AZADI infodienst nr. 48
november 2006


 

Gerichtsurteile

 

Sonderregelung für Asylbewerber widerspricht Grundgesetz

Ein für Asylbewerber geltendes Sonderrecht, wonach Schmerzensgeldzahlungen auf die Sozialleistungen angerechnet werden, darf es laut einer Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht geben. Eine solche Regelung widerspreche dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Schmerzensgeldzahlungen dienten nicht der Existenzsicherung, sondern sollten erlittene körperliche und seelische Beeinträchtigungen ausgleichen. Nunmehr muss der Gesetzgeber die entsprechende Vorschrift des 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetzes bis Juni 2007 neu regeln.
Aktenzeichen: BverfG 1 BvR 293/05

(Azadî/FR, 3.11.2006)

Keine Nachteile für ledige Gefangene

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dürfen ledige Gefangene in Untersuchungsgefängnissen bei den Besuchszeiten für Familienangehörige nicht benachteiligt werden. Damit korrigierten die Karlsruher Richter ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg.
Aktenzeichen: 2 BvR 1797/06

(Azadî/FR, 4.11.2006)

Bundesverwaltungsgericht:
Asylverfahren für Kinder

Eingeleitete Asylverfahren für Kinder abgelehnter Asylbewerber sind laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens.
In dem Verfahren hatten betroffene Kinder geklagt, deren Geburten dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch die Behörden mitgeteilt wurden. Dies gilt laut Gerichtsurteil als Asylantrag, was das Bundesamt in derartigen Fällen abgelehnt hatte, wodurch Abschiebungen möglich geworden wären.
Aktenzeichen: 1 C 5.06 und weitere.

(Azadî/taz, 23.11.2006)

 

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