AZADI infodienst nr. 60
november 2007


repression

 

Der kontrollierte Fluggast
EU-Innenminister will 19 Daten

EU-Innenminister Franco Frattini stellte am 6. November ein Antiterror-Paket über ein europaweites System zur Auswertung von Fluggastdaten der Öffentlichkeit vor. Damit sollen Sicherheitsbehörden – wie der deutsche Verfassungsschutz – spätestens ab 2011 auf 19 persönliche Daten von Flugreisenden zugreifen können. Dies sei ein „wichtiges Instrument, um die Reisen von Terroristen zu überwachen und geplante Anschläge zu verhindern“, erklärte Frattini. Zu den Daten zählen die persönliche Anschrift, die e-mail-Adresse, die Dauer des Reiseaufenthalts sowie die Zahl der Gepäckstücke. Betroffen sind alle Passagiere, die aus der EU in ein Drittland reisen. Den EU-Staaten hingegen soll überlassen bleiben, ob sie öffentliche Aufrufe zu Attentaten sowie die Rekrutierung und Ausbildung von Terroristen „auch im Internet“ unter Strafe stellen.

(Azadî/ND, 7.11.2007)

Juristinnen und Juristen gegen die „innerdeutsche Feindbekämpfung“

In einer vom „Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen“ organisierten Veranstaltung im Audimax der Berliner Humboldt-Universität beschäftigten sich Juristinnen und Juristen mit der zunehmenden Einschränkung der Grundrechte und fortdauernden Einführung neuer Straftatbestände im so genannten „Kampf gegen Terrorismus“. Der unter Innenminister Otto Schily im Jahre 2002 eingeführte § 129b, der auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland unter Strafe stellt, berge vor allem für Verteidiger Probleme, führte Jasper von Schlieffen aus. Es würden Erkenntnisse aus dem Ausland eingebracht werden dürfen, über deren rechtmäßige Erhebung insbesondere in Folterstaaten häufig Zweifel bestünden. Gerade heute sei es notwendig – so der Bundesvorsitzende der „Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, Martin Kutscha – Grundrechtsverstöße nicht zu ignorieren. Die anwesenden Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften bat Rechtsanwalt von Schlieffen, nötige verfassungsrechtliche Untersuchungen nicht zu unterlassen.
Auch die aktuellen § 129a-Verfahren spielten in der Veranstaltung eine Rolle. Christina Clemm, Verteidigerin von Andrej H. berichtete, dass der „Deutsche Herbst“ von 1977 keineswegs nur Geschichte sei. So werde ihre sämtliche Korrespondenz mit ihrem Mandanten überwacht. Auch gehe sie davon aus, dass ihr Ermittlungsakten vorenthalten werden. Die Antiterrorgesetzgebung seit den 70er Jahren stünden in einer Tradition der „innerdeutschen Feindbekämpfung“, die bereits 1952 mit der Kommunistenverfolgung begonnen habe.

(Azadî/ND/jw, 7.11.2007)

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Telefonüberwachungen verzwölffacht

Wie das aktuelle Telekommunikationsmagazin connect berichtet, hat sich die Zahl der offiziell genehmigten Überwachungsmaßnahmen in Deutschland im Zeitraum von 1995 bis 2005 nahezu auf das Zwölffache erhöht. Während die Überwachung stationärer Telefonanschlüsse nur langsam anstieg, waren allein 2005 fast 35 000 neue Anordnungen zum Abhören von Mobiltelefonen zu verzeichnen.

(Azadî/jw, 8.11.2007)

Trauriger Tag für die Demokratie
Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung angekündigt

Unterschriften, Proteste und Demonstrationen sollten verhindern, dass ein weiteres Gesetz zur Einschränkung der Bürgerrechte vom Bundestag verabschiedet wird.
Doch beschloss die Mehrheit der schwarz-roten Koalition gegen den Widerstand der Opposition am 9. November das Gesetz zur „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ (TKÜG), mit dem u. a. Telefondaten sechs Monate lang gespeichert werden sollen. Redner/innen von FDP, Grünen und der Linkspartei warfen der Regierung vor, Deutschland zum Überwachungsstaat zu machen. „Heute ist ein trauriger Tag für die Demokratie“, Ärzteverbände warnten vor den Gefahren für das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, kritisierte, dass das Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich sei und in Teilen über die EU-Vorgaben hinausgehe.
Laut Gesetz sollen Telefonanbieter und Internetprovider die Verbindungsdaten sämtlicher Kunden für sechs Monate speichern. Neben gewählter Nummer, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs soll auch der Standort festgehalten werden, an dem sie das Gespräch begonnen haben. Hatten die Anbieter bislang diese Daten drei Monate für die Kunden im Falle von Zweifeln an Telefonrechnungen gespeichert, sollen nunmehr die Sicherheitsbehörden hierauf zugreifen können. Wenn ein Kunde einer Straftat verdächtigt wird, durften die Daten bisher schon mit richterlicher Genehmigung eingeholt und ausgewertet werden. Zwischen 100 000 und 200 000 Verbindungsdaten rufen Behörden jedes Jahr ab. Und hierbei geht es nicht etwa um Fälle von Terrorverdacht, sondern bei jeder Straftat darf der Staat auf die Daten zugreifen. Von der Neuregelung ausgenommen sind einige Berufsgruppen, darunter Strafverteidiger und Geistliche, nicht aber Journalisten und Ärzte.
Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung mit rund 13ooo Unterstützern sowie die FDP haben bereits angekündigt, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. „Besorgte Bürger können sich noch bis zum 24.12.2007 der Verfassungsbeschwerde gegen den Angriff auf ihre Privatsphäre anschließen“, erklärte der Arbeitskreis am 16. November.

(Azadî/jw/FR/ND u.a., 10.,17.11.2007)

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Dick Marty: Terrorlisten «eine Art von Todesurteil»
US-Terrorliste mit 755 000 Namen

„Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht,“ sagte Dick Marty, neutraler Schweizer Sonderermittler des Europarates bei der Vorstellung seines Berichts über die so genannten schwarzen Listen der EU und des UN-Sicherheitsrates. Personen, die auf diesen Listen aufgeführt sind, seien zumeist nicht über ihren Eintrag informiert, geschweige denn dazu angehört worden. 370 Personen stünden weltweit auf der UN-, ungefähr 60 auf der EU-Liste. „Die gegenwärtige Praxis der schwarzen Liste tritt grundlegende Menschenrechte mit Füßen und nimmt dem internationalen Kampf gegen den Terrorismus jegliche Glaubwürdigkeit.“ Die in den Listen aufgeführten Personen – auch unbescholtene Bürger/innen - hätten keinerlei Recht auf Verteidigung. Es sei derzeit „praktisch unmöglich, seinen Namen von einer schwarzen Liste streichen zu lassen“, so Marty. Der Eintrag nur aufgrund „vager Verdachtsmomente“ sei „eine Art von Todesurteil“. Dem 62-Jährigen, der auch eine Untersuchung über CIA-Geheimflüge und –gefängnisse in Europa öffentlich gemacht hatte, sind zwei Beispiele „von vielen“ bekannt, in denen Personen auf der Liste stehen, gegen die es keine Beweise einer terroristischen Aktivität gebe. Marty forderte eine unabhängige Instanz, die die Rechtmäßigkeit von Listungen prüft.
Die Zahl der behördlich erfassen Namen von Terrorverdächtigen in den USA ist auf mehr als 755 000 angestiegen. Hierbei handele es sich nach Angaben des US-Terrorabwehrzentrums um „bekannte oder ernsthaft verdächtige“ Personen mit Verbindungen zum Terrorismus. Nach Gründung des Zentrums im Dezember 2001 umfasste die Liste „nur“ 150 000 Namen. Die US-Bürgerrechtsvereinigung ACLU warf dem Zentrum vor, mit seiner Arbeit weit übers Ziel hinauszuschießen.

(Azadî/FR/ND/jw, 26.10.,12., 13.11.2007)

 

Rolf Gössner:
PKK auf EU-Terrorliste verhindert zivile Lösung der Kurdenfrage

In der Ausgabe November/Dezember (Nr. 134) des Kurdistan-Reports wird der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, zu Fragen der Definition des Terrors und der Sicherheitspolitik befragt. Seiner Meinung nach gebe es „bis heute keine offizielle Terrorismus-Definition, zumindest keine Legaldefinition, die in einem Gesetz festgelegt wäre“. Nach dem 11.9.2001 werde „alles Mögliche unter Terrorismus“ gefasst, selbst „militante Straßenproteste wie die in Genua 2001“ könnten darunter fallen oder „Formen des zivilen Ungehorsams wie Sitzblockaden vor Atomkraftwerken oder politische Streiks in Versorgungsbetrieben“.
In diesem Zusammenhang nimmt er u. a. auch Stellung zur Eintragung kurdischer politischer Organisationen in der „EU-Terrorliste“. „Die EU-Terrorliste wird ohne jegliche demokratische Legitimation und ohne jegliche demokratische Kontrolle betrieben. Nach welchen Kriterien jemand oder eine Gruppe auf diese Liste gerät, ist unerfindlich. (…) Höchst problematisch, ja inakzeptabel ist, dass es für Betroffene noch nicht einmal einen wirksamen Rechtsschutz gibt, um sich dagegen zur Wehr setzen zu können.“
(…) Es gibt auch bereits Urteile, mit denen die Aufnahme bestimmter Personen und Organisationen auf die EU-Terrorliste, wie etwa der iranischen Volksmodjahedin, und das Einfrieren ihrer Gelder für rechtswidrig und nicht erklärt wird, weil ihr Recht auf Verteidigung verletzt worden ist (Aktenzeichen: Rs T-228/02). Daraufhin musste das gesamte Listungsverfahren 2007 geändert und die Liste aktualisiert werden. Jetzt müssen die Betroffenen über die Listung unterrichtet werden und sie müssen die Gelegenheit erhalten, Einwände dagegen vorzutragen. Meines Wissens steht eine Entscheidung in dem laufenden Verfahren der PKK vor dem Europäischen Gerichtshof noch aus. Sie und ihre Nachfolgeorganisationen stehen jedenfalls immer noch auf der Liste – obwohl diese Organisationen längst friedenspolitische Aktivitäten in Europa entfaltet haben. Die EU scheint mit der Aufnahme der PKK in die Terrorliste ursprünglich dem Drängen des seinerzeit „frisch gebackenen“ EU-Kandidaten Türkei nachgegeben zu haben. Durch den Eintrag fühlte sich die Türkei schon vor Jahren legitimiert, weiterhin mit militärischen Operationen gegen Kurden und ihre Organisationen vorzugehen und so die zivile Lösung der Kurdenfrage zu torpedieren.“ Die „forcierte europäische Antiterror-Politik“ könne „schnell in staatlichen Gegenterror ausarten“, was „leider schon passiert“ sei.

Bundesverwaltungsamt als Abhörzentrale geplant

Laut Focus plant Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eine Zusammenführung staatlicher Abhöraktionen in einer einzigen Behörde. Wie das Magazin berichtet, sollen Lauschoperationen künftig im Kölner Bundesverwaltungsamt gesteuert werden. Das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei, die bisher in eigener Regie Telefone, Faxe oder e-mails kontrollieren, sollen Zuständigkeiten an das Bundesverwaltungsamt abtreten.

(Azadî/ND, 12.11.2007)

 

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