AZADI infodienst nr. 51
februar 2007


 

verbotspraxis

 

Strategischer Stufenplan gegen kurdische Bewegung
Hintergründe der Polizeiaktionen in Deutschland und Frankreich

Gegen 14 von 15 Personen, die in Frankreich am 5. und 6. Februar bei Razzien festgenommen wurden, ist Haftbefehl wegen „Finanzierung von Terrorismus, organisiertem Verbrechen und Geldwäsche“ erlassen worden. Eine Person wurde freigelassen.
Hinter der Operation, die ein Resultat der Zusammenarbeit der PKK-Sonderkoordinatoren der USA und der Türkei sind, steht ein umfassendes Programm. Dieser strategische Plan besteht aus mehreren Stufen und zeigt auf, welche Politik gegen zivile kurdische Institutionen geführt wird.
Die Anfangsphase des Plans
Der Vizekoordinator des Antiterrorkampfs des US-Außenministeriums, Frank Urbancic, unternahm gemeinsam mit dem Direktor des ebenfalls dem US-Außenministerium unterstehenden Südosteuropabüros Anfang Dezember eine zehntägige geheime Reise durch sechs europäische Länder, auf der besprochen wurde, was gegen die PKK unternommen werden soll. Urbancic wurde außerdem von Spezialisten der Außen-, Justiz-und Finanzministerien sowie Sicherheitsexperten begleitet. Bekannt wurden von diesen sechs europäischen Ländern lediglich Frankreich, Deutschland und Belgien. Nach dieser Reise stattete Urbancic auch der Türkei einen Besuch ab und traf dabei mit dem Generaldirektor der geheimdienstlichen Abteilung des Außenministeriums , Hayati Güven, sowie dem türkischen Anti-PKK-Koordinator Edip Baser, zusammen. Danach besuchte er noch zwei weitere Länder.
Aufmerksamkeit erregt besonders das Bemühen, die PKK weniger über ihre politische Identität, sondern vielmehr als eine kriminelle Organisation zu definieren. So wurde behauptet, bestimmte kurdische Organisationen und Politiker/innen in Europa seien aufgrund von Schutzgelderpressung, Drogen- und Menschenschmuggel, Betrug, Verstößen gegen das Asylrecht, durch Finanzierung und unerlaubter Propaganda illegal tätig. Demokratische Institutionen werden als Nebenorganisationen der PKK dargestellt, gegen die vorgegangen werden müsse. Urbancic verglich die PKK mit einer Krake, die ihre Arme überall ausstrecke. Deshalb müsse „jeder Arm angegriffen“ werden. Gegenüber dem türkischen Fernsehsender NTV erklärte er, dass der Waffenstillstand der PKK nicht angenommen werde: „Wir sind davon überzeugt, dass der PKK ein Ende bereitet werden muss. Sie muss ihre Waffen niederlegen. Mit Kontaktaufnahme oder Waffenstillstand beschäftigen wir uns nicht.“

Interaktive Strategie am „Runden Tisch“ in Istanbul

Am 25. und 26. Januar fand in Istanbul unter Vorsitz der Sprecherin der US-Botschaft, Kathy Schalow, ein „Runder Tisch“ statt zum Thema „Kampf gegen die PKK und den internationalen Terrorismus“, an dem Juristen, Staatsanwälte sowie Angehörige der Sicherheitsund Geheimdienste aus der Türkei, der USA, Holland, Frankreich und Großbritannien teilnahmen.
Die US-Botschaft erklärte, auf diesem Treffen habe ein Austausch von Gedanken, Erfahrungen und praktischer Anwendung im Antiterrorkampf stattgefunden. Die USA und das türkische Justizministerium haben interaktive Arbeitsgruppen und die Durchführung von Veranstaltungen beschlossen. Die verschiedenen Dimensionen des Kampfes gegen Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus, die PKK sowie die internationale Zusammenarbeit in der strafrechtlichen Verfolgung sollen in den kommenden Monaten die zentralen Themen sein.
Kathy Schalow bezeichnete die Operation in Frankreich als „sehr positiv“. Zu den spezifischen Gründen des Vorgehens gegen kurdische Einrichtungen und Personen könne sie zwar nichts sagen, doch existiere eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Ländern. Man wolle diese dazu ermutigen, gegen die „PKK-Banden aggressiver vorzugehen.“ Mit dieser Art von Operationen sei man „zufrieden“ und hoffe, dass „die Razzien und Festnahmen andauern“.

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Anti-PKK-Koordinatoren-Treffen in Stuttgart

Am 11. Dezember 2006 waren der US-Koordinator Joseph Ralston und sein türkischer Kollege Edip Baser im USamerikanischen Militärstützpunkt Vaihingen bei Stuttgart zusammengetroffen. Hierbei wurde ein Zeitplan für den Anti-PKK-Kampf erstellt. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Vereinbarung über den Ablauf des gemeinsamen Vorgehens, z.B. eines Aufrufs an PKK-Mitglieder zur Kapitulation, der Unterbindung von Tätigkeiten im Irak und anderen Ländern, des Austrocknens der Finanzierungsquellen der Organisation sowie der Ergreifung von hochrangigen Führungsmitgliedern der PKK und ihrer Auslieferung an die Türkei.
Zufall oder nicht: Nur wenige Wochen später, am 10. Januar 2007, wurden mit einem massiven Polizeiaufgebot in zahlreichen Städten, insbesondere in Baden-Württemberg, die Räumlichkeiten kurdischer Vereine und Privatwohnungen durchsucht und hierbei auch ein Vorstandsmitglied der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, verhaftet.
Internationale Proteste
In Kurdistan, Europa und der Türkei protestierten Kurdinnen und Kurden gegen das Vorgehen Frankreichs und die Rolle anderer europäischer Länder, der Türkei und der USA bei diesem Angriff. „Wir lassen es nicht zu, dass mit den Kurd(inn)en gespielt wird und wir werden es niemals zulassen, dass sich die Geschichte wiederholt. Als kurdische Jugendliche sind wir uns bewusst, dass uns keine andere Alternative als Krieg geboten wird. Wenn es das ist, was von uns gewollt wird, so sind wir bereit, in die Berge zu gehen und zu kämpfen.“
In London, Brüssel und Hamburg fanden Kundgebungen vor den französischen Konsulaten statt, wobei die sofortige Freilassung der Festgenommenen und die Einstellung der Angriffe gefordert wurden.

(Azadî/Tuncay Dogan-ANF-/ISKU, 14.2.2007)

Gemeinsames Konzept gegen friedliche Lösung
Kurdenverfolgung jetzt auch in Frankreich

Azadî verurteilt diese konzertierten Aktionen gegen Kurdinnen und Kurden und ihre Institutionen aufs Schärfste. Sie offenbaren eine Mentalität, in der sich das Bemühen von Menschen um friedliche Konfliktlösungen, um Zukunftsperspektiven jenseits von Verfolgung und Unterdrückung, den Wirtschafts- und Militärinteressen und dem politischen Machtkalkül imperialer Staaten unterzuordnen hat. Mit dieser Haltung macht sich Europa wieder einmal parteiisch in einem Konflikt, in dem nicht zum ersten Mal versucht wird, die Kurdinnen und Kurden zum Spielball internationaler Politik zu machen, sie zum Schweigen zu bringen und jegliche eigenständige Organisierung zu unterbinden. Während die zum 1. Oktober 2006 von der kurdischen Bewegung ausgerufene erneute Waffenruhe von den politisch Verantwortlichen in der EU letztlich nicht zur Kenntnis genommen wurde, haben sie stattdessen – in enger Abstimmung mit den USA und der Türkei – aus politischen Erwägungen heraus eine führende Rolle in der strafrechtlichen Verfolgung von Kurdinnen und Kurden übernommen. Die EU wird künftig der Türkei kaum vorwerfen können, gegen die kurdische Bevölkerung, ihre Organisationen und Einrichtungen vorzugehen. Doch dürfte das wohl Teil des Vernichtungskonzeptes sein.
Wir fordern entschieden die Beendigung dieser unverantwortlichen Politik, die nur zu einer gefährlichen Verschärfung der Konflikte führt statt auch nur ein einziges Problem zu lösen. Azadî fordert die Freilassung der – nicht nur – in Frankreich inhaftierten kurdischen Politiker/innen und die Einstellung aller Verfahren.
Der Kampf um Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit wird nicht enden.

(PM Azadî, 12.2.2007)

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Durchsucht, beschlagnahmt, ED-behandelt

Aufgrund von Ermittlungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Vereinsgesetz, wurden am frühen Morgen des 29. Januar 2007 in Bremen die Wohnungen von Bisar H. und Osman A. durchsucht. Hierbei beschlagnahmte die Polizei bei Bisar H. Bücher, Kalender, Musikkassetten sowie eine Kopie des Films “Berîtan”. Ihn nahmen die Beamten zur ED-Behandlung mit auf die Polizeistation.
Bei Osman A. konfiszierte die Polizei Bücher, einen Computer, ein handy sowie tickets für eine Busfahrt nach Straßburg am 10.2.2007.
Am gleichen Tag, um 5.45 Uhr, erfolgte eine Durchsuchung der Wohnung von Dervis D. in Hannover, in der seitdem Bücher, handys und Computer fehlen. Auch er musste zwecks ED-Behandlung zur Polizeiwache.

(Azadî/ÖP, 31.1.2007)

Canan Kurtyilmaz ausgeliefert und freigelassen

Die am 5. Februar aufgrund eines Antrags Frankreichs in Belgien festgenommene kurdische Politikerin Canan Kurtyilmaz wurde am 16. 2. dorthin ausgeliefert, nach einem Haftprüfungstermin jedoch freigelassen. Das Ermittlungsverfahren gegen sie läuft allerdings weiter.

(Azadî/ANF/ISKU, 19.2.2007)

Weitere kurdische Politiker freigelassen

Nach einem Haftprüfungstermin sind in Frankreich weitere acht der Anfang Februar in Paris festgenommenen 14 kurdischen Politiker freigelassen worden, darunter Riza Altun und Nedim Seven.

(Azadî/ANF/ISKU, 23.2.2007)

Kurden fordern Gerechtigkeit

Aus Protest gegen die Kriminalisierung der Kurdinnen und Kurden in Deutschland und Frankreich, veranstaltete die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, am 24. Februar unter dem Motto „Kurden fordern Gerechtigkeit“ eine Demonstration in Düsseldorf, an der sich über 1000 Menschen beteiligten.

Wohnungsdurchsuchungen nach „der da“

Am 17. Februar erhielt Yilmaz T. von der Kriminalpolizei in D. einen Anruf; man müsse ihn sprechen. Der Kurde befand sich in einem Alevitischen Kulturverein, wo eine Veranstaltung stattfand und eine weitere für den nächsten Tag vorbereitet wurde. Die Polizei suchte ihn in dem Verein auf und teilte ihm mit, es ginge um Anschläge auf ein Reisebüro und eine Bank am 15. Februar. Er müsse zur Polizeiwache. Dort stellte sich heraus, dass man gegen Yilmaz T. ermittele wegen „schwerer gemeinschaftlicher Brandstiftung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz“. Der Kurde wurde mehrere Stunden lang vernommen und musste sich einem DNA-Test unterziehen.
Währenddessen durchsuchte die Polizei das Haus, in dem Yilmaz T. mit seinen Eltern lebt. Außerdem kündigte die Polizei seiner Lebensgefährtin an, auch in ihrer Wohnung eine Durchsuchung vorzunehmen und sie danach auf der Polizeistation zu befragen. Tatsächlich fand die Razzia zwischen 20 und 21.30 Uhr statt, wobei auch der Keller und das Auto von Yilmaz T. durchsucht wurden. Hierbei eingesetzt war auch ein Polizeihund, spezialisiert auf das Auffinden von Sprengstoff. Parallel dazu hatte die Polizei auch Yilmaz’ Bruder und eine gemeinsame Freundin aufgefordert, Aussagen zu machen. Unabhängig voneinander wurden die Personen auf verschiedenen Polizeiwachen vernommen. Yilmaz T. blieb vom 17. auf den 18. 2. in Polizeigewahrsam und wurde dann entlassen. Er hat einen Anwalt mit der Akteneinsicht und Aufklärung dieser Polizeiaktion beauftragt, die er als einen gravierenden Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte bezeichnet. Er werde allerechtlichen Schritte gegen diesen Übergriff unternehmen.
Auf Nachfragen von Yilmaz’ Lebensgefährtin, was der Hintergrund dieser Polizeiaktion sei, habe ein Beamter bemerkt, jemand habe mit Verweis auf Yilmaz T. „der da“ gesagt. Aber was „der da“ gemacht haben soll, wurde nicht erklärt.

(Azadî)

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Ergänzendes zum Frage-Antwort-“Spiel”

Zu dem in der letzten Ausgabe des Azadî-infodienstes veröffentlichten “Ausfragekatalog”, dokumentieren wir nachfolgend die ergänzende Stellungnahme von Rechtsanwältin Heike Geisweid:
„Für eine Ausweisung nach § 54 Nr. 6 Aufenthaltsgesetz kann nur eine Befragung herangezogen werden, die ausdrücklich der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder gegen einen weiteren Aufenthalt dient. Dabei muss der/die Befragte vor einer solchen Befragung explizit auf deren sicherheitsrechtlichen Aspekt und rechtlichen Folgen falscher oder unrichtiger Angaben hingewiesen werden. Ausgewiesen werden kann jemand, der/die frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind. Hierunter fallen z. B. sämtliche auf der „EU-Terrorliste“ aufgenommene Organisationen.
Handelt es sich um andere Befragungen – z. B. um festzustellen, ob jemand im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens auf dem Boden der “freiheitlich-demokratischen Grundordnung” steht –, können dabei abgegebene Antworten noch nicht zur Ausweisung führen. Sowohl wahre Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind als auch Angaben, die nach Informationen und/oder Bewertungen der Ausländerbehörden falsch sind, können aber eine sicherheitsrechtliche Abfrage zum Aufenthalt nach sich ziehen. Konkret bedeutet dies, dass sich jedeAusländerbehörde so einen Grund für eine sicherheitsrechtliche Überprüfung schaffen kann, diese durchführt,um dann ggf. ein Ausweisungsverfahren einzuleiten. Fragen, wie sie bei dem von AZADÎ veröffentlichten Bogen u. a. aus Baden-Württemberg formuliert sind, lassen erahnen, dass sich eine derartigesicherheitsrechtliche Überprüfung wie zuvor beschrieben, in Vorbereitung befindet.

 

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