AZADI infodienst nr. 61
dezember 2007


 

Türkei fordert Auslieferung des kurdischen Politikers Muzaffer Ayata

Wie die türkischsprachige Tageszeitung Milliyet in ihrer Ausgabe vom 7. Dezember 2007 berichtet, hat das türkische Justizministerium die Auslieferung des seit August 2006 inhaftierten Politikers Muzaffer Ayata gefordert. Hierbei beruft sich das Ministerium auf eine von der Oberstaatsanwaltschaft Diyarbakir erstellte Akte zu dem Fall und begründet sein Auslieferungsersuchen damit, dass Muzaffer Ayata – der bereits wegen seiner politischen Aktivitäten 20 Jahre in türkischen Kerkern verbracht hat – angeblich verantwortlich sei für die Finanzen der PKK in Europa und als angeblicher Vorsitzender des Vereins kurdischer Arbeitgeber (KARSAZ) 500 Firmen koordiniert hätte.
Die Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft (CDK) hat das Auslieferungsgesuch der Türkei verurteilt: „Die Haltung, die Deutschland im Fall Ayata annimmt, ist auch nicht anders als die der Staatssicherheitsgerichte in der Türkei. Wir hoffen, dass die deutsche Regierung sich nicht auf ein solches unrechtmäßiges Vorgehen einlässt.“ Die Kurden werden aufgefordert, sich für Ayata einzusetzen.
Seit dem 24. Mai 2007 steht der Politiker, angeklagt nach § 129 StGB wegen mutmaßlicher PKK/KONGRA-GEL-Mitgliedschaft, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M.
Seine Verteidiger haben vor diesem Hintergrund eine offizielle Anfrage an das Bundesjustizministerium gerichtet, ob tatsächlich ein von der Türkei beantragtes Auslieferungsersuchen vorliegt.

Derweil hatte die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, die Bundesregierung befragt, ob Pressemeldungen zutreffen, wonach die Türkei die Auslieferung von zwei Personen (Mehmet Iltas und Esref Kizilay) beantragt habe. Die Tageszeitung Hürriyet hatte in ihrer Ausgabe vom 30. November 2007 darüber berichtet und behauptet, es habe sich bei den Überstellten um „PKK-Führer“ gehandelt und die Auslieferung sei auf der Grundlage von Abmachungen zwischen den deutschen und türkischen Behörden erfolgt. Weiter hieß es, als Gegenleistung habe man die Auslieferung des in der Türkei inhaftierten deutschen Staatsbürgers türkischer Herkunft und mutmaßliches Al-Kaida-Mitglied, Ahmed S., gefordert. Die genannten Personen hätten auf der berüchtigten „Liste der 150 Namen“ gestanden.
Esref Kizilay wurde am 27. November und Mehmet Iltas bereits am 19. September an die Türkei überstellt.
Die äußerst knapp gehaltene Antwort des Bundesinnenministeriums:
„Die zuständigen Oberlandesgerichte haben die Auslieferung der beiden genannten Verfolgten für zulässig erklärt. Die Bundesregierung hat in beiden Fällen die Auslieferung bewilligt. Einer der beiden stand auf der angeführten Liste. Der genannte Fall des A.S. hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung der Bundesregierung.“

Mit der zweiten Frage wollte die Linksparlamentarierin in Erfahrung bringen, wie viele Auslieferungsersuchen aus der Türkei der Bundesregierung vorliegen und wie hoch die Zahl der Personen sei, bei denen es sich um anerkannte Asylberechtigte aus der Türkei handelt.
Das Bundesjustizministerium antwortete am 10. Dezember, dass bislang in diesem Jahr „26 Auslieferungsersuchen der türkischen Regierung eingegangen“ seien. Hierbei sei jedoch „statistisch nicht erfasst“, über welchen Aufenthaltsstatus die Personen verfügen, deren Auslieferung die Türkei beantragt habe.
Nichts sagt die Antwort der Bundesregierung darüber aus, ob den 26 Auslieferungsersuchen politische oder anderweitige Beschuldigungen zugrunde liegen bzw. welchen Gruppen oder Organisationen die erwünschten Personen angehören. Es war allerdings auch nicht danach gefragt worden.
Wie einer Meldung der kurdischen Nachrichtenagentur ANF vom 14. Dezember entnommen werden konnte, hat vor dem 5. Gericht für schwere Straftaten in Diyarbakir der Prozess gegen Mehmet Iltas begonnen, dem eine lebenslängliche Haftstrafe wegen der Beteiligung an bewaffneten Aktionen droht. Diese Anschuldigungen wies der Angeklagte zurück.

Nach unseren Informationen hat bislang noch kein deutsches Gericht den Ersuchen türkischer Behörden nach Auslieferung von Personen, die aus politischen Gründen in die BRD fliehen mussten, entsprochen. Dies betrifft vornehmlich Angehörige von PKK/KONGRA-GEL oder linker türkischer Gruppierungen, die in der Türkei verboten sind und in Deutschland einem Betätigungsverbot unterliegen. Da die Gerichte jedoch nicht unabhängig von politischen Vorgaben und Entwicklungen entscheiden, kann jederzeit mit einer gewendeten Haltung in der Frage der Auslieferung von politischen Aktivistinnen und Aktivisten gerechnet werden, ganz abgesehen von den verschärften Versuchen der Türkei, Deutschland in ihren „Anti-Terror-Kampf“ mit einzubeziehen. Immer wieder wirft Ankara den europäischen Staaten vor, die Türkei nicht konsequent genug hierbei zu unterstützen, sondern im Gegenteil „den Terroristen“ einen Ruheraum zu verschaffen. Was selbstredend Unsinn ist. Es bleibt also abzuwarten, ob sich die EU-Regierungen – insbesondere die deutsche – von diesen gebetsmühlenhaft wiederholten Anschuldigungen aus der Türkei beeindrucken lassen.

(Azadî)

 

 

 

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