AZADI infodienst nr. 60
november 2007


 

Zum 14. Jahrestag des PKK-BetÄtigungsverbots:

Nur in der politischen Auseinandersetzung und im Dialog liegt die Lösung von Konflikten

Aus Anlass des 14. Jahrestages des PKK-Betätigungsverbots haben Azadî und die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, unterstützt durch den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sowie der Internationalen Liga für Menschenrechte, eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet, mit der auf die Folgen der Kriminalisierungspraxis hingewiesen wird. Obgleich die kurdische Bewegung in den vergangenen Jahren grundsätzliche Veränderungen vorgenommen hat und selbst Sicherheitsbehörden konstatieren, dass es eine offiziell andere Ausrichtung der kurdischen Organisationen gebe und sich die Kurden in Deutschland „seit Jahren legalistisch“ verhielten. Azadî und YEK-KOM halten es daher für erforderlich, dass sich auch die politisch Verantwortlichen in Deutschland bewegen und ihre Haltung überdenken. Die Aufhebung des PKK-Verbots sollte ein entscheidender Schritt sein. Petitionsausschuss und Parlament sind aufgerufen, den Bundesinnenminister aufzufordern, in diesem Sinne initiativ zu werden.

Die seit Wochen in der Türkei anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und der kurdischen Minderheit, setzten sich auch in Deutschland fort. Eine wochenlang inszenierte Kampagne in den türkischen Medien sollte auch hier die Menschen in einen nationalistischen Taumel gegen die kurdische Bevölkerung versetzen. So kam es in Folge von Demonstrationen in einigen deutschen Städten zu gewalttätigen Angriffen von aufgehetzten Jugendlichen auf Kurden und kurdische Vereine. Um eine Zuspitzung der Situation zu verhindern, haben die Verantwortlichen von YEK-KOM zu Besonnenheit aufgerufen und dazu, jeglichen Spaltungsversuchen eine Absage zu erteilen. Den Weg zu einem dauerhaften Frieden kann nur eine Verhandlungslösung freimachen.

Wie in zahllosen anderen Konflikten wird auch in der Kurdenfrage zu einer militärischen, polizei- oder strafrechtlichen Problem“lösung“ gegriffen, statt sich mit den politischen Ursachen und Verhandlungsalternativen auseinanderzusetzen.

Diesen Status zu durchbrechen, sollte Ziel der deutschen Politik sein. Gerade jetzt, wo die Kurdinnen und Kurden wieder einmal bedroht, ihre parlamentarischen und Parteivertreter/innen gefährlichen Anfeindungen ausgesetzt werden und die türkische Armee einen Krieg gegen die kurdische Bewegung und die kurdische Autonomieregion des Nordirak mit dem Ziel führt, Strukturen zu zerstören und die kurdische Bevölkerung gegeneinander aufzubringen.
Wenn sich der deutsche Botschafter – zu Recht – in Ankara „besorgt“ zeigt angesichts des Verbotsverfahrens gegen die DTP-Abgeordneten und ankündigt, jede Initiative in der Türkei verfolgen zu wollen, die sich gegen die Betätigungsfreiheit politischer Parteien richtet, sollte der Blick auch auf die BRD gerichtet werden. Auch hier gilt es, um die offene und repressionsfreie politische Artikulations- und Organisierungsfreiheit für Kurdinnen und Kurden besorgt zu sein.
Dass dies derzeit leider nicht gewährleistet ist, kann auch in dieser Ausgabe unseres infodienstes nachgelesen werden.

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Das PKK-Verbot ist politisch ­unsinnig und juristisch überholt

RA Kronauer zum Prozess gegen Muzaffer Ayat

Der kurdische Politiker Muzaffer Ayata, der im August des vergangenen Jahres in Mannheim verhaftet wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, steht seit dem 24. Mai vor den Richtern des Oberlandesgerichts Frankfurt/M.
Über das Verfahren sprachen wir mit Ayatas Verteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Kronauer.

Das Verfahren läuft nun schon über sechs Monate. Können Sie den Leser/innen des infos kurz darstellen, was die Anklage Herrn Ayata konkret vorwirft und was bisher am Verlauf des Prozesses wesentlich war?

Die Anklage wirft Muzaffer Ayata vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung (§129 Strafgesetzbuch) betätigt zu haben, wobei er als hauptamtlicher Kader der PKK zunächst ab Juli 2005 Leiter des Sektors Süd und danach Angehöriger der Europa-Führung gewesen sein soll. Die Anklage geht dabei davon aus, dass die PKK unverändert fortbesteht und ihr Zweck und ihre Tätigkeit darauf gerichtet sein soll, Straftaten zu begehen. Konkret wird Herrn Ayata neben seiner Funktion vorgeworfen, sich an der illegalen Einreise Dritter von Kurdistan nach Deutschland beteiligt zu haben. Belegt werden soll dies alles durch abgehörte Telefongespräche und überwachte SMS und Emails, die Muzaffer Ayata zugerechnet werden.
Tatsächlich ergibt sich aus dieser Telekommunikationsüberwachung aber, dass Muzaffer Ayata eine allseits bekannte, hoch angesehene kurdische Persönlichkeit ist, die aus diesem Grund von einer Vielzahl kurdischer Menschen angesprochen und um Unterstützung oder Vermittlung derselben bei der Lösung ihrer Probleme gebeten wird, und zwar unabhängig von einer möglichen Zugehörigkeit zu irgendeiner Organisation.
In dem bisherigen Verfahren wurde unstreitig festgestellt, dass Muzaffer Ayata als Vertreter der HADEP nach Deutschland gekommen ist und nach deren Verbot zunächst für DEHAP und anschließend für die DTP als deren Repräsentant in Deutschland tätig war.
Muzaffer Ayata ist ein Mensch, der sich sein Leben lang stets engagiert für die Belange des kurdischen Volkes eingesetzt hat. Dafür wurde er in der Türkei sogar zum Tode verurteilt und hat schließlich über 20 Jahre in Haft gesessen. Auch nach seiner Haftentlassung hat er sich weiter für eine friedliche Lösung des Kurdenproblems eingesetzt. Dafür wird er respektiert und geachtet. Deswegen dient er aber auch vielen Kurden als Ansprechpartner, wenn es um die Lösung persönlicher Probleme geht. Muzaffer Ayata hat aber auch deutlich gemacht, dass für ihn der Respekt vor den Gesetzen seines Gastlandes unabdingbare Voraussetzung für jedes politische Engagement ist.

In nahezu allen § 129-Verfahren gegen kurdische Politiker tauchen dieselben Anklagepunkte auf, die von den Betroffenen mit den tatsächlichen politischen Veränderungen innerhalb der Organisation begründet und bestritten werden. Dennoch halten die Strafverfolgungsbehörden an ihren Vorwürfen fest. Der Vorsitzende von KONGRA-GEL hat sich gegenüber Azadî in einem Interview deutlich gegen eine bestimmte angeblich von der Organisation angeordneten Praxis geäußert. Wie bewerten Sie das Verhalten der Behörden, dennoch an der sog. 3-Säulen-Theorie: aktionistische Aktivitäten, heimatgerichtete Aktivitäten und internes Strafsystem, festzuhalten?

Es ist richtig, dass tragende Säule der Anklage die Konstruktion einer nach wie vor angeblich bestehenden kriminellen Vereinigung ist, die zunächst mit dem behaupteten unveränderten Fortbestehen der PKK begründet wird. Dabei werden sämtliche Veränderungen sowohl inhaltlicher, struktureller als auch personeller Art einfach ignoriert. Ähnlich wie auch bei den EU-Terrorlisten, werden KADEK und KONGRA-GEL mit der früheren PKK gleichgesetzt, ohne dass sich dies sachlich begründen ließe.
Wenn man in dem Verfahren dann erleben muss, wie jeder angebliche PKK-Zusammenhang im Kontext mit Straftaten ungeprüft als Beleg für die kriminelle Vereinigung aufgelistet wird und selbst damit – gemessen an der Zahl der in Deutschland lebenden Kurden und den zugleich unterstellten PKK-Sympathisanten – tatsächlich lediglich eine Handvoll angeblicher Straftaten, teilweise sogar im Bagatellbereich, zusammengetragen wird, wird die juristische Haltbarkeit dieser Konstruktion mehr als fragwürdig. Vielmehr stellt sich die Frage nach den politischen Absichten der weiter auf der Tagesordnung stehenden strafrechtlichen Verfolgung.

Können Sie im jetzigen Stadium des Verfahrens ein Zwischenfazit ziehen und abschätzen, mit wie vielen Verhandlungstagen noch zu rechnen ist?

Wir haben zur Zeit bis zum 6. Dezember 2007 Verhandlungspause. Das Gericht hat bereits erklärt, dass es lediglich noch verschiedene Dokumente im so genannten Selbstleseverfahren einzuführen gedenkt. Danach könnte die Beweisaufnahme geschlossen werden und das Urteil nach den Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung dann noch vor Weihnachten – am 20. Dezember – gesprochen werden.
Dies berücksichtigt jedoch nicht die Beweisanträge, die die Verteidigung bereits gestellt hat und nach der Pause noch stellen wird – so die Ladung des Vorsitzenden des KONGRA-GEL, Herrn Zübeyir Aydar, als Zeugen.
Da das Gericht bereits mehrfach deutlich gemacht hat, dass es die Behauptungen der Anklage im wesentlichen für bewiesen erachtet und damit beabsichtigt, Muzaffer Ayata zu verurteilen, gehe ich aber davon aus, dass aufgrund der erforderlichen Beweisaufnahme mit einem Urteil erst im neuen Jahr zu rechnen ist.

Die Strafverfolgungsbehörden nehmen trotz grundlegender Neuorientierungen der kurdischen Bewegung unverändert eine Gleichstellung PKK/KADEK/KONGRA-GEL etc. vor, was letztendlich die Aufrechterhaltung der Verbotspolitik rechtfertigen soll. Sie werden als Verteidiger von Herrn Ayata gegen diese Sichtweise argumentieren. Stoßen Ihre Ausführungen hierzu überhaupt auf eine Resonanz bei den Anklägern oder den Senaten?

Zur Ignoranz, was die Anerkennung der strukturellen und inhaltlichen Änderungen nach der Neugründung von KADEK bzw. KONGRA-GEL angeht, habe ich mich bereits geäußert. Die Verteidigung kann im Verfahren nur über Beweisanträge und eine dadurch notwendige Beweiserhebung versuchen, diese Sichtweise bei Anklage und Gericht aufzubrechen. Auf der rein argumentativen Ebene lässt sich hier sicher nichts erreichen.

Wie bewerten Sie die Forderungen nach Aufhebung des PKK-Betätigungsverbotes aus juristischer und politischer Sicht?

Das Fortbestehen des PKK-Betätigungsverbots halte ich politisch für unsinnig. Es schafft erst Probleme, die sonst gar nicht bestehen würden und kriminalisiert Menschen, die sich lediglich mit ansonsten legalen Mitteln gegen die Unterdrückung ihres Volkes in der Heimat wehren und sich für die ihnen zustehenden Rechte einsetzen.
Juristisch halte ich es für überholt, weil es die PKK, für die es erlassen wurde, nicht mehr gibt. Soweit dadurch auch der Einsatz für Organisationen wie KONGRA-GEL oder CDK subsumiert wird, würde ich an Stelle der betreffenden Organisationen genauso rechtliche Schritte in Erwägung ziehen wie sie auch bereits in Klagen beim Europäischen Gerichtshof gegen die Aufnahme in die EU-Terrorlisten anhängig sind.

Wir bedanken uns für das Gespräch

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Den Kreislauf der Kriminalisierung durchbrechen!

Willkürlich und widersprüchlich sind häufig die Auflagen, die Ordnungsämter den Organisatoren bei der Durchführung von kurdischen Demonstrationen erteilen. Das betrifft hauptsächlich den Inhalt von Transparenten, Plakaten, Flugblätter oder Parolen, die „gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die Strafgesetze verstoßen“ und somit nach Auffassung der Behörden strafbar ist. Daneben stößt mitunter auch die Auflistung von Organisationen, deren Nennung angeblich verboten ist, auf Irritation. So nennt beispielhaft das Ordnungsamt einer bayerischen Stadt die Namen „Demokratik halk birlikleri“ (dhb) oder „Yekitiya demokratik a gele Kurd“ (ydk) sowie „kdhb“, die den Anmeldenden allerdings zum Teil überhaupt nicht bekannt sind. Immer geht es auch um „verbotene kurdische Fahnen bzw. Abzeichen“, die nicht gezeigt werden dürfen. Fragen danach, um welche Fahnen und Abzeichen es sich konkret handelt, bleiben in der Regel unbeantwortet oder werden mit dem mündlichen Verweis auf Behördenverfügungen abgewiesen. Auch Forderungen nach schriftlichen Belegen kommen Polizeikräfte regelmäßig nicht nach. So kommt es häufig bei Demonstrationen oder Kundgebungen zu Reibereien und Auseinandersetzungen, in deren Folge gegen Anmelder/innen oder Teilnehmer/innen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungs- oder des Vereinsgesetzes ermittelt wird.
Der Umgang der polizeilichen Kräfte und Einsatzleiter mit dieser Thematik ist höchst unterschiedlich. Taucht in einer Stadt eine Fahne mit dem Konterfei von Abdullah Öcalan auf, ist das für die Polizei kein Anlass zur Intervention. In einer anderen Stadt wird deshalb provoziert und gedroht, eine Demonstration anzugreifen, aufzulösen oder gegen einzelne vorzugehen, die angeblich verbotene Fahnen tragen.

Einschüchtern und Fernhalten von Politik ist das Ziel

Auffällig ist auch, dass, sobald jemand den Vorsitz eines Vereinsvorstandes übernommen hat und in dieser Funktion z. B. Demonstrationen oder Kundgebungen anmeldet oder wenn Vereinsmitglieder als verantwortliche Leiter fungieren, ins Fadenkreuz der Strafverfolger geraten. Razzien in Vereinsräumen oder in den Wohnungen der Betroffenen sind zumeist die Folge eingeleiteter Ermittlungen, in erster Linie wegen angeblicher Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Weil nach gängiger Meinung der Behörden alle Vereine, die der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, angehören, dem KONGRA-GEL nahe stehen und eine Betätigung für diese Organisation unter das PKK-Verbot fällt, werden die Mitglieder automatisch kriminalisiert. Da reicht es aus, wenn einem KONGRA-GEL-Verantwortlichen die Räume eines Vereins für Versammlungen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Ein Vereinsvorsitzender wird folglich beschuldigt, „bewusst die Tätigkeiten des Volkskongresses Kurdistans (KONGRA-GEL), ehemals Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK), die identisch sind mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“, zu unterstützen.

Kriminalisierung erzeugt Misstrauen

Bei nahezu allen Durchsuchungen von Vereins- und Privaträumen werden umfangreich Materialien beschlagnahmt – von Notizblöcken, Spendenlisten, Ordnern, CDs, Büchern, Zeitungen und Zeitschriften bis zu Computern, Disketten, Mobiltelefonen.
Für die Betroffenen enden Ermittlungsverfahren häufig vor Gericht und mit Verurteilungen und einer Speicherung in Registern, die Kurdinnen und Kurden (und anderen) in ihren Asylverfahren oder bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft zum Verhängnis werden kann. Sinn all dieser staatlichen Aktivitäten ist die Einschüchterung der Menschen. Sie zielen darauf ab, Kurdinnen und Kurden davon abzuhalten, Vereine aufzusuchen, sich zu organisieren, Freunde und Verwandte zu treffen, sich zu informieren und letztlich auch, kulturelle und politische Gemeinsamkeiten zu pflegen. Traurige Realität ist, dass der deutsche Staat und die Strafverfolgungsbehörden die Behandlung all dessen als „kriminelle“ Unterstützungshandlungen werten und strafrechtlich verfolgen. Diese ignorierend-negierende Sichtweise auf politische Gegebenheiten produziert nichts als Misstrauen und Zweifel und stellt bei den Betroffenen die Notwendigkeit von Integrationsbemühungen in Frage. Dieses Missverhältnis kann die Politik z. B. durch ein Ende der Kriminalisierungspraxis durch Aufhebung des PKK-Verbots ändern – jederzeit.

(Azadî)

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NRW-Verfassungsschutz versucht Spitzelanwerbung

Über den Hintergrund dieses Anwerbeversuchs sprach Azadî mit Aysan Celik. Sie ist Mitarbeiterin in dem seit 2004 in Düsseldorf ansässigen Projekt „Sonne Mesopotamiens“.

Was verbirgt sich hinter dem Namen und welche Aufgaben hat der Verein?

Der vollständige Name des Vereins heißt „ Die Sonne Mesopotamiens Hilfswerk e. V.
Wie Sie wissen, herrscht in den Kurdengebieten der Türkei Krieg. Wir versuchen, die Hilfsbedürftigen in ganz Mesopotamien zu erreichen, um sie unterstützen. Leider aber ist uns das aus den verschiedensten Gründen noch nicht so gelungen, wie wir uns das vorstellen. Derzeit können wir nur den Kurden in der Türkei helfen. In vielen Gebieten Kurdistans gibt es neben den alltäglichen teilweise katastrophalen Lebensumstände auch klimabedingte Unruhen. Es ist unser Anliegen, auch dort Hilfsprojekte zu unterstützen. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt darin, Kinder, die keine Eltern haben oder wo es nur noch ein Elternteil gibt, so unter die Arme zu greifen, dass sie in Würde leben können. Es geht über das hinaus, was ein Mutter+ Kind Projekt ausmacht.

Wie wir erfahren haben, bist du in den letzten Wochen mehrfach von Mitarbeiter(inne)n des nordrhein-westfälischen Innenministeriums kontaktiert worden, um Informationen von dir zu erhalten. Wo haben und wie haben sie sich angesprochen?
Kannst du den Leserinnen und Lesern unseres Infos erläutern, um welche Personen es sich gehandelt hat und was sie konkret von dir wollten?

Es waren zwei Personen, die nach eigenen Angaben mehrmals bei mir zu Hause gewesen sind und versucht haben, mit mir in Kontakt zu kommen. Sie haben mir auch erzählt, dass sie zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten geklingelt hätten. Ich bin sehr oft zu Hause gewesen, doch wenn ich niemanden erwarte, mache ich grundsätzlich die Türe nicht auf.
Als ich eines Tages nach Hause kam, fand ich in meinem Briefkasten eine kleine Notiz, worauf geschrieben stand: „Hallo Frau Çelik, ich habe versucht, Sie zu erreichen. Brauche Ihre Hilfe. Bitte um Rückruf. Evelyn 0162 2553818“.
Weil es sich um einen Frauenname gehandelt hat, war ich neugierig und habe zurückgerufen.
Am Telefon wollte sie mir nichts sagen außer, dass sie sich gerne mal mit mir unterhalten würde, am besten in einem Cafe in meiner Nähe. Ich habe zugesagt. An einem Freitag um 10:00 Uhr haben wir uns dann getroffen. Sie kam aber nicht allein. Sie hat sich vorgestellt als Evelyn Munther und auch einen Ausweis des Innenministeriums gezeigt. Dann sagte sie, dass ihr Kollege, Herr Ullrich, noch auf der Suche nach einem Parkplatz sei. Die Frage, ob ich damit einverstanden sei, dass er hinzukommt, habe ich bejaht.
Sie erklärten mir den Grund des Treffens. Es gehe ihnen um Informationen über die Lage der Yeziden hier in Deutschland. Herr Ullrich sei Experte in Yeziden-Fragen. Darauf hin habe ich gefragt, woher sie wissen, dass ich Yezidin bin. Sie sagten, ich hätte irgendwann einmal eine Yeziden-Demo angemeldet, was ich allerdings nie gemacht habe. Dann entschuldigten sie sich für ihre Behauptung und kamen auf den Punkt. Ich hätte doch einen Verein angemeldet. Das habe ich bestätigt, doch stehe schließlich nirgendwo geschrieben, dass ich Yezidin bin. Darauf kam keine Antwort, sondern das Thema wurde gewechselt.
Dann haben wir so ganz allgemein über Jugendliche in Deutschland geredet.
Es kam die Frage, ob ich als Yezidin Angst hätte vor anderen Religionen, z. B dem Islam. Das wurde von mir verneint. Auch über Kurden und Türken haben sie gesprochen: über die Demos, die in den nächsten Tagen von der MHP und den Kurden angekündigt worden seien. Sie würden Eskalationen befürchten.
Dieses Gespräch dauerte 1 Stunde und 40 Minuten. Zum Schluss haben sie mich gefragt, ob ich ihnen jemanden nennen kann, der ihnen mehr Auskünfte angeblich über Yeziden geben könne. Ich kenne niemanden.
Dann haben sie sich verabschiedet.

Hattest du den Eindruck, dass diese Verfassungsschutzleute versucht haben, dich als Informantin oder besser gesagt: als Spitzel zu gewinnen?

Ja, diesen Eindruck hatte ich. Vor allem deshalb, weil sie am Ende des Gesprächs nach Namen gefragt haben. Als ich sie darauf hingewiesen hatte, dass es mehrere Vereine gebe, an die man sich wenden könne, hieß es, dass man lieber Kontakt zu Privatpersonen aufnehme.
Häufig werden Kurdinnen und Kurden in der Türkei massiv vom Geheimdienst unter Druck gesetzt, Spitzeldienste zu leisten oder als Dorfschützer gegen die eigenen Leute vorzugehen. Weil viele sich weigerten, sich derart missbrauchen und instrumentalisieren zu lassen, sind sie aus Furcht vor staatlicher Verfolgung z.B. nach Deutschland geflohen. Und hier werden Kurdinnen und Kurden wieder damit konfrontiert, sich mit ähnlich schmutzigen Angeboten auseinandersetzen zu müssen.

Wie hat der Anwerbekontakt des NRW-Verfassungsschutzes vor diesem Hintergrund auf dich gewirkt? Und welchen Ratschlag würdest du deinen Landsleuten geben, um sich gegen derartige Drangsalierungen und Erpressungsversuchen zur Wehr zur setzen?

Auf mich hat dieser Versuch so gewirkt, als ob die irgendwelche Informationen über Personen und Strukturen von mir haben wollten. Das vor allem deshalb, weil sie mich das zweite Mal angerufen haben. Dann ging es plötzlich nicht mehr um das Yezidentum, sondern nur noch um den o. g. Verein, für den ich arbeite. Merkwürdig: wenn jemand wirklich Interesse an der Arbeit von Vereinen oder Organisationen hat, vereinbart er oder sie einen Termin oder sucht die entsprechenden Büros auf. Und lungert jedenfalls nicht vor Privatwohnungen herum und wirft Zettelchen in die Briefkästen. Ich arbeite hier legal und alles, was ich mache, kann nachvollzogen werden. Ende.
Was ich rate in solchen Fällen? Erst mal: keine Angst haben – so etwas sofort weiterzugeben an einen Anwalt, eine Vertrauensperson oder Einrichtungen, die mit solchen Sachen Erfahrung haben. Also, Hilfe und Unterstützung annehmen, sich beraten lassen.
Und was noch wichtig ist: Die Öffentlichkeit einschalten.

Wirst du nach diesen Erfahrungen deine sozialpolitische Arbeit fortsetzen?

Ja, auf jeden Fall! Ich mache diese Arbeit sehr gern. Nichts auf der Welt kann mich daran hindern, aufzuhören.

Du bist die Tochter von Haci Celik, der der zweiten Friedensgruppe angehörte, die 1999 nach der Verschleppung des damaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan als ein Signal zur Aufnahme eines friedenspolitischen Dialoges in die Türkei gegangen ist. Wie bekannt, stießen alle damaligen Versuche auf absolutes Desinteresse der politisch Verantwortlichen. Schlimmer: alle Teilnehmer/innen der beiden Friedensgruppen wurden verhaftet und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dein Vater befindet sich nach wie vor in Haft.
Könnte es nach deiner Einschätzung sein, dass der Anwerbeversuch in einem direkten Zusammenhang mit deinem Vater steht?

Ich kann das nicht recht beurteilen, weil sie nicht direkt auf meinen Vater eingegangen sind. Sie haben aber gefragt, wo meine Eltern leben. Natürlich wussten die, wo sich mein Papa befindet. Die haben mir nämlich gesagt, dass ich für meinen Vater schwärme und mein Vater anscheinend ein sehr demokratischer Mann sei. Das kam so in unseren Gesprächen vor. Die meinten, es sei außergewöhnlich, wie ich als Yezidin hier in Düsseldorf alleine leben könne ohne familiären Druck. Darauf hin hatte ich geantwortet, dass ich das alles meinem Papa zu verdanken hätte.
Weil sie aber eigentlich mehr über mich und meine Arbeit reden wollten, hatte ich den Eindruck, die interessieren sich dafür, wie es mit dem Hilfsprojekt so läuft.

Vielen Dank für das Gespräch.

Es kann an dieser Stelle nicht oft genug betont werden, dass sich die Geheimdienste grundsätzlich für a l l e s interessieren. Es geht darum, sich ein möglichst vollständiges Bild von einer Person oder einer Organisation zu machen, um mit den erschlichenen Informationen passgenau gegen selbige vorzugehen. Freundliches, fröhliches, höfliches Auftreten von Verfassungsschutzmitarbeiter(inne)n täuscht folgenschwer darüber hinweg, zu welchen Zwecken sie sich maskieren. Es darf nicht vergessen werden: diese Leute sind ausgebildet und darauf spezialisiert, sich auszuforschenden Personen zu nähern, um Profile zu erstellen. Deshalb: die Antwort auf jede noch so harmlos und banal anmutende Frage kann sich für den Verfassungsschutz zu einem vollständigen Mosaik gestalten.
Es ist also grundsätzlich angeraten, schon einen ersten Versuch öffentlich zu machen und auffliegen zu lassen!

 

 

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