AZADI infodienst nr. 69
august 2008


 

verbotspraxis

 

Abdurrahman Adigüzel aus Abschiebehaft entlassen

Der kurdische Politiker Abdurrahman Adigüzel wurde aus dem Abschiebegefängnis Rotenburg entlassen. Er war am 6. Mai in Haft genommen worden, nachdem die deutschen  Behörden sein Asylgesuch als unglaubwürdig abgewiesen hatten, obwohl er Beweise vorlegte, dass er in der Türkei gesucht wird. Nach einem 29 Tage währenden Hungerstreik und der erneuten Vorlage von Dokumenten als Beweis für seine politische Verfolgung, wurde entschieden, Adigüzel bis zum Abschluss seines Asylverfahrens nicht abzuschieben. Daraufhin wurde er am 3. August aus der Haft entlassen.

(Azadî/ÖP, 6.8.2008)

Hausdurchsuchung im Morgengrauen

Am frühen Morgen des 8. August wurde in München die Wohnung von Murat Ö.  durchsucht und er vorübergehend festgenommen. Der Durchsuchungsbefehl datierte vom 23. Juli und wird damit begründet, dass es sich bei dem Betroffenen um den Münchener Verantwortlichen der kurdischen Jugendorganisation Komalen Ciwan handele. Beschlagnahmt wurden Bilder Abdullah Öcalans, persönliche Fotos, der Computer, das Telefon sowie Dokumente der Firma MD-Lotus GmbH, dessen Besitzer Murat Ö. ist. Wie er gegenüber der Zeitung Yeni Özgür Politika erklärte, gebe es seit dem 25. Mai 2007 gegen ihn eine behördliche Überwachungsanordnung.

(Azadî/YÖP, 9.8.2008)

Kurdische Frauen und Jugendliche demonstrieren für friedliche Lösung

Für „eine politische Lösung der kurdischen Frage“ und gegen eine „Todesstrafe auf Zeit“,  der Abdullah Öcalan als einziger Gefangener auf der Insel Imrali – einem rechtsfreien Raum - ausgesetzt ist, versammelten sich am 15. August „Kurdische Frauen und Jugendliche in Hamburg“. Sie protestierten gegen die Isolationshaft und machten auf den kritischen Gesundheitszustand von Öcalan aufmerksam. Außerdem kritisierten die Teilnehmer/innen der Kundgebung nicht nur die Unterdrückungspolitik des türkischen Staates, sondern auch die des deutschen. Anstatt sich für eine politische Lösung der kurdischen Frage einzusetzen, verbietet Deutschland „unseren Sender Roj TV, verhaftet uns, überzieht uns mit Drohungen über Aufenthaltsentzug und sinnlosen Verboten.“

(Azadî/aus dem Aufruf zur Kundgebung der Kurdischen Frauen und Jugendlichen  aus Hamburg)

Hauptverhandlung gegen Mehmet C. in Koblenz eröffnet
Ungewöhnliches § 129-Verfahren vor einem Landgericht

Am 25. August begann vor dem Landgericht Koblenz die Hauptverhandlung gegen den kurdischen Aktivisten Mehmet C., der am 26. März festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Er wird der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129) beschuldigt und sei „ununterbrochen fortlaufend seit Mai 2005“ als „hauptamtlicher Kader“ tätig gewesen.
Ungewöhnlich an diesem Verfahren ist, dass es vor einem Landgericht stattfindet. Normalerweise werden Prozesse nach § 129 StGB vor Staatsschutzsenaten von Oberlandesgerichten geführt und als Anklägerin fungiert die Bundesanwaltschaft. In diesem Fall – wie in einigen ähnlich gelagerten – tritt die Staatsanwaltschaft Koblenz als Strafverfolgungsbehörde auf.  Weitere Verhandlungstage sind vorerst bis Ende November terminiert. Über den weiteren Verlauf werden wir berichten.

Termine im September: 15., 16., 23.
Termine im Oktober: 2., 15., 17.

(Azadî)

Es reicht!
Festnahmen nach Fahrraddemonstration

Im Rahmen der «Êdî bes e» (Es reicht!)-Kampagne fand am 26. August eine Fahrraddemonstration durch die Innenstadt von Stuttgart statt. Der Korso wurde organisiert vom örtlichen kurdischen Kulturverein Mesopotamien sowie von kurdisch-deutschen Freundschaftsverein Esslingen.
Nach dem Ende der Fahrradaktion dann hat die Polizei drei Teilnehmer verfolgt und festgenommen. Gegen sie soll ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet worden sein.
Die Sprecherin der Demonstration, Sylvia Tolu, verurteilte das Vorgehen und warf der Polizei vor, gegen türkische Rassisten nichts zu unternehmen, wenn diese durch die Stadt marschieren, gegen Kurden aber aggressiv zu handeln.

(Azadî/Yeni Özgür Politika, 27.8.2008)

ROJ TV verboten – Symbole verboten
Polizei beschlagnahmt Plakate

Der kurdische Verein Birati e.V. und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge veranstalteten am 26. August gemeinsam in Bremen einen Infostand zum Verbot des kurdischen Fernsehsenders ROJ TV und gegen die deutsche Abschiebepolitik. Mit zahlreichen Plakaten sollte auf das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 13. Juni erlassene Betätigungsverbot hingewiesen werden.
Im Zuge dieser Aktion, mit der die Öffentlichkeit auf diese erneute Repressionsmaßnahme gegen kurdische Medien aufmerksam gemacht werden sollte, wurden dann die Plakate von der Polizei beschlagnahmt. Der Grund hierfür: In der ministeriellen Verfügung ist unter den 11 Verbotsgründen in Punkt 6 bestimmt, dass Kennzeichen von ROJ TV und der Fernsehproduktionsfirma VIKO öffentlich „in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen“ nicht verbreitet bzw. verwendet werden dürfen.
Die Informationsveranstaltung wurde trotz der Beschlagnahmungen fortgesetzt.

(Azadî/Yeni Özgür Politika, 27.8.2008)

Klage gegen Verbot von ROJ TV eingereicht

Gegen den Sicherstellungsbescheid des Bundesinnenministers bezüglich des kurdischen TV-Senders ROJ wurde am 9. Juli durch Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig eingereicht. Die Klagebegründung wird vorbereitet; Einsicht in die Akten konnte er bislang noch nicht nehmen. 
Wir werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.

(Azadî)

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang