AZADI infodienst nr. 63
januar 2008


 

Zur Person

 

Ex-Innenminister Schily drohen Ordnungsgeld und Verfassungsbeschwerde

Das Bundestagspräsidium hat eine „Pflichtverletzung“ des SPD-Abgeordneten Otto Schily gegen die Verhaltensregelungen der Parlamentarier festgestellt. Dieser weigert sich, Auskünfte über seine Nebentätigkeiten zu geben. Sollte der Ex-Innenminister bei seiner Haltung bleiben, droht ihm ein Ordnungsgeld, das bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung von derzeit ca. 84 000 Euro betragen kann.

(Azadî/ND, 17.1.2008)

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung des biometrischen Reisepasses eingelegt. Es sei nicht auszuschließen, dass sich der ehemalige Innenminister Otto Schily bei der Entscheidung für den ePass im EU-Ministerrat 20043 von eigenen Interessen hat leiten lassen. Immerhin sei dieser Mitglied im Aufsichtsrat der Biometric Systems AG, die im Bereich der Grenzkontrolle durch biometrische Erkennung tätig sei. Ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annimmt, ist noch unklar.

(Azadî/ND, 1.2.2008)

 

BGH mit neuem Präsidenten

Ende Januar löste Klaus Tolksdorf den bisherigen Präsidenten des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch, aus Altersgründen ab. Bislang war der parteilose Jurist Vorsitzender des 3. Strafsenats. Zuletzt hatte Tolksdorf mit seinen Kollegen die Großrazzien vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm für rechtswidrig erklärt. Er vertritt eine streng rechtsstaatliche Linie und spricht sich gegen „Deals“ im Strafprozess aus, weil mit „Geständnissen gegen Strafnachlass“ der Rechtsstaat von der schuldangemessenen Strafe abrücke. Der BGH ist mit mehr als 120 Richtern und Richterinnen das größte Bundesgericht und verfügt über 17 Zivil- und Strafsenate.

(Azadî/FR, 31.1.2008)

 

 

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