REPRESSION
Menschenrechtsinstitut fordert mehr Kontrolle der Geheimdienste
Warnung vor Folter nach Abschiebungen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich in einer wissenschaftlichen Untersuchung unter dem Titel «Terrorismus und Menschenrechtsschutz in Europa» für eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste aus. Mehrfach seien mutmaßliche Terroristen nach ihrer Abschiebung trotz Schutzversprechen der aufnehmenden Länder gefoltert worden. Der Autor der Studie, Wolfgang Heinz, nannte es problematisch, dass die Bundesregierung daran festhalten wolle, Geheimdienstbeamte zu Gefangenenbefragungen in Länder zu entsenden, in denen diese gefoltert oder außerhalb geltenden Rechts festgehalten würden. Dies stärke den «Nachfragemarkt nach Folter» und müsse eingestellt werden. Außerdem solle die Bundesregierung bei Folter- oder Misshandlungsfällen bei dem hierfür verantwortlich zu machenden Staat vorstellig werden.
Heinz schlug die Ernennung eines Beauftragten des Bundestages vor, der mit erweiterten Kontrollbefugnissen gegenüber den Geheimdiensten ausgestattet werden solle. Darüber hinaus fordert das Institut bessere Kontrollmöglichkeiten ausländischer Geheimdienste in den Mitgliedsstaaten des Europarates.
Mehr Informationen: www.institut-fuer-menschenrechte.de
(Azadî/div.Zeitungen, 13.4.2007)
Demo gegen ausufernde Überwachung der Bevölkerung
«Im Bestreben, mehr Sicherheit herzustellen, wurden in den letzten Jahren zunehmend Grundrechte eingeschränkt. Es häufen sich Fälle, in denen es zu Fehlern und Missbrauch kommt. Bei der Einreise in die USA zum Beispiel. Oder in Schleswig-Holstein: Dort gerieten bei einer Handy-Überwachung sehr viele Leute unter Verdacht. Alle 300 Menschen, die sich zum Tatzeitpunkt in einem bestimmten Gebiet aufhielten, wurden überprüft.» Dies äußerte Patrick Breyer, Jurist im «Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung», im Vorfeld einer Demonstration unter dem Motto «Freiheit statt Angst», die am 14. April in Frankfurt/M. stattfindet. Er finde «vor allem die Vorhaben schlimm, in denen jeder verdachtslos kontrolliert» werde. Mit der Vorratsspeicherung solle das «Kommunikationsverhalten der kompletten Bevölkerung über Monate hinweg auf Vorrat aufgezeichnet werden». Er werte die staatliche Überwachung als eine große Gefahr. Das habe die «Operation Mikado» gezeigt, in der die «Kreditkartendaten sämtlicher Deutscher durchsucht» worden seien. Der Staat verwende gesammelte Daten insbesondere gegen anders denkende Personen, gegen die er gezielt ermittle und diese «im Auge behalte».
(Azadî/ND, 13.4.2007)

Vom Otto- zum Wolfgang-Horrorkatalog: Weg in den Überwachungsstaat
Guido Westerwelle (FDP): Verfall rechtsstaatlicher Sitten
Nach der Kritik von Datenschützern und der Opposition, äußerten sich auch SPD-Abgeordnete ablehnend zu den Plänen der Koalition hinsichtlich der Novellierung des Passgesetzes. SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter warnte davor, das Passregister zu einer Auskunfts- und Fahndungsdatei auszubauen. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) äußerte, der Vorschlag aus dem Schäuble-Ministerium lasse jedes Augenmaß vermissen. Der Gesetzentwurf sieht vor, der Polizei in Zukunft direkten und jederzeitigen Zugriff auf die Passbilddateien der 5300 Meldeämter in Deutschland zu gewähren. Bisher werden die Fotos nur nach vorheriger begründeter Anfrage per Fax an die jeweiligen Dienststellen versandt. «Wer, wie der Bundesinnenminister, aus Meldeämtern polizeiliche Strafregister machen will, der stellte alle Bürger unter kriminellen Pauschalverdacht. Wer Fotos und Fingerabdrücke aller Bürger der Polizei und den Ordnungsämtern übergibt, der ist auf dem Weg zum Überwachungsstaat,» warnte der FDP-Chef Guido Westerwelle.
Im Januar 2007 einigte sich das Kabinett auf ein neues Passgesetz. Es soll die Grundlage für die Nutzung von biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken in Reisepässen bilden.
Im März wurde im Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten und zusätzlich beschlossen, künftig nicht nur bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern auch bei der Strafverfolgung einen Online-Zugriff auf die Register der Meldeämter zu gewähren – inklusive der dort gespeicherten Lichtbilder.
Was fordern Schäuble und weitere Politiker der Union?
Online-Durchsuchung privater Computer: Das Bundeskriminalamt (BKA) soll heimlich private PCs mit Hilfe von «Trojaner»-Viren durchsuchen können.
Rasterfahndung: Zur ‚Terrorabwehr’ soll das BKA das Recht hierzu erhalten.
Passfotos: Polizeibehörden sollen auf die bei den Meldeämtern gespeicherten digitalisierten biometrischen Passfotos online zugreifen können.
Fingerabdrücke: Die digitalisierten Fingerabdrücke, die ab November in den Chips der Reisepässe gespeichert werden, soll auch bei den Meldeämtern gespeichert werden, wodurch ein Online-Zugriff möglich würde.
Bundeswehreinsatz im Inneren: Das Spektrum zulässiger Einsätze der Bundeswehr im Innern soll per Grundgesetzänderung um einen «Antiterroreinsatz» erweitert werden.
Mautdaten: Die erhobenen und gespeicherten Lkw-Mautdaten sollen zur Verfolgung schwerer Straftaten und evtl. zur Gefahrenabwehr verwendet werden dürfen; hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung.
Abschuss entführter Passagierflugzeuge: Der Abschuss von entführten Passagierflugzeugen soll doch noch ermöglicht und als «Quasi-Verteidigungsfall» ins Grundgesetz aufgenommen werden.
FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle sagte, derzeit sei ein bedenklicher Verfall rechtsstaatlicher Sitten festzustellen. Innenminister Schäuble sei dabei, «rechtsstaatliche Fundamentalgewissheiten bis hin zur Unschuldsvermutung» in Frage zu stellen. Die Grenzen zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, Polizei und Nachrichtendiensten, Polizei und Militär sowie äußerer und innerer Sicherheit verschwömmen zusehends.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, Bernhard Rohleder, betonte, dass verdeckte Zugriffe der Behörden PC-Anwender verunsichern würden und der IT-Industrie großen Schaden zufügen würde. Deshalb stießen die Pläne des Innenministers bei der IT-Wirtschaft auf Ablehnung.
(Azadî/FR/ND v. 13.,14.,23., 24.4.2007)

Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor «Totalüberwachung»
Harsche Kritik übt der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, am Umgang der gegenwärtigen Regierung mit den Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Er befürchtet eine drohende «Totalüberwachung». Die Politik vernachlässige sträflich, die Menschen «vor Ausforschung, Registrierung, Manipulation und Missbrauch» zu schützen. Der Staat habe auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu achten. Heftige Vorwürfe erhob Schaar insbesondere gegen die von Bundesinnenminister Schäuble geplanten Online-Durchsuchungen: «Weder ist klar, was genau bei diesen Durchsuchungen passieren soll, noch wie sie überhaupt technisch ablaufen könnten.» Klar sei nur, dass auch Unverdächtige ausgeforscht würden.
(Azadî/FR, 25.4.2007)
Schilys illegale Dienstanweisung zu Online-Durchsuchungen
Wolfgang Wieland (Grüne): rechtsstaatliches Abbruchunternehmen
Wie sich in einer Sitzung des Bundestagsinnenausschusses herausstellte, hatte der damalige SPD-Innenminister Otto Schily bereits per Dienstanweisung vom 21. Juni 2005 trotz fehlender Rechtsgrundlage geheime Online-Durchsuchungen genehmigt, obwohl erst Anfang Februar dieses Jahres der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass die Durchsuchung fremder PC-Festplatten durch die Polizei unzulässig sind, weil nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt.
Der grüne Innenpolitiker Wolfgang Wieland sprach von einem «rechtsstaatlichen Abbruchunternehmen», sprach von und Jan Korte von der Linksfraktion forderte, «dass diese Praxis sofort ausgesetzt und die Haushaltsmittel dafür gesperrt werden».
Hingegen verteidigte das Bundesamt für Verfassungsschutz das Vorgehen, weil es sich seiner Ansicht nach beim Internet um eine technische Fortentwicklung der Telekommunikation handele, weshalb eine Dienstvorschrift ihre Befugnisse auf diesen Bereich einfach ausweite. Der Inlandsgeheimdienst sei nicht an die Strafprozessordnung gebunden, sondern allein an das Verfassungsschutzgesetz, das der Gefahrenabwehr diene.
(Azadî/ND/FR, 26.4.2007)
Instrumentalisierte Menschenrechte
(…) Wer sich den Blick nicht verstellen lässt, entdeckt meist knallharte politische und wirtschaftliche Interessen, die mit dem Verweis auf die Menschenrechte nur moralisch aufgeladen oder karitativ maskiert werden. Nicht auf die Freiheit aller zielt ein solcher Diskurs, sondern auf die Sicherung von Privilegien und ökonomischer Vorherrschaft.»
(Azadî/zitiert aus einem Beitrag von Thomas Gebauer, medico international, FR v. 16.4.2007)
Tagung «Feind oder Bürger – Sonderrecht für Staatsfeinde als Mittel im Kampf gegen Terrorismus?»
Vom 15. – 17. Juni 2007 führt die Evangelische Akademie Hofgeismar in Zusammenarbeit mit dem Institut für Grundlagen des Rechts an der Uni Leipzig und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) eine Tagung durch, die sich mit unterschiedlichen Fragen der sog. Terrorismusbekämpfung beschäftigt. Experten (Fachfrauen sind nicht dabei) referieren u.a. über die Einführung einer Anti-Terror-Datei, die Entgrenzung des Tatbegriffs durch die §§ 129a/b, die Folter-Debatte, die Hintergründe um das sog. Feindstrafrecht und den Rechtsstatus mutmaßlicher terroristischer Kämpfer/innen im geltenden Völkerrecht.