AZADI infodienst nr. 68
juli 2008


 

gerichtsurteile

 

Bundessozialgericht entschied:
Weniger Sozialhilfe ohne Pass / Vier Jahre abgesenkte Sozialhilfe für Asylbewerber rechtmäßig

Wie das Bundessozialgericht in Kassel entschied, kann einem Flüchtling, der bei der Einreise nach Deutschland seinen Pass vernichtet hat, die Sozialhilfe für einige Zeit gekürzt werden. In diesem Fall brauchen die Behörden grundsätzlich nur 80 Prozent des normalen Sozialhilfesatzes zu zahlen. (Aktenzeichen: B 8/9B AY 1/07 R) Grünes Licht gab das Bundessozialgericht auch für die seit dem 28. Juli 2007 geltende Gesetzesverschärfung, nach der geduldete Asylbewerber vier Jahre lang einen abgesenkten Sozialhilfebetrag erhalten (vorher drei Jahre). Diese Regelung stehe im Einklang mit der Verfassung, so die Richter.

 

 

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