AZADI infodienst nr. 67
juni 2008


 

Bundesinnenminister verbietet kurdischen Fernsehsender ROJ TV

 

Die Durchsuchungen der Studioräume der Firma VIKO in Wuppertal am 7. Mai waren wie befürchtet nur das Vorgeplänkel für die Absicht des Bundesinnenministeriums, die Ausstrahlung von Sendungen des kurdischen Senders ROJ TV zu verbieten. Dies ist nun eingetreten.

Laut Verfügung vom 13. Juni, gerichtet an die Verantwortlichen der in Dänemark ansässigen Firmen Mesopotamia Broadcast A/S METV und ROJ TV sowie VIKO in Wuppertal, lässt der Innenminister letztere als „Teilorganisation von ROJ TV“ auflösen. Mesopotamia Broadcast A/S darf sich „im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes nicht mehr durch den Fernsehsender ROJ TV A/S betätigen“. Es wird behauptet, die Tätigkeit des Fernsehsenders laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“. Zudem wird behauptet, der TV-Sender betätige sich für die in Deutschland seit 1993 verbotene PKK „(heute KONGRA-GEL)“ und sei somit deren „Sprachrohr, um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu versorgen.“ Des weiteren trage ROJ TV zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“ bei.

Die erheblichen Interessen der BRD

Das Verbot wird mit der Behauptung gerechtfertigt, der kurdische Sender beeinträchtige und gefährde „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ Weiter wird polemisiert, dass durch die Sendungen „Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange“ hervorgerufen werde und Vereinigungen „innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes“ unterstützt würden, die „Anschläge gegen Personen und Sachen veranlassen, befürworten und androhen.“ Ferner ist laut Verfügung die Bildung von Ersatzorganisationen der TV-Produktionsfirma VIKO verboten; vorhandenes Vermögen wird zugunsten des Bundes beschlagnahmt und eingezogen. Untersagt wird die Verwendung von Kennzeichen der „Mesopotamia Broadcast A/S“, von „Roj TV A/S“ und der „VIKO Fernsehproduktion GmbH“.

Wer verstößt hier gegen die Völkerverständigung?

Mit diesem Verbot erweist sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als der verlängerte Arm und willfährige Vollstrecker der türkischen Regierung, der schon seit Jahren die kurdischen Medien ein Dorn im Auge sind. Hat sich bislang die dänische Regierung geweigert, dem türkischen Druck auf Entzug der Lizenz von ROJ TV nachzugeben, demonstriert Deutschland wieder einmal, dass es im kurdisch-türkischen Konflikt auf der Seite der Unterdrücker steht. So erinnern einige Passagen der Verfügung an das vom damaligen Innenminister Manfred Kanther (CDU) erlassene Betätigungsverbot der PKK von 1993. Auch damals war u. a. die Rede davon, die kurdische Befreiungsbewegung gefährde die Interessen Deutschlands und richte
sich gegen die Völkerverständigung. Auf Kanther folgte Otto Schily (SPD), der im September 2005 mit nahezuder gleichen Begründung die in Deutschland erscheinende Tageszeitung Özgür Politika und die Nachrichtenagentur MHA verbieten ließ. Allerdings hob das Bundesverwaltungsgericht diese Verbote wieder auf. Nun ist

Wolfgang Schäuble (CDU) an der Reihe und auch er muss sich als antikurdischer Hardliner beweisen. Den kurdischen Institutionen vorzuwerfen, ihre Arbeit richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, kann nur als dreist bezeichnet werden.
Wie das Friedensforschungsinstituts SIPRI in seinem Anfang Juni veröffentlichten Jahrbuch feststellte, nimmt Deutschland den sechsten Platz der weltweiten Militärausgaben (23,7 Milliarden Euro) ein und die Türkei gehört neben Griechenland und Südafrika zu den wichtigsten Abnehmern deutscher Waffen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt ein Teil von ihnen in den Militäroperation der türkischen Armee gegen die kurdische Freiheitsbewegung und Zivilbevölkerung zum Einsatz. Auch macht das beängstigend wachsende militärische Engagement Deutschlands im Ausland deutlich, dass die Bundeswehr als „Armee im Einsatz“ überall in die Lage
versetzt werden soll, auch mit gewaltsamen Mitteln Druck zur Durchsetzung imperialer Interessen auszuüben. Dieser „neue deutsche Militarismus“, die steigenden Rüstungsausgaben und -exporte vor allem in Krisengebiete erhöhen das Kriegsrisiko weltweit, verschlingen Ressourcen und verhindern politische Lösungen. Eine solche gegen die Menschen und das Leben gerichtete Politik zerstört eine friedliche Verständigung der Völker und nicht die Sendungen des kurdischen Fernsehsenders ROJ TV !

«Direktive» gegen ROJ TV bereits im Januar

Es sei daran erinnert, dass schon im Januar dieses Jahres die Firma KabelBW mit Sitz in Baden-Württemberg den Empfang von ROJ TV gestoppt hat. Ein Firmensprecher hatte seinerzeit erklärt, dass diesem Schritt keine juristische Entscheidung zugrunde gelegen hätten. Vielmehr habe man von „bestimmten Stellen“ eine entsprechende „Direktive“ erhalten.
Anwälte und Gerichte werden jetzt klären müssen, ob die jüngsten Verbotsmaßnahmen rechtmäßig waren.

Linksfraktion: Vermitteln statt verbieten

“Mit diesem Verbot gießt die Bundesregierung Öl ins Feuer des türkisch-kurdischen Konflikts”, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Die Bundesregierung solle statt dessen versuchen, in diesem Konflikt “vermittelnd einzugreifen”. “Einen kurdischen Sender zu verbieten, während türkische Medien ganz selbstverständlich ihre Nachrichten verbreiten dürfen, ist damit nicht vereinbar”, so Jelpke. (aus Pressemitteilung v. 24.6.2008)

KCK* zum Verbot von ROJ TV: Feindliche Haltung gegen Kurden beenden-Protest und Solidarität nötig

Mit einer scharfen Erklärung hat der KCK-Exekutivrat auf das Verbot des kurdischen Senders reagiert. “Das kurdische Volk wird das System von Assimilation und Versklavung, das ihm aufgedrängt werden soll, niemals akzeptieren und sich nicht dem Staatsterror und der Politik der Gewalt beugen.” Die deutsche Regierung wird dazu aufgerufen, von ihrer “feindlichen Politik gegen das kurdische Volk und seine Befreiungsbewegung” abzusehen. “Alle Kurden sollten wissen, dass der deutsche Staat sich mit der Vernichtungs- und Verleugnungspolitik des türkischen Staates identifiziert und die feindliche Linie gegen das kurdische Volk zu einer grundsätzlichen politischen Haltung geworden ist. Die westlichen Kräfte – allen voran Deutschland – behindern eine friedliche demokratische Lösung der kurdischen Frage. [...] Wir rufen den deutschen Staat und die Regierung Merkel dazu auf, von der feindlichen Politik abzusehen.” Demokratische Kräfte und alle Kurden in Deutschland werden dazu aufgefordert, gegen das Verbot zu protestieren und sich zu solidarisieren.

(Azadî/Özgür Politika, 27.6.2008)

(*KCK: Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans)

 

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