AZADI infodienst nr. 52
märz 2007


 

Asyl- und migrationspolitik

 

Geplante Änderungen zum Zuwanderungsgesetz in der Kritik

Der UNHCR-Vertreter für Deutschland, Österreich und Tschechien, Gottfried Köfner, nannte es in Berlin besonders „bedauerlich“, dass die geplanten Änderungen am deutschen Zuwanderungsgesetz den Schutz insbesondere von Bürgerkriegsflüchtlingen vernachlässige. Auch werde die EU-Vorschrift nicht umgesetzt, nach der Gewalt- und Folteropfern sowie Minderjährigen ein Rechtsanspruch auf psychologische und medizinische Hilfe gegeben werden soll. Würde es bei den Gesetzesplänen bleiben, könnten Flüchtlinge künftig an der Grenze abgewiesen werden, wenn nur Anhaltspunkte bestehen, dass ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig sein könnte, befürchtet Köfner.

(Azadî/FR, 3.3.2007)

«Humankapital» für die Wirtschaft

Weil es in einigen Branchen einen spürbaren Fachkräftemangel gibt, fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag die Bundesregierung dazu auf, das Zuwanderungsrecht zu lockern, insbesondere im Hinblick auf die Zuzugsbedingungen für qualifizierte Ausländer. Der IT-Branche z. B. fehle es an 20000 Spezialisten. Es seien 2005 aber lediglich 900 Spitzenkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gekommen.

(Azadî/FR, 5.3.2007)

Union erfreut über «großes Abschiebepotenzial»

Lediglich 30 bis 40000 geduldete Flüchtlinge werden aufgrund des umstrittenen Bleiberechtskompromisses der großen Koalition einen sicheren Daueraufenthalt erwarten dürfen. Hiervon gehen zumindest die Innenpolitiker der Union aus. Es gebe bei den meisten der rund 180000 Geduldeten, die die Bedingungen der neuen Regelung nicht erfüllten, ein „großes Abschiebepotenzial“, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl. Ausländer hätten bei der Integration auch eine „Holschuld“, verteidigte der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel die im Gesetz geplanten Sanktionen gegen jene, die nicht an Integrationskursen teilnehmen. Mitte Juli wird das Gesetzespaket, das zuvor vom Kabinett verabschiedet wird, in Kraft treten.

(Azadî/FR, 22.3.2007)

Februar:
Nur 16 Flüchtlinge asylberechtigt

Laut Bundesinnenministerium wurden im Februar lediglich 1299 Asylanträge gestellt – knapp 22 Prozent weniger als im Januar und sogar 27 Prozent geringer als vor einem Jahr. Die Tendenz, nur in Ausnahmefällen den Anträgen stattzugeben, hat sich fortgesetzt. So wurden im Februar nur 16 Flüchtlinge als asylberechtigt anerkannt. Zumeist kamen die Antragsteller aus Serbien (155), der Türkei (130) und Irak (109).

(Azadî/ND, 22.3.2007)

Newroz als Werbung für CDU

Wurden anderswo (z.B. in Halle/Saale) Newroz-Feiern verboten oder behindert, bittet der CDU-Ortsverband Köln-Ehrenfeld zum „kurdischen Frühlingsfest am 24.3.07“:

„Wie Sie vielleicht wissen, ist der 21. März ‚Newroz’ ein wichtiger Tag für die Menschen mit kurdischem Migrationshintergrund in Deutschland. Die Kurden feiern diesen Tag mit anderen iranischen Völkern als ihr Neujahrs- und Frühlingsfest.
In Deutschland leben nach einem Report des Europarates ca. 800000 Menschen mit kurdischem Hintergrund. Diese Zahl entspricht ca. 1/3 der Zugewanderten aus der Türkei. Wir möchten gerne die kurdischstämmigen Mitbürger für unsere Partei begeistern und laden zu einem Newroz-Empfang im Bezirksrathaus Köln-Ehrenfeld ein. (…)
Jörg Uckermann, Vorsitzender CDU Köln-Ehrenfeld
Kubilay Demirkaya, Integrationsbeauftragter CDU Köln-Ehrenfeld.

 

Deutschland dritte Liga beim Flüchtlingsschutz

Wie Pro Asyl berichtet, hat der UNHCR am 23. März die Asylzahlen für Europa vorgelegt. Danach wurden im vergangenen Jahr europaweit lediglich noch 199000 neue Asylgesuche verzeichnet. Beim Ländervergleich (Anzahl der Asylanträge im Verhältnis zur Bevölkerungszahl) belegt Deutschland den 17. Platz. Dahinter rangieren nur noch die drei baltischen Staaten sowie Polen, Ungarn, Spanien und Italien. „Deutschland hat sich beim Flüchtlingsschutz in Europa in die dritte Liga verabschiedet,“ kommentiert Karl Kopp, Europareferent von Pro Asyl diese Entwicklung.

(Azadî/Presseerklärung Pro Asyl)

Engin Celik darf nicht abgeschoben werden !

„Es ist offensichtlich, dass Engin Celik bei einer Abschiebung einer großen Gefahr ausgesetzt ist,“ fürchtet Ralf Lourenco von der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten“ in Hamburg. Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Lübeck den Asylantrag des kurdischen Künstlers positiv entscheiden wollte, hatte die Bundeszentrale in Nürnberg die Akten übernommen und Celiks Asylbegehren abgelehnt.
Engin Celik war am 7. Januar während einer Zugfahrt von Frankfurt nach Düsseldorf festgenommen worden mit der Begründung, sein Asylverfahren sei durch das Verwaltungsgericht Schleswig negativ entschieden worden. Nach 30 Tagen Hungerstreik und einer breiten öffentlichen Unterstützung durch Schauspieler und Parlamentarier wurde er am 13. Februar aus der Haft entlassen.
Nunmehr beabsichtigen die Behörden, den kurdischen Künstler am 27. März in die Türkei abzuschieben. Als Jugendlicher war er im November 2003 vor den Angriffen des Militärs mit seiner Familie nach Istanbul geflohen. Weil er eine regierungskritische Zeitung gegründet hatte, wurde er aus der Universität entfernt. Aufgrund seines gewerkschaftlichen Engagements in einer Lederfabrik, wurde er inhaftiert und gefoltert. Für die Zentrale des Bundesamtes ist das jedoch „nicht bedeutsam“ und das Verwaltungsgericht Schleswig gar zieht seine Bedrohung gar in Zweifel.

(Azadî/jw, 26.3.2007)

 

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