. Mit ihr sollte unter dem Motto „Demokratie stärken, PKK-Verbot aufheben – Freiheit für A. Öcalan und Frieden in Kurdistan“ an das 1993 durch den damaligen CDU-Innenminister Manfred Kanther verfügte PKK-Betätigungsverbot erinnert und ein Ende der Kriminalisierung gefordert werden. In einem Kooperationsgespräch zwischen Mitarbeitern der zuständigen Polizeidirektion und Vertretern von YEK-KOM am 7. Oktober wurde u. a. die ursprünglich von der Veranstalterin vorgeschlagene Demo-Route geändert.
Vorsorgliches Verbot durch Polizei und LKA
Exakt einen Monat später erreichte YEK-KOM ein Schreiben des Polizeipräsidenten bzw. des Landeskriminalamtes, mit dem mitgeteilt wurde, dass der Aufzug am 26. November verboten werde. Und nicht nur diese: „Das Verbot erstreckt sich auch auf jede Art von Ersatzveranstaltungen in den Monaten November und Dezember 2011 im Land Berlin“.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die „öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ durch die Demo „unmittelbar gefährdet“ sei und dass es „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zu Verstößen gegen das Vereinsgesetz komme.
Den Grund, weshalb jede Aktion im November und Dezember verboten werden müsse, sahen die Behörden in der Tatsache, dass die PKK am 27. November 1978 gegründet worden sei und der Zeitpunkt der Demonstration hiermit „offenkundig“ in Zusammenhang stehe. Großzügig räumen Polizei und LKA jedoch ein, „dass es selbstverständlich möglich“ sei, gegen das PKK-Betätigungsverbot zu demonstrieren. Doch dürfe das nicht zu einer „Unterstützung der verbotenen Vereinigung oder zur Verbreitung von deren Kennzeichen führen“.
PKK-Uniform im Deckmantel
Als Beleg für diese Behauptungen werden dann bis ins Jahr 2008 zurückreichende Demonstrationen und Festivals herangezogen. Hierbei liegt das Augenmerk der Behörden insbesondere auf den von ihnen so verachteten und „untersagten“ Bildern von Herrn Abdullah Öcalan, für dessen Gesundheit oder Freiheit sich Kurdinnen und Kurden einsetzen. In einem Fall ermitteln die Strafverfolger gar gegen den stellvertretenden Vorsitzenden eines kurdischen Vereins, der anlässlich von Versammlungen die „Uniform der PKK-Kampfverbände“ getragen habe. Tatsächlich aber handelte es sich um eine traditionelle kurdische Bekleidung, in der zum Beispiel auch der Präsident der kurdischen Autonomieregion in Nordirak, Barzani, von Bundeskanzlerin Angela Merkel offiziell empfangen wird.
Alle und alles kriminell
Polizeibehörde und LKA unterstellen der Veranstalterin, „jeweils nur ein Thema“ vorzuschieben, „um sodann unter diesem Deckmantel sowohl verbotene Propaganda als auch entsprechende Kennzeichen und Symbole zu veröffentlichen“. Weil diese Verläufe „fast gesetzmäßig“ seien, könne die geplante Demonstration am 26. November nur „entsprechend ablaufen“.
Zur Bekräftigung ihrer Bewertung wird in den folgenden Ausführungen auch der YEK-KOM-Vorsitzende angegriffen und seine Rolle bei diversen Veranstaltungen in einen strafrechtlichen Kontext gesetzt. Nicht anders wird mit den Personen verfahren, die an dem Kooperationsgespräch am 7. Oktober teilgenommen haben.
Natürlich fehlt in der Verbotsmitteilung auch nicht der Hinweis, dass die „Anhänger der PKK in Deutschland überwiegend in örtlichen Vereinen organisiert“ seien, welche dem Dachverband der YEK-KOM angehören, die wiederum „in engem Kontakt mit der ERNK/CDK“ stehe.
Unter dem Aspekt der „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ sei es schlussendlich „nicht mehr vertretbar, auf Vorfeldmaßnahmen oder ein polizeiliches Einschreiten während der Veranstaltung abzustellen“.
Mithin gebe es im Sinne einer „Straftatenverhinderung“ keine mindere Maßnahme als ein Verbot.
Auch Abgeordnetenhaus Berlin verbietet
In die Verbotslinie eingereiht hat sich auch das Abgeordnetenhaus Berlin, nachdem YEK-KOM am 18. Oktober beantragt hatte, die Demonstration ausnahmsweise auch durch das Bannmeilengebiet des Abgeordnetenhauses zu führen. Diese Anfrage wurde am 10. November im Auftrag des Präsidenten des Abgeordnetenhauses negativ beschieden und mit dem Demo-Verbot der Versammlungsbehörde drei Tage zuvor begründet.
Diese Absage ist umso erstaunlicher, als in den Räumen des Abgeordntenhauses in den vergangenen Jahren mehrere von YEK-KOM organisierte Veranstaltungen stattgefunden haben, bei denen der Präsident höchstselbst die Eröffnungsworte gesprochen hatte.
Widerspruch
Verbotsbescheid verletzt Rechte der Veranstalterin
Gegen das Verbot der Demonstration wurde durch den Anwalt von YEK-KOM Widerspruch eingelegt. Kritisiert wurde darin, dass die Behörden zwar erkennen, dass es rechtens sei, gegen das PKK-Verbot zu demonstrieren, doch sei „diese erforderliche Abwägung“ in der weiteren Begründung nicht mehr zum Tragen gekommen. Selbstverständlich müsse auch die vom Verbot betroffene Organisation genannt werden dürfen. Immerhin hätte ein „gutes Dutzend“ Abgeordnete des EU-Parlaments, des Bundestages sowie verschiedener Landesparlamente die Demonstration und die damit verbundenen Anliegen unterstützt. Eine „zeitliche Nähe zur Gründung der PKK im Jahre 1978“ sei nicht beabsichtigt gewesen. In dem Kooperationsgespräch am 7. Oktober habe Einvernehmen darüber bestanden, nicht nur die Demoroute zu ändern (sie wurde durch E-Mail vom 10.10. bestätigt), sondern auch, „dass verbotene Fahnen nicht mitgeführt werden“ dürften und „Bilder des Herrn Öcalan mengenmäßig auf ein Bild pro 50 Aufzugsteilnehmer begrenzt werden.“
Grundrechte faktisch ausgehebelt
Es sei in besagtem Gespräch vonseiten der Polizeibehörde mit keinem Wort die in der Verbotsverfügung aufgelisteten früheren Veranstaltungen erwähnt worden. Während diese primär den „Gesundheitszustand von A. Öcalan und dessen Inhaftierung zum Inhalt“ gehabt hätten, beschäftige sich die zur Diskussion stehende Demonstration nur „am Rande auch mit diesem Thema“. Hauptsächlich stehe die Forderung nach Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots im Vordergrund dieser Veranstaltung und gerade „nicht eine Propagandaveranstaltung für die PKK und ihren Gründer Öcalan“. Dieser Absicht der Organisatorin werde der „angefochtene Bescheid auch nicht ansatzweise gerecht“. Vielmehr werde „jedwede Veranstaltung von ‚Kurden’ aus den letzten Jahren zur Propagandaveranstaltung für die PKK deklariert.“ Eine derartig pauschale Vorgehensweise führe „in der praktischen Konsequenz dazu, jede Meinungsäußerung zu diesem Thema zu untersagen“. So werde der Grundrechtsschutz aus Artikel 5 und 8 Grundgesetz „faktisch ausgehebelt“.
Es müsse festgestellt werden, dass der Verbotsbescheid die „grundgesetzlich verbrieften Rechte des Antragstellers auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit über Gebühr“ einschränke, weshalb er sich daher als „rechtswidrig“ erweisen werde.
YEK-KOM: Verbot gegen das Verbot?
Am 19. November nahm YEK-KOM unter der Überschrift „Verboten, gegen das Verbot zu demonstrieren?“ Stellung zu dem Komplex. Sie befürchtet, dass offensichtlich das „PKK-Verbot in der Praxis nun dafür herhalten“ müsse, „Protest gegen eben dieses Verbot zu illegalisieren“ und rief „Unterstützer und Freunde“ dazu auf, „bei den Berliner Behörden gegen das Verbot zu protestieren.“
(Azadî)
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verbot
Am Nachmittag des 22. November gab das VG bekannt, dass es den Verbotsbescheid des Polizeipräsidiums bestätigt. Die 18-seitige Entscheidung besteht größtenteils aus der Wiederholung der bereits genannten Gründe und wird ergänzt durch das Zitieren einer Reihe von Gerichtsurteilen, die sich mit dem Ablauf früherer Demonstrationen befasst.
Begrüßt wurde der Beschluss des VG vom derzeit noch amtierenden SPD-Innensenator Ehrhart Körting: „Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung des Polizeipräsidenten bestätigt hat.“ Und fügte hinzu: „Propagandaveranstaltungen für terroristische Organisationen nicht unter dem Schutz des Versammlungsrechts“ stünden.
YEK-KOM fordert „unverzügliche“ Sicherstellung der Versammlungsfreiheit
Die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland erklärte am 23. November hierzu u.a.: „Mit dem PKK-Verbot in Deutschland und dem Verbot unserer Demonstration werden solche seit zweieinhalb Jahren laufende Massenverhaftungen prokurdischer PolitikerInnen und AktivistInnen in der Türkei regelrecht ermutigt. Ermutigt werden dadurch auch türkische Faschisten, kurdische Vereine in Deutschland zu überfallen. So griffen ‚Graue Wölfe’ am Sonntag im Anschluss an eine Polizeirazzia das Deutsch-Mesopotamische Bildungszentrum Berlin an.“ Der Berliner Innensenator und die Polizeiführung werden aufgerufen, „unverzüglich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch für Kurdinnen und Kurden“ sicherzustellen.
„Staatlicher Willkürakt“
Ulla Jelpke, Mitglied der LINKSFRAKTION im Bundestag, bezeichnet in ihrer Mitteilung vom 23. November das Verbot als einen „staatlichen Willkürakt“ und erklärt weiter:“Es ist geradezu zynisch, wie jetzt das PKK-Verbot dafür bemüht wird, eine Demonstration gegen eben jenes Verbot zu verbieten.“
Auch Oberverwaltungsgericht (OVG) weist Widerspruch zurück
Hierbei haben die Richter des 1. Senats mit Beschluss vom 25. November die Verbotsgründe des Polizeipräsidenten sowie des VG bestätigt und sind in der „Gesamtschau“ zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei der geplanten Demo von YEK-KOM um eine Propagandaveranstaltung für die PKK handeln werde. Die „Gefahrenprognose“ beruhe auf den Erfahrungen „der letzten drei Jahre hinsichtlich vergleichbarer Veranstaltungen um den 27. November“, „dem Gründungstag der PKK“ einerseits sowie der Tatsache, dass u. a. auf dem Kurdischen Kulturfestival in Köln am 3. September „38 000 Plakate“ auf die Sitzplätze des Stadtions verteilt worden seien mit den Abbildungen der verbotenen Symbole von ERNK (Nationale Befreiungsfront Kurdistans) bzw. KCK (Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans). Zwar habe es einen Hinweis auf den Plakaten gegeben „Verboten in der BRD. Dieses System ist verboten, warum?“, doch sei dies „kaum lesbar und nur aus ganz geringem Abstand erkennbar gewesen.“ Schwerer wog jedoch eine „Planungsunterlage“ des Demo-Organisationskomitees vom 5. Oktober, die bei einer Razzia von Anfang November beschlagnahmt worden war. Danach sollen „500 PKK-Fahnen und 400 Bilder“ von A. Öcalan hergestellt und „für die Teilnehmer vorgehalten werden“, erwartet würden „ca. 30 000 statt nur 10 000 Teilnehmer“ und aus einem Internetaufruf mit der verbotenen CDK-Fahne sei die „wahre Intention der Veranstaltung“ erkennbar geworden. Diese Angaben hätten den im Kooperationsgespräch vom 7. Oktober gemachten Angaben wesentlich widersprochen. Die Einschätzung des Antragstellers zeige „entweder mangelndes Unrechtsbewusstsein oder sei auf eine beabsichtigte Missachtung der Vorschriften des Vereinsgesetzes zurückzuführen“. Zwar sei die Übersetzung der Planungsnotiz „rudimentär und zum Teil mangelhaft“ gewesen, doch sei der Inhalt vom Antragsteller in den zentralen Punkten „nicht in Abrede gestellt“ worden. Deshalb könne dieser Vorgang auch mit den auf dem Kölner Kulturfestival am 3. September verteilten Plakate verglichen werden.
Weitere Demonstration als „Ersatzveranstaltung“ ebenfalls untersagt
Auch eine von der Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Heidrun Dittrich, angekündigte Versammlung ist am 25. November als angebliche Ersatzveranstaltung für die verbotene Demo untersagt worden.
Kurden beteiligten sich an Antifa-Demo
Einen Tag nach der Verbotsbestätigung durch das VG hatte ein Bündnis aus deutschen, kurdischen und türkischen Gruppen für den 26. November eine antifaschistische Demonstration unter dem Motto „Staat und Nazis Hand in Hand“ angemeldet. Sie richtete sich gegen die „Verstrickung des deutschen Staates und seiner Geheimdienste in den blutigen Terror des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)“ als auch gegen die faschistischen „Grauen Wölfe“. Presseberichten zufolge sollen Steine und andere Gegenstände auf die etwa 2000 eingesetzten Polizeibeamten geworfen worden sein, die ihrerseits wiederum massiv Pfefferspray gegen die Demonstrierenden eingesetzt hätten. Mehr als hundert Personen seien festgenommen worden. Weiter wurde behauptet – so u. a. im Tagesspiegel vom gleichen Tag –, dass sich in die Antifa-Demo auch mehrere hundert Kurden gemischt hätten, die ursprünglich zu der verbotenen Kurdenversammlung wollten. Im Neuen Deutschland ist zudem behauptet worden, dass die Demonstrierenden „erkennbar türkische Orte“ attackiert hätten.
Ein Mitorganisator der Demo hat dieser Darstellung widersprochen und in einem Leserbrief vom 28. November geschildert, dass es entlang der Wegstrecke „immer wieder Provokationen von Anhängern der Grauen Wölfe mit Fahnen, Parolen und dem Wolfsgruß“ gegeben habe, wogegen sich Demonstrierende – „darunter zahlreiche türkischstämmige Sozialisten“ - gewandt hättn. Es habe sich nach Abschluss der Demo keineswegs um „Streit von Kurden und Türken“ gehandelt, sondern kurdische Jugendliche seien von „Anhängern der Grauen Wölfe“ angegriffen und einer von ihnen „mit einem Messer“ verletzt worden. Außerdem hätten die zur Umkehr gezwungenen Busse mit Kurden „keineswegs zu der zuvor verbotenen Großdemo“ gewollt. Vielmehr habe YEK-KOM ihre Mitglieder aufgerufen, „sich an der antifaschistischen Demonstration in Berlin-Kreuzberg zu beteiligen.“
Wie die junge welt vom 28. November meldet, habe der Veranstalter der Demo diese „nach der halben Strecke“ aufgelöst, da „angesichts der Polizeiübergriffe die Sicherheit der Teilnehmer nicht mehr zu garantieren“ gewesen wäre.
Die Morgenpost – berlin-aktuell – vom 27. November schreibt, es seien „87 Polizeibeamte verletzt“ und „46 Strafermittlungsverfahren unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz eingeleitet“ worden.
AKP-Regierung wird frohlocken
Wieder einmal wird das freundlichste Kompliment aus der Türkei kommen. Damit schließt sich der Kreis: Eskalation der Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in der Türkei, Druck der türkischen AKP-Regierung auf EU-Länder zur Verstärkung der Repression gegen die kurdische Bewegung und ihre Anhänger_innen, Vollstreckung durch bundesdeutsche Polizei und Justiz.
(Azadî)