Gerichtsurteil
OVG Hamburg untersagt illegale Überwachungsmethoden
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg setzte dem Treiben des Bezirksamtes Nord ein Ende, das, um einer angeblichen Scheinehe auf die Spur zu kommen, gegen eine Frau aus Bosnien mit verdeckter Videoüberwachung, Peilsender und verdeckter Beschaffung einer Handynummer ermittelt hat. Die Überwachung, vorgenommen durch einen Privatdedektiv, dauerte neun Tage. Das Gericht entschied, dass für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könne, nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden dürften. Die Frau lebt seit 1993 in Deutschland und ist mit einem Deutschen verheiratet. 2004 lehnte es die Ausländerbehörde ab, ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern und forderte sie zur Ausreise auf, weil das Paar angeblich nicht mehr zusammenlebte. Gegen diese Entscheidung wehrte sich die Frau.
Aktenzeichen: OVG Hamburg – 3 Bs 396/05.
(Azadî/FR, 26.4.2007)