AZADI infodienst nr. 49/50
dezember 2006 januar 2007


Gerichtsurteile

 

Bundesverfassungsgericht:
Ausbürgerung bei Doppelpass rechtens

Wer nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erneut auch seine frühere annimmt, dem darf die deutsche wieder entzogen werden. Das entschied eine Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem am 10. Januar veröffentlichten Beschluss. Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines gebürtigen Türken zurück, der im März 1999 Deutscher geworden war und im Februar 2001 erneut die türkische Staatsbürgerschaft erwarb. 2005 entzog ihm die Stadt Frankfurt/M. die deutschen Papiere. Nach Angaben Ankaras haben seit dem Jahre 2000 rund 50 000 deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft erneut die türkische Staatsangehörigkeit angenommen.
Aktenzeichen: 2 BvR 1339/069.

(Azadî/ND, 11.1.2007)

 

Brüssel muss «EU-Terrorliste» überarbeiten

Der EU-Ministerrat beabsichtigt ein neues Verfahren zur Aufstellung der sog. Terrorliste, um juristische Probleme künftig zu vermeiden. Juristen prüfen nach Angaben aus Ratskreisen zunächst, ob die Institution gegen ein kürzlich ergangenes erstinstanzliches Urteil des EU-Gerichts Rechtsmittel einlegen soll. Das Gericht in Luxemburg hatte entschieden, dass die europäische Liste terroristischer Personen und Organisationen rechtswidrig zustande gekommen sei. Bei Entscheidungen zur EU-Liste, derzufolge Finanzen nichteuropäischer Terrorverdächtiger eingefroren werden, muss der Brüsseler Rat laut EU-Gericht gewisse Rechte der Betroffenen einhalten. Dies sei nicht geschehen. Das Gericht gab deshalb einer Klage der iranischen Volksmudschahedin gegen die Liste statt. Zwei weitere Organisationen und eine Einzelperson haben nach Ratsangaben fristgerecht Klagen gegen ihre Aufnahme auf die Liste eingereicht.

(Azadî/dpa, 13.12.2006, siehe auch Azadî-info Nr. 46 vom September 2006, S. 5 „Generalanwältin des EU-Gerichtshofs für das Recht der PKK auf Klage gegen Aufnahme in die EU-Terrorliste)

 

EU-Gericht muss PKK-Status auf «Terror-Liste» prüfen

Am 18. Januar 2007 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass das „Gericht erster Instanz“ nun doch prüfen muss, ob die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Juni 2002 vom Rat der EU zu Recht auf die Liste der Terrorvereinigungen gesetzt worden ist. Im Jahre 2005 hatte das Gericht die Klage des Bruders von Abdullah Öcalan, Osman Öcalan, auf Rücknahme der EU-Entscheidung als unzulässig abgewiesen. Dieser hatte erklärt, dass die PKK sämtliche Aktivitäten unter diesem Namen im April 2002 eingestellt hätte. Um die beschlossene Neuorientierung deutlich zu machen, sei der „Kongress für Demokratie und Freiheit Kurdistans’“ (KADEK) gegründet worden.
Das „Gericht erster Instanz“ hatte die Klage abgewiesen. Weil die PKK nicht mehr existiere, könne auch niemand in ihrem Namen klagen. Dagegen wandte sich der EuGH.

(Azadî/FR, 19.1.2007)

 

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