gerichtsurteile
Oberverwaltungsgericht lehnt Bleiberecht für Ahmed Siala ab
Der Kurde Ahmed Siala erhält kein Bleiberecht in Deutschland. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. So kann der 28-Jährige auch seine in die Türkei abgeschobene Ehefrau Gazale Salame nicht nach Deutschland zurückholen.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Siala Türke sei und kein staatenloser Kurde, wie er als Sechsjähriger bei seiner Flucht aus dem Libanon nach Deutschland vor 22 Jahren behauptet hatte. Auch ein Bleiberecht nach der im August in Kraft getretenen Altfall-Regelung hat das Gericht verneint. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ließ das Gericht aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.
Im Februar 2005 war die schwangere Gazale Salame mit ihrer einjährigen Tochter in die Türkei abgeschoben worden. Die Familien von Salame und Siala gehören zu den Mahalmi, einer den Kurden verwandten Volksgruppen, die in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts in den Libanon auswanderte. Als dort nach 1980 der Bürgerkrieg immer heftiger tobte, flohen viele Mahalmi nach Deutschland, so auch die Kinder Gazale Salame und Ahmed Siala mit ihren Familien.
(Azadî/ND, 4.10.2007)
Kein Grundbesitz für Terrorverdächtige
Auf der EU-Terrorliste geführte Personen und Organisationen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Grundstücke in der Gemeinschaft erwerben. Damit bestätigte das Gericht in Luxemburg die Entscheidung eines Berliner Grundbuchamtes, eine Eigentumsumschreibung abzulehnen. Ein Grundstück falle unter die Vorgabe, Vermögen der auf der Liste geführten Personen zu sperren, so der EuGH.
Aktenzeichen: C-117/06
(Azadî/FR, 12.10.2007)
BGH erklärt Haftbefehl gegen Andrej H. für aufgehoben
Keine Indizien für § 129a-Verdacht
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der Haftbefehl gegen den Soziologen Andrej H. aufgehoben werden muss. Nach Ansicht der Richter sei ein Haftbefehl nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdächtigte sehr wahrscheinlich wegen der Mitgliedschaft in einer Gruppierung verurteilt werde. Die Indizien hatten in diesem Fall jedoch nicht ausgereicht.
Der Berliner war am 1. August 2007 festgenommen worden und hatte sich drei Wochen lang unter verschärften Bedingungen in U-Haft befunden. Er soll strategischer Kopf der militanten gruppe (mg) gewesen sein, die sich seit 2001 zu mehreren Brandanschlägen bekannt hat. Am 22. August war der Haftbefehl gegen Andrej H. außer Vollzug gesetzt worden, wogegen die Generalbundesanwaltschaft (GBA) Beschwerde eingelegt hatte.
Für die drei noch Inhaftierten, denen ein Brandanschlag auf ein Fahrzeug der Bundeswehr vorgeworfen wird, besteht nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff ebenfalls Hoffnung auf eine Wende in den Verfahren.
Mit einer Grundsatzentscheidung zum Thema militante gruppe und § 129a StGB rechnen die Anwälte in Kürze. Sollte der BGH auch hier zu dem Ergebnis gelangen, dass ein Tatverdacht nach § 129a nicht ausreichend bewiesen ist, müssten die drei Inhaftierten umgehend aus der U-Haft entlassen werden.
(Azadî/ND/jw, 25.10.2007)