repression
Ja-Sager
Der Bundesrat forderte in seiner Sitzung am 3. November die Bundesregierung auf, auch die Mautdaten im Antiterror-Kampf zu nutzen. Sie solle hierzu rasch einen Entwurf zur Anpassung des Autobahnmautgesetzes vorlegen. Außerdem stimmte das Länderparlament in erster Beratung der von der Bundesregierung geplanten Anti-Terror-Datei zu; eine Befristung des Projekts auf fünf Jahre wurde abgelehnt.
(Azadî/FR, 4.11.2006)
Kritiker der Antiterrordatei: Abschleifen von Grundrechten
Bei der öffentlichen Anhörung des Bundestagsinnenausschusses über die Regierungsentwürfe für ein “Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder” sowie ein Terrorismusergänzungsgesetz kamen verschiedene Sachverständige zu Wort.
So betonte Prof. Dr. Ralf Poscher, dass die Meinungsfreiheit nicht kriminalisiert werden dürfe und zwischen Gesinnung und Tat im Gesetz klar unterschieden werden müsse. Fredrik Roggan, Vizepräsident der Humanistischen Union, meinte, dass die Datei dem „Rechtmäßigkeitserfordernis” Rechnung tragen müsse, weil Informationen, die sich BND und BKA durch Vorführung “zurechtgefolterter” Gefangener beschafft habe, nicht aufgenommen werden dürften, da sie wegen des Folterverbots nicht verwertbar seien. Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, warnte, dass das Gleichgewicht widerstreitender Interesse immer mehr zu Ungunsten der Freiheitsrechte verändert würden. Prof. Dr.Dr. Eric Hilgendorf warnte vor dem „Abschleifen von Grundrechten“. Doch auch Maßnahmen, die sich im Verfassungsrahmen bewegten, könnten schweren und irreparablen Schaden anrichten. Der Rechtsprofessor und ehemalige BND-Präsident, Hansjörg Geiger, sehe die Gefahr, dass die gespeicherten Daten den Betroffenen zum Nachteil gereichen werden und dies gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen würde.
Nach Vorstellungen der Koalition sollen die Gesetze Ende November vom Bundestag verabschiedet werden.
Sofortige Freilassung von Süleyman Sahin!
Süleyman Sahin, der nach dem Genfer Menschenrechtskonvention von 1951, das Recht auf einen Aufenthalt als Asyl in der Bundesrepublik Deutschland erworben hatte, wurde am 15.11.2006 in Hildesheim auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeit, mit der Absicht an die türkische Republik ausgeliefert zu werden festgenommen. Nach der U-Haft wurde er in das Gefängnis von Hannover-Sehnde gebracht.
Süleyman Sahin wurde wegen seines politischen Engagements in der Türkei inhaftiert und durch das türkische Militärgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun fordert die türkische Republik seine Auslieferung, was für ihn lebenslanger Haft, Folter und Isolation in den F-Typ-Gefängnissen bedeuten würde.
Die Inhaftierung Herrn Sahins und seine drohende Auslieferung an den türkischen Staat widersprechen der zuvor getroffenen Entscheidung der Asylanerkennung, sie widersprechen den Menschrechtsabkommen und den Genfer Konventionen, zu denen sich auch die Bundesrepublik Deutschland bekennt.
Mit dem Auslieferungsbestreben und der Inhaftierung Herrn Sahins werden dieseRechtserklärungen gebrochen und gegen die Konventionen verstoßen.
Daher fordern wir die sofortige Freilassung von Süleyman Sahin und fordern die Bundesrepublik auf, sich an die Genfer Menschenrechtskonvention zu halten.