AZADI infodienst nr. 58
september 2007


 

verbotspraxis

 

Bundesamt widerruft Asylanerkennung:
Keine Dorfschützer, keine Folter, keine Dorfräumung – prima Klima in der Türkei

Weil sich angeblich „nach der Verhaftung des PKK-Führers Öcalan 1999 die Lage im Südosten der Türkei deutlich beruhigt“ habe und 2002 „der Notstand in den letzten Provinzen aufgehoben“ worden sind, widerrief das Bundesamt für Migration die asylrechtliche Anerkennung des Kurden Vasfi T.
Zwar hätten „seit 2004 die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK/KADEK, jetzt KHK/KONGRA-GEL und den Sicherheitskräften in einigen der mehrheitlich von Kurden bewohnten Provinzen“ wieder zugenommen, doch bliebe die Zivilbevölkerung „hiervon weitgehend unberührt“.
Nach Auffassung des Bundesamtes würden „seit Jahren“ keine „vorübergehende Dorfschützer mehr rekrutiert“ und „keine Dörfer mehr geräumt“. Außerdem seien „zahlreiche Reformen“ erfolgt.
„Mit hinreichender Sicherheit“ könne ausgeschlossen werden, dass bei dem Kurden im Falle einer Rückkehr in die Türkei „asylrelevante Verfolgungsmaßnahmen drohten“, zumal er ja „nur marginal politisch tätig“ gewesen sei. Zwar seien die „seinerseits vorgetragenen Aktivitäten als Unterstützungshandlungen für die illegale ERNK (PKK) zu werten“, die „bisher nach Art. 169 TStGB strafbar gewesen“ waren, es sei aber „nicht ersichtlich, ob „der Ausländer überhaupt für seine Aktivitäten bestraft“ worden sei. Weil er „Unterstützung im Zusammenhang mit Waffen“ weder „geleistet“ habe noch ihm vorgeworfen werde, könne er nach Auffassung des Bundesamtes getrost in die Türkei zurückkehren. Und schlussendlich: Weil auch in der Türkei die „Nulltoleranzgrenze gegenüber der Anwendung von Folter“ gelte, müsse er sich keine Gedanken um Gefahr für Leib und Leben machen. Was von letztgenannter Behauptung zu halten ist, kann unter der Rubrik „Zur Sache: Türkei“ nachgelesen werden.

(Azadî)

Bundesamt gegen Migration und Flüchtlinge:
Osman M. wird Asylwiderruf angedroht

„Für Personen, die die militante staatsfeindliche Organisationen wie die damalige PKK unterstützt haben oder haben sollen, besteht bei Rückkehr aufgrund der zwischenzeitlich in der Türkei eingetretenen substanziellen Verbesserungen in Bezug auf die Menschenrechte i.d.R. keine beachtliche Wahrscheinlichkeit menschenrechtswidriger Behandlung oder Folter.“ Diese Aussage trifft das Bundesamt im Falle des Kurden Osman M. und droht in seinem Bescheid mit der Einleitung seines Asyl-Widerrufs. Vorsorglich weist die Behörde darauf hin, dass sich „auch die medizinische Versorgung in der Türkei in den letzten Jahren erheblich verbessert“ habe, so dass diese „grundsätzlich“ gewährleistet sei und in den Metropolen „westeuropäischen Standard erreicht“ habe.

(Azadî)

zum Seitenanfang

Frankfurter Finanzamt entzieht kurdischem Verein die Gemeinnützigkeit:
YEK-KOM wird als „verfassungsfeindliche“ Organisation stigmatisiert

Das Finanzamt III der Stadt Frankfurt/M. hat Anfang August 2007 entschieden, dem Mesopotamischen Kulturzentrum e.V. die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Begründet wird diese Maßnahme u.a. damit, dass dem Finanzamt im November 2006 bekannt geworden sei, dass es „personelle und ideelle Verflechtungen“ zwischen dem Verein „und der Organisation YEK-KOM“ gebe, „welche durch ihre Verbindungen zum Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL), ehemals Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“, als verfassungsfeindlich einzustufen“ sei. Wie die Behörde weiter ausführt, habe die Organisation im Jahre 2002 „den Namen durch eine Umbenennung in Freiheits- und Demokratiekongress (KADEK)“ gewechselt und seit November 2003 firmiere sie „nun unter KONGRA-GEL“. Das Betätigungsverbot erstrecke sich „auch auf den KONGRA-GEL.“ Daraufhin habe das Finanzamt „für die Streitjahre“ eine Steuerbegünstigung versagt. Der Verein halte sich „durch die inhaltlichen und personellen Verflechtungen mit der YEK-KOM im Rahmen seiner tatsächlichen Geschäftsführung nicht an die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (BRD)“. Außerdem habe der Verein „Mitgliedsbeiträge an die YEK-KOM gezahlt“ und durch die „Mittelweitergabe an eine nicht steuerbegünstigte Organisation gegen das Gebot der Selbstlosigkeit verstoßen.“ Das schließe eine steuerliche Begünstigung aus.
Gegen diese Entscheidung wurde im Dezember 2006 Einspruch eingelegt. Mitnichten handele es sich bei YEK-KOM um eine verfassungsfeindliche Organisation. Der Vereinsvorsitzende habe „immer dafür gesorgt“, dass Kundgebungen und Demonstrationen friedlich verlaufen und es nicht „zum Tragen verbotener Symbole“ kommt. Das vom Finanzamt angeführte Newroz-Fest sei „eine kulturelle und keine politische Veranstaltung“. Außerdem seien verschiedene Vereinsmitglieder zugleich auch Mitglieder in demokratischen deutschen Parteien.
Das Finanzamt wies den Einspruch zurück und blieb bei seiner Einschätzung und der Nichtzuerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Behörde hob zudem hervor, dass eine im Tätigkeitsbericht des Vereins von 2003 erwähnte „Informationsveranstaltung mit Diskussionsrunde über den Stand der juristischen Bemühungen um die Haftbedingungen und die Freilassung des PKK-Mitbegründers Öcalan“ einen „weiteren wichtigen Anknüpfungspunkt zur ideologischen Ausrichtung des Vereins sowie zu den ideologischen Verflechtungen“ darstelle. Außerdem habe eine Teilnahme an den Newroz-Veranstaltungen „neben kulturellen auch politische Hintergründe“. YEK-KOM habe selbst dazu aufgerufen, die Stimme zu erheben „für eine politische Lösung der kurdischen Frage, die Freiheit von Abdullah Öcalan und aller politischen Gefangenen.“ Daher seien politische Meinungsäußerungen „beabsichtigt“. Sie träten „nicht nur zufällig“ auf.

(Azadî)

 

Bundesanwaltschaft erhebt § 129a-Anklage gegen Muharrem A.

6Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat mit Presseerklärung vom 11. September kundgetan, dass sie vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen den 58jährigen Kurden Muharrem A. erhoben hat. Sie verdächtigt ihn der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung (§129a StGB). Er soll von Februar 1994 bis Februar 1995 als hauptamtlicher Kader für die „PKK-Region Bayern“ und Teilen von Baden-Württemberg verantwortlich gewesen sein. In dieser Funktion habe er dem „Funktionärskörper der PKK in Deutschland“ angehört und sei verantwortlich zu machen für die „bundesweite Begehung von Gewaltaktionen, insbesondere Brandanschläge gegen türkische und deutsche Einrichtungen.“
Muharrem A. war am 7. März 2007 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 23. 9. 1999 durch Beamte des LKA Berlin fest- und am folgenden Tag in U-Haft genommen worden.
Erst Anfang dieses Jahres wurde der 57jährige Kurde Hasan K. vom Oberlandesgericht Frankfurt/M. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass K. im Zeitraum Mai 1993 bis April 1994 als Funktionär der seinerzeit noch als terroristisch eingestuften PKK tätig gewesen sei.

(Azadî)

zum Seitenanfang

**********************************

Hamburg: Zwei Jahre auf Bewährung für Brandanschlag

Der Brandanschlag auf das türkisch-nationale Kulturzentrum Atatürk wurde in letzter Minute vereitelt - der Verfassungsschutz hatte am 15. März dieses Jahres das Gebäude an der Gotenstraße sowie verdächtige Personen observiert. Vier Kurden, zwei Männer und zwei Frauen, wurden in einem Ford Transit festgenommen, in dem sich drei Molotowcocktails befanden.

„Das Ganze stand kurz vor dem Beginn des Versuchs“, erläuterte der Vorsitzende Richter, als das Urteil verkündet wird: jeweils zwei Jahre Haft auf Bewährung, u. a. wegen Verabredung zu einem Verbrechen (zur Brandstiftung) für die vier Angeklagten, die zwischen 22 und 32 Jahre alt sind.

Mit Applaus honorierten die Angehörigen und Freunde das Urteil. Dass das komplexe Verfahren so schnell zu Ende ging, ist das Ergebnis eines so genannten "Deals": eine vom Bundesgerichtshof abgesegnete Form einer Absprache zwischen den Beteiligten. Sie spart der Justiz Zeit und Geld, den Beteiligten beschert sie bei Geständnissen mildere Strafen. Sechs Monate saßen die bisher unbestraften Angeklagten in Untersuchungshaft. Ihr Motiv: Eine Aktion gegen türkisch-nationale Ziele, die zuvor von der Europazentrale der kurdischen Arbeiterpartei PKK angeordnet worden.
Die Angeklagten nahmen die Urteile an.

(Azadî/Hamburger Abendblatt, 6.9.2007)

 

Göppingen: Kurden wegen Brandanschlag auf Verein der türkischen „Graue Wölfe“ verurteilt

Vor dem UImer Landgericht begann am 10. September der Prozess gegen vier Kurden, die im März einen Brandanschlag auf das Gebäude eines türkischen Vereins in Göppingen verübt haben.
Zuhörer mussten eine Sicherheitsschleuse passieren, bevor sie in den Saal durften. Polizeibeamte in Zivil ließen die Besucher, darunter Angehörige der Angeklagten, nicht aus den Augen. Der Grund für so viel Vorsicht: Vier Kurden im Alter zwischen 20 und 27 Jahren müssen sich wegen eines Brandanschlags auf den „Türkischen Idealistenverein“ in Göppingen verantworten. Die geständigen Männer hatten in der Nacht zum 21. März sechs Molotow-Cocktails gegen das Gebäude geschleudert. Ein Brandsatz durchschlug ein Fenster im Erdgeschoss, verletzt wurde niemand. Die Anklage wiegt schwer: Die Staatsanwaltschaft wirft den Kurden versuchte schwere Brandstiftung vor – und versuchten Mord in sieben Fällen, da in dem Gebäude eine fünfköpfige Familie wohnt und sich in jener Nacht zwei Gäste in dem Haus aufhielten. Vor Gericht räumten die Angeklagten ein, dies gewusst zu haben. Sie beteuerten allerdings, sie hätten nicht die Absicht gehabt, Menschen zu verletzen oder zu töten. Nach Überzeugung der Anklage nahmen die Täter aber genau das billigend in Kauf.
Am ersten Verhandlungstag gab die Schwurgerichtskammer den Männern ausreichend Gelegenheit, den Tathergang zu schildern. Die Kurden widersprachen sich einander öfter, den Brandanschlag selbst stellten sie aber nicht in Frage. Es sei bei der Tat um einen Racheakt gegangen – als Antwort auf Demütigungen, die sie beim Göppinger Stadtfest 2006 durch Mitglieder der rechtsextrem-nationalistischen Gruppe „Graue Wölfe“ hätten erdulden müssen. Den „Türkischen Idealistenvereinen“ in Deutschland wird nachgesagt, den „Grauen Wölfen“ politisch nahe zu stehen. Angehörige des Staatsschutzes, die als Zeugen in dem Prozess aussagten, vermuten jedoch hinter dem Anschlag den „langen Schatten“ der PKK. Den Namen eines Angeklagten hatten die Ermittler auf einer Mitgliedsliste der PKK in Stuttgart entdeckt. Der 27-Jährige muss sich demnächst wegen eines weiteren Brandanschlags verantworten, der am 2. März in Esslingen verübt wurde.
Die Staatsschützer gehen von einem politischen Hintergrund der Taten aus, weil diese am Tag des kurdischen Neujahrsfest (Newroz) begangen worden seien.
Den Angeklagten war die Polizei auf die Spur gekommen, weil drei von ihnen an einer Aral-Tankstelle in Eislingen u. a. vier Flaschen der relativ seltenen Biersorte „Helfensteiner“ gekauft hätten. Das ausgeliehene Tatfahrzeug sei von einer der neun Video-Kameras der Tankstelle gefilmt worden.
Am 13. September verurteilte das LG Ulm die Kurden im Alter von 20 bis 27 Jahren zu mehrjährigen Haftstrafen und sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Ende März sechs Molotow-Cocktails auf das Gebäude des türkischen Vereins geworfen haben. Verletzte hat es nicht gegeben.

(Azadî/Göppinger Kreisnachrichten/FR, 11.,14.9.2007)

 

Berlin: Molotowcocktails gegen türkisches Lokal
Prozesseröffnung gegen fünf Kurden

Vor dem Berliner Landgericht stehen fünf Kurden im Alter von 17 bis 23 Jahren, die am 20. März Molotowcocktails auf ein türkisches Lokal „Teke tek“ (Mann gegen Mann) in Berlin-Neukölln geworfen haben sollen. Laut Anklage hätten sie auf das Schicksal von Abdullah Öcalan aufmerksam machen wollen. Ihnen wird nun versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Waffen- und Vereinsgesetz zur Last gelegt. Der Anklage zufolge hätten die Kurden entzündete Brandsätze in den Eingangsbereich und ins Schaufenster des Lokals geworfen und „Biji Serok Apo“ (Es lebe der Vorsitzende Abdullah Öcalan) gerufen. Außerdem soll einer einen Aufkleber „Wer Öcalan vergiftet, schürt den Krieg“ am Tatort befestigt haben. Durch zufällig vorbeikommende Zivilpolizisten seien vier Jugendliche noch in der Nacht verhaftet worden; den fünften nahm die Polizei fest, als dieser das zur Flucht benutzte Auto abholte.
Über den politischen Hintergrund erfuhren die Beobachter bei der Eröffnung der Hauptverhandlung wenig, weil kurz nach Prozessbeginn das Gericht entschieden hatte, dem Antrag eines Verteidigers des 17-jährigen Angeklagten zu entsprechen und die Öffentlichkeit auszuschließen.
Den Antrag des Verteidigers Moritz, der die Interessen des 22-jährigen Mehmet A. vertritt, lehnte das Gericht ab. Dieser hatte gefordert, aus Fürsorge für seinen Mandanten jegliche Mitteilung über das Verfahren zu verhindern, weil er als identifizierter PKK-Anhänger bei seiner Einreise in die Türkei Befragungen durch den türkischen Geheimdienst MIT sowie Folter zu befürchten hätte.

(Azadî/taz Berlin, 19.9.2007)

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang