repression
Schaar: Datenschutz ins Grundgesetz
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Aufnahme des Rechts auf Datenschutz ins Grundgesetz gefordert: „Die Debatte darüber ist überfällig.“ In vergangener Zeit sei es überwiegend darum gegangen, „den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken“. Dazu zählt Schaar die Erfassung von Fingerabdrücken, die Registrierung von Telefondaten und die Speicherung der Daten von Flugreisenden.
(Azadî/ND, 2.2.2008)
Bundesrat und Regierung wollen entschärften § 129a rückgängig machen
Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates soll eine unter SPD/Grünen-Bundesregierung vorgenommene Entschärfung der §§ 129 und 129a wieder rückgängig gemacht werden. So soll „die seit dem Jahr 2002 straffreie so genannte Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen erneut unter Strafe gestellt werden,“ heißt es in der Präambel. Bisher steht im Gesetz: „Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Nach dem Willen der Länderkammer sollen die Worte „um Mitglieder und Unterstützer“ gestrichen werden. Damit könnte die allgemeine Verwendung von Symbolen oder Parolen wieder strafrechtlich verfolgt werden. „Gerade in einer Zeit gegenwärtiger Bedrohung durch terroristisch motivierte Anschläge kann es nicht hingenommen werden, dass derjenige straffrei bleibt, der dazu aufruft, sich mit den Zielen solcher Vereinigungen zu solidarisieren“, heißt es in der Begründung. Ferner soll die Wahrnehmung von „Ausbildungsangeboten terroristischer Vereinigung“ unter Strafe gestellt werden. Das Bundesjustizminister beabsichtigt, einen noch weiter gehenden Entwurf vorlegen.
(Azadî/jw, 16.2.2008)