asyl- & migrationspolitik
Beckstein erklärt irakische Flüchtlinge zum Sicherheitsrisiko
Weil sie angeblich ein Sicherheitsrisiko darstellten, sollen nach Meinung des bayerischen Innenministers Günther Beckstein irakische Flüchtlinge generell von einer geplanten Bleiberechtsregelung auszuschließen. Davon betroffen wären rund 10.000 geduldete Menschen, von denen ein Teil bereits seit Jahren in Deutschland leben. Diesen Vorschlag werde er der Mitte November tagenden Innenministerkonferenz (IMK) unterbreiten. Weil die Beschlüsse dort einstimmig gefasst werden müssen, könnte Beckstein mit seinem Vorstoß erfolgreich sein. Die anderen Bundesländer, die ein Bleiberecht beschließen möchten, werden vermutlich kein bayerisches Veto riskieren wollen. „Für Tausende von Irakern, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, gibt es keine Rückkehrperspektive,“ wendet sich Gottfried Köfner, Vertreter des UN-Flüchtlingskommissars in Deutschland, gegen die bayerischen Pläne. Als „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ kritisiert Pro Asyl das Vorgehen. Amnesty International appelliert an die Innenminister, die irakischen Flüchtlinge „dringend“ in eine Bleiberechtsregelung aufzunehmen.
Seit dem Beginn des Irak-Krieges und der Entmachtung Saddam Husseins hat das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration rund 18000 Irakern eine Asylanerkennung widerrufen und sie damit wieder zu nur Geduldeten gemacht, die mit der Androhung ihrer Abschiebung rechnen müssen.
(Azadî/FR, 3.11.2006)
Keine Auslieferung von Erdogan Elmas
Aktionstag «Gegen Abschiebungen in den Folterstaat Türkei»
Vor neun Jahren floh der kurdische Jugendliche Elmas nach einer Verhaftungswelle in seinem persönlichen Umfeld in die Schweiz, wo er 1999 „vorläufiges Asyl“ erhalten hatte, das regelmäßig verlängert worden war. Die schweizerischen Ausländerbehörden verfügten nun auf Ersuchen der Türkei die Abschiebung. Die türkische Regierung wirft ihm vor, an einem Polizistenmord beteiligt gewesen zu sein, was Elmas bestreitet. Nach Auffassung seiner Verteidiger beruhen die Vorwürfe auf Aussagen, die unter Folter gemacht worden seien. Ein breites Bündnis macht sich für den Kurden stark. 3600 Menschen haben eine Petition gegen die Auslieferung unterzeichnet. Der Fall liegt zur Entscheidung nun dem Bundesgericht vor. (www.auslieferungen-stopp.ch)
(Azadî/ND, 3.11,.2006)
»Asyl in der Kirche« kritisiert deutsche Abschottungspolitik
Zu Beginn der Jahrestagung des ökumenischen Verbandes „Asyl in der Kirche“, erklärte deren Geschäftsführerin, Verena Mittermaier, dass derzeit mindestens 72 Flüchtlinge bei 27 evangelischen und katholischen Gemeinden im Kirchenasyl leben und noch über 20 Menschen in nicht öffentlich gemachten so genannten stillen Asylen. Zwölf Kirchenasyle seien in diesem Jahr erfolgreich gewesen, weil die Betroffenen eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten hätten.
Erst kürzlich sei ein Kirchenasyl in Koblenz-Neuendorf polizeilich geräumt und die Familie in die Türkei abgeschoben worden. Es werde in Deutschland immer schwerer, als asylberechtigt anerkannt zu werden, sagte die Bundesvorsitzende, Fanny Dethloff. Die Politik müsse eine Lösung finden bezüglich der zunehmenden Zahl von illegal in Deutschland lebenden Menschen.
(Azadî/ND, 11.11.2006)
«Wer wird Deutsche/r»?
33 Fragen an Bewerber/innen
Laut einem Entwurf des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, sollen zur Einbürgerung „staatsbürgerliches Grundwissen“ und Kenntnisse des Grundgesetzes in einem Test mit 33 multiple-choice-Aufgaben geprüft werden. Die Teilnehmer sollen aus vier Antworten die richtige Lösung auswählen, und das innerhalb von 60 Minuten. Zur Vorbereitung sind freiwillige Einbürgerungskurse mit 60 Unterrichtsstunden und eine Fibel für Autodidakten vorgesehen. Antragsteller müssen die deutsche Sprache gut beherrschen. Über diesen Einbürgerungstest werden die Innenminister auf ihrer Herbstkonferenz in Nürnberg beraten.
(Azadî/FR, 13.11.2006)
Beckstein im Vorfeld der IMK:
Ohne Arbeit kein Bleiberecht
Bei Straffälligkeit soll Familie gemeinsam leiden
Künftig sollen nur geduldete Ausländer mit Arbeit ein Bleiberecht erhalten. „Grundsätzlich gilt: Jemand muss Arbeit haben, dann erst kann er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen“, sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Stichtag sei der 30. September 2007. „Wer bis dahin keine Arbeit hat, bekommt jedenfalls kein Recht auf einen Daueraufenthalt,“ so Beckstein. Außerdem müssten Deutschkenntnisse vorhanden sein, die eine Verständigung im Alltag erlaubten. Auf die Frage, was mit der Familie eines geduldeten Ausländers geschieht, der straffällig geworden sei, sagte der Bayer: „Wenn jemand eine schwere Straftat begangen hat, dann kann man nicht nur ihn abschieben. Das muss von der Familie zusammen erlitten werden.“
(Azadî/FR, 13.11.2006)
BKA will europäisches Behörden-Netzwerk gegen «Illegale»
Deutschland und Europa soll nach Auffassung des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, im „Kampf gegen illegale Einwanderung“ noch enger zusammenarbeiten. Hierbei müssten alle gesellschaftlichen Kräfte einbezogen werden. In Europa sei zudem ein Behörden-Netzwerk wie das deutsche „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration“ in Berlin nötig. Laut Ziercke sei die Zahl registrierter Fälle von Schleusungskriminalität rückläufig; nur noch halb so viele illegal eingereiste Menschen als noch vor fünf Jahren würden von den Behörden aufgegriffen. Eine „Wanderungstendenz“ nach Deutschland gebe es zwar nicht, doch entwickle sich die BRD zu einem Transitland für Schleusungen.
(Azadî/FR, 16.11.2006)
Im Oktober geringe Zahl von Asylanträgen
0,4 Prozent-Anerkennung durch Bundesamt
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind im Oktober 1842 Asylanträge gestellt worden, 18 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Oktober 2006 sollen laut BMI 6440 Menschen weniger Asyl als im gleichen Zeitraum 2005 beantragt haben, ein Minus von fast 27 Prozent. Hauptherkunftsländer waren im Oktober Serbien und Montenegro, Irak und die Türkei (149 Anträge). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied im Oktober über 2118 Asylanträge: 0,4 Prozent der Fälle wurden anerkannt und bei 4,2 Prozent ein Abschiebeschutz gewährt.
(Azadî/ND, 16.11.2006)
Innenminister beschließen Bleiberechtsregelung
Pro Asyl: Unzureichend, unsozial und restriktiv
Als „völlig unzureichend und unsozial“ kritisierte Pro Asyl den Beschluss der Innenministerkonferenz zur Bleiberechtsregelung. Dadurch würden zwar einige tausend (vermutlich 20.000, die sofort einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten und etwa 40.000, die in der BRD bleiben können, falls sie bis Ende September 2007 eine Arbeit finden, ihren Lebensunterhalt also selbst bestreiten können und über genügend Wohnraum verfügen, Azadî) Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, doch „weiterhin mehr als 100.000 Menschen dauergeduldet in Deutschland leben“ müssen. Die beschlossenen Kriterien für ein Bleiberecht seien „äußerst restriktiv und für viele unerfüllbar“.
Pro Asyl fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, eine gesetzliche Bleiberechtsregelung „auf den Weg zu bringen“, das Zuwanderungsgesetz „gegen den Widerstand der Ministerialbürokratie und der Innenminister“ zu ändern und „die unsägliche und menschenrechtswidrige Praxis der Kettenduldungen zu beenden.“
Der Beschluss:
Ab dem 20. November sollen Geduldete (Familien), die seit mehr als sechs Jahren hier leben oder Alleinstehende mit einem achtjährigen Aufenthalt in der BRD, eine auf höchstens zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen unter der Voraussetzung, dass sie sich durch eine feste Arbeit selbst versorgen können, dass sie strafffrei sind, gut deutsch können und über hinreichend Wohnraum verfügen.
Diejenigen, die trotz guter Integration derzeit keine feste Arbeit haben, erhalten zunächst keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine befristete Duldung bis Ende September 2007. Wenn sie jedoch innerhalb dieser Frist ein „verbindliches Arbeitsangebot nachweisen“ können, das ihnen ein Leben ohne Sozialhilfe sichert, kann auch dieser Personenkreis eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Bis dahin sind diese Menschen nicht mit einer Abschiebung bedroht. Was mit ihnen für den Fall, dass sie keine Arbeit finden, geschieht, ist bislang ungeklärt.
Unter www.proasyl.de kann die von Pro Asyl vorgenommene „Analyse des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 17.11.2006“ heruntergeladen werden.
(Azadî/div.Zeitungen/Pro Asyl, 17.,/18.11.2006)
Kindergeld für Ausländer
Der Bundesrat stimmte einem Gesetz zu, wonach Ausländer künftig Kinder- und Erziehungsgeld erhalten können. Voraussetzung ist, dass sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen oder ihnen eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt werden kann.
(Azadî/FR, 25.11.2006)