AZADI infodienst nr. 63
januar 2008


 

verbotspraxis

 

Zum § 129-Prozess gegen Muzaffer Ayata:
KONGRA-GEL-Vorsitzender Zübeyir Aydar misstraut „freiem Geleit“

In dem § 129-Verfahren gegen den kurdischen Politiker Muzaffer Ayata vor dem OLG Frankfurt/M. war vonseiten der Verteidigung der in der Schweiz lebende Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, als Zeuge benannt worden. Mit Bezug auf die gegenüber AZADî in einem Interview gemachten Aussagen zu den Anklagepunkten im Prozess gegen Ayata, hatte das Gericht ihn für die Verhandlung am 19. Februar geladen und ihm „freies Geleit“ zugesagt. Seit einigen Jahren besteht für den Politiker und Rechtsanwalt aufgrund seiner Funktion die Gefahr, bei Einreise in die BRD festgenommen zu werden. Wegen des „freien Geleits“ erklärte er sich zunächst bereit, persönlich in Frankfurt zu erscheinen, um insbesondere zu dem Problem der Gleichsetzung von PKK/KADEK und KONGRA-GEL und der damit zusammenhängenden Verbotspraxis durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden auszusagen.
Wenige Tage vor der Verhandlung hat Zübeyir Aydar in einem Schreiben an den Vorsitzenden Richter am OLG seine Bereitschaft wieder zurückgezogen:
Er sei in einem ausführlichen Gespräch mit seinem Schweizer Kollegen darauf hingewiesen worden, „dass ein mögliches Auslieferungsersuchen und die damit verbundene Frage der Auslieferungshaft nicht von dem zugesicherten ‚freien Geleit’ umfasst sei“. Deshalb sei ihm „dringend“ von einer Einreise nach Deutschland abgeraten worden. Er sei aber „nach wie vor bereit, als Zeuge in dem Verfahren“ auszusagen und biete dem Gericht hierfür eine Vernehmung in der Schweiz an.

(Azadî, 12.2.2008)

 

Muzaffer Ayata: Kurden werden nicht schweigen

In einem Brief an AZADÎ schrieb Muzaffer Ayata mit Blick auf den Krieg in Kurdistan, dass für Kurden „Friede und Freiheit immer noch unerreichbar“ scheinen. Der türkische Staat habe sich offenbar geschworen, „die Kurdenfrage für immer zu erledigen anstatt sie zu lösen“.
Seinen Prozess empfinde er als „sehr anstrengend und langatmig“ zugleich. Damit aber müsse er in Ermangelung von Alternativen „leben“. Auch in Deutschland würden die Kurden „allein gelassen“ und hätten „keine Freunde“. Habe die deutsche Presse großes Interesse an dem Fall „Marco“ gezeigt, werde den Kurden elementare Rechte verweigert und ihre Probleme in den Medien totgeschwiegen. Doch auch wenn versucht werde, „unser Leben zu ruinieren und uns zu unterdrücken, werden wir unsere Stimme erheben.“

(Azadî, 25.2.2008)

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Radikalentreffen in Ankara: Arm in Arm gegen PKK

Bei einem Treffen mit seinem türkischen Kollegen Besir Atalay, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble der Türkei Unterstützung im Kampf gegen die PKK zugesagt. Weil Deutschland gegen jede Form von Terrorismus sei – so der CDU-Minister –, werde man „entschlossen“ gegen die Kurdische Arbeiterpartei vorgehen.

(Azadî/RP/ISKU, 4.2.2008)

 

Kurdischer Verein in Hannover durchsucht
13 Personen festgenommen – Ibrahim G. verhaftet

Am 9. Februar durchsuchten Polizeikräfte den kurdischen Verein Mala Gel in Hannover und nahmen 14 Personen fest, darunter den Vereinsvorsitzenden Cafer Alp. Außerdem wurden ein Computer, mehrere Fotos und Dokumente beschlagnahmt. Nach Angaben der Polizei sei der Razzia eine längere Observation der Festgenommenen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen PKK-Betätigung vorausgegangen.
Der zeitliche Zusammenhang zwischen dieser Polizeiaktion und der Präsenz des türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan in Deutschland, dürfte kein Zufall sein. Am 8. Februar erklärte Erdogan, er habe mit Bundeskanzlerin Angela Merkel u.a. über die PKK gesprochen. Eine Woche zuvor hatte sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu Gesprächen in der Türkei aufgehalten, wo er eine Unterstützung der Türkei in ihrem „Antiterrorkampf“ andeutete, u.a. hinsichtlich der Auslieferung von in Deutschland lebenden PKK-Mitgliedern und –Aktivist(inn)en.
Über 400 Kurden haben am 10. Februar gegen die Vereinsrazzia und die Repression des deutschen Staates in Hannover protestiert.
Seit Januar des vergangenen Jahres wurden Razzien gegen insgesamt 135 kurdische Einrichtungen und Privatwohnungen in Deutschland durchgeführt, wobei Dutzende Personen festgenommen worden waren. Am 7. Dezember 2007 sind in einer zeitgleichen Aktion gegen ATIF in acht Städten insgesamt 13 Objekte durchsucht und zehn Personen festgenommen worden.

(Azadî/ISKU/ÖP,9.,11.2.2008)

 

Ibrahim G. in Untersuchungshaft genommen

Bis auf Ibrahim G. sind 13 der Festgenommenen wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Nach Berichten der HAZ vom 11. Februar und Angaben der Staatsanwaltschaft Lüneburg soll der Festnahme des Kurden ein konkreter Hinweis auf eine Versammlung des KONGRA-GEL zugrunde gelegen haben. Laut Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke bestehe der Verdacht, dass die Versammlung der „Abrechnung der Jahressteuerkampagne der Region Hannover“ gedient haben sollte. Weil der Beschuldigte, der für dieses Gebiet verantwortlich sei, keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe (er ist anerkannter Asylbewerber in der Schweiz, Azadî), habe man ihn wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Bei ihm seien neben einem höheren Geldbetrag auch Spendenbescheinigungen gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft glaube, dass es sich bei dem Festgenommenen um ein führendes Mitglied von KONGRA-GEL handele. Deshalb würde gegen ihn wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Gegen die anderen wieder auf freien Fuß gesetzten Kurden seien Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz anhängig. Nach Ansicht des Anwalts eines Kurden werde durch derartige Razzien das Problem der Ausgrenzung verstärkt.

(Azadî/Hannov.Allg.Ztg., 11.2.2008)

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Ein «mysteriöser Vorgang» endet mit Verfahrenseinstellung

„Das Ermittlungsverfahren wegen Verabredung zum Mord wird eingestellt“ – so lautet die Mitteilung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt/M. vom 12. Februar, die die Kurden Abdurrahman D., Ekrem E., Mehmet C. und Ali Aktas erhielten.
Zur Erinnerung:
Am frühen Morgen des 26. Juli 2007 stürmten und durchsuchten Sondereinsatzkommandos des hessischen Landeskriminalamtes (LKA) die Privatwohnungen von vier Mitgliedern des Mezopotamischen Kulturvereins in Gießen, darunter die des Vereinsvorsitzenden Ali Aktas. Alle wurden festgenommen und am gleichen Tag wieder freigelassen.
Die vom Amtsgericht Frankfurt/M. angeordnete Polizeiaktion wurde damit begründet, dass gegen die Beschuldigten der Verdacht bestünde, „dass sie die Tötung des Polizeibeamten Klaus B. planen und diesen hierfür an einen nicht näher bekannten Ort locken wollen“. Hierbei handele es sich „um eine Art Abstrafungsaktion aufgrund eines dienstlichen Handelns des Polizeibeamten in den 90er Jahren“. Es sei zu vermuten, dass bei der Durchsuchung „Notizen über den Aufenthaltsort des Opfers, Lichtbilder, Skizzen bzgl. seines Wohnsitzes und sonstige Unterlagen“ aufgefunden werden könnten.
Diesen Beschuldigungen zugrunde liegt ein Vorgang, der sich am 29. Juni 1994 in Hannover ereignete. Der kurdische Jugendliche Halim Dener wurde an diesem Abend von zwei Zivilpolizisten beim Kleben von Plakaten der verbotenen ERNK überrascht und durch einen Schuss in den Rücken getötet. Der Polizist, der den Jugendlichen erschossen hatte, war im Juni 1997 vom Landgericht Hannover vom Verdacht der „fahrlässigen Tötung“ freigesprochen worden.
Die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Doris Müller-Scheu, verstieg sich zu der Äußerung, dass die Durchsuchungen „die Sache aufgedeckt“ worden sei und die Verdächtigen „gewarnt“ seien, Pläne gegen den angeblich bedrohten Polizisten weiter zu verfolgen. Der Gießener Anwalt Bernhard Gerth sprach von einem „relativ mysteriösen und undurchsichtigen Vorgang“ und vermutete, dass die Behörden anonymen Hinweisen einer „denunziatorischen Quelle“ nachgegangen seien.
Ali Aktas warf den Strafverfolgungsbehörden „Staatsterrorismus“ vor. Der Angriff müsse als „Kampfansage gegen die kurdische demokratische Bewegung“ betrachtet werden, durch die das „demokratische, friedliche Zusammenleben der Kurden in Deutschland sabotiert“ und „nicht zuletzt die Kurdenfeindlichkeit geschürt“ werde. Dennoch wolle man sich weiterhin für „Dialog statt Frontbildung, für Freundschaft statt Feindschaft und für Demokratie statt Unterdrückung“ einsetzen.

(Azadî)

 

Binali Yildirim in Madrid aus Auslieferungshaft entlassen
Anwalt hofft auf Rückkehr des Kurden nach Hamburg

Fast neun Monate saß der in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannte Kurde Binali Yildirim im Gefängnis von Valdemoro in Madrid. In der vergangenen Woche wurde der 34-Jährige unter der Auflage freigelassen, sich einmal wöchentlich bei den spanischen Behörden zu melden. Das Auslieferungsverfahren in die Türkei läuft nach Auskunft seines Anwalts Björn Stehn aus Hamburg indessen weiter. Die Haftverschonung erfolgte aufgrund eines medizinischen Gutachtens, nach dem Binali Yildirim an den Folgen der Folter aus seiner Zeit im türkischen Gefängnis leidet. In Haft habe dieser fast zwanzig Kilo Gewicht verloren, erklärt Christian Stache vom „Komitee Freiheit für Binali“.
Der Kurde war im Mai 2007 auf der Insel Mallorca festgenommen worden, als er sich dort mit seiner Fußballmannschaft aufhielt. Seine Asylanerkennung durch die BRD ist in Spanien nicht bindend. Die Haftverschonung gebe „Anlass zur Hoffnung“, der der Anwalt. Er hoffe, dass Binali bald zu seiner Familie nach Hamburg, wo er seit 2001 lebt, zurückkehren kann.

(Azadî/jw, 18.2.2008)

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Deutsche Behörde verlangt schriftlichen Kotau
Kurdischem Ehepaar wird Einbürgerung verweigert

Frau und Herr A. hatten im Jahre 2000 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und 2004 zurückgezogen, nachdem ihnen in einer Anhörung erklärt worden war, dass sie wegen ihrer Aktivitäten für die PKK die Voraussetzungen nicht erfüllen würden. Doch auch der nächste Versuch – 2006 – scheiterte. Das Ordnungsamt einer nordrhein-westfälischen Stadt teilte kürzlich dem kurdischen Ehepaar mit, dass „allein die Tatsache, dass diese Aktivitäten (für die PKK) länger zurückliegen“ nicht genüge, „um eine Abwendung von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen glaubhaft zu machen.“ Vielmehr müssten die Beiden „schriftlich darlegen, dass und warum sie ihre innere Einstellung gewandelt“ hätten. „Detailliert“ sei zu erläutern, „welche Umstände Ihre Abwendung von der extremistischen Organisation bzw. deren Aktivitäten bewirkt“ haben. Die Begründung müsse „anhand der konkreten Anhaltspunkte nachvollziehbar sein“, so dass „zukünftig Unterstützungshandlungen im o.g. Sinne mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden“ könnten.
Außerdem müsse bei Herrn A. wegen der „seinerzeit“ für eine Einbürgerung „nicht ausreichenden Deutschkenntnisse“ ein erneuter „Deutschtest“ erfolgen.
Der „freundliche Gruß“ am Ende des Behördenbescheids wirkt einigermaßen zynisch.

(Azadî, 27. 2.2008)

 

Razzia und Festnahmen im Zentrum für kurdische Kultur und Sprache in Kassel

Obwohl der Vereinsvorsitzende die Türe öffnen wollte, drangen gestern Nachmittag etwa 100 Polizeikräfte gewaltsam in das Zentrum für kurdische Kultur und Sprache e.V. in Kassel ein und durchsuchten alle Räumlichkeiten. Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt/M., der die Anordnung mit Ermittlungen wegen Aktivitäten der „PKK-Nachfolgeorganisation KONGRA-GEL“ und deren Unterstützung begründet, datiert vom 4. Februar 2008. Sieben Personen wurden festgenommen, sechs am späten Abend nach erkennungsdienstlicher Behandlung wieder freigelassen; ein Kurde, Hemo Ö., befindet sich weiterhin in Haft. Er wird beschuldigt, im Raum Kassel „Spendensammlungen und sonstige Aktivitäten zu koordinieren“ und zu diesem Zweck „Treffen im Zentrum für kurdische Kultur und Sprache abzuhalten“.
Im Zuge der Durchsuchung wurden zahlreiche Bücher, Zeitschriften, PC, handys, Ordner und Vereinsunterlagen beschlagnahmt.
Azadî protestiert schärfstens gegen diese Polizeiaktion, die in einer Zeit äußerster Anspannung aufgrund des von der Türkei angezettelten Krieges gegen die kurdische Guerilla im Nordirak, durchgeführt wurde. Nicht der Aggressor steht in Deutschland im Zentrum der Kritik und Ächtung, sondern unverändert sind es die Kurden, die ungeachtet aller Bemühungen um friedliche Lösungsvorschläge der ungezügelten Verfolgung ausgesetzt werden. Die politisch Verantwortlichen in Deutschland unterstützen mit der Stigmatisierung der Kurden als „kriminell“ oder „terroristisch“ die Kriegstreiberei des NATO-Partnerlandes Türkei. Anfang Februar erst hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei einem Besuch in Ankara seinem Kollegen Besir Atalay zugesagt, Deutschland werde „entschlossen“ gegen „jede Form von Terrorismus“ und gegen die PKK vorgehen. Als sei der türkisch-kurdische Konflikt ein „Terrorismus“-Problem. Die deutsche Politik sollte ihre Energie dafür aufbringen, nach einem politischen Weg zu suchen, um der seit Jahrzehnten schwelenden und ungelösten Frage endlich zu einer Lösung zu verhelfen, statt der Türkei auf ihrem Kriegspfad zu folgen. Er wird in eine Sackgasse führen!

(Pressemitteilung Azadî, 28.2.2008)

 

Hemo Ö. wieder frei

Der Haftbefehl gegen Hemo Ö. wurde nach einem Haftprüftermin aufgehoben, weil die erhobenen Vorwürfe der Strafverfolgungsbehörde keine hinreichenden Gründe darstellten, um den Kurden in Haft zu belassen. So konnte er am 29. Februar das Gefängnis in Kassel verlassen.

(Azadî,29.2.2008)

 

Proteste gegen die Invasion der türkischen Armee
Festnahme wegen Parole «Erdogan – Mörder»

Am 28. Februar demonstrierten in Berlin rund 1500 Menschen – Mitglieder deutscher türkischer sozialistischer und antifaschistischer Vereinigungen - gegen den Einmarsch der türkischen Armee in den Nordirak. Die europäischen Länder wurden aufgefordert, sich mit politischen und wirtschaftlichen Druckmitteln für die Beendigung des völkerrechtswidrigen Überfalls einzusetzen. Vor dem angemeldeten Ort der Abschlusskundgebung – die türkische Botschaft – sperrten Polizisten die Straße ab, weil die Demonstrierenden in Sprechchören „Erdogan – Mörder“ riefen. Der Sprecher des Kurdistan-Solidaritätskomitees, Nick Brauns, rechtfertigte über Lautsprecher diese Parole wegen der politischen Mitverantwortlichkeit Erdogans für das Morden der türkischen Armee in Kurdistan. Die Polizei nahm ihn deshalb wegen „Beleidigung“ des türkischen Ministerpräsidenten fest und zahlreiche kurdische Jugendliche skandierten „Deutschland – Terrorist“. Das Komitee zeigte sich zuversichtlich, dass eine Anklage wegen Beleidigung ebenso scheitern wird wie ähnliche Verfahren wegen der Parole „Rumsfeld – Massenmörder“ während der Invasion der USA auf den Irak.

(Azadî/jw, 29.2.2008)

 

 

 

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