verbotspraxis
Bundesanwalt lässt Hüseyin A. festnehmen
Vorwurf der Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung (§ 129)
Man habe die Freilassung der Deutschen abwarten wollen, erklärte die Bundesanwaltschaft (BAW) zur Festnahme von Hüseyin A. am 21. Juli in Detmold. Er wird der „Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) verdächtigt. So soll er von März bis Juni 2007 den „PKK-Sektor Süd“ geleitet haben und anschließend bis Juni 2008 „Deutschlandverantwortlicher“ gewesen sein. In dieser Funktion sei er als Bindeglied zwischen der Europaführung und der Kaderstruktur in Deutschland tätig gewesen. Die BAW wirft ihm darüber hinaus vor, Anfang August 2007 eine vom damaligen PKK-Verantwortlichen für Stuttgart schwanger gewordene 21-jährige Kurdin genötigt zu haben, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Inwieweit diese schwerwiegende Beschuldigung zutrifft, wird sich nach Akteneinsicht und im Laufe des Verfahrens herausstellen. Hüseyin A., dessen Telefongespräche abgehört und SMS offenbar über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet wurden, musste bereits über 20 Jahre in türkischen Gefängnissen verbringen. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
(Azadî)
“Meinungsfreiheit bedeutet, die Freiheit zu haben, nicht wie der Staat zu denken; sie ist ein Grundelement und eine unverzichtbare Bedingung der demokratischen Ordnung; sie ist die Freiheit, die bestehende Ordnung zu hinterfragen und, wenn notwendig, sie zu verweisen. Die individuelle Freiheit ist bedeutungslos, wenn sie nicht das Recht einschließt, Ansichten gegen die Mehrheit zu unterstützen, zu verteidigen und andere Haltungen als die der Mehrheit einzunehmen.”
(aus der Gemeinsamen Erklärung der Menschenrechtsplattform aus IHD, Helsinki Citizens’ Assembly, Maz-lum-Der und AI Türkei v. 17.4.2008 zur Streichung des Artikels 301 des Türk.Strafgesetzbuches)
Offener Brief von Günay Aslan zum Verbot von ROJ TV:Herr Minister, stellen Sie sich nicht gegen den Ablauf der Geschichte
Der kurdische Journalist und Schriftsteller Günay Aslan hat sich in einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu dem Verbot des TV-Senders ROJ geäußert:
[…] Ich lebe seit dem 10. Februar 1995 als politischer Immigrant in Köln. Ich bin 48 Jahre alt. Ich war gezwungen, aus der Türkei zu fliehen und in Ihrem Land Asyl zu beantragen. In der Türkei wurde ich wegen meiner Artikel, Kolumnen und Bücher als „Meinungstäter“ mehrmals verurteilt. […] Das Gericht, das meine rechtliche Verfolgung in der Türkei untersuchte, räumte mir am 8. Juni 1995 das Recht auf Asyl nach Artikel 16 Grundgesetz ein und ich erhielt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Auch in Deutschland setzte ich meine Tätigkeit als Journalist fort. Ich habe bei dem Fernsehsender MED TV, der unter großen Mühen und für einen hohen Preis vom kurdischen Volk geschaffen wurde, vier Jahre lang als Moderator und Nachrichtenchef gearbeitet. Auch heute nehme ich zweimal im Monat an einer Diskussionssendung teil und versuche, meine Gedanken über den Sender ROJ TV mit dem kurdischen Volk, das großer Unterdrückung ausgesetzt ist, zu teilen.
Verehrter Herr Schäuble, diesen offenen Brief richte ich an Sie, weil Sie beschlossen haben, ROJ TV zu verbieten. Lassen Sie es mich gleich sagen: ROJ TV ist die Stimme der Kurdinnen und Kurden, die zum Schweigen gebracht werden soll […] ROJ TV ist die wirksamste visuelle Adresse für die Wahrung der Grundrechte und Freiheiten, allen voran der Pressefreiheit, die Sie mit Füßen treten. Es verfolgt das Ziel eines friedlichen Zusammenlebens der Völker auf der Grundlage von Freiheit und Gleichberechtigung. ROJ TV ist in gleichem Maße wie für die Kurden für alle anderen unterdrückten Völker, Kulturen, Religionen und Glaubensrichtungen wie eine Luftröhre, eine demokratische Plattform. Dies alles hätten Sie berücksichtigen müssen, als Sie beschlossen, ROJ TV zu verbieten und den Demokratie- und Freiheitsbestrebungen unterdrückter Menschen mehr Respekt aufbringen müssen. Doch haben Sie das genaue Gegenteil gemacht: Sie haben versucht, ROJ TV, diese demokratische Plattform, für Ihre ökonomischen Interessen zu verkaufen. Somit haben Sie Ihrem Land einen schlechten Dienst erwiesen, demokratische Werte sowie die universellen Freiheiten mit Füßen getreten. Dass Sie die Grundrechte – allen voran das Recht auf Information eines verfolgten Volkes – verletzt haben, verurteile ich aufs Schärfste und protestiere dagegen. Ich möchte hinzufügen, dass ich Ihre Begründung, ROJ TV würde dem friedlichen Zusammenleben der Völker schaden, als äußerst absurd empfinde.
Sehr geehrter Herr Minister, es ist offensichtlich, dass Sie die Sendungen von ROJ TV gar nicht verfolgen und kennen. Wer sich die 45-seitige Verbotsverfügung ansieht, wird sofort erkennen, dass alle Anschuldigungen vom türkischen Staat übernommen worden sind. […] Wegen Ihrer Interessen lassen Sie sich für die Menschenrechtsvergehen des türkischen Staates instrumentalisieren und beteiligen sich daran. Beharren Sie nicht auf dieser Haltung. Stellen Sie sich nicht gegen den Ablauf der Geschichte. Greifen Sie nicht die Menschenrechte, Freiheiten, demokratischen Werte und den Frieden an.
Mit freundlichen Grüßen
(Azadî/ÖP/ISKU, 2.7.2008)
Abgeordnete der LINKSFRAKTION frag(t)en die Bundesregierung zum Verbot von ROJ-TV
Linksgeschäftsführung legte Anfrage nach Entführungsfall auf Eis
Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE (Ulla Jelpke, Prof.Dr. Norman Paech, Wolfgang Gehrcke) hatten versucht, anhand von über zwanzig das Verbot von ROJ TV betreffende Fragen, von der Bundesregierung mehr über den Hintergrund und die Motivation des Vorgehens gegen das kurdische Medium in Erfahrung zu bringen. So woll(t)en sie u. a. wissen, ob und in welcher Form deutsche, türkische, US-amerikanische, belgische oder dänische zuvor kooperiert haben bzw. ob und inwieweit die Bundesregierung an den Aktivitäten der so genannten Anti-PKK-Koordination beteiligt gewesen ist. Ferner wurde danach gefragt, welche Bedeutung der Sender für kurdischstämmige Bürger/innen in Deutschland hat und wie viele Mitarbeiter/innen des Senders durch das Verbot ihren Arbeitsplatz verloren haben. Ob deutsche Geheimdienstbehörden auch türkische Medien in Deutschland beobachten, welche Erkenntnisse diesen im Hinblick auf „Verstöße gegen den Gedanken der Völkerfreundschaft“ vorliegen und ob mit weiteren Verboten kurdischer Einrichtungen zu rechnen sei, frag(t)en die Abgeordneten nach.
Mit Verweis auf die Entführung der drei deutschen Bergsteiger entschied dann die Geschäftsführung der Linksfraktion, die Anfrage der Abgeordneten nicht auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Wir halten diese Reglementierung und Maßregelung von Abgeordneten für unpolitisch, undemokratisch und opportunistisch. Eine solche Haltung stärkt den Repressionsapparat, ersetzt inhaltliche Auseinandersetzungen mit der Thematik und trägt letztlich auch dazu bei, die Unterdrückungspolitik der Türkei zu unterstützen und die ungelösten Konflikte zu verlängern.
(Azadî)
Antifas Lüneburg/Uelzen: Friedensstimmen nicht zum Verstummen bringen! Solidarität mit kurdischen Medien
Die Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen fordert in einem Schreiben an Bundesinnenminister W. Schäuble, das Verbot von ROJ TV „rückgängig zu machen und eine Umkehr in der Politik gegenüber Kurdinnen und Kurden in der BRD hin zu einem Dialog“ vorzunehmen. Das Verbot stelle „einen massiven Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit dar“. Es stehe „im Einklang mit der repressiven und undemokratischen Politik der türkischen Regierung gegenüber fortschrittlichen kurdischen Kräften in der Türkei, die auf kriegerische Auseinandersetzungen statt einen Dialog der gesellschaftlichen Interessengruppen orientiert.“ Eine Lösung der kurdischen Frage sei nur „auf demokratischem Weg und unter Einbeziehung der kurdischen Seite möglich.“ Es mache „keinen Sinn, die Bedeutung der von der PKK erschaffenen Bewegung dabei zu leugnen, die längst in der Bevölkerung fest verankert ist.“(www.antifa-lg.de)
(Azadî/AntifaAktionLüneburg-Uelzen, 10.7.2008)
EU-Parlamentarier/innen gegen Senderverbot – auch Abgeordnete der LINKSPARTEI
Bisher 17 EU-Parlamentarier/innen aus Italien, Spanien, Schweden, Dänemark und Großbritannien haben sich in einem Brief gegen das Verbot von ROJ TV gewandt. Wie sie ausführen, seien die Anschuldigungen gegen den Sender, mit denen das Verbot begründet wird, bereits intensiv vom dänischen Staat untersucht worden. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sendungen von ROJ TV dänischen Normen entsprächen. Weiter schreiben die Abgeordneten, dass die Vorgehensweise der Türkei in der kurdischen Frage zu einer Vertiefung der ohnehin bestehenden Problematik führe. Europa solle hingegen eine konstruktive Rolle für eine Lösung einnehmen. Diesen Brief unterschrieben haben auch die deutschen EU-Abgeordneten Feleknas Uca, Gabriele Zimmermann, Helmuth Markov und André Brie – alle von der LINKSPARTEI.
(Azadî/ÖP/ISKU, 11.7.2008)
Solidarität mit ROJ TV Verbot muss aufgehoben werden!
Aus Protest gegen die Schließung des kurdischen TV-Senders fanden u. a. in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Kiel, Kassel, Bremen und Berlin Solidaritätsaktionen statt. In Berlin protestierten die Teilnehmer/innen einer zweitägigen Mahnwache vor dem Bundesinnenministerium und warfen der Politik, den Kurden das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vorzuenthalten. Das politisch motivierte Verbot müsse zurückgenommen werden. Die Europaabgeordnete der Linke, Feleknas Uca, kritisierte, dass sich Innenminister Schäuble mit dem Verbot „zum Handlanger türkischer Interessen“ gemacht habe. Demonstrationen und Kundgebungen wurden auch in Straßburg, Marseilles und Rennes durchgeführt.
(Azadî/jw/ISKU, 5.,7.7.2008)
Instrumentalisierung der Medien: Es war einmal… und ist immer noch
Am 19. Juli 2008 meldete der Fernsehsender n-tv unter der Überschrift „Anschlagspläne der PKK : Schäuble gefährdet“. Laut FOCUS habe darauf das Bundeskriminalamt (BKA) in einer vertraulichen Gefahrenanalyse aufmerksam gemacht. In kurdischen Medien würde Schäuble als Verantwortlicher für das Betätigungsverbot des Senders ROJ TV genannt. Deshalb sei „eine personenbezogene Gefährdung des Ministers in Betracht zu ziehen“. Und nicht nur das: der FOCUS will sogar wissen, dass gar das ganze Bundesinnenministerium in Berlin als mögliches Ziel von PKK-Anschlägen gelte. Noch nicht genug: Auch die Polizeipräsidien in Wuppertal und Köln, von wo Einsätze gegen PKK-Einrichtungen koordiniert würden, seien im Visier der Kurden. Diese Meldung wurde den ganzen Sonntag unhinterfragt über diesen und andere TV- und Radiosender gejagt und fand sich entsprechend am 21. Juli in zahlreichen Tageszeitungen wieder.
In der jungen welt vom 21. Juli war zu lesen, dass das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Vorabbericht des FOCUS-Magazins dementiert habe. Es lägen keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit den genannten Anschlagsplänen vor. Auch der Innensenator von Berlin, Ehrhart Körting hatte am 16. Juli erklärt, er sehe nicht, dass kurdische Unterstützer und Sympathisanten der PKK für Unruhe auf deutschen Straßen sorgen könnten. Vielmehr würden die „PKK-nahen Organisationen darauf achten, im Rahmen unseres Versammlungsrechts zu bleiben.“
(s. Süddt. Zeitung, 16.7.2008)
Die Versuche der Geheimdienste, mit obskuren Meldungen die Presse zu instrumentalisieren, sind nicht neu. Gehen wir zurück in die Vergangenheit:
Sommer 1995: Tausende von kurdischen Gefangenen in der Türkei sind wegen der inhumanen Haftbedingungen, Folter und Unterdrückung in Kurdistan in einen Hungerstreik getreten. Kurdinnen und Kurden in Deutschland bekunden ihre Solidarität mit ihnen und treten ebenfalls in den Hungerstreik- so auch in Berlin. Am 26. Juli wird eine Mahnwache im kurdischen Kulturzentrum geräumt. Eine der Hungerstreikenden, Gülnaz Baghistani, stirbt. Am Vortag des Trauerzuges meldeten alle Zeitungen, die Sicherheitsbehörden befürchteten, dass aus dem Demonstrationszug heraus kurdische Scharfschützen Polizisten ermorden könnten. Noch am selben Tag wurde die Meldung dementiert – aber sie war raus und: irgend etwas bleibt schon hängen. Die Quelle des Gerüchts war der niedersächsische Verfassungsschutz, der sich wiederum auf das BKA berief. (aus der Dokumentation „Verfolgung von Kurdinnen und Kurden in Berlin“, herausgegeben von Rote Hilfe Berlin/Genocide Watch, Nov. 1995)
Anfang April 1996 behauptete der damalige Außenminister und frühere BND-Präsident Dr. Klaus Kinkel gegenüber der Kölner Zeitung „Express“, es gebe Morddrohungen der PKK gegen Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl und ihn selbst. Er sprach von einer Kriegserklärung der PKK an den deutschen Rechtsstaat. Kolportiert wurde dann, dass sich Sicherheitsexperten über Kinkel verärgert gezeigt hätten. Das BKA habe die Meldung als „windig“ eingestuft. Dennoch waren die Sicherheitsmaßnahmen massiv verschärft worden.
Selbst die flämische Zeitung „De Morgen“ berichtete aus „geheimen Berichten“. Danach wollten militante Kurden den Rennfahrer Michael Schumacher umbringen – „auf der Rennstrecke und anderswo“. Diese „Sensationsmeldung“ wurde von den meisten deutschen Tageszeitungen übernommen. Schumacher soll sich überrascht gezeigt haben. (aus PRO-INFO MAGAZIN, Mai, Nr. 2/96)
Es ist zu befürchten, dass deutsche und türkische Geheimdienste, aber auch so manche Politiker, in den nächsten Tagen oder Wochen gezielte Desinformationen in die Öffentlichkeit bringen und eine Situation herbeischreiben lassen, für die sie dann keine Verantwortung übernehmen wollen. Wir appellieren an die deutschen Medien, sich hierfür nicht missbrauchen zu lassen.
(Azadî, 21.7.2008)
Für Meinungs- und Medienfreiheit : ROJ TV wieder zulassen
Für den 2. August werden vom Kurdischen Volksrat in Hamburg „alle die“ zu einer Protestkundgebung eingeladen, „die an die Notwendigkeit von Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit in einer Demokratie glauben“. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll aufgefordert werden, das Verbot des kurdischen TV-Senders ROJ zurückzunehmen. Er sei der „einzige Sender, über den wir in unseren Muttersprachen authentische Informationen über die Situation in Kurdistan bekommen können.“
(Azadî/ISKU, 29.7.2008)
LINKE NRW für ROJ TV
Der Landesvorstand Die Linke NRW hat einen Aufruf für ROJ TV beschlossen, der auf der Internetseite www.freiheit-fuer-roj-tv.de durch Unterschrift unterstützt werden kann. In dem Text heißt es u.a.: „Mit der Verbotsverfügung macht sich die Bundesregierung zum Handlanger des türkischen Staates und erschwert eine friedliche Lösung des Konflikts. Dieses Verbot ist ein Teil der Kriminalisierung der KurdInnen und ihrer Medien auch in Deutschland. […] Das ist eine beispiellose Einschränkung der Grundrechte auf Presse- und Meinungsfreiheit. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, den kurdischen Menschen, die aufgrund der herrschenden Verfolgungs- und Verleugnungspolitik im Exil leben müssen, ihre Stimme wieder zurück zu geben. […] Die KurdInnen dürfen nicht zum Opfer der zwischenstaatlichen Machtinteressen werden. Meinungs- und Pressefreiheit ist für alle Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar, auch Kurdinnen und Kurden.“ Es werden „alle demokratischen Kräfte und Initiativen aufgefordert, sich mit ROJ TV zu solidarisieren und gegen dieses Verbot zu protestieren.“
(aus Nûce Nr. 371 v. 25.7.2008)
Ankara verbietet regierungskritischen TV-Sender HAYAT
Aus Protest gegen das Verbot des türkischen Senders HAYAT TV haben Delegationen verschiedener Organisationen in Stuttgart, Nürnberg, Essen und Köln versucht, mit Vertretern türkischer Konsulate über die Hintergründe des regierungskritischen Senders zu reden. Ankara hatte einen Monat nach dem deutschen Verbot von ROJ TV den linksgerichteten HAYAT am 16. Juli verboten. „Diese Kommunikationspolitik hat genauso wenig mit demokratischer Gesinnung zu tun wioe die Entscheidung, unsere Einrichtung zu schließen“, kritisierte Kurtulus Mermer, Deutschland-Leiter des Senders. Mittlerweile haben 600 Personen eine internationale Protestnote an die türkische Regierung unterschrieben, so Mitglieder kurdischer, aber auch deutscher Vereine, Gewerkschafter und zahlreiche Abgeordnete. Der Versuch, die „Petition“ an die türkische Botschaft in Berlin zu übergeben, scheiterte wie alle vorherigen Versuche.
(Azadî/jw/ND, 24., 25.7.2008)