AZADI infodienst nr. 66
mai 2008


 

asyl- und migrationspolitik

 

Deutschland:
Migrant(inn)en im Beruf stark benachteiligt – trotz guter Qualifikation

Laut einer von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in Auftrag gegebenen Studie mit dem Titel „Brain Waste“ gelingt es Zuwanderern auch bei hoher Qualifikation oft nicht, ihren im Herkunftsland erworbenen Beruf in Deutschland weiter auszuüben. Ursache seien mangelnde Anerkennungsmöglichkeiten und fehlende berufliche Integrationsprogramme. Viel zu selten würden die Potenziale von Ausländern beachtet. Vorbehalte gegenüber Ausländern zeigten sich so stark, dass ihre Sprachkenntnisse, ihr eigener Zugang zu neuen Zielgruppen am Markt viel zu schlecht genutzt würden. „Deutschland hinkt in cultural diversity hinterher“, beklagt Petra Köppel, die für die Bertelsmann-Stiftung rund 80 Verantwortliche in ihren Unternehmen dazu befragt hat, inwiefern sie auf die kulturellen Unterschiede ihrer Mitarbeiter eingehen, sie fördern und nutzen. Hierzulande praktizierten nur 44 Prozent der Befragten Cultural Diversity – im EU-Durchschnitt sind es 75, in den USA sogar 92 Prozent. In Deutschland werden Migranten vornehmlich in der Produktion beschäftigt, weniger im Dienstleistungssektor. So sind sie auch stärker von Werksverlagerungen betroffen. Es mangele auch an Fort- und Weiterbildungsangeboten. Während die durchschnittliche Arbeitslosenquote derzeit bei ca. 8,4 Prozent liege, betrage sie bei Ausländern rund 19 Prozent, im Osten sogar 38 Prozent.

(Azadî/FR, 6.5.2008)

 

Keine Abschiebungen in die Türkei
Bleiberecht für Mahmut Yilmaz

Das bayerische Innenministerium will den kurdischen Familienvater Mahmut Yilmaz in die Türkei abschieben, wo dem 44-Jährigen, der seit 27 Jahren in München lebt, politische Verfolgung und Folter drohen. Als er 1981 nach Deutschland kam, engagierte er sich gegen die brutale Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei, bei das Militär auch deutsche Waffen und Panzer einsetzte. Nachdem der deutsche Staat 1993 das Betätigungsverbot der PKK erlassen hatte, protestierten er und viele andere Kurden gegen das Verbot des „Kurdischen Elternvereins“ in München, indem sie den Verein besetzten. Deswegen wurde Mahmut 1996 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Auch nach seiner Entlassung wurde er mit Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen das Vereinsgesetz verfolgt und verlor infolgedessen mehrfach seine Arbeit. Er verlor seine Aufenthaltsberechtigung. Mahmuts Frau lebt hier und die vier gemeinsamen Kinder sind in München aufgewachsen. Die Behörden haben seine Ausweisung verfügt und diese damit begründet, dass er die innere Sicherheit Deutschlands gefährde.

Mehr Asylbewerber im April:
Zumeist irakische und türkische (kurdische) Schutzsuchende

Die Zahl der Asylbewerber ist im April dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr um 41 Prozent gestiegen, was insbesondere auf die vermehrten Asylanträge von Irakern zurückzuführen sei, teilte das Bundesinnenministerium mit. Im April bewarben sich 447 Iraker um Asyl, gefolgt von 121 Türken und 120 Serben.

(Azadî/ND, 10.5.2008)

 

Abdurrahman Adigüzel hungert seit seiner Festnahme
YEK-KOM fordert sofortige Freilassung

Der kurdische Politiker Abdurrahman Adigüzel, der am 6. Mai festgenommen und in Abschiebehaft genommen wurde, befindet sich in der hessischen JVA Rothenburg seitdem in einem unbefristeten Hungerstreik. Die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, fordert die sofortige Freilassung von Adigüzel, der seit vielen Jahren in der kurdischen Bewegung tätig ist. Als er am 6. Mai einer Einladung der Ausländerbehörde folgte, wurde er dort verhaftet. Seit 2006 lebt der Kurde als Asylbewerber in Deutschland. Sein Asylgesuch wurde laut YEK-KOM abgelehnt, „obwohl konkrete Beweise vorliegen, dass er in der Türkei gesucht wird. Auch die Tatsache, dass Adigüzel im Krieg in Kurdistan ein Bein verloren hat, wurde von den deutschen Behörden bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt.“

(Azadî/ISKU/ANF, 15.5.2008)

 

Hohe Sprachhürden für ausländische Ehegatten

Das Auswärtige Amt erteilte 2008 im ersten Quartal 32 Prozent weniger Visa für ausländische Ehepartner als im gleichen Vorjahreszeitraum – vor Inkrafttreten der umstrittenen Sprachanforderungen. Durften 2007 noch 9449 ausländische Ehegatten nach Deutschland einreisen, waren es in diesem Jahr nur 6458. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKSPARTEI hervor. Besonders gravierend waren die Sprachhürden für die aus der Türkei stammenden Ehefrauen oder –männer. Nach Ansicht der Linksfraktions-Abgeordneten Sevim Dagdelen, seien die neuen Zuzugsregelungen „türkenfeindlich“. Viele Bewerber/innen aus der Türkei müssten lange nach einem Sprachkurs suchen oder schafften das verlangte Deutschpensum nicht.

(Azadî/FR, 17.5.2008)

 

Saalfeld/Katzhütte: Wer opponiert, fliegt raus
Sprecher des Asylheims Katzhütte droht die ­Abschiebung

Der Sprecher des Asylbewerberheims in Katzhütte/Thüringen, der Palästinenser Mohammed Sbaih, soll am 21. Mai nach Jordanien abgeschoben werden. „Der Protest der Flüchtlinge aus Katzhütte für die Schließung des abgelegenen und maroden Barackenlagers treibt Thüringer Behörden zu blindwütigen Bestrafungsaktionen. Insbesondere auf Mohammed Sbaih, der das Anliegen der Flüchtlinge in der Öffentlichkeit vertreten hat und der von den Protestierenden als Sprecher benannt wurde, hat es die zuständigen Behörden abgesehen. Das Landratsamt Saalfeld versucht, die katastrophalen Bedingungen in Katzhütte herunterzuspielen, kann aber nicht leugnen, dass es wissentlich die Menschen dort – darunter auch Kinder – in von Schwarzschimmel befallenen Zimmern hat wohnen lassen“, führt die Flüchtlingsorganisation THE VOICE in einer Erklärung aus. Mohammed Sbaih soll laut einem Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Amman ein Ein- bzw. Durchreisevisum beantragen und bezahlen, mit einem Taxi bis zur Grenze fahren, um dort wiederum ein Visum für das Westjordanland zu beantragen. Ihm wird zudem Gewalt für den Fall angedroht, dass er sich der Abschiebeanordnung widersetze. Gleiches könne ihm auch in Jordanien widerfahren. „Eine Einreise ins Westjordanland/Palästina ist nur über die israelische Besatzungsbehörde möglich, was das Vorhaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes doppelt absurd erscheinen lässt“, so THE VOICE. Nach Auffassung der Behörde handele es sich um ein „ganz normales ausländerrechtliches Verfahren“, weist deren Sprecher die Vorwürfe zurück. Die Abschiebung nach Jordanien habe man „vorher abgeklärt“. Das Rechtsanwaltsbüro Nerlinger/Töpfer in Hamburg hat einen Eilantrag gegen die Abschiebeankündigung eingereicht.

(Azadî/THE VOICE, 20.5.2008)

 

Anwält(inn)en erhalten zu geringes Honorar für Asylverfahren
Deutscher Anwaltverein fordert höheren Streitwert :
«Immerhin geht es um das Leben»

Der Gesetzgeber hat 1993 (Jahr der de facto-Abschaffung des Asylgrundrechts, Azadî) den Streitwert für Asylsachen auf nur 3.000,— € festgelegt. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins ist dadurch der „Zugang zum Recht“ für Asylbewerber stark gefährdet. Wie dessen Präsident Hartmut Kilger sagte, würden Asylanwälte heute so schlecht bezahlt, dass eine „verantwortliche“ Betreuung der Mandanten kaum möglich sei. Deshalb müsse der Streitwert auf 5.000,— € erhöht und die Honorare um 60 Prozent angehoben werden. Derzeit erhält ein Anwalt/eine Anwältin für die Klage gegen einen negativen Asylbescheid laut Gesetz 472,50 €. Hierfür schreibe er/sie einen Schriftsatz, beruhige die Mandant(inn)en immer wieder, führe Schriftwechsel mit dem Gericht, bereite den Prozess vor und nehme an der Verhandlung teil. „Ein Zeitaufwand von 10 Stunden pro Fall kommt bei einer seriösen Vertretung schnell zusammen“, rechnet Rainer Hofmann, Asylexperte des Anwaltvereins, vor. Dies bedeute einen Stundensatz von 47 €, von dem auch die Angestellten, die Miete und die eigene Alterssicherung bezahlt werden müsse. „Es geht beim Asylrecht immerhin um das Leben, die Sicherheit und die Freiheit eines Menschen“, so Hofmann. „Bei der Klage um einen verweigerten Waffenschein ist der Streitwert immerhin 7.500,— €, da stimmt doch das Verhältnis nicht.“
Aus finanziellen Gründen ist der Staat an niedrigen Honoraren für Asylanwälte interessiert. Ist die Klage zumindest Erfolg versprechend, zahlt der Staat einem mittellosen Antragsteller die Anwaltskosten über die Prozesskostenhilfe.

(Azadî/tageszeitung, 23.5.2008)

 

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