AZADI infodienst nr. 54
mai 2007


 

VERBOTSPRAXIS

 

Kurde als «Gefährder» der inneren Sicherheit eingestuft

Behörde: Einbürgerung von PKK-Aktivisten auch ohne konkreten Hinweise auf jeden Fall verhindern

Gegen eine Verwaltungsgebühr der Landeshauptstadt Stuttgart von 191,— Euro musste ein Kurde den ablehnenden Bescheid seiner beantragten Einbürgerung entgegennehmen, obwohl er bereits seit 27 Jahren in der Bundesrepublik lebt. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass er „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“ habe. Um zu verdeutlichen, wie ernst es der Behörde ist , wird er darauf hingewiesen, dass hierbei „alle Gefahren für die Sicherheit des Staates, die sich aus der Anwesenheit eines Ausländers ergeben“, erfasst würden. Denn die „Fähigkeit des Staates, sich nach innen und außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen“, werde bereits durch die Anwesenheit „möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter“ beeinträchtigt. Somit bestehe bei dem Antragsteller ein Ausweisungs- aber kein Einbürgerungsgrund.

Was soll das „Gefährliche“ an M.V. gewesen sein?
Er war im Vorstand des Deutsch-Kurdischen Freundschaftsvereins, von dem die Behörde behauptet, dass dieser „die PKK/ERNK unterstützt“ und so die „innere Sicherheit“ gefährdet habe. Außerdem habe der Antragsteller – laut Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz – an (seitenlang detailliert aufgelisteten) Veranstaltungen teilgenommen, auf Kundgebungen gesprochen oder sich an Demonstrationen beteiligt. Alles dies mache ihn „zum Kreis der Anhänger, die es der PKK ermöglicht haben, entgegen dem vereinsrechtlichen Verbot aus dem Untergrund heraus zu operieren und ihre illegalen, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigenden und ihre auswärtigen Belange gefährdenden Tätigkeiten fortzusetzen“. Damit könne nicht von seiner „Loyalität gegenüber dem deutschen Staat“ ausgegangen werden. Von Einbürgerungsbewerbern fordere man nicht nur eine Befürwortung von „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ im Hinblick auf „materielle und sonstige Vorteile“, sondern auch, „die Sicherheitsinteressen und die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren und zu wahren“. Dies hätte der Kurde jedoch „missachtet“, indem er der „PKK und ihren Zielen den Vorzug“ gegeben habe: „Die Verfolgung ihrer vornehmlich auf die Türkei bezogenen Anliegen ist Ihnen so wichtig, dass Sie sich dafür bedenkenlos über ein deutsches staatliches Betätigungsverbot und deutsche Interessen hinwegsetzen,“ so in der Ablehnungsbegründung.
Weiter wird betont, dass die PKK dem „internationalen Terrorismus zuzurechnen“ und auf die EU-Terrorliste aufgenommen worden sei. Wer eine solche Vereinigung unterstütze, hat laut Bescheid „keinen Anspruch auf Einbürgerung“.
Schlussendlich weist die Behörde darauf hin, dass sich „in den letzten Jahren“ die Anforderungen an die Gewährleistung der inneren Sicherheit „deutlich verschärft“ hätten. Und weil es „Nachweisprobleme gegenüber vielfach verborgen agierenden Aktivisten“ gebe, solle „die Einbürgerung von PKK-Aktivisten selbst dann verhindert werden“, wenn „entsprechende Bestrebungen nicht sicher nachgewiesen werden“ könnten.

(Azadî)

 

Verfassungsschutzbericht 2006:
PKK/KADEK/KONGRA-GEL weiter «sicherheitsgefährdend»
Azadî: Kriminalisierung muss beendet werden

Obwohl im heute von Bundesinnenminister Schäuble vorgelegten Verfassungsschutzbericht 2006 anerkannt wird, dass die kurdische Bewegung „bereits mehrfach einen Gewaltverzicht“ angeboten und zum 1. Oktober einen Waffenstillstand erklärt habe und dass sich die „etwa 11.500 Anhänger“ des KONGRA-GEL „seit 1999 überwiegend gewaltfrei“ verhalten hätten, wird das seit 1993 geltende PKK-Betätigungsverbot aufrechterhalten. Die Aufzählung der zahlreich durchgeführten legalen „zumeist friedlichen“ Veranstaltungen und Demonstrationen aus Anlass von Massakern der türkischen Armee an der kurdischen Zivilbevölkerung, wegen der Haftbedingungen von Abdullah Öcalan, der Festnahme kurdischer Politiker oder wegen der anhaltenden Kriminalisierung, wird nicht etwa als Inanspruchnahme demokratischer Grundrechte gewertet, sondern gilt den „Hütern der Verfassung“ als eine Gefährdung der inneren Sicherheit. Insbesondere wird beklagt, dass KONGRA-GEL bei seinen Aktivitäten „die ständige Forderung“ wiederhole, dass „die europäischen Regierungen stärkere Beiträge zur Lösung der Kurdenfrage leisten (müssten)“. Damit verfolgen die Kurden nicht etwa ein legitimes politisches Anliegen, sondern betreiben nach Auffassung der Verfassungsschützer auf diese Weise „Agitation“.
Ferner ist ihnen ein Dorn im Auge, dass die Organisation über ein „Medienwesen“ verfügt, u.a. über die Zeitung Özgür Politika (Freie Politik), von der der damalige Bundesinnenminister Otto Schily glaubte, sie im September 2005 verbieten lassen zu können. Ein Strich durch diese Rechnung machte ihm allerdings wenige Wochen später das Bundesverwaltungsgericht. Seit Anfang 2006 erscheint die Zeitung als Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik).
Die Ignoranz der deutschen Politik gegenüber den komplexen Problemen, die den Hintergrund des türkisch-kurdischen Konflikts bilden, ist unerträglich und scharf zu verurteilen. Nicht der fortdauernde staatliche Terror gegen die kurdische Bevölkerung und zivilgesellschaftliche Einrichtungen in der Türkei oder die (para)militärischen Angriffe trotz anhaltenden Waffenstillstands werden kritisiert, sondern der Protest dagegen kriminalisiert. Und wer die Kurdinnen und Kurden bei ihren Forderungen unterstützt, über ihre Aktivitäten und Probleme informiert, wird – wie die Tageszeitung junge welt, die Linkspartei/-fraktion, die Rote Hilfe oder das Gefangeneninfo – in die Kriminalisierung mit einbezogen. Solidarität mit der kurdischen Bewegung soll so erschwert oder unmöglich gemacht werden.
Azadî fordert ein Ende der Repression und die Aufhebung des sog. PKK-Verbots, das die Grundlage bildet für Ausgrenzung und politische Verfolgung eines Teils der hier lebenden Bevölkerung. Das darf nicht zugelassen werden.

(Pressemitteilung Azadî v.15.5.2007)

 

Prozesseröffnung gegen kurdischen Politiker und Journalisten Muzaffer A.

Am 24. Mai wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. der Prozess gegen den kurdischen Politiker und Journalisten Muzaffer A. wegen angeblicher „Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§129 Strafgesetzbuch) eröffnet.
Die Anklage wirft ihm vor, dass er vom Juli 2005 bis zum Tag seiner Festnahme – am 8. August 2006 – für den „PKK-Sektor Süd“ in einer Führungsfunktion für die PKK bzw. den Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) tätig gewesen sei. Laut Bundesanwaltschaft (BAW) soll er in dieser Eigenschaft u.a. daran beteiligt gewesen sein, Kadern und Aktivist(inn)en die illegale Einreise in die Bundesrepublik ermöglicht, Anweisungen an nachgeordnete Gebietsverantwortliche erteilt sowie „organisatorische, finanzielle und propagandistische Angelegenheiten“ koordiniert zu haben.
Muzaffer A., der im Januar 2002 in die Bundesrepublik eingereist war, verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Eine zeitlang fungierte der Kurde als Europa-Vertreter der pro-kurdischen HADEP/DEHAP in Deutschland. Parallel setzte er sich auch journalistisch – so u.a. für die Tageszeitung Özgür Politika – in zahlreichen Beiträgen, Analysen und Kommentaren für einen Dialog und eine friedlich-politische Lösung des Kurden-Konfliktes ein.
Aufgrund seiner politischen Arbeit verbrachte Muzaffer A. bereits über 20 Jahre in verschiedenen Gefängnissen der Türkei.
Nach der Verlesung der Anklageschrift durch die Vertreter der Bundesanwaltschaft in der morgigen Eröffnung der Hauptverhandlung, wird sich auch der Angeklagte in einer Erklärung zu Wort melden.

 

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