AZADI infodienst nr. 108/9
dezember 2011 // januar 2012


 

 

Internationale Koordination will Kurden zum Schweigen bringen

Die Freiheit der Medien wird gemeinhin als Gradmesser für die Demokratie einer Gesellschaft beschrieben und deren Einschränkung – wie aktuell in Ungarn – zu Recht kritisiert. Schaut man sich das jüngste Intrigenspiel um den kurdischen Fernsehsender ROJ TV an, der ein Millionen-Publikum in Europa und im Mittleren Osten hat, kann einem da nur Angst und Bange werden.

In einem abgekarteten Spiel sprach zuerst ein dänisches Gericht den Sender am 10. Januar, dem Tag der Journalistinnen und Journalisten, schuldig, Propaganda für die PKK zu betreiben, ohne jedoch die seit 1. März 2004 in Dänemark bestehende Sendelizenz aufzuheben. Schließlich gibt Dänemark ja viel auf seine liberalen Mediengesetze. Und weil das so ist, hat das Gericht die Unternehmen ROJ TV GmbH und Mezopotamia Broadcasting GmbH zusätzlich zu einer Geldstrafe von 690 000 Euro wegen angeblicher Verletzung der dänischen Anti-Terror-Gesetze verurteilt.

Dieses Urteil auf Bestellung griff dann wenige Tage später der in Frankreich ansässige Satellitenbetreiber EUTELSAT auf, um ab dem 21. Januar die Übertragung von ROJ TV einzustellen. Man wolle nicht Gefahr laufen, terroristische Aktivitäten zu unterstützen.

Die Verhinderung der Ausstrahlung des kurdischen TV-Senders ist Teil einer internationalen Strategie, die kurdische Befreiungsbewegung insgesamt zu eliminieren. Ein weiterer Baustein neben den KCK-Operationen in der Türkei, den §129b-Verfahren in Deutschland, der zunehmenden militärischen Unterstützung der Türkei durch die USA und vielem mehr. Beschämend ist bislang die Reaktion der internationalen Medien. Abgesehen von einer Presseerklärung von „Reporter ohne Grenzen“ ist bislang keine kritische Stimme zu vernehmen. Die TV-Betreiber bereiten sich darauf vor, Berufung sowohl gegen das Urteil der dänischen Justiz als auch gegen die Entscheidung von EUTELSAT einzulegen.
Dennoch strahlt ROJ TV strahlt sein Programm wie bisher über das Internet aus. Der Link:
http://video.roj.tv/channel/view/roj-75

Währenddessen teilte der Direktor von ROJ TV, Imdat Yilmaz, mit, dass ein Vertrag mit der griechischen Satellitengesellschaft Intelsat  unterzeichnet werden konnte. Jedoch können die Signale nur in den von Kurden bewohnten Gebieten, im Nahen Osten und auf dem Balkan empfangen werden. Aber darauf kommt es schließlich in erster Linie an.
Die neuen Frequenzen sind: 11092H/Symbol rate 15551.
In einem Offenen Brief vom 24. Januar an das Direktorium von EUTELSAT, fordert das kurdische  Frauenfriedensbüro, CENÎ, dazu auf, seine antidemokratische Entscheidung zurückzunehmen. Schließlich müsse auch Kurdinnen und Kurden ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Information zugestanden werden. Insbesondere habe ROJ TV den kurdischen Frauen eine Diskussionsplattform gegeben, um in ihrer Muttersprache die Ideen von Emanzipation, von politischer, kultureller und sozialer Teilhabe an der Gesellschaft sowie ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen zu verbreiten.

(Azadî)

 

Im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorgänge zum Thema ROJ TV:

Dänemarks Mühlen der Justiz beginnen zu mahlen

Am 31. August 2010 hatte der dänische Justizminister Lars Berfoerd nach 5-jähriger Ermittlung des Kopenhagener Oberstaatsanwalts Jorgen Stehen Sörensen eine Anklage wegen „Verstoßes gegen die Anti-Terror-Gesetze“ und der Beschuldigung, ROJ TV werde von der PKK finanziert, zugelassen. Am selben Tag ließ er die Konten des Fernsehsenders einfrieren. Nachdem hiergegen Beschwerde eingelegt worden war, hat sowohl das Stadtgericht  am 19. Oktober 2010 als auch das Landgericht in Kopenhagen am 6. Dezember 2010 diese Maßnahmen wegen fehlender rechtlicher Grundlagen für rechtswidrig erklärt. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung wurde vom obersten Gerichtshof abgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Schließung und die Verstaatlichung des Besitzes des Senders aufgrund „von PKK-Propaganda und der Finanzierung von ROJ TV durch diese Organisation“.

Staatsanwaltschaft vernimmt PKK-Überläufer in der Türkei

In dem am 15. August 2011 in Kopenhagen eröffneten Prozess erhob die Staatsanwaltschaft gegen ROJ TV den Vorwurf, er verbreite „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ und sei Teil der organisatorischen Struktur der PKK. Wie im Verlaufe der Verhandlungen bekannt geworden war, ist die Oberstaatsanwaltschaft  - aufgrund türkischer Interventionen – zur Vernehmung von PKK-Überläufern in die Türkei gereist. Auf deren Aussagen fußte maßgeblich die Anklage gegen den Sender. Die Anwälte von ROJ TV werteten diesen Vorgang als Skandal und forderten die Einstellung des Verfahrens, was vom Gericht abgewiesen wurde. Unter den ProzessbeobachterInnen hatten sich neben zwei Mitgliedern des türkischen Geheimdienstes MIT eine weitere Delegation aus der Türkei eingefunden. Immer wieder war es während der Verhandlungen zu hitzigen Auseinandersetzungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gekommen.
So hatten die Anwälte unter anderem auf bei Wikileaks veröffentlichte Verhandlungen zwischen türkischen und dänischen Offiziellen zum Fall des kurdischen TV-Senders aufmerksam gemacht und darauf, dass auch in diesem Fall die US-amerikanische Regierung auf Seiten der Türkei involviert gewesen ist. 

Die Causa „Rasmussen“

Und wer erinnert sich nicht an die Personalie Anders Fogh Rasmussen? Als der ehemalige Ministerpräsident Dänemarks 2009 für das Amt als NATO-Generalsekretär kandidierte, stieß seine Bewerbung bei der türkischen Regierung auf massive Ablehnung, und zwar nicht nur wegen der im Jahre 2005 in einer dänischen Zeitung erschienenen Mohammed-Karikatur, die Rasmussen mit Verweis auf die Pressefreiheit gegen türkische Angriffe verteidigt hatte. Aus dem gleichen Grunde hatte er sich auch geweigert, dem Druck der Türkei auf Entzug der Sendelizenz von ROJ TV nachzugeben. Erst nach intensiven Einwirkungen auf die türkische Regierung, zuletzt durch US-Präsident Barack Obama himself, konnte der türkische Präsident  Abdullah Gül umgestimmt werden. Dafür aber musste Rasmussen in Sachen ROJ TV Zugeständnisse machen – was geschah. Ab August 2009 dann hieß der neue NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen.

Aussagen unter Druck?
Bekannt wurden auch Telefongespräche des ehemaligen Direktors von Roj TV, Manoucher Zanoozi, der gegen Roj TV ausgesagt hatte und mittlerweile in einer engen Kooperation mit den türkischen Behörden stehen soll. Zanoozi habe gegenüber Amed Dicle, einer Mitarbeiterin von Roj TV, jedoch erklärt, dass er unter enormem Druck seitens des Irans und der Türkei stehe. Auch habe er angedeutet, vom dänischen Geheimdienst bedroht zu werden. Außerdem soll ein PKK-Überläufer seine in der Türkei gemachte Aussage mit der Begründung zurückgezogen haben, dass diese unter großem Druck und gegen seinen Willen aufgenommen worden sei.

Belgien macht mit…
Dass die Repression gegen das kurdische Medium eine koordinierte Angelegenheit war und ist, bewies auch das Vorgehen der belgischen Behörden. So erstürmte die Polizei am 4. März 2010 die Brüsseler Studios von ROJ TV, wobei alle technischen Geräte verwüstet oder beschlagnahmt wurden, um eine weitere Produktion von Fernsehsendungen zu erschweren bzw. zu verhindern.

…und Deutschland erst recht

Am 7. Mai 2008 wurden die Studioräume der für ROJ TV tätigen Produktionsfirma VIKO in Wuppertal durchsucht, das Vermögen beschlagnahmt und letztlich deren Schließung angeordnet. In dem Verbotsbescheid wurde behauptet, der Sender glorifiziere den bewaffneten Kampf, richte sich gegen die Türkei und verstoße gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“. Am 13. Juni 2008 verfügte das Bundesinnenministerium in einem Eilverfahren das Verbot von ROJ TV sowie der in Dänemark ansässigen Gesellschaften mit der Begründung, der Sender betätige sich für die in Deutschland verbotene PKK als deren „Sprachrohr“, „um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu versorgen“. Des weiteren trage er zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“ bei und gefährde das „friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet“. Außerdem seien durch den Sender „sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik“ berührt.
Aufgrund zweier Eilanträge der dänischen Betreiberfirma von ROJ TV, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Mai 2009 (BVerwG 6 VR 3.08 und 4.08), dass der Sender in Deutschland vorerst wieder sein Programm ausstrahlen dürfe. Die Richter mochten die vom Innenministerium behauptete Dringlichkeit des Verbots nicht teilen, u.a., weil der Sender zum Verbotszeitpunkt immerhin schon vier Jahre lang unbeanstandet seine Programme ausgestrahlt habe. Außerdem müsse in Frage gestellt werden, ob Deutschland überhaupt einen Sender, der EU-weit verbreitet sei, verbieten könne. Nach EU-Recht sei für eine Kontrolle der „Sendestaat“ und nicht der „Empfangsstaat“ zuständig.

EuGH: Deutschland darf Ausstrahlung von ROJ TV-Sendungen nicht verbieten

Produktions- und Betätigungsverbot für Deutschland jedoch bestätigt
Am 22. September 2011 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg seine Entscheidung darüber, ob ROJ TV in Deutschland daran gehindert werden darf, Fernsehsendungen über die Grenzen hinaus auszustrahlen. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass eine Verbreitung auf deutschem Hoheitsgebiet nicht untersagt werden kann. Dies widerspreche der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, in der geregelt sei, dass die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, „für die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Fernsehveranstalter zu sorgen“. In diesem Fall sei es die Angelegenheit Dänemarks, dies zu bewerte.
Den deutschen Gerichten wiederum sei zuzustimmen, dass eine Betätigung von ROJ TV sowie der TV-Firmen in Deutschland im Rahmen des Vereinsgesetzes untersagt werden könne, sofern man zu dem Erkenntnisschluss komme, dass deren „Verhalten“ unter den Begriff der „Aufstachelung zum Hass“ falle. Nach dieser EU-Entscheidung sind Empfang und Nutzung der Fernsehsendungen privat zwar weiterhin möglich, doch kann die Produktionsarbeit von ROJ TV verboten werden.
Hintergrund dieses Beschlusses waren die im Jahre 2008 erfolgten Verbotsverfügungen des Bundesinnenministers (s.vorstehend). Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung der offenen Fragen eingeschaltet.
Nun ist die deutsche Justiz wieder am Zuge; Urteile sind in diesen Verfahren noch nicht ergangen.

(Azadî)

 

 

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