AZADI infodienst nr. 49/50
dezember 2006 januar 2007


verbotspraxis

 

Schmutzige Politik gegen kurdische Bewegung

Deutschland mal wieder vorn

„Wir rufen dazu auf, diese schmutzige Politik gegen unsere Bewegung öffentlich zu machen und die europäische Dimension dieses Konzeptes ins Leere zu führen“, heißt es u. a. in einer Erklärung, die die „Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa“ (CDK) nach einer Vorstandssitzung verbreitete. Die Vorstandsmitglieder hatten die Entwicklung nach dem jüngst von der PKK ausgerufenen Waffenstillstand und die organisatorische und praktische Arbeit ausgewertet. Die EU wurde aufgefordert, den Waffenstillstand zu schützen und „Pläne, die kurdische Befreiungsbewegung auf internationalem Gebiet zu kriminalisieren, einzuengen und zu marginalisieren“ nicht mitzutragen. Ferner wurde darauf verwiesen, dass auf einer Sitzung von „Antiterror-Koordinatoren“ am 12. Dezember 2006 in Deutschland geplant worden sei, die finanziellen Quellen der Bewegung auszutrocknen, über Repression und Verhaftungen die grundlegenden Arbeitsbereiche zu zerstören und die europäische Dimension der Bewegung zu isolieren sowie die Basis der Bewegung zu passivieren.

(Azadî/ANF/ISKU, 6.1.2007)

 

Gemeinsame Erklärung von AZADÎ und YEK-KOM, Föderation kurdischer Vereine in Deutschland:

Razzien in kurdischen Vereinen und Wohnungen
Festnahme von Ahmet C.

Mit einem massiven Polizeiaufgebot wurden in den frühen Morgenstunden des 10. Januar die Räumlichkeiten kurdischer Vereine sowie Privatwohnungen u. a. in Esslingen, Stuttgart, Freiburg, Ulm, Pforzheim, Friedrichshafen und Reutlingen durchsucht und hierbei Computer, Telefone, Bustickets, Bargeld, Vereinsunterlagen und Zeitungen beschlagnahmt.
Als Gründe für die Razzien dienten den Staatsanwaltschaften und Gerichten laufende Ermittlungsverfahren gegen Kurden, denen vorgeworfen wird, gegen das Vereinsrecht verstoßen zu haben. Sie stünden – laut Durchsuchungsbeschluss u.a. des Amtsgerichts Stuttgart - im Verdacht, Anhänger der in Deutschland seit 1993 mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und durch ihre Aktivitäten dazu beigetragen zu haben, deren Strukturen aufrecht zu erhalten. Hiervon betroffen sind u. a. die Kurden Adil D. und Hüseyin Ö., der angeblich als Verantwortlicher des „PKK-Raumes Esslingen“ tätig gewesen sei. Ferner werde aufgrund von Telefonüberwachungsmaßnahmen gegen Salman K. ermittelt, der nach Auffassung der Behörden im Zeitraum von Juni 2005 bis Juni 2006 als „Gebietsverantwortlicher des PKK-Gebiets Ulm“ gearbeitet haben soll. Die Durchsuchungen – so der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart – würden der Ermittlung seines bislang unbekannten Aufenthaltsortes und der Sicherstellung entsprechenden Beweismaterials dienen.
Außerdem wurde im Zuge dieser Polizeiaktion in einer Stuttgarter Privatwohnung das YEK-KOM-Vorstandsmitglied Ahmet C. festgenommen.

AZADÎ und YEK-KOM verurteilen die polizeilichen Durchsuchungsaktionen aufs Schärfste. Die seit 13 Jahren anhaltende Verbots- und Kriminalisierungspraxis bedeutet vor dem Hintergrund der grundlegenden Veränderungen der kurdischen Bewegung und ihrer Bemühungen um politisch-demokratische Konfliktlösungen eine inakzeptable Provokation. Eine solch repressive Politik hat bisher nicht ein einziges der kurdischen Frage zugrunde liegendes Problem gelöst – weder in Deutschland noch in der Türkei.
Die Versuche, die Menschen mit dem Instrument des Polizei- und Strafrechts davon abzuhalten, sich in ihren Vereinen für ihre legitimen politischen, sozialen und kulturellen Anliegen und Rechte zu betätigen, waren und sind ein untaugliches Mittel. Aktivitäten von kurdischer Seite als politischen „Extremismus“ oder gar als „Terrorismus“ zu disqualifizieren und zu diskreditieren, ist nicht nur kurz gedacht. Wir halten diese Art der Einschüchterung und Kriminalisierung der politischen Arbeit für eine unzulässige und undemokratische Herangehensweise gegenüber der kurdischen Bevölkerung, die seit Jahrzehnten einem massiven Verfolgungsdruck ausgesetzt ist.

Wir fordern eine Umkehr der herrschenden Politik und rufen alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Kriminalisierung beendet wird und sich Kurdinnen und Kurden frei und offen artikulieren können. Das PKK-Verbot muss aufgehoben und ein ernsthafter Dialogprozess vonseiten der politisch Verantwortlichen begonnen werden. Die Kurden sind hierzu schon lange bereit.

(Pressemitteilung Azadî/Yek-kom, 11.1.2007)

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Pater Jungheim:
Das PKK-Verbot muss fallen!

In einem Brief an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, appellierte Pater Wolfgang Jungheim, Mitglied von Pax Christi und des Dialogkreises, vor dem Hintergrund der polizeilichen Aktionen „dass auch unsere Regierung die einseitigen Schritte der PKK und aller Sympathisanten wahrnimmt als ein ernst zu nehmendes Zeugnis ihres Wandels und ihrer Veränderung“. Er verwies hierbei auf die Aussagen des ehemaligen Vize-Chefs des türkischen Geheimdienstes, Cevat Önes, der anlässlich einer Friedenskonferenz in Ankara am 13./14. Januar 2007 u.a. erklärt hatte: „Die PKK ist eine Realität der Türkei, ein Resultat, das durch die historische kurdische Frage entstanden ist. Diese Ideologie verfügt über eine Massenbasis. Die PKK besteht nicht nur aus 3000 Militanten im Irak. Die Generationen haben sich durch den 22 Jahre währenden Kampf verändert. (…)“ Es gebe „legale Strukturen, die von dieser Organisation (der PKK) beeinflusst sind und die wir als Ansprechpartner betrachten. Das geht von den Stadtverwaltungen bis zu den zivilgesellschaftlichen Strukturen im Ausland. (…) Dem von der PKK hervorgebrachten Ausdruck von einer „Lösung innerhalb der Gesamtheit der Türkei messe ich Bedeutung bei.“ Pater Jungheim fordert in seinem Schreiben die Regierung auf, dass der PKK auch hier eine „demokratische Plattform“ gegeben werden müsse. Statt fortgesetzter Kriminalisierung müsse das PKK-Verbot fallen.

(Azadî/Brief von Pater Jungheim v. 19.1.2007)

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Und das Repressionskarussell dreht sich weiter:
Anklageerhebungen und Urteil gegen kurdische Politiker

Nach den Vereins- und Wohnungsrazzien der vergangenen Woche in verschiedenen Bundesländern, in deren Verlauf es auch zur Verhaftung eines kurdischen Aktivisten gekommen war, dreht sich das Karussell der Repression gegen Kurden weiter.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. verurteilte gestern Hasan K., der aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs im Juni 2006 von Österreich an Deutschland ausgeliefert worden war, zu einer Freiheitsstrafe nach § 129a Strafgesetzbuch von zwei Jahren und drei Monaten. Nach Auffassung des Gerichts soll er zwischen Mai 1993 und April 1994 für die seinerzeit noch als „terroristisch“ eingestufte PKK tätig gewesen sein und in der Region Nordwest Anschläge gegen türkische Einrichtungen angeordnet haben. Dem Kurden konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, dass er persönlich an Anschlagsaktionen beteiligt gewesen war oder entsprechende Anweisungen erteilt hat. Aus Gründen der Verjährung wurde der Vorwurf der Betätigung innerhalb einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB) fallengelassen. Von Beginn an hatte Hasan K. die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft bestritten und betont, dass er in Deutschland zu keinem Zeitpunkt in einer Befehlsstruktur eingebunden gewesen sei. Weder habe er Anordnungen entgegengenommen noch habe er solche weitergeben müssen.
„Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit den vielfältigen Urteilen, die bisher gegen kurdische Aktivitäten von 1993 und 1994 ergangen und festgeschrieben worden sind. Es wurden keine neuen Beweise aufgenommen, sondern durch gebetsmühlenhaftes Verlesen dieser alten Urteile Fakten geschaffen. Dass die tatsächlich zum großen Teil auf Aussagen fragwürdiger Kronzeugen basieren, ist eine Tatsache. Auch in diesem Fall hegte das Gericht keinerlei Zweifel an derartigen Aussagen,“ erklärte die Verteidigerin von Hasan K., Brigitte Kiechle.
Die Auslieferungs- und Untersuchungshaft wird auf das Strafmaß angerechnet. Geprüft wird ferner, ob Hasan K. Revision gegen dieses Urteil einlegt.
Laut gestriger Mitteilung der Bundesanwaltschaft (BAW), wurde gegen die kurdischen Politiker und Journalisten, Riza E. und Muzaffer A., Anklage wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung erhoben. Sie sollen von 2004 bis 2006 als Funktionäre der PKK/des KONGRA-GEL tätig gewesen sein. Beide waren im August des vergangenen Jahres verhaftet worden und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Muzaffer A. hat wegen seiner politischen und journalistischen Arbeit bereits 20 Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht und sich nach seiner Flucht in Deutschland für die seinerzeit noch bestehende legale Partei DEHAP engagiert. Auch Riza E. war als kurdischer Journalist der politischen Verfolgung türkischer Behörden ausgesetzt und wurde mehrmals zu Haftstrafen verurteilt. (…)

(Pressemitteilung Azadî, 17.1.2007)

 

Die miesen Methoden der Verfassungs«schützer»

Von den am 10. Januar in mehreren Bundesländern veranstalteten Polizeirazzien in Räumen kurdischer Vereine und Privatwohnungen, war auch der in Pforzheim lebende Kurde Abdullah Mutlu betroffen. Gegenüber der heutigen Ausgabe der prokurdischen Tageszeitung Yeni Özgür Politika berichtet er über die Vorgeschichte dieser Durchsuchung.
So sei er vor etwa einem Monat von denselben Kriminalbeamten, die bei der Wohnungsrazzia anwesend waren, verfolgt und angesprochen worden. Bei einem weiteren Versuch, habe man ihn über seine Einschätzung der demokratischen Entwicklung in der Türkei gefragt und ob in seiner Wohnung Geld für die PKK lagere. Außerdem wolle man mit ihm einen Termin vereinbaren und über eine mögliche Zusammenarbeit reden. Als Abdullah Mutlu den Beamten gegenüber äußerte, dass sie bei Interesse am kurdischen Thema in den kurdischen Verein kommen könnten, er aber nicht bereit sei, sich mit ihnen zu treffen, habe man ihm gesagt, er solle sich nicht um sich selbst, sondern Gedanken über seine Kinder machen.
Abdullah Mutlu wertet die Durchsuchung seiner Wohnung als Racheakt dafür, dass er sich einem Treffen und einer Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz verweigert hat. „Die Repression gegen Kurden geht weiter. Aber wir werden immer dagegen protestieren. Man kann uns nicht zu dieser schmutzigen Politik zwingen,“ erklärte er zu den Versuchen, ihn anzuwerben und einzuschüchtern.
Die Ereignisse der letzten Tage lassen darauf schließen, dass es sich hier um gezielte und konzertierte Aktionen handelt mit dem Ziel der Zerschlagung kurdischer Organisationen und Strukturen.
Azadî verurteilt diese widerwärtige Einschüchterungspraxis und fordert deren Beendigung.

(Pressemitteilung Azadî, 17.1.2007)

 

Nötigung durch Verfassungs«schützer»

Dem Ehepaar Mehmet und Fatma Yurdakul ist laut einer Meldung der kurdischen Nachrichtenagentur ANF auf der Ausländerbehörde Stuttgart für die Erteilung eines unbefristeter Aufenthaltsstatus die Tätigkeit als Spitzel nahegelegt worden. Das Paar soll in einem gesonderten Raum von einer Person, die sich als Verfassungsschützer des Innenministeriums vorstellte, verhört worden sein. Hierbei verwies diese auf eine umfangreiche Akte über angebliche Vergehen insbesondere von Mehmet Yurdakul. Die Person habe dem Ehepaar sodann vorgeschlagen, dass deren Aufenthalt in einen unbefristeten umgewandelt werden könnte, verbunden mit sonstigen Vorteilen für den Fall, dass die Beiden auf den Vorschlag eingehen. So sollten sie Einzelheiten über Personen notieren, die sich an von Kurden organisierten Aktivitäten und Aktionen beteiligten. Insbesondere seien sie über Informationen über Personen befragt worden, die in Stuttgart besondere Aufgaben wahrnehmen.
Das Ehepaar Yurdakul hat das Ansinnen des Verfassungsschützers abgelehnt und stattdessen die Zeitung Yeni Özgür Politika dazu aufgerufen, ihren Fall und ähnlich gelagerte Fälle öffentlich zu machen. Die Beiden sind – so ANF – genötigt worden, ein Papier zu unterzeichnen, dass es eine „Sicherheitsbefragung“ abgelehnt habe.

(Azadî/ANF, 4.1.2007)

 

Bundesamt widerruft Asylstatus eines Kurden
Alles ist gut – in der Türkei

Der Kurde S.Ö. hatte die Erlaubnis zur Niederlassung in Deutschland beantragt. Doch statt einer Zusage, erhielt er den Widerruf seines Asylstatus. „Die innenpolitische Situation und Sicherheitslage in der Türkei hat sich wesentlich geändert,“ heißt es in einem Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das S.Ö. Ende Dezember 2006 erhielt. Wenige Monate zuvor hatte bereits das Regierungspräsidium Stuttgart dem Verteidiger des Kurden (mit dem Betreff: Ausweisung sog. gefährlicher Ausländer durch die Regierungspräsidien) mitgeteilt, dass sich sein Mandant seit Jahren „aktiv für die Ziele der PKK“ eingesetzt habe. Als Beleg hierfür listete die Behörde auf, dass er „beispielsweise im November 2005 eine Veranstaltung des KONGRA-GEL mit einer Gedenkminute für die ‚Märtyrer’“ eröffnet und „Öcalan als ‚Lebensretter des kurdischen Volkes’ gewürdigt habe. Deshalb werde sich seine „Ausweisung aus dem Bundesgebiet kaum vermeiden lassen“.
Das Bundesamt lässt mit dem Hinweis darauf, dass die Türkei „seit 1999 bereits EU-Beitrittskandidat“ sei und „weitreichende Reformen“ verabschiedet hätten, auch keinen Zweifel daran, dass S.Ö. „die Rückkehr in das Heimatland auch nicht aus zwingenden Gründen, die auf früheren Verfolgungen beruhen, ablehnen“könne.

(Azadî, Dezember 2006)

2006 Rekordjahr rechtsextremistischer Gewalt

Das Bundeskriminalamt (BKA) gab bekannt, dass das vergangene Jahr ein Rekordjahr rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten gewesen sei. „Allein die registrierten Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund lagen im ablaufenden Jahr 50 Prozent höher als 2004, also vor zwei Jahren,“ erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau. Der Vorsitzende des Vereins „Gesicht zeigen“, Uwe-Karsten Heye, wiederholte seine vor der Fußballweltmeisterschaft geäußerte Warnung, Dunkelhäutige sollten bestimmte Gegenden in Brandenburg meiden. Diese Aussage sei das Ergebnis seiner sechsjährigen Arbeit mit dem Verein. Als Vorbeugung gegen Rechtsextremismus forderte Heye mehr Bildung und Ausbildung für Kinder und Jugendliche.

(Azadî/FR, 2.1.2007)

 

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