AZADI infodienst nr. 67
juni 2008


 

zur sache: TÜrkei

 

16 Anwälten Öcalans droht Haftstrafe und Mandatsenthebung

Wegen “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” ist gegen 16 Rechtsanwälte von Abdullah Öcalan ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Verlauf die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft fordert. Als Beweismittel werden Gesprächsmitschriften der Verteidiger aus Anlass von Beschen ihres Mandanten aufgeführt, die als Werbung für eine terroristische Organisation verfolgt werden. Den Anwälten wird vorgeworfen, angebliche Anweisungen Öcalans an die Medien weitergeleitet zu haben. Neben der Haftstrafe fordert die Staatsanwaltschaft eine Mandatsenthebung sowie einBesuchsverbot bei Öcalan. Der Beginn des Prozesses vor dem Istanbuler “Gericht für schwere Straftaten” wird in den nächsten Tagen erwartet.

(Azadî/ÖP/ISKU, 20.6.2008)

 

Wegen kurdischer Namen Einreise in die Türkei verweigert

Die Familie Ay (dt. Staatsbürger) wollte mit ihren drei Kindern Ciya, Berfin und Beritan in die Türkei einreisen. Doch wurden sie am Flughafen Stuttgart bei der ticket-Kontrolle von Angestellten der Turkish Airways zurückgewiesen mit der Begründung, sie seien keine türkischen Staatsbürger. Wie Nurettin Ay gegenüber der Nachrichtenagentur ANF angab, sei die Familie in den vergangenen Jahren regelmäßig in die Türkei geflogen: “Jedesmal wurde nachgefragt, was ‘Ciya’ bedeute, aber bisher wurde uns die Einreise nicht verweigert. Erst kurz zuvor war der siebenjährige Welat Dag bei seiner Ankunft auf dem Istanbuler Flughafen von türkischen Beamten wegen seines kurdischen Namens nach Deutschland zurückgeschickt worden. Es wird vermutet, dass der Familie aus dem gleichen Grund die Ausreise bzw. Einreise in die Türkei verweigert wurde.

(Azadî/ANF/ISKU, 20.6.2008)

 

Klagen gegen Künstlerinnen wegen «Entfremdung des Volks von der Armee»

Weil sie die türkischen Militäroperationen im Nordirak gegen die Guerilla der PKK kritisiert hatte, steht die bekannte Sängerin Bülent Ersoy wegen “Wehrkraftzersetzung” vor Gericht. Sie hatte kritisiert: “Wenn ich einen Sohn hätte, dann würde ich ihn nicht in diesen Krieg schicken, der von einigen Menschen am Schreibtisch ausgeheckt wird.” Wegen dieser Äußerungen droht der Künstlerin nun bis zu drei Jahren Haft. Die Grundlage bildet der berüchtigte Artikel 318, mit dem die “Entfremdung des Volkes von der Armee” geahndet wird.
In der Anklage heißt es u.a.: “Das Soldatentum und die Gefallenen sind heilig.” Diese Werte hätte Bülent Ersoy beleidigt, weshalb sie zu verurteilen sei. Das Vorgehen gegen die Sängerin bedeute eine deutliche Warnung an andere Prominente, sich mit “Kriegsdienstverweigerung” und der politischen Rolle des Militärs auseinanderzusetzen.
Auch die türkische Bestsellerautorin und Kommentatorin Perihan Magden
(u.a. der Zeitung Radikal) bricht immer wieder diese Tabuthemen, weshalb sie bereits mit einem knappen Dutzend Klagen konfrontiert ist – wie Ersoy wegen Artikel 318. Dennoch und trotz zahlreicher Morddrohungen ist sie bisher nicht untergetaucht wie Orhan Pamuk. Jeder Verhandlungstag – so Magden – sei ein Spießrutenlaufen durch einen nationalistischen Mob: “Sie schreien, sie schimpfen mich Hure. Noch im Gericht. Und die Polizisten schauen zu.” Die vielen Prozesse seien wie “unendliche Folter”.

(Azadî/jw/Süddt.Ztg., 19./20.6.2008)

 

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