gerichtsurteile
Bundesgerichtshof: Razzien bei G-8-Gegnern waren rechtswidrig
Bundesanwaltschaft im «Reich der Mutmaßungen und Spekulationen»
Rechtsanwalt Carsten Gericke: § 129a ein Fremdkörper im Strafrecht
Mit Urteil vom 4. Januar hat der Bundesgerichtshof (BGH) die im Mai 2007 durchgeführten Großrazzien im Vorfeld des G-8-Gipfels als rechtswidrig bewertet. Seinerzeit hatten mehr als 900 Polizeibeamte auf Betreiben der Bundesanwaltschaft (BAW) bundesweit 40 Wohnungen, Büros und linke Treffpunkte von Globalisierungskritikern durchsucht, Computer beschlagnahmt und Geruchsproben entnommen. Der obersten Staatsanklägerin Monika Harms, die ihr Vorgehen mit terroristischen Gefährdungen rechtfertigte, wurde nun vom 3. Strafsenat des BGH eine deutliche Absage erteilt. „Der BGH hat dem politisch motivierten Versuch, linke Oppositionelle als so genannte Terroristen zu diffamieren und mit dem Schwert des Strafrechts zu bekämpfen, eine deutliche Absage erteilt,“ kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt, Carsten Gericke, die jüngste Entscheidung gegenüber der jungen welt vom 1. Januar. Danach sei die BAW für das Verfahren nicht einmal zuständig gewesen, sondern allenfalls die Landeskriminalämter. Das Urteil basiere auf zwei Erwägungen: „Zum einen wird jetzt ausgeführt, dass das, was den Beschuldigten vorgeworfen wird, nämlich eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, schon aus Rechtsgründen nicht zutrifft. Die zwölf Aktionen, die die Grundlage des Terrorismusvorwurfs bildeten, waren weder nach der Art ihrer Begehung noch nach ihren Auswirkungen geeignet, die Bundesrepublik erheblich zu schädigen. Eine Gefährdung von Menschen war erklärtermaßen ausgeschlossen und eine nennenswerte Behinderung des Staates nicht zu erwarten.“ Der BGH bezweifle, dass überhaupt eine „Vereinigung“ im Sinne der §§ 129/129a (kriminell/terroristisch) vorgelegen habe. Mit seiner Begründung verweise das Gericht die BAW-Begründungen „ins Reich der Mutmaßungen und Spekulationen“. Mit der Entscheidung sei „diesem ganzen Konstrukt, das die Bundesanwaltschaft und auch der Verfassungsschutz zur Bekämpfung von G-8-Gegnern ersonnen haben, vollständig der Boden entzogen“ worden.
Nunmehr müssten sämtliche beschlagnahmten Gegenstände „unverzüglich herausgegeben“ und die „Ermittlungen gegen alle 18 Beschuldigte umgehend“ eingestellt werden.
Die BAW sei mit dem Versuch, G-8-Gegner einzuschüchtern und zu diffamieren, „kläglich gescheitert“. Weil der § 129a nur instrumentalisiert werde, „um linke Oppositionsbewegungen auszuspionieren“, wäre dessen Streichung „eine vernünftige Konsequenz“. Der Paragraf sei „nichts anderes als ein Fremdkörper in unserem Strafrecht.“
(Azadî/jw, 5.1.2008)
Jurist Fredrik Roggan zum BGH-Urteil:
Kontrolle hat nicht funktioniert
„(…) Aber natürlich kann es nicht sein, dass immer erst ein BGH-Senat dafür sorgt, dass die Ermittlungsbehörden auf den Boden des Rechtsstaats zurückkommen. Dauerhaft kann das nicht konsequenzlos bleiben. (…) Schon auf der Ebene des Richtervorbehalts hat die Kontrolle nicht funktioniert. Der Richter hätte mitprüfen müssen, ob Harms überhaupt zuständig ist. Leider ist es flächendeckend so, dass der Ermittlungsrichter die Antragsbegründung der Staatsanwaltschaft oder der Generalbundesanwältin übernimmt. Zum Teil wortgleich. Oft ist ein Beschluss zwar formal mit Gründen versehen, aber nicht einmal erkennbar, dass überhaupt jemand draufgeguckt hat.“ (…)
(Azadiî/Rechtsanwalt Fredrik Roggan in einem Gespräch mit dem Neuen Deutschland v. 14.1.2008)
Bundesverwaltungsgericht:
Wohnsitzzuweisung verstößt gegen Flüchtlingskonvention
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Praxis der Wohnsitzzuweisung an anerkannte Flüchtlinge in Deutschland eingeschränkt. Zwar sei sie möglich, sie dürfe aber nicht dazu dienen, die Soziallasten in der Bundesrepublik anteilig auf die Bundesländer zu verteilen, so in der Mitteilung des Gerichts. Die seit Jahren angewandte Praxis verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Tschetschenen aus Russland hatten gegen die Vorgabe, ihren Wohnsitz nicht außerhalb von Rheinland-Pfalz nehmen zu dürfen, geklagt.
(Azadî/jw, 16.1.2008)