AZADI infodienst nr. 64
märz 2008


 

verbotspraxis

 

Vom „negativen Einfluss“ eines „patriotischen Kurden“ auf seine Familie
Ausländerbehörde versagt Bleiberecht wegen Vereinstätigkeit

Die Stadt Kassel teilte Methi M., seiner Frau und ihren fünf Kindern mit, dass die Absicht bestehe, der Familie den Aufenthaltstitel nach der Bleiberechtsregelung zu versagen. Diese Entscheidung wird damit begründet, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen der Ausländerbehörde im Zuge des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens „geeignete Erkenntnisse im Bezug auf Herrn M. mitgeteilt“ habe. Laut Nr. 4.5 des Erlasses vom 28.11.2007 sowie gem. § 104a Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz müssten „Personen von der Bleiberechts-/Altfallregelung ausgeschlossen“ werden, „die Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus“ hätten. In einer Sicherheitsbefragung habe Methi M. zwar seine zeitweise Vorstandstätigkeit in einem  „von der PKK/KONGRA-GEL gesteuerten“ kurdischen Verein eingeräumt, doch hinsichtlich der Dauer seien seine Angaben „unvollständig“ bzw. „falsch“ gewesen. Ferner könne er sich nicht darauf berufen, von der „Verknüpfung der YEK-KOM zur PKK/KONGRA-GEL“ nichts zu wissen. Auch könne jedem engagierten Kurden unterstellt werden, dass er Kenntnis hat vom Betätigungsverbot der „PKK und ihren Nachfolgeorganisationen“. Des weiteren hätte die Befragung „Anhaltspunkte dafür“ ergeben, dass es sich bei Methi M.  „nach wie vor um einen patriotischen Kurden“ handele, „der zumindest mit den Zielen der PKK/KONGRA-GEL sympathisiert.“
Für diese Anschuldigungen sollen nun – mit Bezug auf § 104a Abs. 3 AufenthaltG - alle Familienmitglieder haften. Dies entspreche laut Behörde dem „Grundsatz, dass minderjährige Kinder das aufenthaltsrechtliche Schicksal der Eltern teilen“ müssen. Aufgrund der „häuslichen Gemeinschaft und der engen Bindungen in einer Familie“ sei ein „negativer Einfluss von Straftätern auf Ehefrau und Kinder nicht auszuschließen“. Eine solche Beeinflussung liege gerade dann vor, wenn „Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen festgestellt“ worden seien.

(Azadî)

Hemo Ö. erneut festgenommen

Nachdem Hemo Ö. im Zuge einer Razzia am 27. Februar im Kasseler Zentrum für kurdische Kultur und Sprache in Untersuchungshaft genommen wurde und nach einem Haftprüfungstermin zwei Tage später das Gefängnis wieder verlassen konnte, ist er am 10. März in Bielefeld erneut festgenommen worden. Wie zuvor liegt der neuerlichen Festnahme eine Anordnung des Amtsgerichts Frankfurt/M. zugrunde, nach der Hemo Ö. beschuldigt wird, für die „PKK-Nachfolgeorganisation Kongra-Gel“ tätig zu sein und diese durch „Spendensammlungen und sonstige Aktivitäten zu koordinieren“ und zu unterstützen. Der Kurde wurde am gleichen Tag von Bielefeld „auf Transport“ gebracht, möglicherweise in die JVA Weiterstadt. Zur Klärung der Hintergründe von Ö’s Festnahme hat seine Verteidigerin Akteneinsicht beantragt.

(Azadî, 10.3.2008, s. a. infodienst Nr. 63)

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Ibrahim G. aus der Haft entlassen

Am 9. Februar durchsuchten Polizeikräfte den kurdischen Verein Mala Gel in Hannover und nahmen 14 Personen fest. Während 13 Kurden nach einer ED-Behandlung die Polizeistation verlassen konnten, wurde Ibrahim G. wegen Fluchtgefahr (er ist anerkannter Asylbewerber in Italien, Azadî) in Untersuchungshaft genommen und verdächtigt, im Rahmen der „Jahressteuerkampagne“ Spenden für den Kongra-Gel gesammelt und so die Organisation unterstützt und zu deren Fortbestehen beigetragen zu haben.
Nach einer zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger vorgeschlagenen und vom Gericht und der Staatsanwaltschaft akzeptierten Verhandlung, wurde Ibrahim G. am 10. März wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Strafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt und der Haftbefehl aufgehoben.

(Azadî, 10.3.2008, s. a. infodienst Nr. 63)

Die Repressionsspirale dreht sich weiter:
Durchsuchungen und Festnahmen in Berlin, Hamburg, Hannover und Linz/Rhein

Am 13. März wurden die Büroräume der Informationsstelle Kurdistan (ISKU) in Hamburg sowie eine Privatwohnung in Berlin durchsucht. Laut Beschluss des Amtsgerichts vom 7. Dezember 2007 werde auf der Internetseite der ISKU „positiv“ über die „kurdische Freiheitsbewegung“ berichtet und das Programm und Statut von KONGRA-GEL ungekürzt veröffentlicht mit dem Ziel, „die Zahl seiner Anhänger zu vergrößern“. Außerdem könne sich „der Leser“ in eine Unterschriftenliste unter den Aufruf „Kurden fordern Gerechtigkeit – PKK von der Terrorliste streichen“ eintragen.
Dies rechtfertigt nach Auffassung des Amtsrichters Dr. Szebrowski ein Ermittlungsverfahren gegen „unbekannte Verantwortliche“ wegen des „Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“. Auch in diesem Gerichtsbeschluss findet sich die unhaltbare Behauptung, PKK/KADEK und KONGRA-GEL seien „identisch“ und „lediglich umbenannt“ worden, weshalb auch KONGRA-GEL unter das PKK-Betätigungsverbot falle.
Am gleichen Tag wurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Koblenz die Wohnungen von Kurden in Linz/bei Bonn durchsucht und Aziz K., Turabi K. und Cenep Y. verhaftet, die nun in verschiedenen rheinland-pfälzischen Gefängnissen in U-Haft sind. Erkenntnisse über konkrete Tatvorwürfe gegen die Festgenommenen, liegen AZADÎ derzeit noch nicht vor. Da die Betroffenen aktiv die Arbeit des kurdischen Vereins in Bonn unterstützen, darf vermutet werden, dass ihnen genau das zum Vorwurf gemacht wird.
Auch die Wohnung des Vorstandsmitglieds Hasret A. vom kurdischen Verein Mala Gel in Hannover wurde mit dem Verdacht der PKK-Betätigung durchsucht. Diese Polizeiaktion könnte im Zusammenhang stehen mit der am 9. Februar durchgeführten Razzia des Vereins, in deren Folge 13 Personen vorläufig festgenommen und Ibrahim G. verhaftet worden war. Letzterer konnte nach einer Kurzverhandlung am 10. März und Verurteilung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe das Gefängnis wieder verlassen. […]

(Azadî-Pressemitteilung v.14.3.2008 )

Verhaftung von drei kurdischen Aktivisten in Rheinland-Pfalz
Staatsanwaltschaft wirft ihnen politische Betätigung vor

Am 13. März, auf der Fahrt von Koblenz nach Linz/Rh., haben maskierte Polizeikräfte das Fahrzeug, in dem Cenep Y., Aziz K. und Turabi K. saßen, gestoppt, die Fensterscheiben zerschlagen, die Kurden aus dem Wagen gezerrt und auf den Boden geworfen. Hierbei erlitt Cenep Y. eine Platzwunde unterhalb des Auges, so dass er einige Tage im Haftkrankenhaus behandelt werden musste. Nach seiner „Entlassung“ wurde er in eine Einzelzelle der JVA verlegt, wo er Hochsicherheitsbedingungen unterliegt. So hat er täglich nur eine halbe Stunde Hofgang alleine und in bestimmten Fällen werden ihm Hand- und Fußfesseln angelegt.
Laut Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft Koblenz und Beschluss des Amtsgerichtes Koblenz vom 12. März wird der Kurde verdächtigt, hauptamtlicher Kader der PKK in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) zu sein. Er soll sich „als Mitglied an der in Deutschland bestehenden kriminellen Vereinigung im führenden Funktionskörper der Organisation PKK“ seit 2007 „als Gebietsverantwortlicher für das Gebiet Bonn“ betätigt haben. Der Zweck und die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung sei – laut Amtsgericht – „auf die Begehung von Straftaten gerichtet“ und diene „der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der Parteistrukturen sowie der Durchsetzung ihrer Ziele“. Zur „mitgliedschaftlichen Betätigung“ von Funktionären der Organisation gehöre ferner, trotz des 1993 ausgesprochenen Betätigungsverbots, „Dritte zu veranlassen oder darin zu fördern, ihrerseits gegen das Verbot zu verstoßen.“ Dies betreffe insbesondere den ?Arbeits?bereich „Finanzen“. So sei Cenep Y. in diesem Rahmen nicht nur für die jährlichen Spendenkampagne verantwortlich, sondern „mit der Regelung sämtlicher organisatorischer, finanzieller und propagandistischer Angelegenheit“ betreut gewesen. Er habe sich bei der Umsetzung dieser Aufgaben der beiden „Raumverantwortlichen“ Aziz K. und Turabi K. „bedient“. Beide sind deshalb mit dem Vorwurf der „Unterstützung der kriminellen Vereinigung“ konfrontiert und befinden sich ebenfalls in Untersuchungshaft in rheinland-pfälzischen Gefängnissen.

(Azadî)

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Wohnung von Hasan K. in Koblenz durchsucht

Ebenfalls am 13. März fand eine Durchsuchung der Wohnung, des Kellers und des Pkw von Hasan K. in Koblenz statt, bei der ebenfalls eine Reihe von Gegenständen beschlagnahmt wurden. Laut Beschluss des Amtsgerichts Koblenz von 12. März wird gegen ihn wegen des „Anfangsverdachts eines Vergehens nach dem Vereinsgesetz“ ermittelt. Seit Oktober 2007 soll er umfangreiche „Tätigkeiten für die PKK“ entfaltet haben, insbesondere hinsichtlich der Spendenaktionen. Als Stadtteilverantwortlicher habe er „aufgrund seiner kulturellen und verwandtschaftlichen Verwurzelung innerhalb der örtlichen kurdischen Bevölkerung über vertiefte Einblicke in die finanziellen Verhältnisse von Privatpersonen und Geschäfte“ verfügt.
Hasan K. befindet sich auf freiem Fuß.

(Azadî)

Türkei beantragt Auslieferung der ?ehemaligen Dolmetscherin Öcalans

Ayfer Kaya, einst Dolmetscherin von Abdullah Öcalan in Italien und Griechenland, bevor dieser im Februar 1999 aus Kenia in die Türkei verschleppt wurde, ist am 2. März bei einer Schleierfahndung nahe der österreichischen Grenze festgenommen worden. Nach Aussagen des leitenden Münchner Oberstaatsanwalts Manfred Nötzel gegenüber junge welt liegen gegen die 36-Jährige zwei Haftbefehle aus der Türkei vor. Ayfer Kaya, die seit Jahren als anerkannter Flüchtling in Griechenland lebt, befindet sich seit ihrer Festnahme im Münchner Frauengefängnis Neudeck in Auslieferungshaft. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) wird nunmehr konkrete Beweisunterlagen von der türkischen Justiz anfordern und innerhalb von 40 Tagen über den Auslieferungsantrag entscheiden.

(Azadî/Milliyet/jw, 13.,15.3.2008)

Türkei fordert Auslieferung des kurdischen Politikers Muzaffer Ayata

Am 18. März ist dem nach § 129 StGB angeklagten kurdischen Politiker Muzaffer Ayata in seinem Prozess der Gerichtsbeschluss des OLG vom 13.3. zur Auslieferungshaft verlesen worden. Wie AZADÎ in der Dezember-Ausgabe des infodienstes berichtet hatte, fordert die Türkei die Auslieferung des Politikers, der wegen seiner politischen Aktivitäten bereits 20 Jahre in türkischen Gefängnissen zubringen musste. Das türkische Auslieferungsersuchen datiert vom 10. Dezember 2007. Bereits drei Tage zuvor meldete die Tageszeitung Milliyet, das türkische Justizministerium berufe sich auf eine von der Oberstaatsanwaltschaft Diyarbakir erstellte Akte und begründe das Auslieferungsersuchen mit der Behauptung, dass Muzaffer Ayata für die Finanzen der PKK in Europa sowie für den bewaffneten Kampf der „Separatisten“ gegen die Armee, die Polizei und die Bevölkerung verantwortlich gewesen sein soll. Die Behörden werfen ihm außerdem vor, dass er bis zum Jahre 2000 als „Gefängnisbeauftragter“ der PKK tätig gewesen sei.
Gegen den Kurden, der im August 2006 in Mannheim verhaftet wurde und sich seitdem in U-Haft befindet, wird seit dem 24. Mai 2007 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/M. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verhandelt. Die Inhaftierung wegen der Auslieferung hat ein anderer Senat des OLG angeordnet.
Muzaffer Ayata, der im März 1980 „im Rahmen der Organisationstätigkeiten festgenommen“ worden ist, wurde am Ende seines Prozesses zur Todesstrafe verurteilt, die später zu einer lebenslänglichen Haft umgewandelt wurde. Im September 2000 wurde er aus der Haft in Bursa entlassen und ist im Mai 2001 aus der Türkei ins Ausland ausgereist.

(Azadî)

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Amnesty International warnt vor Auslieferungen von vermeintlichen PKK-Aktivisten
Bundesdeutsche Amtshilfe fragwürdig und rechtswidrig

Unter dem Titel „Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung?“ untersuchte der Strafrechtsprofessor Otto Lagodny im Auftrag von Amnesty International die bundesdeutsche Rechtslage. Der Jurist hält die Tatsache, dass deutsche Gerichte selbst abgeschlossene Asylverfahren überprüfen, für einen Verstoß gegen europäisches Recht. Strafgerichte und Bundesjustizministerium sind bei ihrer Entscheidung, ob einem türkischen Auslieferungsantrag stattgegeben wird, nicht an Beschlüsse der Verwaltungsgerichte oder -behörden gebunden. Türkische Behörden nutzen die Rechtslücke, wonach es auf europäischer Ebene keine einheitliche Regelung gibt, nach der ein anerkannter Flüchtling trotzdem weiterhin vom Verfolgerstaat per Interpol-Haftbefehl gesucht werden kann.
Julia Duchrow von Amnesty International hält die Amtshilfe hinsichtlich der türkischen Auslieferungsersuchen für fragwürdig und rechtswidrig.

(Azadî/ND, 19.3.2008)

Türkische Tageszeitung polemisiert gegen Kurden

Die türkische in Deutschland erscheinende Tageszeitung Milliyet polemisierte in ihrer Ausgabe vom 25. März in fetten Lettern „Staatliche Hilfe gehen an die PKK“ gegen kurdische Aktivisten, die vor Jahren vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nach §129 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt worden seien. Hierbei bezog sie sich auf Informationen, die angeblich von der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu Ajensi (AA) in Diyarbakir stammen. So soll das OLG in „seinem Urteil mitgeteilt“ haben, „dass die (in dem Artikel mit vollem Namen aufgelisteten sieben Kurden, Azadî) PKK-Sympathisanten ihre Sozialhilfe der Organisation“ hätten „aushändigen müssen“. Der Beitrag vermittelte außerdem den Eindruck, als habe das Gericht die Nachrichtenagentur AA ferner darüber informiert, dass die „professionalen Kader“ immer „Codenamen“ benutzen würden, „um ihre wahre Identität, Adresse und Aufgabe in der Partei geheim zu halten.“
Es dürfte kein Zufall sein, dass die Medien gerade jetzt solche Artikel verbreiten. In Anbetracht der erfolgreichen diesjährigen Newroz-Feiern und Demonstrationen mit Hunderttausenden von Teilnehmer(inne)n einerseits und der brutalen Polizeiübergriffe mit Toten und Hunderten von Verletzen in den kurdischen Gebieten sowie über 800 Festnahmen, die türkische Gerichte gegen Kurdinnen und Kurden verhängt haben, versucht die Türkei, von den brutalen Übergriffen abzulenken. Das Signal an Deutschland soll sein: Wir haben ein „Terrorismus“- und kein „Kurden“-Problem; der Staat hat jedes Recht, hiergegen gewaltsam vorzugehen; Deutschland geht nicht konsequent genug gegen diese „Terroristen“ vor, sondern „unterstützt“ sie auch noch durch die Zahlung von Sozialhilfe. Diese unhaltbaren und realitätsfernen Anwürfe könnten dennoch auf offene deutsche Ohren treffen.
Der Richtigkeit halber sei bemerkt, dass die in dem Artikel namentlich genannten Kurden keineswegs alle vom OLG Düsseldorf verurteilt worden sind. Außerdem liegen die Prozesse schon einige Jahre zurück. Einer der Genannten hat bereits vor längerer Zeit die Organisation verlassen und würde – träfen die Behauptungen in der Milliyet zu – ganz bestimmt keinen Cent an die PKK oder den KONGRA-GEL zahlen.

(Azadî)

Staatsanwaltschaft Koblenz lässt Mehmet C. verhaften

Auf Anordnung des Amtsgerichts Koblenz wurde am 26. März der kurdische Politiker Mehmet C.  verhaftet. Er wird der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129 Strafgesetzbuch) verdächtigt und beschuldigt , „ununterbrochen fortlaufend seit Mai 2005“ für mehrere „Gebiete der PKK“ als „hauptamtlicher Kader“ verantwortlich gewesen zu sein.
Um „Aufschluss über Art und Umfang der Betätigung des Beschuldigten für die PKK“ zu erhalten, fand auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz auch eine Durchsuchung seiner Wohnung statt. (…)

(Pressemitteilung Azadî v.27.3.2008)

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Bundesanwaltschaft lässt Vakuf M. verhaften

Als mutmaßlichen „PKK-Führungsfunktionär“ hat die Bundesanwaltschaft am 27. März in Berlin den 34-jährigen Kurden Vakuf M. durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) festnehmen lassen. Ihm wird vorgeworfen, unter dem Decknamen „Dersim“ von „Juli 2004 bis Juni 2007“ verschiedene „PKK-Gebiete“ Nürnberg, Mainz, Darmstadt und Berlin geleitet zu haben. Er wird der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beschuldigt (§ 129 StGB) und befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.

(Azadî/BAW-Mitteilung v. 27.3.2008)

Halif Aksoy, DTP: Europäische Linke und Kurden sollten stärker zusammenarbeiten

Im Zusammenhang mit den diesjährigen Newroz-Feierlichkeiten und der Repression der türkischen Behörden insbesondere gegen kurdische Frauen und Jugendliche, erklärte Halif Aksoy (Vorsitzender der pro-kurdischen DTP im türk. Parlament) in einem Gespräch mit der jungen welt u. a. auf die Frage, was er sich von der Linken in Europa an Unterstützung erhoffe: „Uns ist sehr wichtig, dass die europäische Linke verstärkt mit den politisch tätigen Kurden zusammenarbeitet. Zudem sollte die Öffentlichkeit intensiver über den türkisch-kurdischen Konflikt aufgeklärt werden.“ Außerdem freue man sich auch, „wenn emanzipatorische Kräfte sich dafür einsetzen, dass keine Waffen mehr an die Türkei geliefert werden.“ Allerdings sei ihnen auch nicht verborgen geblieben, „dass die europäischen Regierungen bisher keine in sich schlüssige Strategie zur Lösung der kurdischen Frage entwickelt haben.“ So fehle der „Druck auf die Türkei, die Menschenrechte zu respektieren.“
Während des Newroz-Festes seien allein in Istanbul „200 Menschen in Gewahrsam genommen“ worden. Zwölf von ihnen seien noch im Gefängnis, „weil sie Tücher in kurdischen Landesfarben getragen oder verbotene Symbole mitgeführt“ hätten.

(Azadî/jw, 28.3.2008)

 

 

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