Verbotspraxis
Durchsuchung in Dortmund
Am 7. Mai erfolgte auf Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die Durchsuchung der Wohnräume des ehemaligen Gesellschafters und heutigen Mitarbeiters von VIKO, Kamer S., in Dortmund, um „verbotsrelevantes Beweismaterial“ wie „schriftliche Unterlagen, ggf. vorhandenen PC, darin gespeicherte Datenbestände sowie weitere Speichermedien“ beschlagnahmen zu können. Diese sollen beweisen, „dass die VIKO […] in der Bundesrepublik Deutschland Vereinsstrukturen unterhält, die zu einem Organisationsverbot insoweit Anlass geben“, als sie „von Deutschland aus die PKK, die seit 1993 verboten ist, unterstützt“. Das vom Bundesinnenministerium eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen VIKO erfolgt nach § 4 Abs. 1 Vereinsgesetz. Beschlagnahmt wurden ein Aktenordner sowie 11 Disketten.
(Azadî)
Durchsuchung in Berlin
Laut einer Meldung der prokurdischen Tageszeitung Yeni Özgür Politika vom 9. Mai hat die Polizei einen Tag nach den Razzien in Wuppertal und Köln die Wohnung des VIKO-Mitarbeiters Feyzullah T., der bei seinem Bruder in Berlin lebt, durchsucht. Er selbst war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend. Alle Personen, die sich in der Wohnung befanden, wurden während der Durchsuchung gefesselt. Die Polizei beschlagnahmte einige Zeitschriften. Gegenüber ÖP protestierten die Kurden gegen das polizeiliche Vorgehen und die feindliche Haltung der Behörden gegenüber der kurdischen Bevölkerung.
(Azadî)
Wieder Durchsuchungen
Mesopotamien-Kulturhaus in Halle und Wohnung in Berlin betroffen
Auf der Suche nach Beweismitteln in einem Ermittlungsverfahren gegen Ahmet E., haben am 14. Mai Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen-Anhalt die Räumlichkeiten des Mesopotamien-Kulturhauses in Halle sowie die Wohnung von Filiz T. in Berlin durchsucht. Zu Festnahmen ist es bei dieser polizeilichen Aktion nicht gekommen.
Laut Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 21. April 2008, das die Durchsuchung des kurdischen Vereins angeordnet hat, wird der Beschuldigte verdächtigt, „mindestens seit Juni 2007 als Gebietsverantwortlicher für die nachgeordneten Räume Magdeburg, Halle, Leipzig, Zwickau und Dresden“ Spendengelder für die „ehemalige PKK und ihre Nachfolgeorganisationen und die Verteilung von Publikationen eingetrieben“ zu haben. Hierbei sei er von den „jeweilig gesondert verfolgten Raumverantwortlichen“ unterstützt worden. Als „Mitglied einer kriminellen Vereinigung innerhalb der PKK“ habe sich Ahmet E. durch seine Handlungen strafbar nach § 129 StGB gemacht.
Von den Durchsuchungen habe man sich laut Gerichtsbeschluss erhofft, insbesondere „Abrechnungsunterlagen, Spendenquittungen, Propagandamaterial, Telefonabrechnungen, elektronische Speichermedien (CD, DVD, USB-sticks etc.) und sonstige Unterlagen, die Aufschluss geben über die Tätigkeit des Beschuldigten für die PKK und ihre Nachfolgeorganisationen sowie Telefone und Computer“ zu finden. […]
(Azadî-Pressemitteilung v. 15.5.2008)
Amtsgericht Koblenz:
Zeitung Yeni Özgür Politika muss Gefangenen ausgehändigt werden –
Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben
Zwei wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) in U-Haft befindlichen kurdischen Gefangenen in Rheinland-Pfalz, wurde die Aushändigung der prokurdischen Tageszeitung Yeni Özgür Politika verweigert, weil diese angeblich verboten sei. Nach der Beschwerde eines Verteidigers, wonach es sich bei der Zeitung mitnichten um eine verbotene Publikation handelt, musste das Amtsgericht Koblenz mit Beschluss vom 4. Mai die Anordnung der Staatsanwaltschaft Koblenz aufheben. Dem Beschuldigten seien „die bei der Habe befindlichen Ausgaben sowie die laufenden Ausgaben der Tageszeitung Yeni Özgür Politika auszuhändigen.“ Diese Gerichtsentscheidung ist für alle Inhaftierten nun verbindlich.
Das Amtsgericht hatte sich in seinem ersten Beschluss zum Verbot der Aushändigung auf die längst rechtskräftig aufgehobene Verbotsverfügung gegen die „E. Xani-Presseagentur“ gestützt.
Zur Erinnerung: Einen ersten Versuch, die Zeitung zu verbieten, erfolgte im Januar 2000, als Beamte des hessischen LKA mehrere Büros der Zeitung in Berlin, Düsseldorf und Neu-Isenburg nach PKK-nahen Dokumenten durchsuchten. Die Durchsuchungen erstreckten sich auch auf Wohnungen von mehreren Mitarbeiter/innen. Zufall? Zum Zeitpunkt der Polizeiaktionen kam in Ankara die türkische Regierungskoalition zu einer Sondersitzung über das weitere Schicksal des zum Tode verurteilten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan zusammen. Zu einem Verbot der Zeitung war es nicht gekommen.
Der zweite Versuch startete der damalige Bundesinnenminister Otto Schily. Es war Wahlkampfzeit und Bundeskanzler Schröder bemühte sich intensiv um türkischstämmige Wähler/innen. Anfang September 2005 wurden die Verlags- und Firmenräume von Özgür Politika bzw. der E. Xani Presse- und Verlags GmbH durchsucht und sämtliche Arbeitsmaterialien beschlagnahmt. Schily ließ die Redaktion schließen und die Herausgabe der Zeitung verbieten. Diesem Vorgehen vorausgegangen waren monatelange antikurdische Hetzkampagnen in türkischen Zeitungen, in denen Deutschland vorgeworfen wurde, nicht konsequent genug gegen „terroristische Organisationen“ vorzugehen. Nach Schilys Repressionsmaßnahmen folgte prompt großes Lob vonseiten des damaligen türkischen Außenministers Abdullah Gül. Als genüge das nicht, besuchte Kanzler Schröder kaum zwei Wochen nach dem Zeitungsverbot den in Frankfurt ansässigen Konzern des finanzschweren Verlegers Aydin Dogan, in dessen Verlag auch das nationalistische Massenblatt Hürriyet erscheint, das seitenlang über diesen Besuch berichtete.
Zeitgleich bemühte sich der türkische Staat intensiv darum, Druck auf die dänische Regierung auszuüben, um die Schließung des kurdischen Fernsehsenders ROJ TV zu erreichen – bis heute erfolglos.
Dem Verbotsansinnen von Schily machte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2005 einen Strich durch die Rechnung. Es hob das erlassene Verbot auf. Sämtliche beschlagnahmte Gegenstände mussten ebenso wie das eingezogene Vermögen zurückgegeben werden. In einem Interview mit AZADÎ hatte Prof. Dr. Norman Paech, heute Abgeordneter der Linkspartei im Bundestag, zu dem Vorgang u. a. erklärt: „Der Aufbau und die Stabilisierung eines ständigen äußeren wie inneren Feindbildes gehört zum instrumentellen Arsenal einer jeden konservativen „law and order“-Politik, gleich welcher Partei. Ob Kanther oder Schily, beide kooperieren dabei in fataler Weise mit dem Militärkomplex in der Türkei. Sie verbauen der kurdischen Bewegung ihren nach demokratischen Regeln angestammten Platz in der türkischen Gesellschaft und verhindern dadurch eine politische Lösung der kurdischen Frage.“ Und die Kontinuität der Konfliktstrategie heißt heute Schäuble.
(Azadî)