AZADI infodienst nr. 53
april 2007


 

VERBOTSPRAXIS

ProzesserklÄrung von Dr. Nikolaus Brauns

vor dem Amtsgericht München am 20. April 2007 in der Strafsache wegen versuchter Strafvereitelung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung anlässlich einer Kundgebung am 1. April 2004

Mit deutschen Panzern gegen kurdische Bevölkerung

«Gestatten Sie mir, einige Worte zur Vorgeschichte und zum Inhalt der Kundgebung am 1. April letzten Jahres auf dem Stachus zu sagen:
Im März letzten Jahres war ich zwei Wochen lang mit einer Menschenrechtsdelegation in den kurdischen Landesteilen der Türkei. Ich sprach mit Flüchtlingen, Folteropfern und den Opfern von Bombenanschlägen des Militärgeheimdienstes. Ich sah die Ruinen der von der türkischen Armee zerstörten Dörfer. Ein Offizier bestätigte mir, dass seine gerade von einer Operation komenden Panzer aus Deutschland stammen. Ich erlebte, wie Millionen Menschen sich weder von Militärkontrollen noch aufgefahrenen Panzern oder tief fliegenden Hubschraubern davon abhalten ließen, ihr Frühlings- und Freiheitsfest Newroz zu feiern.
Auf die millionenfache Beteiligung an den Newroz-Festen reagierte die Armee mit einer Provokation. Zehn kurdische Freiheitskämpfer wurden in ihrem Winterlager mit völkerrechtlich geächtetem Giftgas ermordet, obwohl die Guerilla für die Newroz-Woche einen Waffenstillstand verkündet hatte. Als die Trauerfeierlichkeiten für die Getöteten von der Polizei bedrängt wurden, kam es zu Massenprotesten in allen kurdischen Städten. Die Polizei schlug mit voller Härte zurück. Gegen Steine werfende Jugendliche wurde scharf geschossen, Panzer rückten in die Innenstädte ein. Mehr als ein Dutzend Zivilisten wurden durch Polizeischüsse getötet und Hunderte verletzt. Unter den Toten waren mehrere Kinder. Der türkische Ministerpräsident Tayyip Erdogan rechtfertigte dies ausdrücklich. Hunderte Menschen wurden verhaftet, darunter viele Jugendliche und auch Freunde von mir. Sie wurden zum Teil schwer misshandelt. Jetzt drohen ihnen mehrjährige Haftstrafen.

Proteste gegen Massaker der türkischen Armee

Unter dem Eindruck meiner Kurdistanreise und der geschilderten Auseinandersetzungen, deren Beginn ich noch in der Türkei miterlebte, organisierte ich unmittelbar nach meiner Rückkehr nach München zusammen mit deutschen, kurdischen und türkischen Freunden mehrere Protestversammlungen. Am 1. April 2006 demonstrierten unter dem Motto «Diyarbakir und München – Schulter an Schulter» rund 100 Personen auf dem Stachus gegen die Massaker der türkischen Armee sowie die deutsche Unterstützung dieser Politik. Mit dem PKK-Verbot, Waffenlieferungen und der Abschiebung von Flüchtlingen in die Türkei macht sich die Bundesrepublik mitschuldig an der blutigen Unterdrückungspolitik Ankaras gegenüber den Kurden.

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Verbotene rote Sterne

Auf unserer Kundgebung wurden auch Plakate mit den Bildern der mit Giftgas ermordeten Freiheitskämpfer gezeigt. Diese Plakate waren in diesen Tagen überall unbeanstandet in vielen europäischen Städten zu sehen. Der Fernsehsender Roj-TV zeigte Bilder einer kurdischen Demonstration in Frankfurt, auf der Polizisten ruhig neben diesen Plakaten liefen. Der Münchner Staatsschutz war jedoch der Meinung, die roten Sterne hinter den Märtyrern seien verbotene Symbole. Als Versammlungsleiter wies ich daher die Träger dieser Plakate mehrfach per Megaphon darauf hin, dass sie sich möglicherweise strafbar machten.
Um den Zusammenhalt der Kundgebung auf dem sehr belebten Stachus zu wahren, hakten sich einige Kundgebungsteilnehmer unter – ein gängiges Mittel zur Stärkung des Solidaritätsgefühls auf Demonstrationen. Dass damit eine konkrete Polizeimaßnahme behindert werden sollte, ist schon deswegen abwegig, weil eine solche nicht ersichtlich war. Ich stand schließlich während der gesamten Kundgebung als Versammlungsleiter dem zuständigen Vertreter des Staatsschutzes Hauptkommissar (?) Eder als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gezielte Provokation

Als Beamte des Unterstützungskommandos näher an die Kundgebung rückten, rief ich die Versammlungsteilnehmer dazu auf, ruhig zu bleiben und sich nicht provozieren zu lassen. Obwohl die Versammlung völlig friedlich war und keiner der Träger eines Märtyrerplakates Anstalten machte, den Platz zu verlassen, überrannten rund 20 USK-Beamte ohne Vorwarnung unsere Kundgebung, warfen mehrere Teilnehmer zu Boden und nahmen neun Personen fest.
Völlig an den Haaren herbeigezogen ist der Vorwurf, ich hätte mit dem Megaphon absichtlich Polizeihauptkommissar Schlegel in die Ohren gebrüllt. Nicht ausschließen kann ich freilich, dass Herr Schlegel während einer meiner Durchsagen an mir vorbeilief und sich dabei erschrak.
Unmittelbar nach Beginn des Polizeieinsatzes gab ich mein Megaphon an einen anderen Versammlungsteilnehmer ab, um Fotos vom Vorgehen der Polizei zu machen. Als ich anschließend als Versammlungsleiter verbal gegen die Festnahme eines kurdischen Demonstrationsteilnehmers protestierte, ordnete USK-Einsatzleiter Martin Schlegl meine Festnahme an.

Gezielt gegen Versammlungsleiter

Erstaunlicherweise war unter den Festgenommenen kein einziger Träger des Märtyrerplakates, das offiziell als Anlass des Polizeieinsatzes herhalten musste. Auch wurde keines dieser Plakate sichergestellt. Stattdessen wurden gezielt Versammlungsleiter, Redner und Journalisten gegriffen und abgeführt. Lediglich einem der Festgenommenen wurde ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz – also das PKK-Verbot – vorgeworfen, den anderen dagegen Widerstand, Strafvereitelung oder mir eben noch gefährliche Körperverletzung.
Ganz offensichtlich ging es beim dem USK-Einsatz nicht um die Überprüfung von Personalien der Plakatträger. Ziel war aus meiner Sicht die Auflösung einer ordnungsgemäß angemeldeten, friedlich verlaufenden Kundgebung.
Das USK unter Leitung von Martin Schlegl hat sich in meinen Augen vorsätzlich der Sprengung einer demokratischen Versammlung schuldig gemacht. Nicht ich und andere Teilnehmer dieser Kundgebung gehören vor Gericht, sondern Polizeihauptkommissar Schlegl und seine USK-Beamten.

Bedenkliche Interpretation des bayerischen Geheimdienstes

Zu Ende möchte ich noch einen Punkt anfügen, der mich stutzig macht. Im bayerischen Verfassungsschutzbericht, der Ende März 2007 der Presse vorgestellt wurde, heißt es über unsere Kundgebung vom April vorigen Jahres, es sei dort zu Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gekommen. Ich war bislang der Meinung, es sei Aufgabe der Gerichte, festzustellen, ob es zu derartigen Straftaten kam, und nicht der Interpretation von Geheimdiensten überlassen. Doch zum Zeitpunkt der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts hatte noch kein Verfahren wegen der Kundgebung vom 1.April 2006 stattgefunden. Daher muss ich befürchten, dass rechtsstaatliche Grundsätze in Bayern nicht gelten und das Ergebnis schon vor der Gerichtsverhandlung feststeht.»

Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Journalisten zu einer Geldstrafe von insgesamt 2100 Euro plus Gerichtskosten. Von dem Vorwurf der Körperverletzung wurde er freigesprochen. Der Einsatzleiter des USK, Martin Schlegl, hatte als Zeuge behauptet, Dr. Brauns hätte ihm durch ein zu lautes Megaphon Schmerzen im Ohr zugefügt.

Prozesskostenhilfe:
Rote Hilfe e.V., Konto-Nr. 191 100 462, BLZ: 440 100 46, Postbank Dortmund, Stichwort: 1. April

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Linksfraktions-Abgeordnete fragen – die Bundesregierung antwortet zum türkisch-kurdischen Konflikt

Dr. Norman Paech und weitere Abgeordnete der Linksfraktion, erkundigten sich in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach deren Beitrag «zur politischen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts». Neben hinreichend bekannten allgemein gehaltenen Antworten, die sich lesen wie Textbausteine der vergangenen Bundesregierungen, antwortete das Auswärtige Amt auf die Frage nach der Lieferung von Kriegswaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen sowie sonstigen konventionellen Rüstungsgütern an türkische Sicherheitskräfte wie folgt:
«Im Jahre 1998 wurden Genehmigungen im Wert von 619 Mio. Euro (davon 89 Prozent für Marine) und im Jahr 1999 im Wert von 976 Mio. Euro erteilt.» Des weiteren wird auf die Rüstungsexportberichte für die Jahre 2000 bis 2005 verwiesen, die auch als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht worden seien.
Nachgefragt, in welcher Höhe und für welche Rüstungsprojekte seit 1998 staatliche Exportbürgschaften – sog. Hermes-Kredite – für Rüstungsexporte in die Türkei zugesagt bzw. vergeben worden sind, heißt es:
«Seit 1998 wurden Deckungen für Rüstungsexporte (ausfuhrgenehmigungspflichtige Geschäfte an militärische Besteller/Endabnehmer) in Höhe von insgesamt 1,438 Mrd. Euro für Minenjagdboote, Materialpakete zum Bau von U-Booten, Materialpakete zum Bau von Patrouillenbooten sowie ein fertiges Patrouillenboot übernommen.»

Ob die Bundesregierung angesichts des einseitigen Waffenstillstands der PKK eine Aufhebung der Einstufung der PKK als terroristische Vereinigung erwäge, um damit nationale und internationale Friedensbemühungen zu unterstützen, besteht die Bundesregierung auf:
«Die Klassifizierung der PKK beruht auf einer einstimmigen Entscheidung der zuständigen EU-Gremien. Eine Aufhebung der Entscheidung setzte ein ebenso einstimmiges Votum dieser Gremien voraus. In der Sache besteht zu einer solchen Aufhebung keine Veranlassung: die PKK verfügt, unbeschadet ihrer wiederholten Waffenstillstandserklärungen, über die Fähigkeit zu terroristischen Aktionen und die Entschlossenheit, sich dieser Mittel zu bedienen.»
Auch macht die Bundesregierung die zugespitzte Menschenrechtslage in der Türkei und das «Wiederaufflammen der Gewalt» einzig die «terroristische PKK» verantwortlich; die Tatsache des seit dem 1. Oktober 2006 erklärten und noch bestehenden Waffenstillstands der kurdischen Bewegung wird geflissentlich verschwiegen.

(Azadî/Kleine Anfrage, Drucksachen-Nr. 16/4991 vom 5. April 2007; unter www.bundestag.de kann der Text als PDF-Datei heruntergeladen werden.)

 

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