AZADI infodienst nr. 54
mai 2007


 

REPRESSION

 

Abgehört 2006

Im vergangenen Jahr sind auf Anordnung deutscher Gerichte rund 36 000 Mobiltelefone und 5000 Festnetzanschlüsse überwacht worden. Die Telekommunikations-Unternehmen kritisierten, sie würden durch die Überwachungsmaßnahmen im zweistelligen Millionenbereich belastet.

(Azadî/ND, 27.4.2007)

Schluss mit Esspaketen in Bayerns Knästen

Der Entwurf eines neuen Strafvollzugsgesetzes sieht vor, dass künftig Gefangene in Bayerns Justizvollzugsanstalten keine Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln mehr empfangen dürfen. Begründet wird dieses Verbot mit dem Bemühen um mehr Sicherheit in den Gefängnissen.

(Azadî/FR, 2.5.2007)

 

EU-Datenschützer warnt vor Vernetzung

Der europäische Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, hat vor der geplanten Vernetzung der Polizeidatenbanken aller EU-Staaten gewarnt. Es gebe bislang nicht einmal gemeinsame Regeln und Standards für den Datenschutz. Insbesondere der Austausch von D N A- Daten stößt auf seine Kritik; auch sei hinsichtlich der Aufnahme biometrischer Daten in Pässen Vorsicht geboten. „Das ist eine enorm komplexe Angelegenheit, mit der wir sehr wenig Erfahrung haben,“ warnte Hustinx. Mitte Februar hatten sich die 27 EU-Innenminister darauf geeinigt, den bisher auf Deutschland, Frankreich und fünf weitere EU-Staaten beschränkten Austausch von polizeilichen Daten auf die gesamte EU auszuweiten.

(Azadî/FR, 3.5.2007)

 

Grundrechte auch 2007 in Gefahr
Bürgerrechtsorganisationen präsentieren Report

Am 21. Mai 2007 wurde der seit 1997 von verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene GRUNDRECHTEREPORT 2007 in Karlsruhe der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit diesem jährlich erscheinenden Bericht soll laut einer Würdigung der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, deutlich gemacht werden, „dass die Geltung der Grundrechte in unserer Republik nicht allein durch die Gerichte gewährleistet wird“. Vielmehr sei es „Sache der Gesellschaft, auf deren Wirksamkeit zu achten“. Bei der Vorstellung des Berichts bezeichnete Bundesverfassungsrichter a.D. Jürgen Kühling den Befund als „insgesamt beunruhigend“. So nannte er als Beispiel den staatlichen Umgang mit Ausländern, insbesondere mit illegal eingereisten Migrantinnen und Migranten. Gewissermaßen stellvertretend würden die Humanistische Union, die Gustav-Heinemann-Initiative, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der –Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, Pro Asyl, der Republikanische AnwältInnenverein, die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Neue Richtervereinigung dieses gesellschaftliche Wächteramt versehen.
In zahlreichen Beiträgen beschäftigen sich die Autorinnen und Autoren mit dem Komplex der schleichenden Auflösung datenschutzrechtlicher Schutzbestimmungen, dem ausufernden Verlangen des Staates nach den Daten der Bürger/innen, dem sorglosen Umgang mit Auslieferungsanträgen der Türkei, den menschenunwürdigen Kettenduldungen, der geheimdienstlichen Überwachungsmethoden oder auch den Problemen von Hartz IV.
Der Grundrechtereport ist zu beziehen über den S. Fischer Taschenbuchverlag, Frankfurt/M. 2007, 250 Seiten, 9,95 Euro

(Azadî/jw, 22.5.2007)

 

Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts

Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ sehen vor, nun auch das Zeugnisverweigerungsrecht faktisch abzuschaffen. Diese geplante Ausweitung staatlicher Überwachung stößt bei Anwälten, Ärzten und Journalisten auf Widerstand. Der Bundesverband der Freien Berufe spricht von einem „Einbruch in angestammte Bürgerrechte“. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, befürchtet eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, warnte vor einer weiteren Aushöhlung des Informatenschutzes, welcher ein „wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit“ sei. Hartmut Kliger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sprach von der Gefahr, dass der Rechtsstaat in einen „Präventivstaat“ verwandelt werde. Das Zeugnisverweigerungsrecht für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete soll erhalten bleiben.

(Azadî/FR/ND, 8.5.2007)

Kriminalisierung des Gipfel-Widerstands:
900 Polizist(inn)en durchsuchen 40 Objekte

Unter dem Motto „Wir sind alle Terroristen“, protestierten etwa 5000 Menschen in Berlin gegen die Großrazzia von rund 900 Polizist(inn)en, die am 10. Mai in Berlin, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen über 40 Treffpunkte, Läden und Wohnungen vermeintlicher Gegner des G-8-Gipfels in Heiligendamm durchsuchten. Mit dem Vorwurf des Verdachts auf „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§129a StGB) hatte die Bundesanwaltschaft (BAW) in Karlsruhe diese Polizeiaktion angeordnet. Der BAW seien drei mutmaßliche Anhänger der „militanten Gruppe“ bekannt; darüber hinaus habe sie 18 weitere Personen im Visier, die angeblich aus Anlass des G-8-Gipfels eine „terroristische Vereinigung“gebildet hätten. 13 Personen wurden vorübergehend festgenommen, Computer, Telefone und persönliche Unterlagen beschlagnahmt. „Die wollen sämtliche Gipfelproteste kriminalisieren“, erklärte Tim Laumeyer von der Antifaschistischen Linken Berlin. Dies habe sich allein schon daran gezeigt, wie unterschiedlich die durchsuchten Projekte seien: „Die einzige Gemeinsamkeit heißt G8 – nicht Terrorismus.“ Der für einige Betroffene tätige Rechtsanwalt Christoph Kliesing äußerte den Verdacht: „Die wollen den Leuten einfach ein bißchen Angst machen und die Organisation des G8-Protestes schwieriger machen.“ Es sei „gut möglich“, so Christoph Kleine von der Interventionistischen Linken, dass der Widerstand gegen den G8 durch diese Polizeiaktion erst richtig geweckt worden sei.
Rechtsanwalt Sven Lindemann, der zu den 18 der BAW namentlich bekannten Personen gehört, gegen die sie wegen §129 ermittelt, geht davon aus, dass die Verfahren mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt“ werden. „Es geht hier, wie auch sonst in §129a-Verfahren darum, linke Gruppen und Organisationen auszuforschen und Angst zu verbreiten.“ Doch habe die Mobilisierung durch diese Razzien „offensichtlich an Schwung gewonnen“, wofür „man sich fast beim BKA bedanken“ könnte, dass es soviel dazu beigetragen hätte.

(Azadî/FR/jw/ND, 10.,11.5.2007)

 

Datenschützer: Gefährliche Maßlosigkeit
Wirtschaft soll stärker Hilfsdienste für Staat leisten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich besorgt über die zunehmende Überwachung der Bevölkerung geäußert. Es gebe in der Terrorabwehr, bei der immer mehr gefordert werde, eine gefährliche Tendenz zur Maßlosigkeit, erklärte er gegenüber der Zeitschrift „Publik Forum“. Er betonte zudem, dass die Wirtschaft immer stärker zu Hilfsdiensten für die Strafverfolgung und andere staatliche Stellen herangezogen werde. Ganze Wirtschaftszweige lebten inzwischen davon, möglichst viel über die Kunden zu wissen. Gleichzeitig lasse in der Bevölkerung die Bereitschaft zu einem sensiblen Umgang mit den eigenen Daten nach.

(Azadî/ND, 12.5.2007)

Kabinett beschließt neue Kronzeugenregelung
Staat macht sich zum «Kumpanen von Verbrechern»

Das Bundeskabinett beschloss am 16. Mai die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, die 1999 von der rot-grünen Regierung abgeschafft worden war. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass so genannte „Terroristen“ oder Täter aus dem Bereich der so genannten organisierten Kriminalität bzw. bei allen schweren Straftaten mit einer geringeren Strafe rechnen können, wenn sie aktiv dazu beitragen, eine Straftat zu verhindern oder aufzuklären. Hierbei müssen die künftigen Kronzeugen nicht mehr nur im gleichen Deliktbereich straffällig geworden sein, sondern können auch in anderen Verfahren auftreten. Voraussetzung ist, dass ein Kronzeuge sein Wissen vor der Eröffnung des Hauptverfahrens preisgeben muss. Dessen Hinweise müssen allerdings tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg führen und nicht lediglich zur Aufklärung beitragen. Feste Zusagen über ein Strafmaß dürfen die Ermittlungsbehörden den Kronzeugen nicht machen, sondern nur Vorteile in Aussicht stellen. Mörder haben jedoch nach dieser Regelung keine Aussicht darauf, straffrei davonzukommen. Bestenfalls kann eine lebenslange Haftstrafe auf zehn Jahre verringert werden. „Ich denke, es ist ein faires Angebot, um Leute zu motivieren, aus der Szene auszusteigen,“ erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Bundesinnenminister Schäuble sekundierte, dass die Neuregelung mit dem Bundesjustizministerium „sehr gut abgestimmt“ worden sei.
Zum Auftakt des 58. Deutschen Anwaltstages appelliert der Deutsche Anwaltsverein (DAV) in einer Resolution eindringlich vor der geplanten Verschärfung von Sicherheitsgesetzen: „Die in den letzten Jahren angehäufte Summe der Eingriffe in die Freiheitsrechte ist schon jetzt unerträglich.“ Der Berufsverband sprach sich vor allem auch gegen die beschlossene Kronzeugenregelung aus. Der Staat mache sich zum „Kumpanen von Verbrechern“, so der DAV-Präsident Hartmut Kilger.
„Wer mit einer belastenden Aussage Strafnachlass anstrebt, ist allein schon deswegen häufig nicht glaubwürdig“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion und ehemalige Richter, Wolfgang Neskovic und hält Kronzeugen für ein „untaugliches Beweismittel“.
Claudia Roth, Parteivorsitzende der Grünen, fürchtet, dass die geplante Regelung „Tür und Tor öffnet für Deals mit Schwerstverbrechern“ und den Rechtsstaat unterhöhlt.
Bundesjustizministerin Zypries wies die harschen Vorwürfe zurück.
Der Deutsche Richterbund äußerte grundsätzliche Bedenken gegen die Wiedereinführung der Regelung: „Es darf nicht zum Prinzip des Strafprozesses werden, dass der Täter mit dem Staat über sein Wissen verhandelt. Es darf keine Aufklärung um jeden rechtsstaatlichen Preis geben,“ kritisierte Christoph Frank, Vorsitzender des Richterbundes. Zudem bestehe die Gefahr von Falschaussagen und unrichtigen Urteilen.

(Azadî/FR/ND,16.,18.,19.,22.5.2007)

V-Mann bricht zusammen

Wie es Kronzeug(inn)en oder V-Männern/-frauen so ergehen kann, zeigt sich in einem Prozess gegen drei Iraker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart: Die Vernehmung eines V-Manns des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern aus der „Islamistenszene“, die für den 15. Mai geplant war, scheiterte, weil der Mann nach Angaben seines Anwalts „nervlich zusammengebrochen“ war.
Angeblich sollen die drei Iraker einen Anschlag auf den früheren irakischen Regierungschef Ijad Allawi im Dezember 2004 in Berlin geplant haben.

(Azadî/FR, 16.5.2007)

Schäuble im Ausnahmezustand:
Schon eine Person soll „terroristische Vereinigung“ werden

Medienberichten zufolge will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den § 129a Strafgesetzbuch erweitern. Danach sollen künftig auch Einzelpersonen wie „terroristische Vereinigungen“ verfolgt werden können. In einem Gespräch mit der jungen welt, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic u. a.: „Sollten nun auch Einzelpersonen wegen Terrorismusverdachts verfolgt werden können, bedeutet dies, dass für die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen ein Verdacht gegen die Einzelperson ausreicht, ohne dass es noch irgendwelcher Anhaltspunkte für eine Verbindung zu anderen Verdächtigen bedürfe. Nimmt man hinzu, dass Ermittlungen nach § 129a häufig den Eindruck erwecken, sie dienten auch dazu, unbequeme politische Zusammenhänge auszukundschaften, bedeuten Schäubles Pläne in der Tat eine neue Qualität der Strafverfolgung.“

(Azadî/jwm 18.5.2007)

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang