Asyl- und Migrationspolitik
2006 nur noch 251 Asyl-Anerkennungen
Pro Asyl: Dokument deutscher Verantwortungslosigkeit
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist erneut deutlich gesunken. 2006 beantragten 21 029 Menschen ‚Asyl – laut Bundesinnenministerium gut ein Viertel weniger als im Vorjahr. Dies sei auf die intensivierte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des „Asylmissbrauchs“ in der EU zurückzuführen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR erklärte, dass die Zahl der Asylanträge EU-weit um 21 Prozent gesunken sei. Die Hauptherkunftsländer waren Irak, Türkei, Serbien, Montenegro und die Russische Föderation.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte 2006 über 30 759 Asylanträge entschieden, wovon lediglich 251 Fälle (0,8 %) eine Anerkennung erhalten haben. Schutz vor Abschiebung wurden 1097 Asylbewerbern zugesprochen, abgelehnt aber 18 384 – knapp 60 Prozent der Asylbewerber. Über 8835 Anträge ist noch nicht entschieden worden. Pro Asyl kritisierte die Zahlen als „Dokument deutscher Verantwortungslosigkeit“. Nichts anderes als „Sabotage am Menschenrecht auf Asyl“ würde seitens der EU-Staaten betrieben.
(Azadî/ND, 10.1.2007)
Große Koalition:
Streitpunkt Bleiberecht ungelöst
Die Große Koalition beabsichtigt, das umstrittene Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge aus den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz auszuklammern, weil es „nicht die gesamte Gesetzgebungsverhandlung blockieren“ sollte. Der bisher ungelöste Streit entfacht sich an einem dauerhaften Aufenthaltsrecht für rund 200 000 geduldete Flüchtlinge. Über weitere geplante Änderungen am Zuwanderungsgesetz gebe es laut Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach „weitestgehende Einigung“. Union und SPD hatten sich 2006 darauf geeinigt, dass geduldete Flüchtlinge, die seit sechs bzw. acht Jahren in Deutschland leben, eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um sich in dieser Zeit eine Arbeit zu suchen. Streitpunkt blieb, was mit jenen geschehen soll, die nach den zwei Jahren keine Stelle gefunden haben.
(Azadî/ND, 17.1.2007)
Härtefälle
Im vergangenen Jahr hat das brandenburgische Innenministerium auf Ersuchen der Härtefall kommission 54 Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt. Seit Gründung der Kommission im Februar 2005 hätten laut Innenminister Jörg Schönbohm 105 Menschen durch ein Härtefallverfahren ein Aufenthaltsrecht erhalten.
(Azadî/jw, 18.1.2007)
Unwort des Jahres:«Freiwillige Ausreise»
Flüchtlingsrat: Deutsche Asylpolitik „Produktionsstätte von Unwörtern“
Zum Unwort des Jahres wählte die Jury um den Sprachwissenschaftler Horst Dieter Schlosser die „freiwillige Ausreise“. „Die Freiwilligkeit einer solchen Ausreise darf bezweifelt werden“, sagte Schlosser. Der Begriff solle vortäuschen, dass abgelehnte Asylbewerber nach „intensiver Beratung“ in den so genannten Ausreisezentren beschlossen hätten, „die Bundesrepublik doch lieber selbst wieder zu verlassen“. Nach Auffassung des Niedersächsischen Flüchtlingsrates ist die deutsche Flüchtlingspolitik eine „Produktionsstätte von Unwörtern“ – so würden Lager in „Gemeinschaftsunterkünfte“ verharmlosend umgedeutet und der Entzug von Sozialhilfe für Asylbewerber als „Asylbewerberleistungsgesetz“ genannt. Sevim Dagdelen, integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag sagte, der Begriff der „freiwilligen Ausreise“ verschleiere eine „menschenverachtende Praxis“.
(Azadî/FR/ND/jw, 20.1.2007)
Hessens SPD und Grüne für gezielte Fragen an Einbürgerungsbewerber
„Wenn du nur allgemein fragst, dann kriegst du auch nur eine allgemeine Antwort,“ erklärte der Innenpolitiker der SPD im hessischen Landtag und spricht sich damit für ein neues Verfahren bei der Einbürgerung von Ausländern aus. Es müsse „gezielt nach der Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen gefragt“ werden. Diese Auffassung wurde vom Abgeordneten der Grünen, Jürgen Frömmrich, geteilt. Bewerber müssten „auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen und sich zu unseren Werten bekennen“. Frömmrich und Rudolph reagierten mit ihren Äußerungen auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 18. Januar. Die Richter hatten vier aus der Türkei stammenden Männern die deutsche Staatsbürgerschaft zugebilligt, obwohl sie bei ihrer Einbürgerung verschwiegen hatten, dass sie der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ angehören, die wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet wird. Dazu urteilte jedoch das Gericht: „Es gab für die Kläger keinen Anlass, auf ihre Mitgliedschaft in der Gruppe hinzuweisen. Stattdessen hätte das Regierungspräsidium als zuständige Behörde konkreter fragen können.“
(Azadî/FR, 20.1.2007)
Pro Asyl-Studie: Entscheidungspraxis des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge skandalös
In einer von Pro Asyl in Auftrag gegebenen und der Öffentlichkeit vorgelegten Studie über die Qualität der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind zahlreiche elementaren Mängel festgestellt worden. Von der Autorin Dr. Ines Welge wurden 77 Verfahren aus den letzten sechs Jahren geprüft. Danach wird als „inakzeptabel“ festgestellt, dass „in zahlreichen Verfahren die Person, die die jeweiligen Asylsuchenden anhört und diejenige, die über den Antrag entscheidet, nicht identisch sind.“ Also von einer Person, die „den Antragsteller niemals gesehen hat“ und „allein nach Aktenlage beurteilt“, zumeist „zum Nachteil der Betroffenen“.
„Wer solch mangelhafte Arbeit zulässt, dem ist vorzuwerfen, dass er es mit dem Grund- und Menschenrecht auf Asyl nicht allzu ernst meint“, sagt Bernd Mesovic von Pro Asyl zu dem skandalösen Ergebnis der Untersuchung. Gefordert wird von der Leitung des Bundesamtes eine „lückenlose Kontrolle aller Bundesamtsentscheide, bevor sie das Amt und seine Außenstellen verlassen“.
Die Untersuchung ist auf der Homepage von Pro Asyl zu finden.
(Azadî/Pressemitteilung Pro Asyl, 23.1.2007)