AZADI infodienst nr. 69
august 2008


 

gerichtsurteile

 

Verwaltungsgericht Koblenz: Kurde mussn Niederlassungserlaubnis erteilt werden
Bloße Geheimdiensthinweise auf PKK-Unterstützung nicht ausreichend

Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat in einem Urteil vom 21. Juli entschieden, dass „einem Ausländer“ die Niederlassungserlaubnis aufgrund eines bloßen Hinweises „auf nicht näher bestimmte nachrichtendienstliche Erkenntnisse“ nicht versagt werden kann.
In dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Fall, stellte ein „türkischer Staatsangehöriger“ einen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Der beklagte Landkreis lehnte ab, wobei er sich auf Informationen des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes berief. Der Kläger habe mehrfach an Veranstaltungen der PKK bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA-GEL teilgenommen und damit den Terrorismus unterstützt, weil  diese Organisationen auf der EU-Liste aufgeführt seien. Der Betroffene bestritt diese Vorwürfe und vertrat die Auffassung, dass zudem die bloße Teilnahme an solchen Veranstaltungen eine Ablehnung seines Antrags nicht rechtfertige.
Die Richter führten aus, es könne zwar im Einzelfall auch eine einfache Teilnahme an Veranstaltungen, Demos oder Versammlung eine Unterstützungshandlung darstellen. Doch im vorliegenden Fall sei das dem Kläger nicht nachzuweisen. Das Gericht habe einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als Zeugen vernommen, welcher allerdings aus Geheimhaltungsgründen keine näheren Angaben für seine Behauptungen machen wollte, um welche Informationen es sich im einzelnen handele, wie sie erlangt worden seien und warum der Verfassungsschutz sie für zutreffend halte.
Diese Angaben seien – so die Richter – nicht ausreichend für den Nachweis einer unterstützenden Handlung. An ein Zeugnis vom Hörensagen müsse laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hohe Anforderungen gestellt werden.
Aktenzeichen: 3 K 1895/07.KO

(Azadî/Pressemeldung des VG Koblenz v. 5.8.2008)

BGH: Keine Beugehaft für Mohnhaupt, Klar und Folkerts

Die früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht in Beugehaft. Sie hätten weiterhin ein Aussageverweigerungsrecht und müssten keine Angaben machen zum Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977. Es sei – so in der BGH-Entscheidung – möglich, dass sich die drei Personen im Falle einer Aussage wegen bisher nicht aufgeklärter Taten der RAF selbst belasten würden.
Sie seien wegen des Anschlages auf Buback bereits rechtskräftig verurteilt worden und könnten wegen dieses Tatkomplexes nicht noch einmal belangt werden.

(Azadî/FR, 16./17.8.2008)

VG Wiesbaden: Einbürgerungsbehörde muss neu entscheiden

Wie das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden am 18. August mitteilte, hat die 6. Kammer mit Urteil vom 4. 8. der Klage eines Inders überwiegend stattgegeben, dessen Einbürgerungsantrag abgelehnt worden war, weshalb die Einbürgerungsbehörde nunmehr neu entscheiden muss.
Der Kläger, der seit 26 Jahren in Deutschland lebt, mit einer Deutschen verheiratet ist und zwei Kinder hat, war im März 2007 „wegen Steuerstraftaten und der Vorenthaltung von Sozialversicherungsleistungen“ zu einer Geldstrafe von 600 Tagessätzen verurteilt worden. Das nahm die Behörde zum Anlass, dem Betroffenen eine Einbürgerung zu verweigern. Wenige Monate später erlitt der Kläger einen schweren Verkehrsunfall, der eine 100%ige Behinderung zur Folge hat.
Dies und die familiären Umstände – langjähriger Aufenthalt des Klägers in der BRD und das Vorhandensein eines „hohen Maßes an Integration“ – hätte die Einbürgerungsbehörde berücksichtigen müssen. Maßgeblich sei eine „Gesamtschau zu einer Verdichtung“ des Anspruchs auf Einbürgerung. Es bedürfe einer weiteren „Sachaufklärung durch die Behörde“. Gegen das Urteil (Az: 6 K 574/08.WI) könne Berufung eingelegt werden.

(Azadî/VG Wiesbaden, 18.8.2008)

 

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