AZADI infodienst nr. 57
august 2007


 

REPRESSION

 

Bündnis gegen Einschüchterung dringend notwendig

Anwälte werfen BAW rechtsstaatliche Skrupellosigkeit vor

„Es gibt keine Beweise“, sondern lediglich „eine Reihe von Spekulationen, Zirkelschlüssen und unhaltbaren Vorwürfen“, kommentierte Sven Lindemann, Verteidiger von Oliver R. die Verhaftungen von vier mutmaßlichen Mitgliedern der „militanten gruppe“ (mg), die die Bundesanwaltschaft (BAW) für rund zwei Dutzend Brandanschläge gegen Fahrzeuge sowie Polizei-, Justiz- und Verwaltungsgebäude seit Juni 2001 verantwortlich macht. Der Vorwurf lautet auf „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§ 129a Strafgesetzbuch).
Als „völlig überkandidelt“ kritisierte Lindemann auch den Abtransport der Verdächtigen per Hubschrauber. Ein weiterer Mann (Andrej H.) sei zudem nur deshalb in Verdacht geraten, weil er als promovierter Politologe fähig sei, die „anspruchsvollen Texte“ der mg zu verfassen.
In einer gemeinsamen Erklärung bezichtigen die acht Anwälte der Beschuldigten die BAW, „ohne rechtsstaatliche Skrupel“ zu handeln. Es zeige sich „einmal mehr, wie deutsche Strafverfolgungsbehörden mit den Terrorismus-Sondergesetzen in unverhältnismäßiger und rechtlich haltloser Weise gegen missliebige Tatverdächtige“ vorgegangen werde.
Die Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) bekennt in ihrer Presseerklärung vom 8. August: „Wenn es als terroristisch gilt, Meinungen frei zu äußern, kritische Forschung zu betreiben oder sich für gesellschaftliche Veränderungen zu engagieren – dann sind wir alle TerroristInnen.“
Die BUKO fordert die Bundesanwaltschaft auf, „die Beschuldigten freizulassen und die Verfahren wegen 129a StGB einzustellen“.

(Azadî/FR/BUKO, 3., 8.8.2007)

Drei Beschuldigte in dem 129a-Verfahren erklären:
Am Morgen des 31.7.2007 durchsuchte das BKA auf Anweisung des Generalbundesanwalts unsere Wohnungen. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung namens militante gruppe (mg) nach § 129a.
Erst jetzt haben wir erfahren, dass das Ermittlungsverfahren gegen uns schon seit knapp einem Jahr läuft. Mit Hilfe dieses Verfahrens haben das BKA und andere Bundesbehörden unsere Privatsphäre bis in intimste Bereiche detailliert ausgeforscht. Betroffen von der Überwachung sind unsere Lebenspartnerinnen, unsere Freunde, unsere Familien sowie unsere Kolleginnen und Kollegen. Unser langjähriger Freund und Kollege Andrej H. wurde verhaftet. Der Vater dreier Kinder befindet sich seitdem in U-Haft in Berlin-Moabit. Diese massiven Angriffe auf unsere bürgerlichen Rechte begründet die BAW im Haftbefehl mit einer Reihe von empörenden Konstruktionen (…)
Aus diesen Vorwürfen ergibt sich für uns: Wer wissenschaftliche und journalistische Publikationen zu bestimmten Themen verfasst und Bibliotheken nutzt, macht sich verdächtig. Wer Kontakt zu Menschen hat, die die BAW für verdächtig hält, macht sich auch verdächtig. Wer versucht, sein Recht auf Privatsphäre und Anonymität aktiv zu schützen, macht sich durch die Ausübung dieses Rechts ebenfalls verdächtig. Kommen bei einem Personenkreis alle drei Verdachtsmomente zusammen, muss es sich in dieser Logik um eine terroristische Vereinigung handeln.
So absurd das klingen mag, aber die Folgen für unseren Alltag sind verheerend: Seit einem Jahr werden unsere Telefone abgehört, alle e-mails überwacht, unsere gesamte Internet-Nutzung protokolliert, unsere Wohnungen werden beobachtet, unsere Bewegungen anhand der Handy-Daten aufgezeichnet. Möglicherweise wurden Spitzel auf uns angesetzt. Das gesamte Ausmaß der Bespitzelung können wir bisher unmöglich überschauen.
Während wir noch auf freiem Fuß sind, wird unser Freund und Kollege Andrej H. aufgrund gleicher Beschuldigungen gefangen gehalten. Er sitzt unter verschärften Haftbedingungen in Einzelhaft, kann seine Familie nur alle zwei Wochen für eine Stunde sehen und mit Besuchern nur durch eine Trennscheibe reden.
Diese Art der Gesinnungsschnüffelei hat in Deutschland eine lange Geschichte. Als ehemalige DDR-Bürger sind wir dafür besonders sensibilisiert.
Wir fordern die sofortige Einstellung des Strafverfahrens nach 129a StGB, die Herausgabe und Löschung aller erhobenen Daten und die Entlassung aller Beschuldigten aus der U-Haft. Das gilt auch für die frei wegen versuchter Brandstiftung Festgenommenen. Denn diese dürften in einem rechtsstaatlichen Verfahren gar nicht in U-Haft sitzen, da keinerlei Fluchtgefahr besteht. Ihre Inhaftierung ist nur aufgrund der Konstruktion einer terroristischen Vereinigung möglich geworden.

(jw-Ausgabe vom 13.8.2007)

Andrej H. konnte das Gefängnis Berlin-Moabit am 22.8. gegen Auflagen und Zahlung einer Kaution verlassen, nachdem der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) Haftverschonung gewährt hatte. Nach Auskunft seiner Verteidigerin, Anwältin Christina Klemm, hat die Bundesanwaltschaft gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt; ihrer Meinung nach bestehe der Verdacht der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung fort.
Am Abend des 22.8. veranstaltete das „Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens“ unter dem Motto „Alle raus jetzt!“ eine Kundgebung vor dem Gefängnis in Berlin-Moabit, in dem drei der derzeit sieben Beschuldigten sitzen. Mehr als 300 Menschen haben an dieser Solidaritätsaktion teilgenommen. „Obwohl keiner der Beschuldigten vorbestraft ist und alle in stabilen sozialen Verhältnissen leben, verhängte der Richter am Bundesgerichtshof Untersuchungshaft mit Sonderhaftbedingungen,“ kritisierte das Bündnis.

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Rüstungsexporte:
Staaten pfeifen auf Moral und Grundsätze
„Waldkircher Erklärung zum Rüstungsexport“ fordert Verzicht

In unserem Juli-info berichteten wir u. a. über den Bericht des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI zu weltweiten Rüstungsexporten. Hierbei kam zutage, dass Deutschland den dritten Rang in der Liste der größten Waffenexporteure der Welt einnimmt, gleich hinter den USA und Russland. In beachtlichem Umfang werden deutsche Waffen an Länder in Krisen- und Kriegsgebiete des Nahen Ostens, Asiens und Afrikas verkauft. Neben der Besorgnis erregenden Lizenzvergaben zum Nachbau deutscher Waffen, z.B. an die Türkei, soll an dieser Stelle ergänzt werden, dass laut amtlichem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung im Jahre 2005 insgesamt 11 855 Einzelanträge für eine endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt worden sind, 537 mehr als 2004. Der Gesamtwert betrug 4,216 Milliarden Euro, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um elf Prozent. Die Hauptbestimmungsländer waren die USA (630,7 Millionen Euro), Südafrika (614 Millionen Euro), die Vereinigten Arabischen Emirate (316,1 Millionen Euro) und an sechster Stelle lag die Türkei mit 213,1 Millionen Euro.

In der EU gibt es einen allgemein verbindlichen Kodex für Rüstungsexporte, der an erster Stelle die Menschenrechte nennt, konkret: Wenn „eindeutig das Risiko besteht, dass das zur Ausfuhr bestimmte Gerät zur internen Repression benutzt werden könnte“, würden keine Rüstungsexporte zugelassen werden. Außerdem wären Waffenlieferungen tabu, wenn das Gerät „zu aggressiven Zwecken gegen ein anderes Land oder zur gewaltsamen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs“ benutzt werden würde.

Laut Amnesty International werden jährlich zwei Patronen pro Kopf der Weltbevölkerung hergestellt. In 85 Prozent der weltweit registrierten Todesfälle wurden so genannte Kleinwaffen (Revolver, Pistolen, MPs, Gewehre und Karabiner – eine besonders deutsche „Spezialität“. Im Jahre 2005 exportierte die BRD für 35,98 Millionen Euro) benutzt.

Gegen diese Tod bringenden Geschäfte wurde am 10. Juli 2007 auf einer Veranstaltung in Waldkirch bei Freiburg die „Waldkircher Erklärung zum Rüstungsexport“ beschlossen, die inzwischen von über 300 Unterschriften getragen wird.
Meldungen können gerichtet werden an:
Sabine Wölfle, Tel. 07681 – 491485
Sabine.woelfle@spd-waldkirch.de
Für inhaltliche Nachfragen:
Prof. Dr. Wolfram Wette, wettewolfr@aol.com und
Jürgen Grässlin, j.graesslin@gmx.de

(Azadî/ND, 4.8.2007)

FDP-Politiker Max Stadler:
Pressefreiheit gefährdet
Fragwürdige Konstruktion gegen 17 Journalisten

Gegen 17 Journalisten, die vertrauliche Informationen aus dem BND-Untersuchungsausschuss veröffentlicht haben, sind – angezettelt vom Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU) - staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ eingeleitet worden. Hierzu in einem Gespräch mit der jungen welt vom 4. August der FDP-Abgeordnete Max Stadler, u. a.:
Seiner Auffassung nach habe es „hier eine fragwürdige Konstruktion“ gegeben, denn schließlich sei Aufgabe von Journalisten, „die Öffentlichkeit zu informieren“. Dies dürfe nicht „als Beihilfe zum Geheimnisverrat“ gewertet werden und müsse vom Gesetzgeber klargestellt werden. Vor allem müsste im vorliegenden Fall gegen Unbekannt ermittelt werden. Schließlich seien es Mitarbeiter bzw. Abgeordnete, die vertrauliche oder geheime Informationen an die Presse weitergegeben haben könnten. Er sehe aber, dass „solche Nachforschungen“ – wie in der Vergangenheit – „aber immer im Sande verlaufen“.
Befragt, ob er derzeit einen Trend zur Einschränkung der Pressefreiheit sehe, äußerte Stadler mit Verweis auf Durchsuchungsaktionen (u.a. gegen die Zeitschrift Cicero im September 2005) der letzten Zeit: „Durch solches Vorgehen wird der mit dem Grundrecht der Pressefreiheit verbundene Informantenschutz gefährdet. Dem muss man entgegentreten, indem in der Strafprozessordnung klargestellt wird, dass derartige Durchsuchungen von Redaktionsräumen und Beschlagnahmen von Akten nicht zulässig sind – insbesondere, da die Staatsanwaltschaften offenbar eine Rechtsauffassung zuungunsten der Medien vertreten.“ Mit Hinweis auf Schäubles Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen von Privatcomputern, meinte der FDP-Innenexperte, dass auch dadurch „die Pressefreiheit gefährdet“ werde, was „unbedingt verhindert werden“ müsse.
Die FDP habe einen Gesetzentwurf zur Sicherung der Pressefreiheit eingebracht, der derzeit im Rechtsausschuss zur Beratung liege. Er verwies auch auf entsprechende Initiativen der Grünen sowie der Linksfraktion. Es liege nun an CDU/CSU und SPD, „Taten folgen zu lassen“.

(Azadî)

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Staatsanwaltschaft München stellt Ermittlungen ein

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen gegen vier Journalisten wieder eingestellt, weil es bei ihnen keinen Ansatzpunkt dafür gebe, dass sie Geheimnisse verraten haben sollen. Die Journalisten könnten sich auf den Informantenschutz berufen und seien keineswegs dazu gezwungen, die Namen ihrer Informanten zu nennen.

(Azadî/ND, 11.8.2007)

Stützen des NS-Systems gründeten BKA
56 Jahre danach Versuch der „Aufarbeitung“

Die Nachkriegsgeschichte des Bundeskriminalamtes (BKA) beginnt am 8. März 1951, die Aufarbeitung der eigenen Historie erst jetzt, 56 Jahre nach seiner Gründung. „Durch Sensibilisierung für Vergangenes sollten Mitarbeiter stark gemacht werden, zu widersprechen“, führte Jörg Ziercke, Präsident des BKA auf einer Veranstaltung in seiner Behörde in Wiesbaden aus. Er erinnerte daran, dass leitende Beamte bis in die späten 1950er Jahre hinein fast ausnahmslos aus dem Reichssicherheitshauptamt der Nazis kamen. Es habe sich hierbei nicht um Mitläufer gehandelt, sondern um „Stützen“ des NS-Systems. Die Polizei sei „automatisch in den Völkermord einbezogen gewesen“, spätere BKA-Verantwortliche hätten Erschießungskommandos geleitet oder Transporte in die Konzentrationslager begleitet.
Selbst auf der 50-Jahr-Feier des BKA wurde kein Wort über dessen braune Traditionslinien verloren. So hatte 2001 die Bundesregierung auf eine Anfrage der PDS-Fraktion geantwortet: „Das Bundeskriminalamt hat keine nationalsozialistische Vergangenheit. Es ist im Jahre 1951 gegründet worden.“ Dem ehemaligen BKA-Mitarbeiter Dieter Schenk, dessen Buch über die „braunen Wurzeln“ des Amtes im Jahre 2001 erschien, wurde für seine Recherchen noch Akteneinsicht verwehrt: „Die Nazivergangenheit wurde zu einem Dienstgeheimnis erhoben“, äußerte er. Erstmals habe er das Gefühl, nicht als „vaterlandsloser Geselle“ betrachtet zu werden.
Die Debatte zur NS-Vergangenheit soll im September und Oktober fortgesetzt werden.

(Azadî/FR, 10.8.2007)

SPD gegen § 129-Verschärfung

Der Widerstand innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion gegen Schäubles geforderte Verschärfung des § 129 verfestigt sich. „Der Innenminister muss die Kirche im Dorf lassen,“ erklärte SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper. Er müsse der SPD „schon sehr präzise darlegen, wo die Lücken im Strafrecht sind und warum wir neue Vorschriften brauchen“. Nach den Vorstellungen Schäubles soll der Aufenthalt in Trainingslagern von Terroristen sowie die Beschaffung und Verbreitung von Bombenbauanleitungen über das Internet strafbar sein.

(Azadî/ND, 15.8.2007)

Haydar Isik darf sich und andere wieder kontaktieren

Wie wir in unserem infodienst vom Juli 2007 (Nr. 56) berichteten, wurden in einer Großrazzia vom 5. Juli in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nicht nur kurdische Vereine, Privat- und Geschäftsräume durchsucht, sondern auch über 20 Personen festgenommen, darunter in München der 69jährige kurdische Schriftsteller Haydar Isik. Ihm warfen die Strafverfolgungsbehörden vor, die PKK zu unterstützen, weshalb das Amtsgericht München gegen ihn einen Haftbefehl erlassen hatte. Als einziger der Festgenommenen musste er in U-Haft verbleiben, bis er aufgrund der Beschwerde seines Verteidigers am 17. Juli das Gefängnis verlassen konnte. Allerdings unter Auflagen: So musste er sich regelmäßig polizeilich melden. Außerdem wurde ihm eine Liste mit Namen von angeblich konspirativen Personen übergeben, mit denen er keinen Kontakt aufnehmen durfte. Unter anderem war darauf auch sein Name genannt. Wie sein Verteidiger, Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, in einem Gespräch mit AZADÎ ausführte, handelte es sich bei den aufgelisteten Menschen um Unterstützer/innen des Vereins „Dersim-Gesellschaft für Wiederaufbau e.V.“, den Haydar Isik gegründet hatte und der soziale und kulturelle Projekte in dessen Heimatort finanziell fördert. Diesen Verein haben die gelisteten Personen, die auf diese Weise gleich mitkriminalisiert wurden, mit einem monatlichen Betrag unterstützt – Haydar Isik selbst auch mit 20,— €.
Diese bizarren behördlichen Auflagen wurden inzwischen sämtlich aufgehoben, das Verfahren wird jedoch fortgesetzt.

(Azadî/August 2007)

 

 

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