UnterstützungsfÄlle
Im November wurde über fünf Finanzanträge entschieden und ein Gesamtunterstützungsbetrag in Höhe von 1387,46 € bewilligt. Drei Anträge betrafen die Unterstützung von Gefangenen durch Zeitungsabos und Bücher. In einem Fall wurden die Anwaltsgebühren für die Abwehr eines Auslieferungsverfahrens übernommen – der Antrag der Türkei ist abgewiesen worden. Ein weiterer Antrag beinhaltete die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Verfahren war ursprünglich von einer Staatsanwaltschaft wg. angebl. Unterstützung nach § 129a/b StGB an den Generalbundesanwalt weitergeleitet worden; dieser wiederum hat das Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes nach dem Vereinsgesetz an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben und diese das Ganze dann eingestellt!