verbotspraxis
Haftbefehl gegen Vezir T. aufgehoben
Vezir T., der am 8. Dezember in Hanau fest- und wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung (§ 129b StGB) in Untersuchungshaft genommen wurde , befindet sich nach Intervention seines Verteidigers seit dem 13. Januar wieder auf freiem Fuß. Nachvollziehbar konnte belegt werden, dass sich der Kurde entgegen der Behauptung des Generalbundesanwalts (GBA) dem bevorstehenden Verfahren nicht entziehen wird, mithin also keineswegs Fluchtgefahr besteht.
Vezir T. befand sich aufgrund seiner politischen Aktivitäten schon einmal in den Fängen der Justiz. Er wurde am 23. Mai 2000 nach § 129 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, 2001 entlassen und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Im Rahmen von diversen Ermittlungsverfahren fanden am 30. Juli 2009 Vereins- und Wohnungsdurchsuchungen u. a. in Halle, Leipzig und Hanau statt, von der auch Vezir T. betroffen war. Drei Jahre später ist das Verfahren gegen ihn eingestellt worden mit dem Ergebnis, dass er sich nun mit Beschuldigungen nach § 129b konfrontiert sieht.
Die Strafverfolgungsbehörden rächen sich eben besonders drastisch, wenn da ein Mensch ist, der sich partout nicht verbieten lassen will, seine politische Arbeit fortzusetzen.
(Azadî)
Oberlandesgericht München lehnt türkisches Auslieferungsersuchen ab
Eyüp D., am 15. Dezember in München verhaftet, ist am 25. Januar aus der JVA München-Stadelheim entlassen worden. Er war aufgrund eines Interpol-Haftbefehls aus Ankara in Auslieferungshaft genommen worden.
Diese Erfahrung hat er zusammen mit Dr. Remzi Kartal schon einmal gemacht. Beide Politiker waren am 24. März 2009 auf Antrag der türkischen Justiz in Spanien in Haft genommen und am 13. Juli aufgrund eines entsprechenden Gerichtsurteils wieder entlassen worden. Auf die Entscheidung der spanischen Justiz hat sich das Oberlandesgericht München im Falle der Freilassung von Eyüp D. bezogen.
Zur Erinnerung: Auch für den kurdischen Politiker Dr. Remzi Kartal war Spanien nicht das erste Mal.
Am 22. Januar 2005 ist der ehemalige und später politisch verfolgte Abgeordnete der prokurdischen Demokratie-Partei (DEP), auf der Bahnfahrt nach Nürnberg verhaftet worden. Er wollte dort an einer Kulturveranstaltung teilnehmen. Die Festnahme erfolgte vor dem Hintergrund eines Auslieferungsersuchens der Türkei, die ihm vorwarf, Mitglied einer terroristischen Organisation zu sein und am Umbau der PKK mitgewirkt zu haben.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg entschied jedoch gegen das türkische Ansinnen und ordnete am 1. März 2005 die Aufhebung des Haftbefehls gegen Dr. Kartal an, weil die vorgelegten Auslieferungsunterlagen "in einem solchen Maße unzureichend und widersprüchlich" gewesen seien, dass man sich außerstande gesehen habe, "darauf eine Haftentscheidung zu stützen".
(Azadî)