Repression
Harald Runge neuer Generalbundesanwalt
Der erste Versuch, einen neuen Generalbundesanwalt zu finden, war gründlich misslungen. Der Kandidat von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger war der 46-jährige Verwaltungsjurist Johannes Schmalzl, dem aber von nahezu allen Bundestagsfraktionen mangelnde Qualifikation nachgesagt wurde. Die Ministerin wurde aber fündig. So konnte am 4. November der Bundesrat die Nachfolge von Generalbundesanwältin Monika Harms beschließen und Harald Runge ernennen, den früheren Generalstaatsanwalt in Celle. Am 17. November ist er von seiner Parteikollegin Leutheusser-Schnarrenberger in sein Amt eingeführt worden und bekam gleich eine Menge Arbeit mit dem deutschen Neonazi-Terror.
Von 2004 bis 2006 war das FDP-Mitglied Präsident der Europäischen Generalstaatsanwalts-Konferenz und im Anschluss bis 2008 Präsident des Consultative Council of European Prosecutors. In diesem beratenden Gremium des Europarates ist er bis heute als offizieller Vertreter der BRD tätig.
Der Jurist verfüge über „diplomatisches Geschick“, sei „verbindlich im Ton“, aber „hart in der Sache“ – so das „Portal Liberal“.
Ihren Kommentar zu dem Kandidatenstreit für den GBA-Job hat Ursula Knapp in der Frankfurter Rundschau vom 20. September mit der Aussage abgeschlossen: „Ausschlaggebend allerdings bleibt für den Karlsruher Chefermittler vor allem eines: Erfolge im Kampf gegen den Terrorismus.“
Martin Wenning-Morgenthaler, Sprecher des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung, fordert in einem Gespräch mit der jungen welt vom 22.9., dass die Justiz „aus der parteipolitischen Einflussnahme“ herausgenommen werden müsse. Meist würde die Besetzung von Ämtern in „Kungelrunden ausgehandelt“, weshalb er und sein Verband eine „Selbstverwaltung“ fordern.
(Azadî)