AZADI infodienst nr. 48
november 2006


 

verbotspraxis

 

Petra Pau: Nazis längst wieder Gefahr für Leib und Leben

Mehr als 9000 Straf- und Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund hat das Bundeskriminalamt bis Ende September gezählt, fast 1 500 mehr als im Zeitraum des Vorjahres. „Wir reden hier längst wieder über ernsthafte Gefahren für Leib und Leben,“ erklärte die Bundestagsvizepräsidenten Petra Pau (Linksfraktion), auf deren Anfrage die Zahlen von der Bundesregierung genannt wurden. Im Bundesschnitt würden – so Pau in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau – stündlich eineinhalb Straf- und täglich zweieinhalb Gewalttaten von Rechtsextremisten registriert. Ihrer Meinung nach liege die realen Zahlen jedoch „weit höher“. Bezogen auf die NPD und der Tatsache, dass sie Geld aus der Staatskasse für Wahlkampfkostenerstattung erhält, meinte die Parlamentarierin u.a.: „Wenn es möglich wäre, die NPD durch ein Verbot von Steuergeld abzuschneiden, wäre das sicherlich ein guter Nebeneffekt. Ich bin da nur skeptisch. Denn der erste Versuch, die NPD zu verbieten, ist ja nicht am Bundesverfassungsgericht gescheitert, sondern an der V-Leute-Praxis der Innenministerien. Die aber hat sich bis heute nicht geändert. Und das erschwert den rechtsstaatlichen Nachweis, was an dieser Partei originär verfassungs- und demokratiefeindlich ist. (…)“

(Azadî/FR, 13.11.2006)

In seinen Erklärungen vor dem Oberlandesgericht Celle, hat auch der kurdische Journalist Halil Dalkilic, der am 11. Oktober 2006 wegen seiner politischen Arbeit zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden ist, auf einen Widerspruch hingewiesen: „Nach dem Bericht des Verfassungsschutzes aus dem Jahre 2005 sind innerhalb eines Jahres über 15000 rassistische Straftaten verübt worden, davon an die 1000 Gewalttaten. Die politischen Parteien, in denen die Täter Mitglied oder Anhänger sind, können sich frei an Wahlen beteiligen und sind sogar in etlichen Länderparlamenten vertreten. Vielleicht fehlen mit Informationen, aber ich gehe davon aus, dass die Gerichtsbarkeit Organisationen dieser Art nicht als Parteien ‚mit dem Ziel der Ausübung von Straftaten’ bezeichnet.“ Gegen die kurdische Bewegung hingegen werde diese Behauptung seit Jahren in den Anklageschriften aufgestellt, obgleich sie nicht der Realität entspreche.

(Azadî)

Naziangriff auf zwei Kurden in Celle

In der Nacht vom 11. auf den 12. November griffen rund 20 Rechtsextremisten zwei Kurden vor einem Lokal an und drohten „Euch machen wir kalt, haut hier ab“. Die beiden Männer konnten in eine Gaststätte flüchten, wurden aber von den Angreifern unter Drohungen und rassistischen Äußerungen verfolgt und gegen Fenster und Türen geschlagen. Auch den zu Hilfe gekommenen Polizisten traten die Nazis aggressiv entgegen. Erst mit Unterstützung einer Einsatzgruppe der Düsseldorfer Bundespolizei, dem Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken habe man die Lage unter Kontrolle gebracht. Die vier Schläger kamen in Polizeigewahrsam.

(Azadî/FR, 13.11.2006)

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Hasan Adir aus Haft entlassen – politisch kaltgestellt

Am 10. November öffneten sich die Gefängnistore für Hasan Adir, den das Oberlandesgericht (OLG) Celle am 20. Oktober 2003 wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt hatte. Mit Entscheidung vom 21. Oktober 2004 dann hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Revisionsverfahren die Sache an das OLG zurückverwiesen. Daraufhin wurde das Urteil gegen Hasan Adir in der Neuverhandlung am 29. April 2005 auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten reduziert.
Hasan Adir’s Freiheit bedeutet nun: 3 Jahre „Bewährung“ und Führungsaufsicht. So wird ihm u. a. untersagt, sich politisch zu betätigen, einen kurdischen Verein aufzusuchen oder ehemalige Parteifreunde zu kontaktieren.
Der Kurde war am 1. Februar 2003 in Köln festgenommen worden.

(Azadî, November 2006)

KON-KURD fordert sofortige Freilassung von Nedim Seven

Die Konföderation Kurdischer Vereine in Europa (KON-KURD), hat die sofortige Freilassung des in niederländischer Haft befindlichen kurdischen Politikers Nedim Seven gefordert und den „undemokratischen Haftbefehl sowie illegale Vorgehensweisen im Gefängnis“ verurteilt.
In einer Erklärung weist die Föderation daraufhin, dass Seven aufgrund seiner politischen Arbeit gegen die Verleugnungs- und Repressionspolitik gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei ins Fadenkreuz des türkischen Staates geraten sei: „Da in der Türkei sein Leben in Gefahr war, und um weiterhin zu einer politisch-demokratischen Lösung der kurdischen Frage beitragen zu können, kam er nach Europa, wo er am 8. August 2006 von niederländischen Behörden verhaftet wurde.“
Die niederländische Justiz hatte nach Prüfung des Auslieferungsersuchens der Türkei am 17. Oktober über seine Freilassung entschieden. Auf Intervention des Justizministeriums jedoch ist Seven sodann erneut verhaftet worden. Diese „antidemokratische Vorgehensweise“ empfindet die Föderation als höchst Besorgnis erregend. Die türkischen Behörden hätten nach der Verhaftung von Nedim Seven ein weiteres Auslieferungsgesuch gestellt.

(Azadî/ANF/ISKU, 10.11.2006)

 

Zweiter „Sicherheitsbericht der Bundesregierung”:
PKK trotz Verzicht auf Gewalt in der BRD „potenzieller Faktor”

Der jüngst vorgelegte rund 700 Seiten umfassende zweite „Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung” (der erste erschien vor fünf Jahren), verbindet die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafrechtspflegestatistiken miteinander und befasst sich in dem Kapitel „Extremismus und politische Kriminalität ausländischer Gruppen / Strukturen und Aktionsformen ausländischer extremistischer Gruppen in Deutschland“ auch mit der PKK. Hierzu heißt es u. a.: „Neben verschiedenen islamistischen Gruppen von Ausländern spielen auch links- und rechtsextremistische Gruppierungen von Ausländern in Deutschland im Kontext politisch motivierter Kriminalität eine wichtige Rolle. Im Zentrum stand dabei in den neunziger Jahren vor allem die PKK (Fußnote: Ihre ursprünglich linksextremistische Ausrichtung ist zwischenzeitlich gegenüber ethnisch motivierten Autonomieforderungen in den Hintergrund getreten) mit ihrem Führer Öcalan. Nach seiner Ergreifung durch den türkischen Geheimdienst in Kenia vom 15.2.1999 gab es nicht nur in Deutschland heftige Proteste von PKK-Anhängern und gewalttätige Aktionen wie Besetzungen diplomatischer Vertretungen und Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 mit einem Betätigungsverbot belegt. Mitte 1996 hat sie – was Deutschland betrifft – in ihrem öffentlichen Auftreten auf gewaltsame Aktivitäten weitgehend verzichtet.“ Doch hätten die Proteste 1999 gezeigt, dass die PKK nach wie vor „über die Fähigkeit“ verfüge, „aus dem Stand heraus Aktionen von erheblicher Militanz zu organisieren“. Deshalb bleibe die PKK „auch in Zukunft ein potenzieller Faktor im Bereich der politisch motivierten Gewalt.“

(Azadî/Sicherheitsbericht, 16. 11. 2006)

PKK-Verbot noch sinnvoll?
Prozessende in Lüneburg

Für den Richter am Landgericht Lüneburg, Knaack, ist dies letztlich eine politische Frage, die von seinem Gericht nicht beantwortet werden könne.Und so endete am 31. Oktober 2006 der Prozess gegen Mehmet Emin S. mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt worden ist.
Mehmet Emin S. war wegen zwei Verstößen gegen das Vereinsgesetz angeklagt. Die Anklageschrift ließ zunächst einen längeren Prozessverlauf und letztlich auch ein höheres Strafmaß vermuten (siehe auch AZADÎ-infodienst Nr. 47, Oktober 2006). Doch wollte das Gericht diesen Prozess aus "verfahrensökonomischen Gründen" abkürzen und es bei einer Geldstrafe belassen.
Nachdem der Angeklagte die Vorwürfe einräumte, war der Weg für das geringfügige Strafmaß offen. Auch wenn Staatsanwalt Vogel davon überzeugt war, dass S. „kein kleiner Fisch“ sei und „irgendein Denkzettel“ bei Prozessende herauskommen müsse, blieb es doch bei der Geldstrafe auf Bewährung.
Dieses Urteil sollte beispielhaft sein für weitere Prozesse gegen Kurdinnen und Kurden. Richter Knaack betonte, dass die Situation der Zeit Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre, die zum Betätigungsverbot der PKK geführt hatte, eine andere war als sie heute ist. Diese Feststellung und die aufgeworfene Frage, ob das Verbot noch sinnvoll sei, sollte die politisch Verantwortlichen ermuntern, das Verbot endlich zu überprüfen und aufzuheben. Den hier lebenden Kurdinnen und Kurden muss die Möglichkeit gegeben werden, legal politisch zu arbeiten.

(Olaf Meyer für AZADÎ)

 

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