AZADI infodienst nr. 51
februar 2007


 

Asyl- und migrationspolitik

 

 

Von der Unerbittlichkeit deutscher Ausländerpolitik

“Politisch ist der Fall Kurnaz ein trauriges Exempel für die Unbarmherzigkeit deutscher Ausländerpolitik und für die exekutive Unerbittlichkeit beim Hantieren mit den Paragraphen des Ausländerrechts. In diesem Fall konzentriert und verdichtet sich ein fatales Denken, das die deutschen Ausländer, die wegen rechtlicher Zufälligkeiten immer noch keinen deutschen Pass haben, partout nicht als Neubürger, sondern als Störer betrachten will – im Zweifel als Sicherheitsrisiko. Deutsche Ausländerpolitik ist eine Politik, in der sich fast alles um innere Sicherheit dreht; sie ist eine Politik, die die Furcht vor den neuen Bürgern fördert. (...) Und im Kern dieses Denkens steht der Satz: Die gehören nicht zu uns.”

(Azadî/Auszüge aus dem Kommentar von Heribert Prantl in der Süddt.Ztg. zum Fall von Murat Kurnaz, übernommen von jw, 26.1.2007)

 

Auslieferung an Türkei abgelehnt
Erdogan Elmas aus Haft entlassen

Nach Informationen des “Bündnis gegen Auslieferungen und Ausschaffungen in die Türkei”, konnte die Freilassung von Erdogan Elmas erreicht werden, der Ende Januar 2007 nach fast einem Jahr in Auslieferungshaft entlassen worden ist. Die türkische Regierung hatte ihm vorgeworfen, vor zehn Jahren an einer Aktion der verbotenen DHKP-C in Istanbul teilgenommen zu haben. Elmas lebte seit 1998 als politischer Flüchtling in der Schweiz. Mit mehreren Hungerstreiks hatte er sich gegen eine Auslieferung an die Türkei gewehrt. Unterstützt wurde er auch von zahlreichen Organisationen.

(Azadî/jw, 1.2.2007)

 

Keine Abschiebung von Engin Celik in die Türkei!

Am 7. Januar 2007 war der kurdische Schauspieler, Dichter und Musiker Engin Celik während einer Zugfahrt von Frankfurt nach Düsseldorf bei Gießen festgenommen, weil sein Asylfolgeantrag abgelehnt worden sei. Zuerst brachte man ihn in die JVA Gießen und am 17. Januar ins Abschiebegefängnis nach Offenbach. Um gegen seine drohende Abschiebung zu protestieren, hat er am 15. Januar einen Hungerstreik begonnen.
Der Kurde floh auf Anraten von Anwälten im November 2003 in die BRD und beantragte Asyl, weil er in der Türkei mehrfach verhaftet und gefoltert worden war und mit weiterer Verfolgung zu rechnen hatte. So sei er in der Türkei während seines Studiums mehrmals von Mitgliedern der türkischnationalistischen “Grauen Wölfe” bedroht worden. Weil sich der Künstler auch in Deutschland durch seine Kritik an der Unterdrückungspolitik des türkischen Staates öffentlich geäußert hat, hatte sein Anwalt Peer Frank einen Asylfolgeantrag gestellt. “Sollte er in die Türkei ausgewiesen werden, befindet er sich in großer Gefahr,” äußerten seine Künstlerkollegen Yasir Dagdeviren und Latif Duran. Dass gerade auch Künstler im Fadenkreuz der Behörden stehen, schildert der Schauspieler Murat Batgi von der Istanbuler Theatergruppe Jiyana Nû (Neues Leben): “Viele von uns sind so oft festgenommen worden, dass wir gar nicht mehr mitzählen.” Dass die Gefahr für Leib und Leben sehr real ist, zeigt auch die Ermordung des armenischen Journalisten Hrant Dink.
Wer Engin Celik schreiben möchte: Einrichtung für Abschiebehaft, Luisenstr. 24, 63067 Offenbach.

(Azadî/jw/ND, 25.,26.1., 1.2.2007)

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Es bleibt dabei: Zuwanderer unerwünscht

Wegen des Widerstands der unionsregierten Länder steht das von der Koalition ausgehandelte Bleiberecht für Flüchtlinge wieder auf der Kippe. Die Länder sperren sich dagegen, dass das geplante Bundesgesetz beim Bleiberecht an einigen Stellen großzügiger ist als der Kompromiss, den die Innenministerkonferenz im November 2006 beschlossen hatte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf langjährig geduldete Flüchtlinge, denen bis Ende 2009 ermöglicht werden soll, eine Arbeit zu finden, die sie dann zur Aufenthaltserlaubnis berechtigen würde. Das stößt auf Widerstand der Unions-Ministerpräsidenten. Die IMK hatte ihnen nur eine Frist bis Ende September 2006 zugestanden. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz: „Wir haben uns mit der CDU/CSU und Schäuble auf einen Gesetzentwurf verständigt. Wenn die Union ihren Innenminister beschädigen will, bitte schön.“ Er verlange „Vertragstreue“, sonst drohten „unabsehbare Kollateralschäden“.
Pro Asyl fordert erneut eine weitergehende bundesgesetzliche Regelung mit dauerhafter Wirkung, die insbesondere die Erteilung einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis vorsieht, ohne dass ein Arbeitsangebot vorliegt, weil die bislang lediglich erteilte Duldung „ein schwer überwindbares Hindernis bei der Arbeitssuche“ darstelle. Das „Elend der Kettenduldungen“ (§ 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) müsse beendet werden.

(Azadî/ND/FR/Pro Asyl, 22.,23.2.2007)

 

Vom Geist der Abschottung geprägt: „Reform“ des Ausländerrechts

Die Bundesregierung plant im Zusammenhang mit der (äußerst restriktiven) Umsetzung von 11 EU-Richtlinien in nationales Recht drastische Verschärfungen im Ausländerrecht. In einem 400Seiten umfassenden Gesetzestext sind Änderungen des Aufenthaltsrechts enthalten, wonach u. a. Bußgelder bis zu 1000 Euro vorgesehen sind für Zuwanderer, die ihrer Pflicht zu Integrationskursen nicht nachkommen. Oder: Ausländer, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können. Auch sollen künftig Ehegatten erst ab dem 18. Lebensjahr zu ihren Partnern nach Deutschland ziehen dürfen. Außerdem müssen sie schon vor ihrer Einreise über einfache Deutschkenntnisse verfügen. Zur ärztlichen Feststellung des Alters oder der Identität ist laut Gesetzentwurf auch „körperliche Eingriffe“ zulässig. Flüchtlinge, die hinter der Grenze aufgegriffen werden, sollen künftig in „Zurückweisungshaft“ genommen werden und keine Möglichkeit mehr haben, hiergegen in anderen EU-Staaten Rechtsmittel einzulegen. Beim Bleiberecht ist geplant, Angehörigen bestimmter „Risiko“-Staaten pauschal das Bleiberecht zu verwehren.
Pro Asyl, DGB und der Interkulturelle Rat kritisieren, dass diese Art der Umsetzung von EU-Recht „von grundsätzlichem Misstrauen und dem Geist der weiteren Abschottung geprägt“ sei.

(Azadî/FR, 26.2.2007)

 

Flüchtlinge des Lebens nicht sicher

Die Antirassistische Initiative e.V. veröffentlichte am 18. Februar die 14. aktualisierte Auflage der Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“. Danach kamen im Zeitraum vom 1.1.1993 bis zum 31.12.2006 durch staatliche Maßnahmen 351 Flüchtlinge ums Leben,durch rassistische Übergriffe oder bei Bränden in Unterkünften starben 80 Menschen.
327 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt, 669 haben sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung selbst verletzt oder versuchten, sich umzubringen; 399 davon befanden sich in Abschiebehaft. 411 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert oder kamen aufgrund schwerer Erkrankungen in Notsituationen. 67 Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
Wie ARI in ihrer Pressemitteilung ausführt, können sich selbst die wenigen anerkannten Flüchtlinge „ihres Lebens nicht sicher“ fühlen. Aufgrund von Auslieferungsersuchen „speziell der Türkei“, werden „Menschen aus ihren Wohnungen geholt und in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft genommen“ und geraten plötzlich in die „akute Gefahr, in den Verfolgerstaat ausgeliefert zu werden“.

Weitere Informationen über
www.ari-berlin.org/doku/titel.htm,
E-Mail:ari-berlin-dok@gmx.de ,
Tel. 030-617 40 440

 

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