asyl- und migrationspolitik
DNA-Tests ohne gesetzliche Grundlage
„200 bis 300 DNA-Analysen“ für Familienzusammenführungen würden laut einem Labor in Nordrhein-Westfalen jährlich vorgenommen. Hierbei habe es sich meist um Überprüfungen von Kurden aus dem Nordirak gehandelt, dann Afghanen und Afrikaner. 150 Tests pro Jahr zählt ein Labor aus Rheinland-Pfalz. In Hessen spricht man von etwa 100 Fällen. Diese Tests sind Voraussetzung für die Vorlage bei Ämtern. „Deutschlandweit gibt es Tausender solcher Tests, aber ich habe den Eindruck, dass sie in Bayern besonders häufig gemacht werden“, sagt der Geschäftsführer eines Instituts in Bayern. Eine gesetzliche Grundlage für DNA-Analysen in Familienfragen gibt es in Deutschland nicht. Doch Seit spätestens 1997 wird die Zuwanderung mit Gen-Tests, für die sich Ausländer angeblich freiwillig entscheiden, gesteuert. Wer sie allerdings verweigert, erhält keine Einreiseerlaubnis. Die Kosten für die Tests tragen die Migranten. Die Gebühr lag für einen Test 1997 bei rund 200 DM, heute sind es ca. 500 Euro pro Fall. Mindestens elf EU-Länder wenden die Tests an; in sieben gibt es gesetzliche Regelungen für deren Einsatz.
(Azadî/FR, 12.11.2007)
DIW: Wesentlich höhere Zuwanderung unerlässlich
Nach Auffassung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste die jährliche Zuwanderung um rund 270 000 Menschen erhöht werden, um 2050 eine stabile Bevölkerung von etwa 80,3 Millionen zu erreichen. Mit lediglich 100000 Zuwanderern im Jahr könne dies nicht gehalten werden. In Anbetracht zurückgehender Lebenserwartung würde die Einwohnerzahl auf 69,6 Millionen sinken.
2001 seien rund 270000 Menschen pro Jahr nach Deutschland gekommen, 2006 nur noch 23000; in diesem Jahr werde laut DIW eine noch geringere Zuwandererzahl erwartet.
Ende des vergangenen Jahres gab es 82,3 Millionen Einwohner in Deutschland, darunter 7,3 Millionen Ausländer.
(Azadî/ND, 22.11.207)
Integrationskursneuordnung „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“
Das Bundeskabinett verabschiedete am 21. November eine neue Integrationskursverordnung. „Wer mitreden will, muss die deutsche Sprache lernen“, erklärte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Neu sind danach verpflichtende Abschlusstests. Die Kursdauer wird für bestimmte Gruppen – Jugendliche, Frauen, Analphabeten – von 600 auf 900 Stunden ausgeweitet. Die Orientierungskurse, in denen Kenntnisse über die Geschichte, das politische System und die Kultur Deutschlands vermittelt werden, sollen von 30 auf 45 Stunden erhöht werden. Die Bundesregierung will 2008 für die neue Verordnung 155 Millionen Euro ausgeben. Bislang schaffen weniger als die Hälfte aller teilnehmenden Migranten die Abschlussprüfung.
Beate Blüggel vom Volkshochschulverband begrüßt, dass „endlich etwas passiert ist“, doch sei das Neue nur „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“. Es würden sowohl der bürokratische Aufwand bestehen bleiben als auch das größte Problem, nämlich die Zusammensetzung der Kurse, die sich mehr nach Deutschkenntnissen und Bildungsstand richten müsste als nach Alter und Geschlecht.
(Azadî/ND, 22.11.2007)