Asyl- und migrationspolitik
Bundesamt eingebunden in „Terrorismusbekämpfung“
Geheimdienste mischen mit/Datenweitergabe an Herkunftsländer
Wie sich die von der Bundesregierung betriebene “Terrorismusbekämpfung im Asyl- und Aufenthaltsrecht“ auswirkt, wollte die Fraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage erfahren. Hierbei bezog sie sich in einer Vorbemerkung auf „Regelungen, die der Gesetzgeber im vergangenen Jahr erlassen hatte und die den zuständigen Behörden die Ausweisung von Personen erlaubt, die unter dem Verdacht stehen, terroristische oder extremistische Bestrebungen zu unterstützen oder selbst zu verfolgen bzw. in anderer Weise die Sicherheit der BRD zu gefährden“ (§ 54 Aufenthaltsgesetz u.a.). Diese dienten zudem als Grundlage dafür, „Anträge von Asylbewerbern als offensichtlich unbegründet abzulehnen oder die Asylanerkennung bzw. die Anerkennung des Flüchtlingsstatus zu widerrufen“, wobei sich die Bundesregierung auf die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) berufe. Fraglich bliebe jedoch, „ob die deutsche Praxis hier tatsächlich mit Sinn und Zweck der dortigen Regelungen in Einklang“ stünden. Darüber hinaus kritisiert sie die deutsche Rechtspraxis, nach der „allein der Verdacht von Verfassungsschutzbehörden gegenüber von ihnen vermuteten Extremisten“ ausreiche, „um zum Widerruf der Asylanerkennung und letztlich zur Ausweisung“ zu führen. Es mache eine ernsthafte anwaltliche Vertretung „oft kaum möglich“, wenn die Begründungen „maßgeblich auf Geheimdiensterkenntnissen“ beruhten.
In ihrer Antwort erklärte die Bundesregierung, dass in den Jahren 2005 und 2006 „insgesamt 48 Personen kein Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten“ hätten, weil sie verdächtigt wurden, „Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Gruppierungen im Ausland“ zu sein. Im gleichen Zeitraum seien in „41 Verfahren der Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus widerrufen“ worden.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inzwischen eng in die „Terrorismusbekämpfung“ eingebunden und an zehn Arbeitsgruppen auf Länder- und Bundesebene beteiligt“ sei, in denen das aufenthaltsrechtliche Vorgehen gegen mutmaßliche so genannte Gefährder abgesprochen werde.
Informationen aus Asylverfahren seien - so aus der Antwort der Bundesregierung – zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Juni 2007 in 2379 Fällen an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben worden. Bei ca. 19000 Personen haben Ausländerbehörden Daten an den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Prüfung von Versagensgründen für Visa und Aufenthaltstitel weitergegeben.
Zur Frage, ob Informationen dieser Art auch an die Herkunftsländer der Asylsuchenden weitergegeben würden, antwortet die Bundesregierung „aus Rücksicht auf außenpolitische Interessen“ nicht eindeutig.
Aufgrund der seit längerem verstärkt festzustellenden Ersuchen der Türkei nach Auslieferung von ihr als „Terroristen“ eingestuften und im Exil lebenden Personen, darf davon ausgegangen werden, dass – neben dem Datenaustausch in Strafsachen – auch Informationen über Asylsuchende an das Herkunftsland Türkei weitergegeben werden. Das dürfte ein Grund sein, warum sich die Bundesregierung hierzu nicht konkret äußern möchte.
Bundestags-Drucksache 16/6087
(Azadî/jw, 1.8.2007)
Leistungen für Asylbewerber auf niedrigstem Stand
Die Zahl der Asylbewerber, die in Deutschland Unterstützung für ihren Lebensunterhalt beziehen, ist auf den niedrigsten Stand seit 1994 gesunken. Im vergangenen Jahr haben laut Statistischem Bundesamt 194 000 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten – 8,3 Prozent weniger als noch 2005. Das entsprach für 2006 einem Ausgabebetrag von 1,17 Milliarden Euro – 6,9 Prozent weniger als im Vorjahr.
(Azadî/ND, 2.8.2007)

Freiheit für Binali und alle politischen Gefangenen
8. September: Gegen Rassismus, Sondergesetze und Sonderbehandlung
Am 8. September findet in Hamburg (12.00 Uhr, Hauptbahnhof) eine Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Binali und alle politischen Gefangenen“ statt.
Den Hintergrund bildet die Verhaftung von Binali Yildirim am 29. Mai auf der spanischen Insel Mallorca, wo er gemeinsam mit seiner Fußballmannschaft Dersimspor einen erfolgreichen Saisonabschluss gefeiert hatte. Gegen den 34-Jährigen, der seit vier Jahren als anerkannter Asylbewerber in Hamburg lebt, hatte die Türkei ein Auslieferungsverfahren eingeleitet. Binali Yildirim war 1996 vom 1. Staatssicherheitsgericht in Malatya zu einer „lebenslangen harten Gefängnisstrafe“ verurteilt und während der Haftzeit schwer gefoltert worden. Angeblich soll er als Mitglied der kommunistischen TIKKO-Guerilla an verschiedenen Gefechten mit dem türkischen Militär beteiligt gewesen sein.
In einem Aufruf des „Komitees für die Freilassung Binali Yildirims“ wird gleichzeitig die „rassistische Migrations- und Flüchtlingspolitik der BRD und der anderen europäischen Staaten“ angeprangert, die sich vornehmlich „nach ökonomischen Interessen“ richte und deshalb auf die „Abschottung gegen MigrantInnen und Flüchtlinge“ abziele.
Hingewiesen wird auch auf all jene Menschen, die „aufgrund ihrer politischen Positionen und Aktivitäten“ verfolgt werden und deren Verfolgung keineswegs an den „vermeintlich sicheren EU-Grenzen“ ende, sondern sich dort fortsetze. Insbesondere trage die BRD nichts dazu bei, Fluchtursachen zu bekämpfen. Im Gegenteil: Ihre Politik verursache „millionenfach Flucht und Migration“, für die allerdings jede Verantwortung abgelehnt werde.
Rassismus helfe, „Herrschaft zu sichern, gemeinsamen Widerstand gegen Ausbeutung zu spalten und zu schwächen“. Mittel hierzu seien „Sondergesetze und Sonderbehandlung“, Schikane und gesellschaftliche Isolierung von Flüchtlingen und Migrant(inn)en.
Kontakt: www.freebinali.tk,
liberenbinali@hotmail.com
(Azadî/Aufruf, 2.8.2007)
Endlich frei: Binali Soydan aus der Haft entlassen
Am 19. Juni war der aus Kurdistan stammende Binali Soydan festgenommen worden, als er auf der Ausländerbehörde in Köln seine Aufenthaltspapiere verlängern lassen wollte. Die türkische Justiz hatte ein Auslieferungsersuchen wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ an die deutschen Behörden gerichtet. Vor seiner Flucht nach Deutschland war Binali Soydan mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert und mehrfach schwer gefoltert worden. Weil die türkischen Behörden auch in seinem Fall keine hinreichenden Beweise liefern konnte, musste das Mitglied der „Plattform für die Einheit der Arbeiter und Völkerfreundschaft“ (BIR-KAR) aus der Auslieferungshaft entlassen werden.
In einer Erklärung bedankte sich Binali Soydan für die ihm entgegengebrachte Solidarität. Neben linken Migrant(inn)enorganisationen hatten sich Pro Asyl, die Rote Hilfe, Abgeordnete der Linksfraktion und kommunistische Gruppen aus mehreren europäischen Ländern für seine Freilassung eingesetzt.
(Azadî/jw, 7.8.2007)
UNHCR:
Deutschland verstößt gegen Völker- und Europarecht
Wohnsitzfreiheit für Flüchtlinge gefordert
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat den deutschen Behörden in einer 15-seitigen Stellungnahme einen Bruch des Völkerrechts vorgeworfen. Asylberechtigte Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können. Den Menschen dies zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen, sei „unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht“ und verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Die gängige Praxis, dass sich dieser Personenkreis nur in dem Bezirk oder Landkreis aufzuhalten habe oder die Aufenthaltserlaubnis gar auf einzelne Gemeinden beschränkt werde, wie z.B. seit 2005 in Nordrhein-Westfalen und Sachsen, führe „zur fast vollständigen und zeitlich nicht beschränkten Aufhebung des Rechts auf Wohnsitzwahl“. Diese Beschränkung sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch integrationsfeindlich, argumentiert der UNHCR weiter. So mache auch der Zwangsaufenthalt in einer Sammelunterkunft die Chance von Flüchtlingen, eine Arbeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts zu finden, nahezu unmöglich.
(Azadî/FR, 11.8.2007)

Fluchtgrund Irak
Im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl der Asyl-Erstanträge um 210 auf 345. Deutlich mehr irakische Flüchtlinge haben laut Bundesinnenministerium einen Antrag auf Asyl gestellt und damit Serbien als Herkunftsland auf Platz eins verdrängt. An dritter Stelle liegt seit Monaten die Türkei.
(Azadî/jw, 15.8.2007)
Präsidiale Zustimmung zum
Zuwanderungsgesetz
Bundespräsident Horst Köhler hat das geänderte Zuwanderungsgesetz unterschrieben, weil eine Prüfung „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben“ hätten. Die Novelle setzt 11 EU-Richtlinien um und ändert das 2004 noch von Rot-Grün initiierte Zuwanderungsgesetz. Vor der Sommerpause war das Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und war bei der Opposition, in den Ländern und bei Migrant(inn)en-Organisationen auf heftige Kritik gestoßen.
(Azadî/FR, 22.8.2008)
Müntefering an Unternehmen:
Stellt geduldete Flüchtlinge ein
„Gerade in dieser Zeit deutlicher Bewegung am Arbeitsmarkt sollte dies möglich sein, auch zum Nutzen der Unternehmen selbst,“ heißt es in einem Schreiben von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering an die Wirtschaftsverbände. Er appelliert damit an die Unternehmen, vermehrt auch geduldete Flüchtlinge einzustellen. Etwa 175 000 von ihnen leben derzeit in Deutschland. Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz wird ihnen ein Bleiberecht eingeräumt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 2009 hinaus ist allerdings an eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts geknüpft.
(Azadî/FR, 24.8.2007)
Bundesamt droht Kurden mit Asylwiderruf
Angeblich „weitreichende“ Reformen in der Türkei
Dem Kurden Kemal Y. kündigte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Widerruf seiner „asylrechtlichen Begünstigung“ an. Die Behörde begründet ihre Maßnahme damit, dass sich „die innenpolitische Situation in der Türkei“ seit 1995 aufgrund „weitreichender“ Reformen „wesentlich verändert“ habe, weshalb dem Asylbewerber „keine Verfolgung mehr“ drohe. Obwohl dieser in jenem Jahr wegen Unterstützungsleistungen für die PKK zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden war, weswegen er vom Bundesamt eine asylrechtliche „Begünstigung“ erhalten hatte.
Das Bundesamt stelle zudem fest, dass „auch keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen“ würden. Nun soll Kemal Y. hierzu „in deutscher Sprache“ darlegen, welche Gründe seiner Meinung nach einer „Rückkehr in Ihr Heimatland“ entgegenstehen. Dies wird seine Anwältin nun tun.
(Azadî)