verbotspraxis
Mutmaßlicher PKK-Funktionär Muharrem A. nach § 129a StGB angeklagt
Prozesseröffnung in Berlin am 31. Oktober 2007
Vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts wird am 31. Oktober der Prozess gegen den mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär Muharrem A. eröffnet. Der Generalbundesanwalt (GBA) wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit von Februar 1994 bis April 1995 für die „PKK-Region“ Bayern verantwortlich gewesen zu sein und mehrere Brandanschläge in Südwestdeutschland angeordnet zu haben. Der staatenlose Kurde sei seit 1999 per Haftbefehl gesucht worden und habe sich im März den Ermittlungsbehörden gestellt. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Anklage legt Muharrem A. zur Last, 1994 in Baden-Württemberg Brandanschläge verübt zu haben. Anlass sei ein verbotener Solidaritätsmarsch der PKK von Mannheim nach Straßburg gewesen. Damals seien Molotowcocktails auf Polizeidienststellen in Offenburg, Ludwigsburg und Stuttgart sowie die Geschäftsräume einer Bank in Kehl am Rhein geworfen worden.
Nach Redaktionsschluss unseres infodienstes Nr. 59 erreichten uns noch die Antworten des Vorsitzenden des KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, zu Fragen von Azadî im Zusammenhang mit Prozessen gegen kurdische Politiker:
In Prozessen gegen kurdische Politiker in Deutschland (z. B. in dem aktuellen Verfahren gegen Muzaffer Ayata wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - §129 StGB) spielen die Anklagepunkte Internes Strafsystem, Spendengeldererpressung und Schleusungen von Personen nach Deutschland eine zentrale Rolle. In allen Verfahren widersprechen die Angeklagten diesen Behauptungen der Ankläger und begründen dies mit den grundlegenden strukturellen und programmatischen Veränderungen, die die kurdische Bewegung vor über 8 Jahren vorgenommen hat. Dennoch drängt sich der Eindruck auf, dass auch die Gerichte diese Neuorientierungen nicht zur Kenntnis nehmen und an ihrer rückwärtsgewandten Sichtweise auf die kurdische Bewegung festhalten. Letztlich dient dies auch der Rechtfertigung, auf dem PKK-Verbot und der strafrechtlichen Verfolgung von kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten zu beharren.
Aus diesem Anlass fragte Azadi den Vorsitzenden des KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar.
Trifft die Behauptung der deutschen Strafverfolgungs- und Anklagebehörden zu, dass innerhalb der Organisation Beschlüsse existieren über ein zu praktizierendes internes Strafsystem oder gibt es offizielle Parteibeschlüsse, die solche Strafaktionen verurteilen und explizit untersagen?
Bevor ich diese Frage beantworte, möchte ich zunächst den Veränderungsprozess, den unsere Bewegung durchgemacht hat, zusammenfassen. Denn ohne ein Verständnis dieses Veränderungsprozesses lässt sich auch die Situation, in der sich unsere Bewegung befindet, nicht verstehen. Die PKK ist eine Partei, die unter den Bedingungen des kalten Krieges gegründet wurde, als alles und jeder unter dem Einfluss einer bipolaren Welt stand. Ein solcher Einfluss ist nicht wegzudenken. Ebenso haben das Ende des kalten Krieges und die sich schnell ändernden Kräfteverhältnisse sie beeinflusst.
Die Bemühungen der PKK um Veränderung begannen mit dem Waffenstillstand von 1993. Auf den darauf folgenden Kongressen gab es ernsthafte Diskussionen über das Programm, und langsam begannen die Veränderungen. Diese spiegelten sich auch in den Symbolen wieder. In den 2000-er Jahren sah man ein, dass diese Veränderung nicht ausreicht und löste auf dem Kongress im Jahre 2002 die PKK auf und gründete an ihrer Stelle KADEK, den Kongress für Freiheit und Demokratie in Kurdistan. Programm und innere Struktur wurden komplett geändert, die Veränderungen bei den Führungskadern reichten jedoch nicht so weit wie beabsichtigt. Dadurch entstanden neue Diskussionen und Bestrebungen.
Daher wurde 2003 ein neuer Kongress einberufen, auf dem der Schwerpunkt auf vom Volk gewählte Delegierte gelegt wurde. Die neue Leitung setzt sich zum großen Teil aus diesem neuen Personal zusammen. Auf diesem Kongress wurde das Programm wieder behandelt und man entschied sich der neuen Struktur entsprechend für den Namen „Kongra-Gel“ (Volkskongress Kurdistan). Ich habe selbst an diesem Kongress teilgenommen und wurde zum Vorsitzenden gewählt. Meine Vergangenheit ist bekannt. [Anwalt und Abgeordneter der DEP, Anm. d. Ü.] Genau wie ich sind auch viele andere Freunde auf diesem Kongress erstmals in ein solches Amt gewählt worden.
Auch nach der Gründung des Kongra-Gel ging unser Bemühen um Veränderung weiter, und auf dem folgenden Kongress wurde das Programm ein weiteres Mal breit überarbeitet. Momentan liegt ein Vertragsdokument vor, das dem Entwurf eines Grundgesetzes entspricht. Dieser Vertrag ist demokratischer als die Verfassungen einiger EU-Länder und ein sehr modernes Dokument. Unser System, das auf dem Prinzip der Gewaltenteilung (Legislative, Judikative, Exekutive) beruht, hat eine ökologisch-demokratische Gesellschaft sowie die Befreiung beider Geschlechter zum Ziel. Dieser Vertrag ist für uns verbindlich und bestimmt auch unsere inneren Abläufe. Wenn behauptet wird, unsere Struktur sei heute dieselbe wie 2000, so steht dahinter entweder eine bestimmte Absicht oder aber zumindest ein Ignorieren der Realitäten.
Um zu Ihrer Frage zu kommen: Bei uns gibt es keine Strafaktionen. Entgegen den Behauptungen von anderer Seite wird auch niemand bedroht und verurteilt, weil er sich von der Organisation getrennt oder sich gegen die Organisation gewendet hat. Davon kann nicht die Rede sein. Der Beitritt zur Organisation ist genau so freiwillig wie das Ausscheiden. Zweifellos gibt es ein Rechts- und Gerichtssystem in den Gebieten, die die Guerilla kontrolliert und die als Medya-Verteidigungsgebiete bezeichnet werden. Dieses funktioniert trotz aller Unzulänglichkeiten und der fehlenden Mittel gemäß Recht und Gesetz. Die Gerichte sind für in diesem Gebiet begangene Vergehen zuständig. Von diesem Gebiet abgesehen unterstehen unsere Freunde jeweils der Rechtsprechung des Landes, in dem sie sich befinden, und wir wollen, dass sie sich an die Gesetze des jeweiligen Landes halten.
Der zweite immer wiederkehrende Anklagepunkt bezieht sich auf den Vorwurf, dass das Erpressen von Personen zum Spenden an die Partei gebilligt oder gar angeordnet wird. Gibt es zu diesem Themenkomplex einen Beschluss, der ein solches Vorgehen missbilligt und untersagt?
Es gehört nicht zu unserer Politik, von irgendjemand unter Zwang Geld zu nehmen. Unsere Einnahmequelle sind die freiwillig geleisteten Beiträge unseres Volkes. Jedes Jahr werden wir mit kleinen oder großen Beträgen von Hunderttausenden unserer Menschen unterstützt. Ein Teil davon ist unser Volk in Europa. Unsere Einnahmequelle ist ausschließlich die freiwillig geleistete Hilfe unseres Volkes. Der türkische Staat versucht seit Jahren, uns mit Drogenhandel in Verbindung zu bringen. Trotz all ihrer Anstrengungen gibt es in keinem einzigen Land, nicht einmal in der Türkei, entsprechende Gerichtsurteile gegen uns, und es wird sie auch nicht geben. Dagegen ist es durch ihre eigenen Berichte, z. B. den des Susurluk-Untersuchungsausschusses, belegt, dass türkische Staatsbedienstete, Soldaten und Polizisten mit staatlichen Fahrzeugen und sogar Helikoptern Drogenhandel betrieben haben.
Wie ist die Haltung des KONGRA- GEL zu dem weiteren Vorwurf der Anklagebehörden, kurdische Politiker wären an der Schleusung von Personen nach Deutschland beteiligt oder würden solche anordnen?
Wir betreiben oder billigen Schleuserei oder auch Menschenschmuggel, wie er genannt wird, in keiner Weise. Auch unserer Meinung nach stellt dies ein schweres Vergehen dar und sollte hart bestraft werden. Wir sehen es als eine ständige Pflicht an, derartige Banden im Rahmen unserer Möglichkeiten zu bekämpfen. Ein derartiger Vorwurf gegen uns ist ungerecht und entbehrt jeder Grundlage. Menschenschmuggel fügt uns großen Schaden zu. Wir wollen in keiner Weise, dass unsere Menschen ihr Land verlassen. Die Länder, die Kurdistan kontrollieren, allen voran die Türkei, betreiben eine Politik mit dem Ziel, die Kurden aus Kurdistan zu entfernen und unser Land zu entvölkern. Daher werden alle, die in Kurdistan Menschenschmuggel betreiben, von diesen Staaten unterstützt oder zumindest toleriert. Meistens sind Polizisten und Soldaten an derartigen Netzwerken beteiligt.
Ich möchte noch eine allgemeine Bemerkung anfügen. Zwar mag es in der Vergangenheit Fehler und Vergehen gegeben haben. Unsere Bewegung ist jedoch äußerst bemüht, dass derartiges nicht wieder vorkommt. Auf der anderen Seite scheint mir, dass mittlerweile einige in Deutschland vom so genannten „PKK-Verbot“ profitieren. Die kurdische Befreiungsbewegung arbeitet nicht gegen Deutschland und verstößt auch nicht gegen deutsche Gesetze. Dieses Verbot hat sowohl für Deutschland Nachteile (Verfolgungsaufwand, Abhörmaßnahmen, Übersetzungen, Gerichtskosten, Personalaufwand etc.), als es sich auch negativ auf die Kurden in Deutschland auswirkt. Dieses Verbot nutzt lediglich der Türkei und ihren Ablegern in Deutschland.
Berliner Innensenator sieht keine verschärfte Sicherheitslage
Körting: Kongra-Gel stellt Friedenskurs nicht in Frage
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erklärte gegenüber der Berliner Morgenpost zu den „aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden an der Grenze zum Nordirak“ u.a.: „Wir haben durch den Beschluss des türkischen Parlaments, der türkischen Regierung die Befugnis zu erteilen, auch militärische Aktionen im Nordirak durchzuführen, sicherlich eine Situation, die zu einer stärkeren Emotionalisierung der Kurden in Berlin führen kann.“ Seit der Besetzung des israelischen Generalkonsulats vor acht Jahren aus Anlass der Inhaftierung des „PKK-Führers Öcalan“, bei dem vier Kurden von israelischen Sicherheitskräften erschossen wurden, gebe es eine „offiziell andere Ausrichtung der Kurden in Berlin, nämlich einen Friedenskurs zu betreiben“. Erkenntnisse über „Aktionen oder Anschläge in Berlin oder in Deutschland“ lägen nicht vor. Er gehe davon aus, dass es in Berlin „eher zu Demonstrationen“ komme.
Laut Morgenpost soll es „etwa 1000 Anhänger der kurdischen Extremisten in Berlin“ geben. Auf die Frage, wie diese „aktuell einzuschätzen“ seien, sagte Körting: „Die große Mehrheit verhält sich seit Jahren weitestgehend legalistisch.“ Es habe aber „in den vergangenen Jahren vereinzelte Aktivitäten gegen türkische Restaurants gegeben“, deren Besitzern man vorgeworfen habe, „nationalistisch“ zu sein. Dabei habe es sich um Brandstiftungen gehandelt. „Das sind aber Einzelaktivitäten, die im Zweifel nicht von der Nachfolgeorganisation der PKK, dem Kongra-Gel, sondern von der Jugendorganisation der PKK, der Komalen Ciwan, gesteuert sind.“ Man könne nicht ausschließen, dass die aktuelle Situation im Nordirak „bei ihnen zu einer Emotionalisierung“ führe.
Auf die Frage, wie „gefährlich“ die Jugendorganisation sei, äußerte Körting, dass „die Führung des Kongra-Gel in Berlin den Friedenskurs nicht in Frage“ stelle, doch müsse man damit rechnen, „dass den jungen PKK-Anhängern die Haltung der Führung zu lasch“ sei. Zu großen gezielten Anschlägen würde es vermutlich aber nicht kommen.
Im Moment gebe es jedenfalls „keine Verschärfung der Sicherheitslage“. Die Frage, ob von „türkischen Nationalisten“ eine Gefahr ausgehe, beantwortete der Innensenator mit der Einschätzung, „dass es eher zu Demonstrationen“ komme, „als dass es andere Aktionen“ gebe.
(Azadî/Berliner Morgenpost, 23.10.2007)