Prozess gegen den kurdischen Politiker und Journalisten Riza Erdogan:
Kurdinnen und Kurden brauchen Organisations-, Gedanken- und Meinungsfreiheit
Ausgerechnet zum Beginn von NEWROZ, dem für Kurdinnen und Kurden so bedeutsamen Neujahrsfestes am 21. März, wurde das Hauptverfahren gegen den kurdischen Politiker und Journalisten Riza Erdogan vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eröffnet. Die Anklage wirft ihm vor, „von August 2004 bis März 2006“ als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) für den Sektor Mitte tätig gewesen zu sein. Er habe als Verantwortlicher „typische Leitungsaufgaben“ erfüllt und sich als „Rädelsführer“ an einer in Deutschland als „kriminell“ eingestuften Vereinigung (§129 Strafgesetzbuch) beteiligt. Seine Aktivitäten hätten der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der Parteistrukturen sowie der Durchsetzung ihrer Ziele gedient.
Der 38-Jährige war aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes (BGH) am 9. August 2006 in Duisburg festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Zum Auftakt gab Riza Erdogan eine Prozesserklärung ab, die wir nachfolgend leicht gekürzt dokumentieren:
Fluchtgründe und Zukunftspläne
In der Zeit vor meiner Verhaftung kümmerte ich mich gemeinsam mit meiner Frau um unseren damals zehn Monate alten Sohn. Außerdem besuchte ich einen Deutschkurs. (…) Nach dem ausreichenden Erlernen der deutschen Sprache wollte ich an der Duisburger Universität im Fachbereich Soziologie meinen Master machen. Mittels akademisch-wissenschaftlicher Forschung will ich einen Beitrag zur Lösungsfindung hinsichtlich gesellschaftlicher Fragen und der kurdischen Frage leisten.
Mein Studium an der Fakultät für politische Wissenschaften der Istanbuler Universität konnte ich mit einem guten Notendurchschnitt abschließen. Danach hatte ich mit dem Studium für den Mastertitel am Institut für Sozialwissenschaften begonnen. Aufgrund der gegen das kurdische Volk angewandten Verbotspolitik und seiner Unterdrückung nahm ich auf journalistischem Wege eine kritische Haltung ein. Nachdem ich eine zeitlang als Journalist gearbeitet hatte, sah ich mich repressiven Maßnahmen und Drohungen ausgesetzt, weshalb ich 1993 meine Heimat verlassen musste und nach Deutschland kam. Andere Beweggründe für meine unfreiwillige Immigration gab es nicht. (…)
In den Jahren als politischer Flüchtling konnte ich weder meine Mutter noch meinen Vater, meine Geschwister oder Verwandten sehen. Diese von mir als tragisch empfundene Lebenssituation ist eine Folge der „kurdischen Frage“. Das gilt auch für meinen Aufenthalt hier. Menschen wie mich, die einen Beitrag zur Lösung der kurdischen Frage leisten wollen, lediglich als straffällige Mitglieder einer ‚kriminellen Vereinigung’ zu bewerten, ist mehr als kurzsichtig, wenn dabei die mit dieser Problematik verbundene Tragödie nicht mit einbezogen wird. Persönlich habe ich die universalen menschenrechtlichen Kriterien und die deutschen Gesetze respektiert. (…)

Ernsthafte Erschütterungen und Veränderungen
Meine Bemühungen orientierten sich im Rahmen der Organisations-, Gedanken- und Meinungsfreiheit darauf, dass sich auch in der kurdischen Bewegung die Demokratie verankert und sich eine demokratische Kultur verbreitet. (…)
Wenn man die kurdische Bewegung, die in den letzten Jahren einen tief greifenden Wandel durchlief, weiterhin im Rahmen ihres Erscheinungsbildes der 90er Jahre bewertet, würde dies zu irreführenden Ergebnissen führen. Sowohl die kurdische Gesellschaft als auch die kurdische Bewegung erlebten in den letzten fünf bis sechs Jahren ernsthafte Erschütterungen und Veränderungen. Von einem einheitlichen und homogenen Aufbau ausgehend, wurde der Übergang zu einem Aufbau vollzogen, der die demokratischen Rechte und Freiheiten respektiert und individuelle Rechte und Freiheiten unterstützt. (…)
Kriterien des Wandels
Die kurdische Bewegung in Deutschland hat sich auf der Basis bestimmter Kriterien am Wandel orientiert und ihn weitgehend erfolgreich vollzogen. Diese Kriterien lassen sich in vier Hauptpunkten zusammenfassen:
1 Das Hauptanliegen der kurdischen Bewegung in Deutschland ist die Aufhebung der Restriktionen gegenüber der kurdischen Identität, Kultur und Sprache sowie die Gewährleistung der freien Artikulation in ihrem eigenen Land. Der Adressat für diese Forderungen ist nicht Deutschland, sondern der türkische Staat. Weiteres Ziel ist die Unterstützung der in Deutschland lebenden Kurden bei ihren kulturellen, sprachlichen und sozialen Belangen. Ihre aktive Teilnahme am System der Integration werden gefördert. Um diese Absichten erfolgreich verwirklichen zu können, wird das Recht auf Organisierung beansprucht.
2 Statt an einer zentralistischen Organisierungsweise orientiert man sich – inspiriert vom konföderalen Prinzip – an einem Aufbau, an dem sich jeder in seinem Bereich beteiligen und aktiv werden kann. Dies umfasst geschlechtsspezifische Gruppen, Altersgruppen, Glaubensgemeinschaften oder Berufsbereiche. Auf lokaler Ebene wird die zivilgesellschaftliche Organisierung durchgeführt. Das macht es notwendig, dass sämtliche Bedürfnisse, insbesondere der Bedarf an Kadern, von der eigenen Basis befriedigt werden muss. Aus diesem Grunde besteht kein Bedarf an der Entsendung von Kadern. Bei einem solchen Aufbau gibt es keine „Aktivitäten“ – wie in der Anklage ausgeführt. (…)
Ich kann nicht umhin, folgendes festzustellen: Nachdem sich zuerst die PKK und später auch der KADEK aufgelöst hatte, verließ eine nicht unerhebliche Zahl von Führungskadern und Organisationsangehörigen ihre Arbeitsbereiche, weil sie am neuen Prozess nicht teilnehmen wollten. Ein Teil blieb im Nordirak, die anderen wählten den Weg in die Türkei, nach Russland und nach Europa. (…)
Nachdem Statut und die Regeln der alten Organisation nicht mehr gültig und verpflichtend waren, entstand eine in humanitärer Hinsicht dramatische Situation. (…)
In Deutschland hat sich die kurdische Bewegung um Verständnis gegenüber dieser Situation bemüht und dafür gesorgt, dass es nicht zu weiteren Problemen kommt. Diese Phase, die aufgrund eines radikalen Wandels entstand, gehört mittlerweile der Vergangenheit an.

3 Die Bemühungen zur Überwindung des Zentralismus hin zur Entwicklung lokaler Initiativen, gehen einher mit Anstrengungen der inneren Demokratisierung. Demokratische Maßstäbe kommen sowohl innerhalb der Organisation als auch in ihrem Umfeld zur Anwendung. Unterschiede werden als Bereicherung gewertet; Vielstimmigkeit und Mehrheitsprinzip sind die Grundlage. (…)
Freiwilligkeit ist die Grundlage sowohl für die Teilnahme am Kampf als auch für den Austritt. (…) Beweis hierfür sind Dutzende von Menschen, die ausgetreten sind, ohne dass es zu Problemen kam oder sie deswegen behelligt wurden.
Freiwilligkeit ist auch grundlegend für die Bereitstellung von materiellen Möglichkeiten für den Kampf des kurdischen Volkes. Diese werden im Rahmen von freiwilligen Spenden geschaffen. (…) Es gibt keinen Bedarf an unter Zwang eingetriebene Spenden. In sämtlichen Diskussionen, Versammlungen und Dokumenten wird diese Situation behandelt. Bestehende individuelle Fehler werden kritisiert und Vorgehensweisen, die das Freiwilligkeitsprinzip verletzen, mit Überzeugungsarbeit und Kritik schon im Ansatz entgegengewirkt.
Massenaktionen oder –veranstaltungen werden mit behördlicher Erlaubnis durchgeführt, gesetzwidrige und gewaltsame Aktionen nicht akzeptiert.
4 Oberstes Ziel der kurdischen Bewegung in Deutschland ist die Erlangung eines rechtlichen Status und die uneingeschränkte Möglichkeit der Durchführung ihrer Aktivitäten. Dieses Ziel wird mit der Organisierung der Volksräte verfolgt.
Die Kurden wollen die Sympathie und Unterstützung Deutschland und der anderen europäischen Länder für ihre Forderungen nach kulturellen Rechten und der Anerkennung ihrer Identität gewinnen.
Ich muss jedoch betonen, dass sich die Kurden aufgrund der Verbote in Deutschland schwerwiegenden Erschwernissen ausgesetzt sehen, weshalb sie ernste Probleme haben, sich zu artikulieren. Da sich die Vereine und ihre Mitglieder unterdrückt fühlen, sorgt dies für soziale und psychische Probleme. Soziale, kulturelle und organisatorische Aktivitäten, die andere Volksgruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen ohne Schwierigkeiten durchführen können oder hierfür sogar Anregungen erhalten, gestalten sich für Kurden aufgrund der Verbote und Vorurteile um einiges schwieriger. (…)
Ich verteidige diese von mir beschriebenen und zusammengefassten Grundsätze, die sich mit meinem praktischen Leben decken. (…)
Aus der Pressemitteilung von Azadî vom 20.3.2007:
Die gegen Riza Erdogan erhobenen Vorwürfe fallen in die Zeit nach Auflösung der PKK, der Gründung des „Freiheits- und Demokratiekongresses“ (KADEK) im Jahre 2002 und des „Volkskongresses Kurdistans“ (KONGRA-GEL) im November 2003. Trotz einer grundlegenden Neuorientierung mit der eindeutigen Schwerpunktsetzung auf innerorganisatorische Demokratisierung, ausschließlich politische Konfliktlösung, eine auf zivilgesellschaftliche Strukturen basierende Zukunftskonzeption, weigert sich die deutsche Politik konsequent, diese Veränderungen wahrzunehmen und anzuerkennen. Statt dessen weitete sie das PKK-Verbot auf KADEK und KONGRA-GEL aus, ohne sich der besonderen Mühe einer ernsthaften Analyse der Entwicklungen der letzten Jahre zu unterziehen. Es ist höchste Zeit, das nachzuholen, damit Prozesse dieser Art und die Kriminalisierung von Kurden und ihren Aktivitäten endlich der Vergangenheit angehören können.